24. Januar 2006 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
TOP 4Öffentlich

Umweltqualitätszielkonzepthier: Ratsantrag Nr. 30/15 vom 12.01.2005 SPD/Grüne Fraktion

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Zu der, der Vorlage beigefügten zusammenfassenden Tabelle der Umweltqualitätsziele und ihrer Integration in Verwaltungshandeln seit 2001 merkt Herr Heuts zum Handlungsfeld 11 „Naturschutz/ Landschaftsschutz“ an, es sei sehr positiv, dass es der Verwaltung gelungen sei, Flächen für ein stadtteilbezogenes Naturschutzkonzept in einer Größenordnung von 7 ha zu erwerben, um siedlungsnah Landschaftsräume entwickeln zu können; auch wenn es wünschenswert gewesen sei, wenn man noch mehr Flächen hätte ankaufen können. Er kritisiert jedoch, dass einige der in der Tabelle dargestellten Handlungsfelder ohne Lösungsansätze geblieben seien. Insbesondere sei seines Erachtens die Formulierung zum Handlungsfeld 7 „Landwirtschaft“ nicht glücklich gewählt worden.

Frau Beigeordnete Nacken erläutert zum Handlungsfeld 7 „Landwirtschaft“, angestrebtes Ziel sei, eine ökologische Bewirtschaftung konventionell bewirtschafteter Flächen zu erreichen. Die Verwaltung sei dabei aber in ihrer Handlungsfähigkeit sehr eingeschränkt. Zukünftig sei es sogar so, dass dieses Ziel unterstützende Landesprogramme nicht mehr weiter geführt würden.

Auf Nachfrage von Herrn Formen zur Grünlandwirtschaft und den Trinkwasserschutzgebieten erläutert Herr Wiezorek, dass aus ökologischer Sicht Trinkwasserschutzgebiete zwingend erforderlich seien und mit diesen Gebieten sorgsam umgegangen werden müsse. Die Einhaltung der Auflagen sei unbedingt sicher zu stellen. Ein Problem würden hier allerdings in Zukunft die dazu benötigten finanziellen Mittel darstellen, da der Stadt Aachen nicht die Mittel zur Verfügung stünden, die sie dazu bräuchte.

Zu einer weiteren Nachfrage von Herrn Formen, ob das Ausgleichsflächenkataster öffentlich zugänglich sei, erläutert Herr Wiezorek, dass dies so sei, soweit städtische Flächen betroffen seien. Problematisch werde es jedoch, wenn Grundstücke betroffen seien, die an Grundstücke Dritter angrenzen würden, da hier in der Regel auch schützenswerte Informationen und Daten Dritter berührt würden. Daten über die Ausgleichsflächen seien in diesen Fällen nicht öffentlich zugänglich. Abschließend erklärt Herr Wiezorek, dass sich zum Ersatz des in Papierform gepflegten Ausgleichsflächenkatasters zur Zeit ein elektronisches System auf GIS-Basis im Aufbau befinde.

Herr Jahn bemerkt zu dem Handlungsfeld „Klima“, dass die Durchsetzbarkeit klimatischer Zielsetzungen aufgrund der gegebenen schwachen gesetzlichen und wenig durchgreifenden gesetzlichen Grundlage sehr schwierig sei. Immer wieder beobachte er, dass es Bedürfnisse Gewerbetreibender (wie aktuell am Beispiel in Brand zu sehen) gebe, auf die in der Stadt Aachen vorhandenen Grünfinger zuzugreifen, um dort einen größeren Gewerbebetrieb anzusiedeln. Hier wünsche er sich, dass man mit allen Mitteln versuche, umweltpolitische Zielsetzungen in den Planverfahren durchzusetzen, auch wenn es nur eine schwache gesetzliche Grundlage dazu gebe.

Ohne weitere Diskussion fasst der Umweltausschuss folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Umweltausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt die Verwaltung zu beauftragen, zukünftig alle 2 Jahre einen Zwischenbericht zum Sachstand des Umweltqualitätszielkonzeptes zu erstellen. Der Ratsantrag Nr. 30/15 vom 12.01.2005 SPD/Grüne Fraktion gilt damit als behandelt.

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche Sitzung des Umweltausschusses
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 24.01.2006
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Status
gemischt