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Durchführung eines Reallabors zur Unterbindung des Kfz-Schleichverkehrs auf dem Templergraben im Bereich des RWTH-Hauptgebäudes

FB 61/0118/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Moselage führt aus, dass die Studierenden coronabedingt z. Zt. nicht im

Hochschulgebäude Templergraben, sondern digital unterrichtet werden.

Das Reallabor sollte unter realistischen Bedingungen und erst dann

durchgeführt werden, wenn die Hochschule den Realbetrieb wieder aufgenommen habe.

Herr Lindemann betont, bei der Sperrung des Templergrabens müssten die Verlagerungseffekte untersucht werden. Sodann verweist er auf den Ratsantrag der

Fraktionen CDU und Grüne aus 2013 zum Thema Geschwindigkeitsbegrenzung am Templergraben. Zusammen mit den Ergebnissen zum Reallabor sollten auch die Ergebnisse der Evaluierung zur Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 30) aufgeführt werden. Diese Ergebnisse wie auch Zahlen über Geschwindigkeiten in der Spitzenstunde, Kfz / Tag, Verkehrsbelastung etc., seien wichtig, um eine Aussage treffen zu können, welche Verkehrsführung machbar sei. Die Durchführung des Reallabors sollte vor Oktober 2021 erfolgen.

Herr Deloie merkt an, der Templergraben sei weder eine Wohn- noch Nebenstraße und

der Kfz-Verkehr dort kein Schleichverkehr. Im Hinblick auf die Verkehrsdichte sollten die Daten aus 2009 (Shared Space) mit hinzugenommen werden.

Er geht auf die mit der Sperrung des Templergrabens verbundende Verkehrsbelastung für die Jakobstraße ein und regt an, mit der Regionnetz-Maßnahme erst nach Durchführung des Reallabors zu beginnen. Ferner erkundigt er sich, wann die Jakobstraße gesperrt wird undspricht sich dafür aus, das Reallabor im vorgeschlagenen Zeitraum durchzuführen.

Herr Nalbach begrüßt das Projekt, von dem alle Aachener profitieren würden und nicht nur die Studierenden. Die Verkehrsberuhigung sei ein Beitrag für den Ausbau derRad-Vorrang-Route.

Zur Aufenthaltsqualität merkt er an, auch während Corona gebe es Nachfragen nach öffentlichem Raum.Bezüglich Schleichverkehre teilt er mit, es bestehe keine Notwendigkeit, dass Kfz dort herfahren.

Für die Verkehrsführung seien belastbare Daten erforderlich, so bekräftigt Herr Dr Otten.

Die jetzige Situation sei nicht annähernd vergleichbar mit der realen Situation.

Wenn das Reallabor durchgeführt werden sollte, dann in dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Zeitraum.

Herr Weiser erläutert aus Sicht der Verwaltung und teilt mit, dass die entsprechenden Daten

bei der nächsten Beratungsrunde schriftlich vorliegen werden

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung damit zu beauftragen, das Reallabor zur Unterbindung des Kfz-Schleichverkehrs auf dem Templergraben im Bereich des RWTH-Hauptgebäudes entsprechend des vorgestellten Konzepts durchzuführen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung damit zu beauftragen, das Reallabor zur Unterbindung des Kfz-Schleichverkehrs auf dem Templergraben im Bereich des RWTH-Hauptgebäudes entsprechend des vorgestellten Konzepts durchzuführen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung damit, das Reallabor zur Unterbindung des Kfz-Schleichverkehrs auf dem Templergraben im Bereich des RWTH-Hauptgebäudes entsprechend des vorgestellten Konzepts durchzuführen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Der Mobilitätsausschuss hat am 12.09.2019 die Umsetzung eines Rad-Vorrang-Netzes für die Stadt Aachen beschlossen. Entsprechend des Netzkonzeptes soll der Grabenring die als Radialen geplanten hochqualitativen Radverkehrsverbindungen (Rad-Vorrang-Routen) zwischen der Innenstadt und den äußeren Stadtteilen Aachens als zentraler „Radverteilerring“ verknüpfen. Dabei soll die entsprechende Umgestaltung des Grabenrings integriert betrachtet und die gesamtheitliche Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes auf dem Grabenring angestrebt werden. Eine Voruntersuchung zu den Umgestaltungsmöglichkeiten wurde im April 2021 in die politische Beratung eingebracht. Bestandteile der Voruntersuchungen sind u.a. Möglichkeiten zur Reduktion des Kfz-Verkehrs sowie die Schaffung von Gestaltungsspielräumen, wodurch neben der Radverkehrsqualität auch die Lebens- und Aufenthaltsqualität am Grabenring deutlich verbessert werden soll. Eine zentrale in Rolle in den konzeptionellen Überlegungen nimmt diesbezüglich eine Unterbindung des Kfz-Verkehrs am Templergraben ein.

Am 01.06.2020 haben Uni.urban.mobil, VCD Aachen-Düren und ADFC Aachen einen Bürgerantrag zur Unterbindung der Schleichverkehre auf dem Templergraben im Bereich des Hauptgebäudes der Hochschule eingebracht. Der Antrag umfasst eine Netzdurchtrennung für den motorisierten Individualverkehr zwischen Schinkelstraße und Wüllnerstraße. Außerdem sollen wirksame Maßnahmen gegen eventuelle Ausweichverkehre auf dem Annuntiatenbach und auf der Jakobstraße ergriffen werden. Die Maßnahmen sollen kurzfristig, gegebenenfalls durch vorläufige Maßnahmen hergestellt werden. Im Rahmen der politischen Beratungen des Antrags hat der Mobilitätsausschuss die Verwaltung am 30.09.2020 mit der Durchführung im Sinne des Antrages beauftragt.

