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4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018

E 18/0026/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Aufgrund der pandemischen Lage wurde den Mitgliedern des Betriebsausschusses Aachener Statbetrieb die Vorlage im Rahmen einer digitalen Vorbesprechung am 12.05.2021 erläutert.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a)Der Finanzausschuss der Stadt Aachen

nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der

Stadt Aachen, die vorgelegte 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die

Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

b)Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der

Stadt Aachen, die vorgelegte 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die

Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

c) Der Rat der Stadt Aachen

beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses sowie des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die vorgelegte 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Rechtsprechung wird zunehmend die Notwendigkeit differenzierter Winterwartungsgebühren thematisiert. Der Fokus der Verwaltungsgerichte liegt bei dieser Frage vor allem darauf, ob eine starre Koppelung der Straßenreinigungsgebühren mit den Winterwartungsgebühren noch ein zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist, wenn die Winterwartung in verschiedenen Dringlichkeitsstufen wie in der Stadt Aachen erfolgt.

Die Straßenreinigungs- und Winterwartungsgebühren werden daher nicht mehr mit einem gemeinsamen Gebührensatz berechnet, sondern für die beiden Leistungen werden jeweils getrennte Gebührensätze festgesetzt. Dabei bleibt die aktuelle Gebührenkalkulation für die Berechnung der getrennten Gebührensätze maßgeblich. Die Änderung erfolgt rückwirkend zum 01.01.2021.

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen erfolgt zur Klarstellung und Wahrung der Rechtssicherheit eine Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Aachen mit Blick auf eine Differenzierung der Benutzungsgebühren für die Straßenreinigung und die Winterwartung, die zu keiner Veränderung der Benutzungsgebühren insgesamt führt.

Die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen ist elektronisch abrufbar.




Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-05-03 E 18_0026_WP18 4. aenderungssatzung sao

19.11.2024

192.5 KB

Metadaten

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Ö 2
Sitzung
Sondersitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Datum
Mi., 19.05.2021
Uhrzeit
16:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:45

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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