Dienstanweisung für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften der Stadt Aachen
FB 20/0023/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss beschließt die Dienstanweisung für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften der Stadt Aachen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Dienstanweisung für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften der Stadt Aachen wurde auf Grundlage der aktuellen Erlasslage des Landes NRW erstellt. Demnach stellt der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände“ vom 16. Dezember 2014 (MBl. NRW. S. 866), geändert am 4. Juni 2020 (MBl. NRW. 2020 S. 309) die Grundlage für die Dienstanweisung dar. Diese beinhaltet umfänglich alle Regelungen zur Aufnahme und Umschuldung von Investitionskrediten und Schuldscheindarlehen zur Finanzierung von Investitionen, zu Finanzanlagen der Stadt Aachen (einschließlich der rechtlich unselbständigen Stiftungen) und der Aufnahme von Finanzderivaten für alle Bereiche der Stadt Aachen (einschließlich Liquiditätskredite).
Weiterhin legt sie die Verfahrensschritte des Risikomanagements im Bereich der Finanzgeschäfte für die Stadt Aachen fest.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittelgroßnicht ermittelbar
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
Ovollständig
Oüberwiegend (50% - 99%)
Oteilweise (1% - 49 %)
Onicht
Onicht bekannt
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Technische Details
ID: 105517
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=105517
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-01-19 FB 20_0023_WP18 Dienstanweisung fuer SAO.pdf
17.11.2024
530.8 KB
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 17:38