Ratsantrag "Entwicklung eines Mountainbike-Streckennetzes" der Fraktionen Grüne, Volt, SPD, Linke, FDP und CDU (Nr. 097/18)
FB 36/0040/WP18-1 · Kenntnisnahme
Beratung
Im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt wird auf Wunsch von Herrn Mayr der Antrag des Geländefahrrad Aachen e.V. vom 03.04.2021 an das Bürgerforum „Antrag gemäß § 24 GO zu dem Thema Mountainbike-Wegenetz in Aachen“ an alle anwesenden Beiratsmitglieder ausgehändigt. Herr Mayr wundert sich darüber, dass dieser Antrag erst gestern beim NABU eingegangen ist, obwohl dieser bereits vom 03.04.2021 datiert ist, und fordert, dass die Naturschutzverbände früher in derartige Verfahren einbezogen werden und nicht erst nach Erstellung eines Konzeptes.
Herr Dr. Krämer nimmt Bezug auf die Verwaltungsvorlage und führt den Sachstand kurz aus. Es handele sich um einen Ratsantrag aller 6 Fraktionen. Das Gesamtvolumen des Projektes umfasse ein Budget in Höhe von 3,1 Mio. €. Herr Dr. Krämer führt weiterhin aus, dass das illegale Trailnetz im Aachener Wald in den letzten Jahren zugenommen habe und sich die Trendsportart „Mountainbike“ weiterhin fortsetze. Die Konflikte zwischen den Waldnutzern (Mountainbiker, Spaziergänger, Reiter) werden immer größer. Vor ein paar Jahren sei durch Unterstützung zur Gründung des Bikeparks am Dreiländerpunkt versucht worden, diese Konflikte auszuräumen. Dies sei leider nicht gelungen. Die Hoffnung der Politik liege nun darin, durch Errichtung weiterer legaler Trails, die Radfahrerströme zu lenken. Projektleiter sei die Wirtschaftsförderung der Städteregion. Ein erster Projekttermin finde am 25.05.2021 statt, bei welchem es jedoch nur um die Organisation und nicht um Inhalte gehe. In den gesamten Prozess sollen die Naturschutzverbände, die untere Naturschutzbehörde, die untere Bodenschutzbehörde und auch die Denkmalschutzbehörde involviert werden. Derzeit könne noch nicht abgeschätzt werden, wohin das Verfahren laufe. Aus seiner Sicht seien die Naturschutzbelange geregelt. Schwieriger sehe es im Forstrecht aus. Hier müsse zunächst durch die untere Forstbehörde geklärt werden, wie ein derartiges Verfahren abgewickelt werden könne. Bei Errichtung des Bikeparks sei eine temporäre Waldumwandlung genehmigt worden, mit der Folge, dass ein entsprechender Ausgleich erfolgte. Ob dies auch für die Errichtung weiterer Trails möglich ist, müsse noch geklärt werden. Aus Sicht von Herrn Dr. Krämer ergeben sich auch noch weitere Fragen wie z.B. Verkehrssicherung, touristischer Effekt (zusätzl. Parkplätze), Nachtfahrten, sportliche Veranstaltungen.
Herr Dr. Aletsee findet die rechtliche Situation sehr prekär, da der Ausbau eines Wegenetzes im Wald grundsätzlich verboten ist und versucht werden soll, eine verbotene Situation zu legalisieren. Insbesondere der artenschutzrechtliche Aspekt sei sehr kritisch zu betrachten, und es werde schwierig, Populationen, wie z.B. die der Wildkatze, zu erhalten. Darüber hinaus ist er der Auffassung, dass die Mountainbiker lediglich eine kleine Lobby darstellen und man bei Bürgern, die den Wald als Erholungsort aufsuchen, auf Unverständnis stoße, sollte der Wald zur Sportstätte umgewandelt werden. Er sehe hier eine gravierende Störung der Erholungssuchenden und empfiehlt, eine Umfrage zum Vorhaben in der Bevölkerung zu machen.
