Raumsituation der Aachener Grundschulen
FB 45/0086/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Heider dankt der Verwaltung für die Erstellung des Rasters und der Priorisierungsliste. Dass an 15 Schulen erheblicher Baubedarf bestünde empfinde sie als sehr ernüchternd. Es sei eine große Aufgabe den Bedarfen aller Schulen gerecht werden zu können, denn alle Schulen hätten den Wunsch nach einer guten räumlichen Ausstattung. Sie erkundigt sich, ob die Priorisierungsliste die bereits beauftragten Leistungsphasen 0 beinhalte und wie die Liste ohne die Berücksichtigung dieses Punktes aussähe. Zudem wundere sie sich über die hohe Priorisierung der Grundschule Beeckstraße. Sie legt einen geänderten Beschlussvorschlag der Grünen Fraktion vor.
Frau Keller erkundigt sich, ob die Grundschule Beeckstraße aufgrund der maroden Bausubstanz auf den vorderen Plätzen des Rankings platziert sei. Zudem sehe sie bei der Grundschule Mataréstraße noch erheblichen Klärungsbedarf. Seit dem Jahr 2015 würde die Schule auf den Beginn weitreichender Baumaßnahmen warten. Die vorhandene Fläche sei zwar ausreichend, jedoch sei die Größe der Räume unzureichend. Hier bestehe daher dringend Handlungsbedarf, zumal die Leistungsphase 0 ihrer Erinnerung nach bereits beauftragt worden sei. Dabei müssten die schulischen Bedarfe als erstes gedeckt werden, ehe über eine zusätzliche außerschulische Nutzung der Liegenschaft nachgedacht werden könne. Die Mataréstraße sei die einzige Schule, an welcher 40 Kinder aufgrund des Platzmangels keinen OGS-Platz bekommen hätten.
Herr Winkler ist der Auffassung, dass sich die Kommunikation zwischen Schulen und Schulträger während der Corona-Pandemie verschlechtert habe und es so zu Missverständnissen gekommen sei. Die Priorisierung sei nicht immer nachvollziehbar. So hätten einige Schulen laut der Bewertungsmatrix keinen hohen Flächenbedarf, vor Ort würden sich aber erhebliche Defizite zeigen. Er sehe ein, dass es einen erheblichen Mehraufwand für die Verwaltung bedeutet würde, wenn mit jeder Schule der Bewertungsbogen persönlich besprochen werde, jedoch könnten so Unstimmigkeiten schnell ausgeräumt werden.
Herr Fischer sieht die Flächenraumorientierung nicht als gesetzten Standard an und es könne an mancher Stelle sicher noch nachgesteuert werden. Die Doppelzählung der Mehrzweckräume sehe er kritisch. Er hätte bereits von mehreren Schulleitungen vernommen, dass der Bewertungsrahmen nicht nachvollziehbar sei. Er beantragt die Punkte des Beschlussvorschlages der Grünen Fraktion getrennt abzustimmen. Die Priorisierungsliste der Verwaltung möchte er noch um die Grundschule in der Luisenstraße erweitern, zudem sehe er ebenfalls bei der Mataréstraße dringenden Handlungsbedarf.
Herr Brantin weist darauf hin, dass für die Mataréstraße die Leistungsphasen 1-3 bereits im September 2019 beschlossen worden seien und erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand der Maßnahme.
Herr Kaldenbach führt aus, dass die Beeckstraße aufgrund der maroden Bausubstanz in die Priorisierungsliste mit aufgenommen worden sei. In der Aula sei eine Wand abgängig, welche bereits jetzt schon durch ein Gerüst gestützt werde. Bezüglich der Mataréstraße bestätigt er, dass die Leistungsphasen 1-3 bereits beauftragt worden seien. Jedoch seien für den Erweiterungsbau verschiedene Varianten für die Nutzung in Betracht gezogen worden. Im Dezember 2020 sei eine kurze Vorstellung des Projektes im Ausschuss erfolgt und ein neuer Beschluss gefasst worden, die bisher vorgelegte Entwurfsplanung nochmals zu überarbeiten. Damit sei der Beschluss aus September 2019 überholt worden. Die Prüfungen für eine alternative Nutzung der weiteren Geschosse seien zwar erfolgt, jedoch gebe es bisher keinen präzisen politischen Auftrag, welche Nutzungsoption nun zu verfolgen sei. Dies sei wichtig für einen konkreten Planungsauftrag an das Gebäudemanagement.Um das Projekt weiter voran zu bringen sei daher ein neuer Beschluss in der heutigen Sitzung notwendig.
