4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018
E 18/0026/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Aufgrund der pandemischen Lage wurde den Mitgliedern des Betriebsausschusses Aachener Statbetrieb die Vorlage im Rahmen einer digitalen Vorbesprechung am 12.05.2021 erläutert.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a)Der Finanzausschuss der Stadt Aachen
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der
Stadt Aachen, die vorgelegte 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.
b)Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der
Stadt Aachen, die vorgelegte 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.
c) Der Rat der Stadt Aachen
beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses sowie des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die vorgelegte 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Rechtsprechung wird zunehmend die Notwendigkeit differenzierter Winterwartungsgebühren thematisiert. Der Fokus der Verwaltungsgerichte liegt bei dieser Frage vor allem darauf, ob eine starre Koppelung der Straßenreinigungsgebühren mit den Winterwartungsgebühren noch ein zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist, wenn die Winterwartung in verschiedenen Dringlichkeitsstufen wie in der Stadt Aachen erfolgt.
Die Straßenreinigungs- und Winterwartungsgebühren werden daher nicht mehr mit einem gemeinsamen Gebührensatz berechnet, sondern für die beiden Leistungen werden jeweils getrennte Gebührensätze festgesetzt. Dabei bleibt die aktuelle Gebührenkalkulation für die Berechnung der getrennten Gebührensätze maßgeblich. Die Änderung erfolgt rückwirkend zum 01.01.2021.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen erfolgt zur Klarstellung und Wahrung der Rechtssicherheit eine Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Aachen mit Blick auf eine Differenzierung der Benutzungsgebühren für die Straßenreinigung und die Winterwartung, die zu keiner Veränderung der Benutzungsgebühren insgesamt führt.
Die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen ist elektronisch abrufbar.
Technische Details
ID: 105977
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=105977
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-05-03 E 18_0026_WP18 4. aenderungssatzung sao
19.11.2024
192.5 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 2
- Sitzung
- Sondersitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
- Gremium
- Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
- Datum
- Mi., 19.05.2021
- Uhrzeit
- 16:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 17:45
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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