Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten (AVV)eTarif AVV
AVV/0014/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Bünten hält einen Vortrag(siehe auch Anlage zu TOP I.2).
Grundlage sei eine App. Die Einfachheit stehe im Fokus. Bisher gelte eine Fahrkarte für ein spezielles Gebiet. Das ändere sich nun. Bei jedem Check-in würden ein Grundpreis und ein Arbeitspreis ermittelt. Der Arbeitspreis richte sich nach den zurückgelegten km Luftlinie, wobei es keine Preisgrenzen mehr gebe. Der Preis werde am Ziel festgestellt. Für den Fall, dass der eTarif teurer ist als das Normalticket, sei ein Preisdeckel vorgesehen.Zur Gegenfinanzierung sei eine ausgleichende „Pull“-Maßnahme geplant, wie auch beim Citytarif.
Die Einführung im gesamten Land NRW sei zum 01.12.2021 geplant. Dies sei ein Mammutprojekt mit dem Ziel der grenzübergreifenden eTarifierung. Der Grundsatzbeschluss über die Parameter (Preise) sei beschlossen. Es müsse noch eine Feinjustierung in Form eines Monitorings vorgenommen werden. Es sei einmalig, dass es kein Pilotgebiet gebe, deshalb müsse das Monitoring intensiv durchgeführt werden, da es in gewisser Weise auch ein Wagnis sei.
Herr Fischer dankt für den Vortrag. Die Einführung des eTarifs sei in NRW ein einmaliger Vorgang und habe für den Fahrgast viele Vorteile. Wesentliches Ziel sei die Einfachheit. Vom AVV sei dargestellt, dass es eine Überführungsstrategie brauche. Wenn man erreichen wolle, dass möglichst viele Leute auf den eTarif umstellen, müsse man es ihnen schmackhaft machen. Deshalb würden die Grünen zur Attraktivierung für folgende Maßnahmen werben, die auch als Beschlussergänzung zusammen mit SPD, Die Linke und Die Zukunft beantragt werden sollen:
„Der Ausschuss beauftragt den AVV darüber hinaus, folgende Prüfung in diesem Kontext vorzunehmen:
- den Preis des 24h-Tickets als automatische Preisobergrenze für beliebig viele Fahrten in Aachen festzulegen,
- den Preis pro Einzelfahrt auf die Preise im konventionellen Bartarif (incl. CityXL) zu beschränken,
- die voraussichtlichen Kosten für diese Maßnahmen zu berechnen
- und dies vorbehaltlich einer Finanzierung durch Dritte umzusetzen.
Herr Klopstein erklärt die Zustimmung seiner Fraktion Die Linke. Er fragt, wie es technisch gelöst werden soll, wenn es Funklöcher im Stadtgebiet gibt.
Herr Hofmann stellt die Frage, wie der eTarif bei Gruppen angewandt wird.
Er wolle anmerken, dass man Leute, die außerhalb wohnen, benachteiligen würde und sei deshalb auch dafür, den Preis zu deckeln.
Herr Achilles (Die Zukunft) dankt dem AVV für die Arbeit, die er da hineingesteckt habeund für die Einfachheit. Er wäre froh, wenn es gelingen würde, auch die ganzen anderen Tarife attraktiver zu gestalten. Für eine Übergangszeit sei seine Fraktion auch dafür, den Preis zu deckeln.
Er wolle aber zu Protokoll geben, dass langfristig die eTarifierung Sondertarife ersetzen solle.
Für seine Fraktion CDU erklärt Herr Lindemann, auch sie wolle, dass die eTarifierung Erfolg habe.Hierfür gebe es zwei Bedingungen:
-die Einfachheit: Diese habe Frau Bünten bereits erläutert.
-die Attraktiität.
Man sei im Wesentlichen mit dem Änderungsvorschlag einverstanden, bis auf einen Einwand zum letzten Spiegelstrich. Hierzu stelle er folgenden Änderungsantrag:
„Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der AVV-Verbandsversammlung, dies vorbehaltlich eines positiven Prüfungsergebnisses umzusetzen.“
Der Grund sei, dass es rechtlich sicher sein soll. Der Ausschuss solle nicht beschließen, sondern für die AVV-Verbandsversammlung eine Empfehlung abgeben.
Frau Breuer stellt die Frage, was mit den Menschen ist, die das Digitale nicht nutzen wollen oder können.