Herr Mayr führt aus, dass vor ca. 2 Jahren die verstärkte Diskussion um die Trailstrecken begonnen habe. Bei Gründung des Bikeparks habe die Hoffnung bestanden, dass keine illegalen Trails mehr benutzt werden, was sich jedoch nicht bewahrheitet habe. Jetzt bestehe die Sorge darin, dass durch weitere Legalisierung von Trails noch mehr Mountainbiker in den Aachener Wald kommen. Auch glaube er nicht, dass keine weiteren illegalen Trails geschaffen werden. Herr Mayr nimmt Bezug auf die Positivliste der Radwege, welche im letzten Jahr vorgelegt worden sei. Diese sei von den Verbänden abgesegnet worden. Es sei damals jedoch nicht die Rede von der Schaffung weiterer Trails gewesen. Umso überraschter sei man nun über den anderen Tenor gewesen. Der NABU habe Kontakt mit allen Fraktionen aufgenommen. Man habe von allen Fraktionen, außer der Fraktion DIE GRÜNEN, die Zusage erhalten, dass keine neuen Trails errichtet werden. Die Fraktion DIE GRÜNEN möchten die Errichtung einiger neuer Trails unterstützen
Herr Mayr sieht ebenfalls ein Problem in der Verkehrssicherungspflicht. Er weist in diesem Zusammenhang auf ein Verfahren im Kreis Düren gegen den App-Anbieter Komoot hin. Herr Mayr fordert, dass weder neue Trails gebaut werden, noch dass Trails nachträglich legalisiert werden. Er plädiert dafür, dass ähnlich wie in Belgien hohe Strafen bei Missachtung der Regeln eingeführt werden. Hinsichtlich der Verwaltungsvorlage, welche beinhaltet, dass diese sowohl klima- als auch haushaltsneutral sei, ist Herr Mayr der Ansicht, dass dies nicht stimmen könne. Abschließend zeigt Herr Mayr Fotos von illegalen Trailstrecken im Aachener Wald.
Herr Slevogt führt aus, dass das Radfahren im Wald nur auf befestigten Wegen erlaubt sei (Anmerkung: laut Landesforstgesetz ist der richtige fachliche Ausdruck „feste“ Wege). Er ist der Meinung, dass durch fehlende Rücksichtnahme der Moutainbiker sowohl das Wild als auch Spaziergänger gefährdet seien. Auch habe er festgestellt, dass immer mehr Mountainbiker mit einem Elektromotor fahren.
Herr Wiezorek gibt zu der Aussage des Herrn Mayr die Verwaltungsvorlage betreffend bekannt, dass die Aufstellung eines Konzeptes zunächst keine Auswirkungen auf Klima und städtischen Haushalt habe und die Verwaltungsvorlage diesbezüglich richtig sei. Konsequenzen von Klima und städtischen Haushalt ergeben sich erst bei Umsetzung des Konzeptes. Weiterhin führt er aus, dass zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären seien. Erst dann könne ein naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Befreiung) eingeleitet werden. Man befinde sich erst am Anfang eines Prozesses.
Frau Dr. Maxam ist der Ansicht, dass im Hinblick auf den Eingriff nicht nur der Eingriff in den Lebensraum, sondern auch artenschutzrechltiche Aspekte und auch die Belästigungen durch Lärm mit in die Bilanzierung einfließen müssten, d.h., dass in ihren Augen ausschließlich eine Aufforstung als Ausgleich nicht ausreiche.
Herr Nawrocki führt aus, dass erst kürzlich ein Votum der Stadt Aachen erfolgt sei, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Er plädiert dafür, sich diesem Verfahren nicht zu verschließen. Es handele sich beim Mountainbiken immerhin um eine Trendsportart; die Mitgliederzahl des Geländefahrrad e.V. Aachen habe sich in den letzten Jahren verdreifacht. Ihm sei klar, dass es sich um einen Abwägungsprozess handele, würde sich jedoch sehr freuen, wenn dieser begonnen werde.
Herr von Frantzius spricht die in der Vorlage genannte Karte mit jagdlichen Kernbereichen an, welche sich derzeit in Arbeit befindet und erkundigt sich danach, wer an der Erstellung dieser Karte beteiligt werde. Herr Dr. Krämer gibt dazu bekannt, dass der Fokus im Stadtwald liege. Sollten über die städtischen Waldflächen hinaus auch private Waldflächen tangiert werden, sollen Jagdpächter bzw. Eigentümer mit einbezogen werden.
Herr von Frantzius fügt an dieser Stelle an, dass coronabedingt derzeit ohnehin große Beunruhigung im Wald herrsche und er einen konzentrierten Schaden an der Naturverjüngung befürchte, in die das Wild sich zurück ziehe. Insofern müsse dringend eine Absprache mit den Waldbesitzern erfolgen.
