Teilhabe an digitalen Angeboten ermöglichen – Tagesordnungsantrag der CDU-Fraktion vom 21.04.2021 und Ratsantrag der CDU-Fraktion vom 03.02.2021
FB 56/0062/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Bürgermeister Brantin fasst die wesentlichen Gesichtspunkte des Antrags zur Tagesordnung/Ratsantrags der CDU-Fraktion zusammen. Er weist insbesondere auf die Wichtigkeit hin, in der aktuellen Pandemiesituation gerade auch finanziell schlechter gestellte ältere Menschen mit digitalen Endgeräten zu versorgen, damit diese digitalen Angebote, wie z. B. Impfterminvereinbarungen, Beantragung von Corona-Hilfen usw. nutzen können. Herr BM Brantin hebt weiter die Kopplung der finanziellen Hilfe zur Anschaffung eines Endgeräts an die Teilnahme an einem fachlichen Schulungsangebot zur Gerätenutzung hervor. Dies sei im Interesse effektiver und wirklich ankommender Hilfe sinnvoll und notwendig.
Frau Koentges unterstreicht diese beiden Gesichtspunkte nochmals, indem sie sich gegen ein „Gießkannenprinzip“ im Rahmen der Förderung ausspricht und für die Schulungen einen gesteuerten Prozess fordert. Sie spricht in diesem Zusammenhang bereits existierende Schulungsangebote der Arbeiterwohlfahrt (AWO) an und wünscht sich im Rahmen des Schulungsangebots ausdrücklich auch eine Kooperation mit weiteren Akteuren. Frau Koentges wirft die Frage auf, inwieweit die Ausgabe der digitalen Endgeräte im Rahmen des kommunalen Förderprogramms auch über die jeweiligen Träger*innen des Schulungsangebots sowie Träger*innen der freien Wohlfahrtspflege erfolgen könne.
Auf Hinweis von Herrn Hansen befasst sich der Ausschuss mit der Frage von Übereinstimmungen und Unterschieden des geplanten kommunalen Förderprogramms und der Ausgabe von digitalen Endgeräten an Schüler*innen.
Herr Frankenberger erklärt, dass die Verwaltung die Anregungen der Ausschussmitglieder aufgreifen und mit dem Entwurf einer Richtlinie für die Vergabe der Fördermittel und entsprechende Schulungsangebote in die Juni-Sitzung des Ausschusses kommen wird.
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, Richtlinien für die Vergabe der bereit gestellten Mittel zu erarbeiten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Unter dem Datum des 03.02.2021 hat die CDU-Fraktion den als Anlage beigefügten Ratsantrag gestellt. Er verfolgt das Ziel, dass finanzschwache Bürger*innen bei der Anschaffung von digitalen Endgeräten sowie dem Erwerb der zu deren Betrieb notwendigen Kenntnisse finanziell unterstützt werden.
Aufgrund des gemeinsamen Beschlussvorschlags der im Rat vertretenen Fraktionen vom 22.02.2021 hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung vom 25.02.2021 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für die Maßnahme „Fonds zur Förderung der Digitalisierung von Bedürftigen“ einmalig für das Jahr 2021 Mittel in Höhe von 200.000 Euro beschlossen.
Für die digitale Ausstattung von Schüler*innen zur Teilnahme am Homeschooling werden vom JobCenter und vom Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration bis zu 350 Euro pro Schüler*in als Zuschuss gewährt. Ein Zuschuss von 350 Euro ist nicht in jedem Einzelfall erforderlich, jedoch sollten Kosten von 300 Euro pro Einzelfall zu Grunde gelegt werden.
Durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können somit ca. 700 Einzelpersonen mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden.
Zu den finanzschwachen Bürgerinnen und Bürgern in der Stadt Aachen gehören alle Leistungsempfänger*innen nach dem SGB II (ca. 13.000 Bedarfsgemeinschaften) und alle Leistungsempfänger*innen nach dem SGB XII (ca. 5.000 Leistungsberechtigte). Da nur einem Bruchteil dieser Personen ein Angebot gemacht werden könnte, ist es notwendig, den berechtigten Personenkreis einzuschränken.
Die Mehrzahl der Leistungsberechtigten nach dem SGB II ist im Besitz eines Smartphones, welches die Nutzung von digitalen Angeboten ermöglicht. Die Leistungsberechtigten nach dem SGB XII sind älter als 65 Jahre oder erwerbsunfähig. Gerade ältere Menschen verfügen oft nicht über digitale Endgeräte bzw. können diese nicht richtig einsetzten.
Auf Grund der begrenzte Haushaltsmittel und dem größeren Bedarf bei Leistungsberechtigten nach dem SGB XII schlägt die Verwaltung vor, Fördermittel zunächst älteren Leistungsberechtigten zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Richtlinien zur Vergabe würden dem Ausschuss in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2021 ist im Haushalt 2021 unter dem PSP-Element4-050101-941-3 ein Betrag in Höhe von 200.000 Euro für die Maßnahme „Fonds zur Förderung der Digitalisierung von Bedürftigen“ eingeplant.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 105862
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=105862
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-04-23 FB 56_0062_WP18 Teilhabe an digitale SAO.pdf
8.11.2024
291.8 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 16
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
- Gremium
- Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
- Datum
- Do., 06.05.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 17:42