Frau Bünten beantwortet die Fragen. Diese Menschen sollen natürlich nicht „bestraft“ werden. Die Handhabung sei sehr einfach über eine App auf dem Handy möglich. Weiterhin gebe es auch die Möglichkeit, bei Automaten Tickets zu lösen oder beim Fahrer. Bei Strecken, die über Luftlinie ungünstiger abgerechnet würden,gehe man sehr großzügig vor und es gebe umfangreiche NRW weite Tests, die bestanden wurden. Bezüglich einer Gruppenkarte gebe es attraktive Produkte, die aber noch nicht im eTarif umgesetzt seien. Der erste Schritt sei getan; er werde nicht der letzte sein. Eine Weiterentwicklung habe man auf dem Schirm.
Das System sei ausgeschrieben worden. Den Zuschlag habe ein Anbieter gewonnen, der eine Technologie anbiete, die im Gegensatz zu der anderer Anbieter, die nur innerhalb einer Stadt möglich war, NRW weit umgesetzt werde könne.
Die Vorsitzende Frau Wenzel lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung zusammen mit der weitestgehenden Beschlussergänzung - mitdem Antrag des Herrn Fischer und des Herrn Lindemann - abstimmen, die sie vorliest.
Der AVV-Beirat fasst somit folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen
stimmt den Konkretisierungen zum eTarif AVV im beschriebenen Umfang zu. Darüber hinaus nimmt der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen die Ausführungen zur Überführungsstrategie und dem weiteren Vorgehen zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen der vergangenen Sitzungen des AVV-Beirates der Stadt Aachen wurde bereits umfassend über die Umsetzung und geplante Einführung des eTarif AVV zum 01.12.2021 berichtet und die Preisparameter und Grundlagen der Tarifbildung zur Beschlussempfehlung an den Zweckverband AVV verabschiedet.
Tarif
Nachdem im Rahmen der Verbandsversammlung des Zweckverband AVV am 24.03.2021 bereits die Preisparameter zum eTarif AVV beschlossen wurden, hat sich die Verbundgesellschaft gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen im AVV weiterführend mit den Details zum eTarif befasst. Hierbei wurden die Sachstände der Diskussionen auf NRW-Ebene fortlaufend zurückgekoppelt. Im Sinne der Einheitlichkeit und der technischen Einfachheit einigte man sich darauf, dass die für den eTarif NRW definierten Parameter, wie nachfolgend aufgeführt, für den eTarif AVV für den Beginn ebenfalls zur Anwendung kommen sollen. Im Detail gilt dies für die folgenden im LAK Nahverkehr am 23.03.2021 beschlossenen Unteraspekte.
Fahrtunterbrechungsdauer (Definition einer Fahrt)
Es wird in der Einführungsphase keine Fahrtunterbrechungsdauer definiert. Fahrgäste können somit im Rahmen einer Fahrt diese beliebig lange unterbrechen. Allerdings gilt
der Beschluss aus dem Zweckverband AVV am 24.03.2021, dass der Grundpreis nach 180 Minuten erneut zu berechnen ist, auch weiterhin.
Rund- und Rückfahrten (Definition einer Fahrt)
Analog zum konventionellen Tarif sollen auch im eTarif von Fahrgästen unternommene Rund- und Rückfahrten entsprechend bepreist werden. Hierzu sollen Rund- und Rückfahrten (innerhalb eines Check-in/Check-out-Vorgangs) systemseitig ermittelt und als zwei Fahrten mit jeweils eigenem Grund- und Arbeitspreis bepreist werden. Als erste Fahrt gilt für den Arbeitspreis die Luftliniendistanz von der Starthaltestelle bis zur Haltestelle mit dem am weitesten entfernten Umstieg. Als zweite Fahrt gilt für den Arbeitspreis die Luftliniendistanz von der Haltestelle mit dem am weitesten entfernten Umstieg bis zur Zielhaltestelle.
Systemseitig als Rück- bzw. Rundfahrten definiert und automatisiert erkannt werden Fahrten mit identischer Start- und Zielhaltestelle und Fahrten mit einem deutlichen Umweg.
Die Regelungen gelten für den Start des eTarifs. Es wird zeitnah und fortlaufend anhand der dann vorliegenden Daten überprüft, ob die Regelungen das Nutzungsverhalten der Fahrgäste angemessen widerspiegeln oder ob eine Anpassung der Regelungen erforderlich ist.