Frau Ranft weist darauf hin, dass die Positivliste der Radwege im Aachener Wald auch Wege beinhalte, die im Vorentwurf des neuen Landschaftsplans als Naturschutzgebiet dargestellt seien und erkundigt sich danach, ob dies zulässig sei. Dazu gibt Herr Wiezorek bekannt, dass es nicht ungewöhnlich sei, dass Wege auch durch Naturschutzgebiete verlaufen. Allerdings müssen diese ausgewiesen werden, da auf allen anderen Flächen in Naturschutzgebieten ein Betretungsverbot bestehe. Herr von Frantzius ist an dieser Stelle der Auffassung, dass es aufgrund mangelnden Pesonals schwierig sei, dieses Betretungsverbot zu kontrollieren.
Frau Ranft nimmt Bezug auf den Vorentwurf des neuen Landschaftsplans und erkundigt sich nach der genauen Bedeutung des Punktes 1.1 „Erhaltung ruhiger Gebiete inkl. Naturverträglicher Erholung“. Herr Wiezorek gibt dazu bekannt, dass sich dieser Bereich auf einen kleinen Bereich des Aachener Waldes beschränke und bedeute, dass dieser Bereich auch ruhiges Gebiet bleiben müsse. Ein Ausbau des Trailnetzes auf diesen Flächen des Stadtwaldes sei daher nicht möglich. Die Festsetzung als ruhiger Bereich resultiere aus einer Forderung des Immissionsschutzes.
Frau Ranft regt an, an den bereits illegal errichteten Trails Verbotsschilder anzubringen, welche nicht nur darauf hinweisen, dass das Befahren verboten ist, sondern auch eine entsprechende Begründung liefern. Sie erhofft sich dadurch eine Stärkung des Bewusstseins der Mountainerbiker. Hinsichtlich des Rechtsstreit des Kreises Düren mit dem App-Anbieter Komoot habe sie gelesen, dass durch Komoot tatsächlich Strecken durch ein Naturschutzgebiet hochgeladen worden seien, seitens des App-Anbieters jedoch zwischenzeitlich die Zusage gegeben worden sei, diese Strecken wiederum aus dem Streckennetz herauszunehmen. Herr Dr. Krämer gibt dazu bekannt, dass Komoot auch bereits seitens der Stadt Aachen angeschrieben worden sei mit der Bitte, bedenkliche Strecken herauszunehmen; ein Reaktion seitens Komoot sei bisher aber noch nicht erfolgt. Das Rechtsamt der Stadt Aachen sei zwischenzeitlich in die Sache involviert.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Naturschutzbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ratsantrag 097/18 der Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD, Zukunft, FDP und DIE LINKE vom 02.03.2021
Auf Antrag von den Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD, Zukunft, FDP und Linke hat der Rat der Stadt Aachen die Verwaltung beauftragt, sich dem von der StädteRegion mit der Bezirksregierung vereinbarten Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) „Erlebnisraum Aachen/Eifel“ anzuschließen. Konkret soll ein Mountainbike-Streckennetz für das Gebiet der Stadt Aachen, insbesondere für den Aachener Wald entwickelt werden, das lenkend wirken und gleichzeitig eine so große Attraktivität haben soll, so dass sich "wildes" Fahren reduziert. Zusätzlich soll damit eine Lücke im Gesamtraum der Region Aachen/Eifel/Ardennen geschlossen werden.Das Projekt wird durchgeführt unter Partizipation aller Anspruchsgruppen des Waldes und nur unter Nutzung bereits bestehender Wege.
Hintergrund des Ratsantrages ist das in den letzten Jahren extreme Aufkommen an ungeregeltem und illegalem Mountainbiken im Aachener Wald. Dadurch wurde ein vielfältiges System von illegalen Trails geschaffen, was unweigerlich zu einer noch kleinteiligeren Zerteilung des ohnehin schon sehr engmaschig gegliederten Aachener Stadtwaldes führt.
Sachstand
Auf Antrag der Faktion GRÜNE wurde im Jahr 2019 eine Karte mit den für Radfahrer und Radfahrerrinnen rechtssicher nutzbaren Wegen im Aachener Wald erstellt (Positivliste). Darüber hinaus existieren auf den amtlichen Karten eine Reihe anderer Wege, bei denen im Einzelfall zu entscheiden ist, ob sie mit dem Rad befahren werden dürfen, oder nicht. Diese Wege sollen in die Betrachtung des Förderprojektes zur Entwicklung des MTB-Streckennetzes einbezogen werden.