Konzept

Dem Grabenring kommt als zentralem Straßenraumin der Innenstadt Aachens große Bedeutung hinsichtlich derErreichung übergeordneter konzeptioneller städtischer Entwicklungsziele zu.Innerstädtische Ziele (insbesondere auch Parkhäuser) sollen weiterhin – auch mit dem Pkw – über den Grabenring erreicht werden können, die Transitverkehre mit dem Kfz ohne Quelle oder Ziel am oder innerhalb des Grabenrings sollen reduziert und unterbunden werden. Vielmehr soll der Verkehr auf dem Grabenringumwelt- und sozialverträglich geprägt sein. Hierfür sollen Mobilitätsangebote des Umweltverbundes ausgebaut bzw. geschaffen und vor allem der ÖPNV, Fuß- und Radverkehr gestärkt werden. Ein Durchfahrtsverbot für den motorisierten Individualverkehr (MIV) am Templergraben zwischen Schinkelstraße und Wüllnerstraße unterstützt die genannten Ziele.

Zur Erprobung einer MIV-Netzdurchtrennung am Templergraben sieht die Verwaltung die Durchführung eines Reallabors vor. Hierdurch soll einerseits untersucht werden, ob die Ziele hinsichtlich der Verbesserung der Sicherheit und des Komforts für den Rad- und Fußverkehr sowie der Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Bereich des Zentralcampus und die damit verbundene beabsichtigte Stärkung des nicht motorisierten Individualverkehrs erreicht werden können. Zum anderen soll analysiert werden, in welchen Bereichen und mit welcher Stärke sich der MIV auf umliegende Straßen verlagert. Darüber hinaus sollen Erkenntnisse über den ÖPNV-Fluss im Bereich der MIV-Sperrung und auf den ggfs. von MIV-Verlagerungseffekten betroffenen Straßen gewonnen werden.

Die Durchführung des Reallabors ist über einen Zeitraum von ca. vier Monaten voraussichtlich von Mitte Juni 2021 bis Oktober 2021 vorgesehen. Durch den beabsichtigten langen Erprobungszeitraum sollen die Ergebnisse des Reallabors möglichst aussagekräftig (insbesondere in Bezug auf die unvorhersehbare Pandemie-Entwicklung) erhoben werden. Außerdem können unterschiedliche Nutzungskonzepte erprobt werden.

Parallel zur geplanten MIV-Sperrung am Templergraben ist eine Regionetz-Maßnahme in der Jakobstraße vorgesehen, wodurch die Straße im Bereich zwischen Karlsgraben und Klappergasse voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2021 von einer Vollsperrung betroffen sein wird. Diese Maßnahme soll in die Erprobung des Reallabors integriert werden, kann hiermit doch die ebenfalls im Bürgerantrag aufgeführte und beschlossene Unterbindung von Ausweichverkehren (die durch die Sperrung der Templerstraße zu erwarten sind) abgebildet werden (s. Anlage1)

Die ebenfalls im großräumigen Einflussbereich anstehenden Sanierungsarbeiten an der Brücke Turmstraße beginnen ab November 2021 und fallen zeitlich nicht in den vorgesehenen Durchführungszeitraum des Reallabors.

Das geplante Reallabor zur Unterbindung des Kfz-Schleichverkehrs auf dem Templergraben im Bereich des RWTH-Hauptgebäudes umfasst drei Bausteine:

  • Baustein 1 „Verkehrsführung“: Notwendige verkehrliche Anpassungen zur Umsetzung der Sperrung(en) sowie Umleitungen bzw. Beeinflussungsmaßnahmen zur alternativen Führung des MIV (Anpassung Signalisierung, Beschilderung etc.).
  • Baustein 2 „Evaluation“: Erhebung von Vorher- und Nachher-Daten zur Bewertung der Auswirkungen der Maßnahmen des Reallabors (Verkehrszählungen und -beobachtungen, Fahrtzeitmessungen, Befragungen etc.).
  • Baustein 3 „Begleitende Kommunikation“: Öffentlichkeitswirksame Bespielung des Reallabors durch verschiedene (temporäre) Aktionen unterschiedlicher Akteure und Miteinbeziehung in unabhängig geplante Veranstaltungen (z.B. Europäische Mobilitätswoche).

Weiteres Vorgehen

Über den aktuellen Sachstand der einzelnen Bausteine wird die Verwaltung in der politischen Beratung mündlich berichten.

Mit Beschlussfassung wird die Verwaltung das Reallabor zur Unterbindung des Kfz-Schleichverkehrs auf dem Templergraben im Bereich des RWTH-Hauptgebäudes auf Grundlage des dargestellten Konzeptes vorbereiteten und mit der Durchführung voraussichtlich im Juni 2021 starten. Angestrebt ist eine Eröffnung, die zeitgleich mit den Nachhaltigkeitstagen der RWTH stattfinden soll. Damit kann nach außen – und insbesondere in Richtung der Zielgruppe der Studierenden und RWTH – ein klares Commitment zu den angestrebten Klimaschutzzielen der Stadt plakativ dargestellt werden.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Die Durchführung des Reallabors soll dazu dienen, Erkenntnisse über die Auswirkungen einer MIV-Netzdurchtrennung am Templergraben zu gewinnen und darauf aufbauend die Bedeutung einer potentiellen dauerhaften Maßnahme für den Klimaschutz zu beurteilen.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 1 Enthaltung
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-04-23 FB 61_0118_WP18 Durchfuehrung eines R SAO.pdf

23.10.2024

10.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 05.05.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:40