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Erweiterung der 4. Gesamtschule

FB 45/0085/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Lambertz vom städtischen Gebäudemanagement stellt die geplante Baumaßnahme anhand einer PowerPoint Präsentation vor.

Herr Winkler und Frau Fischer erkundigen sich nach einer Lösung für die fehlende Turnhalle.

Herr Fischer erläutert, dass der Sportpark Soers eventuell eine Möglichkeit für die fehlenden Sportflächen an der Alkuinstraße sein könne. Dies müsse schnell überprüft werden. Zudem legt er einen geänderten Beschlussvorschlag der Fraktionen Grüne, SPD und Linke vor. Dieser solle noch um die Leistungsphasen 0-3 erweitert werden. Die hohen zu erwartenden Kosten sollten kein Hindernis darstellen, da der Beschluss sowieso vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefasst werde.

Frau Griepentrog erkundigt sich, ob ein Abriss und Neubau an gleicher Stelle nicht die kostengünstigere Variante darstelle, als aufwändige Arbeiten am Fundament des bestehenden Gebäudes durchzuführen.

Herr Hellmann fragt, ob die Möglichkeit bestünde, den aktuellen Solitärbau aus Turnhalle und Aula um weitere Stockwerke aufzustocken um dadurch Platz für weitere Sportflächen zu schaffen.

Herr Lambertz erläutert, dass eine Aufstockung des Solitärbaus bereits geprüft worden sei, jedoch sei das Gebäude nicht so stark belastbar und müsste entsprechend verstärkt werden. Dies sei jedoch bislang nicht weiter untersucht worden, da es sich bei den aktuellen Planungen um einen Zwischenstand handele und noch nicht mit der Leistungsphase 0 begonnen worden sei. Eine Anbindung im Bereich der Sportflächen an den Sportpark Soers sei ebenfalls denkbar. Die Arbeiten an dem Fundament seien zwar aufwändig, aber aufgrund des technischen Fortschritts derzeit die bessere Lösung und auch kostengünstiger als ein Abriss und Neubau. Die Erweiterung des Beschlussvorschlages um die Leistungsphase 0 stelle er in Frage, da es nicht üblich sei, direkt die ersten drei Leistungsphasen zu beschließen. Die Leistungsphase 0 werde üblicherweisedurch das Gebäudemanagement selber durchgeführt, während die Leistungsphasen 1-3 an externe Planer vergeben würden. Zudem sei die Leistungsphase 0 letztlich die Voraussetzung, um die Leistungsphasen 1-3entsprechend beauftragen zu können. Daher sei eine Trennung zwischen den einzelnen Leistungsphasen notwendig.Nach der Beauftragung der Leistungsphase 0 würde der Ausschuss einen neuen Bericht erhalten und könne dann über die weiteren Leistungsphasen abstimmen.

Frau Griepentrog und Herr Auler ergänzen, dass die Arbeiten durch diese Beschlussfassung nicht beschleunigt werden würden. Zudem sei der Ausschuss formal nicht dafür zuständig sondern der Planungsausschuss. Der Beschlussvorschlag wird daraufhin entsprechend angepasst und es wird über den geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt.

Beschluss

Der Ausschuss hält an dem Beschluss, ausreichend attraktive Gesamtschulplätze in der Stadt Aachen zur Verfügung zu stellen, fest und beauftragt die Verwaltung, die Leistungsphase 0 schnellstmöglich für die notwendigen Baumaßnahmen zur Erweiterung der Vierten Aachener Gesamtschule an den Schulstandorten Alkuinstraße und Heinzenstraße durchzuführen und die Leistungsphasen 1-3 vorzubereiten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


In der Sitzung des Schulausschusses vom 20.08.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, zur Erweiterung der 4. Gesamtschule um vier Züge, die weitere Grundlagenklärung und die Leistungsphase 0 für hierfür notwendige bauliche Maßnahmen an den Schulstandorten Alkuinstraße und Heinzenstraße durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

Aktuell hat die vierte Gesamtschule zwei Standorte: Sandkaulstraße (Sek. I) und Heinzenstraße (Sek. II). Das Erweitern um vier Züge kann durch die Integration des Standortes der auslaufend schließenden Realschule Alkuinstraße erfolgen. Demnach würden die Standorte Sandkaulstraße und Heinzenstraße jeweils für vier Züge der Klassen fünf bis acht und der Standort Alkuinstraße für acht Züge der Klassen neun bis zehn sowie für die Oberstufe mit Klassen elf bis dreizehn mit jeweils 100 SuS pro Jahrgang genutzt.

Sowohl an dem Standort Heinzenstraße als auch an dem Standort Alkuinstraße müssten umfangreiche Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen zu dem Anpassen an das Raumprogramm vorgenommen werden. Nach dem Aufstellen einer ersten groben Machbarkeitsuntersuchung beträgt die vorläufige Orientierungssumme für das Gesamt-Projekt ohne Kosten für die Turnhalle und ohne Kosten für eine Auslagerung/Interimslösungen 55.120.000,00 €. Hierin sind inkludiert 5,5 % aktivierte Eigenleistung E26 (Projektmanagement), 5 % Risiko (gern. FinMin NRW) und 40% Kostenvarianz für die Planungsunsicherheiten in diesem sehr frühen Betrachtungszeitraum (ohne jegliche Planung).

Ein vertiefender Input, der auf die Maßnahmen verweist, die bei der Konkretisierung des Vorhabens durchzuführen wären, erfolgt durch das Gebäudemanagement der Stadt Aachen in der Sitzung des Ausschusses.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-05-19 FB 45_0085_WP18 Erweiterung der 4. g sao

20.11.2024

4.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 10.06.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen werden nachgereicht.
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:57

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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