TOP 13.1Öffentlich

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 991 -Franzstraße/ Ehemalige Schule-hier: Korrektur der Anlagen 3 und 4 zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

FB 61/0119/WP18-1 · Entscheidungsvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 991 -Franzstraße/ Ehemalige Schule-hier: Korrektur der Anlagen 3 und 4 zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Hierzu liegt dem Gremium folgende Tischvorlage vor:

ergänzende Tisch-Vorlage „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 991 – Franzstraße/Ehemalige Schule –

hier: Korrektur der Anlagen 3 und 4 zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss“

Zu diesem TOP begrüßt Herr Ferrari Frau Strehle und weist auf die ergänzende Tisch-Vorlage mit der Korrektur der Anlagen 3 und 4 zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss hin.

Herr Klopstein bezieht sich auf Seite 8 der Vorlage, wonach 30% des Wohnraums öffentlich gefördert wird. Nach heute geltendem Beschluss sollen es aber 40% sein. Daher wäre er dafür, dem Planungsausschuss die höhere Quote zu empfehlen. Die Frage sei, in wie weit man den Prozentsatz noch ändern könne.

Frau Strehle verweist auf die getroffene vertragliche Bindung, aber sicherlich könne man es noch mit in die Verhandlung nehmen.

Herr Moselage bestätigt die Antwort von Frau Strehle. Er ergänzt, die Veräußerung des Grundstückes sei damals im Liegenschaftsausschuss verhandelt worden. Da habe man die Konditionen ausgeschrieben. Verschiedene Investoren hätten sich beworben. Und da könne man jetzt nicht im Nachhinein die Bedingungen einseitig ändern. Selbstverständlich könne man darüber verhandeln.

Sodann lässt Herr Ferrari über den Beschlussvorschlag der ergänzenden Tisch-Vorlage abstimmen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 991 – Franzstraße / Ehemalige Schule - in der mit der ergänzenden Tischvorlage FB 61/0073/WP18-1 vorgelegten Fassung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 991 - Franzstraße / Ehemalige Schule - in der mit der ergänzenden Tischvorlage FB 61/0073/WP18-1 vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 991 - Franzstraße / Ehemalige Schule - in der mit der ergänzenden Tischvorlage FB 61/0073/WP18-1 vorgelegten Fassung.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 991 – Franzstraße / Ehemalige Schule -

hier:Tischvorlage zur Korrektur der Anlagen 3 und 4 zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

Den Anlagen 3 und 4 der Vorlage FB 61/0073/WP18 zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss liegt versehentlich eine veraltete Fassung des Rechtsplanentwurfes zugrunde.

Mit dieser ergänzenden Tischvorlagewird die aktuelle Fassung des Rechtsplanentwurfs als Grundlage für die Beschlussfassung zur Aufstellung und Offenlage vorgelegt. Diese Fassung stimmt mit den Erläuterungen der Vorlage FB 61/0073/WP18 zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss und allen Anlagen, wie dem Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen, dem Entwurf der Begründung, den Abwägungsvorschlägen zur Öffentlichkeitsbeteiligung und dem Vorhaben- und Durchführungsplan überein.

Die Anlagen 3 und 4 sind in der korrigierten Fassung beigefügt, alle übrigen Anlagen bleiben unverändert.

Die Verwaltung empfiehlt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 991 – Franzstraße / ehemalige Schule - in der mit der ergänzenden Tischvorlage FB 61/0073/WP18-1 vorgelegten Fassung den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf Fassung öffentlich auszulegen.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, keine Enthaltung
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-04-14 FB 61_0119_WP18-1 Vorhabenbezogener Be SAO.pdf

19.11.2024

2.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 13.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 14.04.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:23