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Punktesammelsystem für Stadt und Einzelhandel (CDU Ratsantrag 061/18 vom 03.02.2021)

FB 02/0028/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Mit dem Hinweis auf die Flut von Anträgen vertritt Herr Dolan die Meinung, dass unter Berücksichtigung der Ressourcen eine bessere Bündelung und eine Priorisierung auf die wichtigsten Punkte erfolgen sollte, daher folgten die GRÜNEN der Vorlage nicht. Auch Herr von Thenen möchte das über eine App geregelt sehen, weist aber darauf hin, dass man manchmal punktuell Anträge stellen müsse, um einen Sachverhalt nach vorne zu bringen. Herr Begaß verweist auf die Unterscheidung zwischen Datenbank und App und erläutert die Nutzung des bestehenden Formats ‘Einkaufen in Aachen‘ für den Hybriden Einzelhandel, in dem man nicht alle gewünschten Formate unterbringen könne; zudem benötige man weitere Ressourcen. Frau Lang hält den Vorschlag des Punktesammelsystems im Hinblick auf bereits bestehende Formate wie PayPal o.ä. für übertrieben. Herr Linden verweist darauf, dass in den Haushaltsberatungen jedoch alle zugestimmt haben. Herr Dolan betont, dass man nicht generell dagegen sei, aber ggf. Synergien der bestehenden Infrastruktur nutzen wolle. Einem von Herrn Begaß vorgeschlagenen Änderungsvorschlag möchte auch Herr von Thenen folgen; es ergeht sodann folgender geänderter

Beschluss

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf Basis der in Entwicklung befindlichen Datenbank im Projekt ‘Hybrider Einzelhandel‘ die notwendigen Schritte zum Ausbau des ‘Schenk lokal‘-Karten-Konzepts zur Punktesammel-App als Bestandteil des integrierten Hybriden Einzelhandels voranzutreiben und regelmäßig über den Fortgang der Angelegenheit zu berichten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte zum Ausbau des ‘Schenk lokal‘-Karten-Konzepts zur Punktesammel-App voranzutreiben und regelmäßig über den Fortgang der Angelegenheit zu berichten.


Erläuterungen

Punktesammelsystem für Stadt und Einzelhandel(CDU Ratsantrag 061/18 vom 03.02.2021)

Die als Brandbeschleuniger wirkende Corona-Pandemie legt wie unter einem Brennglas die bereits seit geraumer Zeit bestehenden Schwächen des stationären Handels und den Attraktivitätsrückgang der Innenstädte offen. Auch die Gastronomie leidet hierdurch unter der zurückgehenden Besucherfrequenz, die durch die pandemiebedingten Lockdown-Maßnahmen eine weitere deutliche Einschränkung verzeichnet.

Um schon jetzt den sicherlich unvermeidbaren Entwicklungen im späteren Jahresverlauf mit drohendenGeschäftsschließungen und zunehmendem Leerstand entgegen zu wirken, liegt es im Gemeinwohlinteresse, besondereMaßnahmen zur Belebung des Aachener Einzelhandels für die Zeit nach dem Lockdown zu treffen. Hierbei können – neben den zu erwartenden und ggf. durch einen städtischen Fonds unterstützten Sonderaktionen des Handels und der Gastronomie selbst – allgemeine Kaufanreize fürKundinnen und Kunden einerseits ein probates Mittel zur Umsatzstärkung, andererseits auch zur Identifizierung mit Aachen als Einkaufsstadt sein.

In Anlehnung an bereits in anderen Städten erfolgreich initiierten sog. Loyality-Systemen prüft die Verwaltung auf Vorschlag der Politik die Möglichkeit, städtische Betriebe bzw. der Stadt angeschlossene Unternehmen in ein Punktesammelsystem einzubinden. (Punkte-)Gutschriften auf Entgelte für die von ihnen angebotenen Leistungen wie ÖPNV, Parken, Museums- und Theaterbesuche, Schwimmbad- oder Carolus-Thermen-Aufenthalte sowie Energieversorgung u.a. können einen Anreiz schaffen, die hiermit erwirtschafteten (Punkte-)Guthaben zur Wahrnehmung entsprechend zu entwickelnder Angebote des Aachener Einzelhandels sowie der örtlichen Gastronomie einzusetzen. Um die Aachener Händler und Gastronomen als Partner zu gewinnen und einemöglichsthoheAkzeptanzderGutschriftenzuschaffen, empfiehlt die Verwaltung – auch aus Zeitersparnis-Gründen – das bereits mit ‘Einkaufen in Aachen‘ kooperierende Geschenkkartensystem ‘Schenk lokal Aachen‘ (Kooperation von ‘Einkaufen in Aachen‘ mit ‘Schenk lokal Köln‘) auszubauen. Eine entsprechende Prüfung hat ergeben, dass dies technisch umsetzbar wäre. Hierbei würde eine Weiterentwicklung geplant, die eine App zum Ergebnis hat, die sowohl personalisiert als auch datenschutzrechtlich konform auf dem ‘Schenk lokal‘-Konzept aufsetzt bzw. mit ihm kooperiert. Das Ergebnis könnte dann eine lokale (oder gar regionale) App á la PAYBACK sein. Da es für ‘Schenk lokal‘ in Aachen aktuell bereits 88 Akzeptanzstellen gibt, hält die Verwaltung es für sinnvoll, hierauf auf- und die Möglichkeiten auszubauen.

Wie die Fa. QDEGA Loyality Solutions, die die aktuell im Umlauf befindliche ‘Schenk lokal‘-Karte entwickelt hat, nach einer ersten Anfrage mitteilt, liegen die Pläne für einen entsprechenden “Ausbau“ bereits in ihrer Schublade – von daher wird nun seitens der Verwaltung geprüft, ob und inwieweit eine entsprechende Umsetzung tatsächlich erfolgen könnte.

Ein wichtiger Faktor – wenn nicht sogar der wichtigere – ist aber, wie die oben genannten Dienstleister eingebunden werden und die Gutschriften entstehen bzw. finanziert werden. Die Politik muss hier die entscheidenden Gespräche und Beschlüsse begleiten, damit die vg. Unternehmen bereit sind, auf

– wenn auch marginale – Einkünfte-Anteile zugunsten der Gutschrift zu verzichten und zudem ggf. die eigenen Bezahlsysteme so umzustellen, damit z.B. Gutschriften per App eingescannt werden können.

Ebenso müssen der Aachener Einzelhandel und die Gastronomie von dem Mehrwert, den sie hierdurch erzielen können, überzeugt werden. Hierzu wird es wichtig sein, ein problemloses Verfahren zum Abwickeln/Abrufen der eingelösten Gutschriften anbieten zu können.

Seitens der Politik wurden im Haushalt 2021 150.000 € für Beratung, App-Entwicklung, Werbung und Erstattungsleistungen veranschlagt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

150.000

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

150.000

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

Nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-04-08 FB 02_0028_WP18 Punktesammelsystem f SAO.pdf

19.11.2024

220.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
!!!ACHTUNG - geänderter Sitzungsbeginn!!! Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
Gremium
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
Datum
Mi., 28.04.2021
Uhrzeit
16:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:34