Herr Brötz ergänzt, dass die Schulen, welche sich bereits in der Leistungsphase 0 befänden, aus pragmatischen Gründen in der Priorisierungsliste nach oben geschoben worden seien. Sollte der Ausschuss eine andere Vorgehensweise wünschen, müssten Kriterien für die Priorisierung abgestimmt und beschlossen werden. Gegenüber der Verwaltung seien bislang keine Fragen oder Klärungsbedarfe bezüglich der Bewertungsmatrix durch die Schulleitungen kommuniziert worden. Grundsätzlich stünde die Verwaltung gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Frau Heider erläutert, dass es anscheinend viele baufällige Grundschulen in Aachen gebe und es viele Jahre dauern würde, bis diese Baumaßnahmen abgeschlossen seien. Bis zum Ender der aktuellen Legislaturperiode könne unmöglich allen 15 Schulen geholfen werden, daher müsse auch nochmals die soziale Komponente stärker berücksichtigt werden. Sollte die Beeckstraße wie im SEP-Primar angedeutet zukünftig 2-zügig werden und umziehen müssen, sei eine Sanierung zum jetzigen Zeitpunkt wirtschaftlich nicht vertretbar. Die Kinder in der Grundschule Luisenstraße müssten in vier Schichten das Mittagessen einnehmen, weil eine entsprechend große Mensa fehle. Daher sei hier ein besonderes Augenmerk auf die Mensasituation zu legen. Bei der Mataréstraße sollte durch die Baumaßnahme ein langfristiges Konzept für die Schule geschaffen werden und daher sollten die Räumlichkeiten vollständig der schulischen Nutzung zugeschrieben werden.
Herr Fischer bringt an, dass ein Umzug der Grundschule Beeckstraße nicht realistisch sei und bislang noch keine konkreten Pläne dafür vorlägenund die StädteRegion das benachbarte Berufskolleg weiter nutzen wolle. Ein Abriss und Neubau der Aula sei daher die sinnvollste Lösung. Die Raumbedarfe der Mataréstraße müssten überdacht werden, da die Raumbilanz von der Schule und der Schulleitung nicht nachvollzogen werden könnten und diese viel höher seien, als von der Verwaltung angegeben.
Herr Kaldenbach widerspricht Herrn Fischer in diesem Punkt, da in der letzten Woche intensive Gespräche mit der Schulleitung der Mataréstraße stattgefunden hätten und die Raumbilanz nun nachvollzogen werden könne. Dass sich die Schule über den Bewertungsrahmen hinaus noch weitere Räume wünsche, müsse differenziert betrachtet werden. Daher möchte er sich deutlich gegen die Kritik an der Bewertungsmatrix positionieren, da diese in der Schulleiterkonferenz vorgestellt und von allen Beteiligten anerkannt und verstanden worden sei. Er bittet Herrn Fischer, seine Andeutungen zu vermeintlich negativen Rückmeldungen von Seiten der Schulleitungen konkret zu belegen und offene Fragen, Hinweise oder Unverständlichkeiten an die Verwaltung heranzutragen, damit eine sachliche Auseinandersetzung mit der Kritik erfolgen könne.
