19. Mai 2021 um 16:30, Eurogress Aachen
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4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018

E 18/0026/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Pilgram fragt nach der prozentualen Verteilung der Belastungen zwischen Straßenreinigung und Winterdienst.

Frau Grehling erläutert, dass die in der Vorlage aufgeführte höchste Reinigungsklasse (S 7) sehr selten vorkomme. Die meisten Fälle würden sich in der zweiten und dritten Stufe (Reinigungsklassen S 5 und S 6) bewegen. Vorprüfungen hätten ergeben, dass am zu deckenden Kostenansatz zunächst nichts geändert werden müsse. Beim Winterdienst sei für die Zukunft hingegen zu prüfen und zu entscheiden, ob hinsichtlich der gegenwärtig analogen Zuordnung zu den Straßenreinigungsklassen abgewichen werden müsse und somit nur noch ein oder zwei Stufen zur Anwendung kommen würden, so dass sowohl die günstigsten als auch die teuersten Stufen wegfallen würden. Damit einhergehende Verschiebungen würden sich eher prozentual als finanziell auswirken, da die Gebührenerträge beim Winterdienst (ca. 1 Mio. Euro jährlich) deutlich unter denen der Straßenreinigung (rund 7 Mio. Euro jährlich) liegen würden.

Abschließend sei für die Zeit nach Ablauf des dreijährigen Kalkulationszeitraums bis 31.12.2021 noch zu prüfen, inwieweit sich der gemeine, öffentliche Anteil der Stadt Aachen verschieben werde, also möglicherweise ein höherer Anteil als die bisherigen 15%, für die keine Gebührenpflicht bestehe, auf den öffentlichen Raum entfallen werde.

Beschluss

Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen einstimmig, die vorgelegte 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a)Der Finanzausschuss der Stadt Aachen

nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der

Stadt Aachen, die vorgelegte 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die

Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

b)Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der

Stadt Aachen, die vorgelegte 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die

Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

c) Der Rat der Stadt Aachen

beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses sowie des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die vorgelegte 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Rechtsprechung wird zunehmend die Notwendigkeit differenzierter Winterwartungsgebühren thematisiert. Der Fokus der Verwaltungsgerichte liegt bei dieser Frage vor allem darauf, ob eine starre Koppelung der Straßenreinigungsgebühren mit den Winterwartungsgebühren noch ein zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist, wenn die Winterwartung in verschiedenen Dringlichkeitsstufen wie in der Stadt Aachen erfolgt.

Die Straßenreinigungs- und Winterwartungsgebühren werden daher nicht mehr mit einem gemeinsamen Gebührensatz berechnet, sondern für die beiden Leistungen werden jeweils getrennte Gebührensätze festgesetzt. Dabei bleibt die aktuelle Gebührenkalkulation für die Berechnung der getrennten Gebührensätze maßgeblich. Die Änderung erfolgt rückwirkend zum 01.01.2021.

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen erfolgt zur Klarstellung und Wahrung der Rechtssicherheit eine Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Aachen mit Blick auf eine Differenzierung der Benutzungsgebühren für die Straßenreinigung und die Winterwartung, die zu keiner Veränderung der Benutzungsgebühren insgesamt führt.

Die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen ist elektronisch abrufbar.




Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 17 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-05-03 E 18_0026_WP18 4. aenderungssatzung sao

19.11.2024

192.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sondersitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Mi., 19.05.2021
Uhrzeit
16:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:45