Preisdeckel-Logik
Im AVV wurde der 24-Stunden-Preisdeckel nach Beschluss des Zweckverband AVV am 24.03.2021 auf 19,00 Euro festgelegt. Der 24-Stundenzeitraum dieses 24-Stunden-Preisdeckels beginnt grundsätzlich mit der ersten Fahrt nach einem abgeschlossenen 24-Stundenzeitraum. Damit eine Fahrt zum 24-Stundenzeitraum gezählt wird, muss sie innerhalb der 24 Stunden begonnen und beendet werden. Wird die Fahrt nicht innerhalb des 24-Stundenzeitraums beendet, gilt diese als erste Fahrt eines neuen 24-Stundenzeitraums.
Dies gilt auch für den Fall, dass Fahrten aufgrund von Betriebsstörungen, entgegen der Fahrplanauskunft, erst nach dem Ende des 24-Stundenzeitraums beendet werden. Eine Differenzierung zwischen regionalem und NRW-weitem 24-Stundenzeitraum erfolgt nicht.
Umgang mit nicht beendeten/ nicht abgerechneten Fahrten
Werden Fahrten nicht beendet, wird der NRW-Preisdeckel in Rechnung gestellt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Ausdifferenzierung der Fälle nach missbräuchlichem Verhalten (Folge: Erhöhtes Beförderungsentgelt) und unverschuldeten Fällen differenziert.
1. Klasse-Nutzung
In der Verbandsversammlung des Zweckverband AVV vom 24.03.2021 wurde folgender Beschluss für Fahrten in der 1. Klasse getroffen: Fahrten in der 1. Klasse sollen mit dem eTarif von Beginn an ermöglicht werden; die Tarifierung soll idealerweise NRW-weit einer einheitlichen Logik folgen. Die Erarbeitung erfolgt somit auf NRW-Ebene.
Es wurden nun in NRW folgende Ansätze zur Tarifierung von Fahrten in der 1. Klasse definiert:
- Preis: +50% auf den Regelpreis
- Preisdeckel: +50% auf Regelpreisdeckel, sobald im laufenden 24-Stundenzeitraum eine Fahrt in der 1. Klasse durchgeführt wurde
Anzahl von Zubuchungen
Nicht begrenzt für Kinder- und Fahrradzubuchungen. Auf 10 Personen begrenzt bei Erwachsenenzubuchungen.
Überführungsstrategie
In der Verbandsversammlung des Zweckverband AVV am 24.03.2021 wurde beschlossen, eine mehrjährige Überführungsstrategie zu erarbeiten, um das Risiko von Einnahmenverlusten während des Parallelbetriebs von eTarif und Flächenzonentarif zu minimieren. Im Rahmen dieser Überführungsstrategie sollen Push- und Pull-Maßnahmen zur Anwendung kommen, um den Großteil der Fahrgäste des Gelegenheitsverkehrs möglichst schnell in den eTarif zu überführen, sodass der kilometerbasierte Tarif die bestehende auf Flächenzonen basierende Tarifsystematik im Bartarif perspektivisch vollständig ablösen kann. Dies gilt im Weiteren auch für die teilweise eingeführten oder in Diskussion stehenden kommunal subventionierten City-Tarife.
Die Verbundgesellschaft und Verkehrsunternehmen im AVV befassen sich weiterhin intensiv mit der Ausgestaltung dieser Überführungsstrategie. Im Mittelpunkt der Diskussionen stehen dabei die Fahrgäste und die Überlegung, wie die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden können, um den eTarif für die Fahrgäste besonders attraktiv zu gestalten. Zusätzlich befasst man sich in diesem Zusammenhang gemeinsam mit der Fragestellung, welche Finanzierungsmöglichkeiten für eine attraktive Preisgestaltung zur Verfügung stehen.
Weiteres Vorgehen
Der Beschluss zur Überführungsstrategie soll im dritten Gremienblock (Verbandsversammlung des Zweckverband AVV am 24.11.2021), vor Einführung des eTarif AVV am 01.12.2021, getroffen werden. Die Verbundgesellschaft und die Verkehrsunternehmen im AVV werden im Hinblick auf die hohe Relevanz der Thematik in Vorbereitung für den Beschluss zur eTarif-Überführungsstrategie die angestrebte Strategie hierbei umfassend darstellen und erläutern.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 106250
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=106250
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-05-27 AVV_0014_WP18 Tarifliche und vertr SAO.pdf
23.10.2024
119.9 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV-Beirats
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 17.06.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- Aachener Verkehrsverbund
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 18:04