Der Fachbereich Klima und Umwelt – Gemeindeforstamt erarbeitet zurzeit (Stand 18.03.2021) Rahmenbedingungen, die bei der Überplanung der Waldwege zu beachten sind. Diese werden zeitnah an das von der StädteRegion beauftragte Planungsbüro „absolut GPS“ übermittelt, verbunden mit der Aufforderung, im Rahmen eines partizipativen Ansatzes einen Streckenentwurf für Mountainbiker und Mountainbikerinnen zu erarbeiten.
Folgende Kriterien sind aus Sicht des Gemeindeforstamtes und der Unteren Naturschutzbehörde bei der Entwicklung des MTB-Streckennetzes zu berücksichtigen (Aufzählung ist nicht abschließend):
-Alle auf der Positivliste gekennzeichneten Wege können überplant bzw. für das Streckennetz genutzt werden (ca. 75 km).
-Die naturschutzfachlichen und landschaftsrechtlichen Vorgaben des noch gültigen bzw. des aktuellen Landschaftsplanentwurfs sind zu berücksichtigen.
-Ggf. erforderliche landschaftsrechtliche Befreiungen sowie Aspekte des Artenschutzes sind frühzeitig mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen und zu klären.
-Die Planung des MTB-Streckennetzes ist auf bestehende Wege zu beschränken (s. Ratsantrag).Reitwege sind von der Planung auszunehmen, da sie laut STVO den Reitern vorbehalten sind. Bei illegal angelegten Trails handelt es sich nicht um Wege. Bei Überplanung dieser Flächen ist ein Waldumwandlungsverfahren einzuleiten, verbunden mit einem ökologischen Ausgleich.
-In Kernbereichen der Jagd ist das Radfahren auf die in der Positivliste dargestellten Wege zu beschränken. Eine Karte mit jagdlichen Kernbereichen ist zurzeit in Arbeit.
-Forstkulturen und Forstdickungen sind von der Planung auszunehmen (Betretungsverbot LFoG)
-Vertraglich ist zu sichern, dass der Stadt Aachen weder bei der Anlage noch bei der Pflege des MTB-Streckennetzes Kosten entstehen (s. Ratsantrag).
-Die Übernahme möglicher Verkehrssicherungsfragen ist im Rahmen des Projektes zu klären.
-Einfache Pflegearbeiten (bspw. Wegekennzeichnung, Ersatz/Reparatur von Umlaufsperren, Beseitigung von Einzelbäumen bspw. nach einem Sturm usw.) übernimmt das Gemeindeforstamt auf Kosten des Projektträgers. Der durchschnittliche Personalbedarf sowie die durchschnittlichen Kosten sind im Zuge des Projektes überschlägig zu beziffern.
-Bei der Auswahl der Strecken dürfen keine Gefahrenpunkte entstehen.
-Privatwald ist von der Planung auszusparen. Bei Wald auf belgischem Hoheitsgebiet ist die vorherige Zustimmung des Waldbesitzers erforderlich.
-Bei der Auswahl der Strecken ist grundsätzlich auf natur- und waldverträgliche Lösungen zu achten (z. B. Thema "Bodenbeschaffenheit und Erosionsgefahr").
Fazit
Das Gemeindeforstamt und die Untere Naturschutzbehörde setzen sich mit dem von der StädteRegion beauftragten Planungsbüro „absolut GPS“ in Verbindung und unterstützen dieses bei der Durchführung des Projektes.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz in seiner Sitzung vom 20.04.2021 die Ausführungen zur Kenntnis genommen hat mit der Bitte an die Verwaltung, die Entwicklung gemeinsam mit der Städteregion positiv unter Einbindung aller Beteiligten zu begleiten und zu prüfen, welche der derzeit genutzten Trails künftig genutzt werden können. Die Verwaltung wurde ebenfalls beauftragt, in der nächsten Sitzung einen Zeitplan für das Projekt vorzustellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Technische Details
ID: 105937
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=105937
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-04-30 FB 36_0040_WP18-1 Ratsantrag _Entwickl SAO.pdf
15.7.2025
13.7 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche Sitzung des Naturschutzbeirates
- Gremium
- Naturschutzbeirat
- Datum
- Di., 18.05.2021
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Status
- öffentlich
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 17:45