Herr Hellman berichtet, dass aus Sicht von Schulleitungen immer ein Raumbedarf bestehe und deshalb sei er froh, die objektive Bewertungsmatrix als Instrument für anstehende Entscheidungen nutzen zu können. Die Positionierung der Beeckstraße stelle er keinesfalls in Frage. Bezüglich der Mataréstraße weist er auf den nahenden Rechtsanspruch auf eine OGS-Betreuung hin und plädiert für eine ganzheitliche schulische Nutzung der zusätzlich zu schaffenden Räume. Auch befinde sich das Neubaugebiet am Freunder Weg in unmittelbarer Nähe zu der Schule, wodurch zukünftig mit vermehrten Anmeldezahlen gerechnet werden könne.
Herr Fischer bringt zur Sprache, dass die Bewertungsmatrix zwar in der Schulleiterkonferenz vorgestellt, die Priorisierungsliste aber nicht mit den Schulleitungen kommuniziert worden sei. Er bittet dies nachzuholen.Dem stimmt Herr Kaldenbach zwar zu, dieses Vorgehen sei jedoch mit der Politik im Vorfeld besprochen und die Schulleitungen hierüber informiert worden.
Auf Nachfrage berichtet Herr Lambertz, dass im September 2019 bereits vier Varianten für die Grundschule Mataréstraße im Ausschuss vorgestellt worden seien. In der beschlossenen Variante 1 sei eine große Mensa bzw. Aula mit vier Geschossen vorgesehen. Die genauen Bedarfe müssten mit der Schulleitung definiert werden. Es müsse jedoch bedacht werden, dass Räume für schulische Bedarfe oft eine höhere Deckenhöhe hätten als beispielsweise für Wohnbebauung, was wiederum Auswirkungen auf die Anzahl der Geschosse haben könne. Er schlägt vor, erneut in Gespräche mit der Schulleitung einzusteigen und den Bedarf abschließend festzulegen um die Baumaßnahme weiter voranzubringen.
Herr Hellman bittet abschließend darum, dem Ausschuss noch vor den Haushaltsberatungen eine Zeitschiene in Verbindung mit den Kostenschätzungen für die einzelnen Maßnahmen vorzulegen.
Frau Griepentrog fasst zusammen, dass die Verwaltung stets transparent mit dem Bewertungsrahmen umgegangen sei und für Rückfragen der Schulleitungen stets zur Verfügung stehe. Das Vorgehen sei mit der Politik abgestimmt und in der Schulleiterkonferenz kommuniziert worden. Daher müsse sie die Vorwürfe von Herrn Fischer zurückweisen. Es wird über den abgewandelten geänderten Beschlussvorschlag der Grünen abgestimmt. Die Punkte werden jeweils separat abgestimmt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung (ASW) nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
- für die Maßnahme KGS Beeckstraße eine 0-Planung in Auftrag zu geben
- in einer der nächsten Ausschusssitzungen die zwischenzeitlich erarbeiteten 0-Planungen für die KGS Am Römerhof, GGS Richterich, KGS Auf der Hörn und GGS Am Höfling vorzustellen
- für die Montessori-Grundschule-Mataréstraße bis zur nächsten Sitzung ein erstes Konzept für die Baumaßnahme Schule/Wohnen vorzustellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Auftrag der Politik
Am 04.06.2020 wurde im Schulausschuss der Schulentwicklungsplan (SEP) für den Bereich der Primarstufe 2019 bis 2024 vorgelegt. Diese Planung berücksichtigt das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot, die Zügigkeiten, die Entwicklung des Schüleraufkommens, das Schulwahlverhalten der Eltern sowie den aktuellen Schulraumbestand der jeweiligen Schule. Bei der Aufstellung des SEPs Primar wurden die Schulen über ihre Schulkonferenzen beteiligt. Der Schulausschuss hat im Rahmen der Beschlussfassung des SEP-Primar die Verwaltung beauftragt, den von den Schulleitungen angemeldeten Raumbedarf zu bewerten und in ein Handlungskonzept inklusive Priorisierung zu überführen(vgl. Vorlage FB 45/0731/WP17).
Am 11.03.2021 wurde dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung (ASW) die durch die Verwaltung erstellte Flächenraumorientierung vorgestellt. Die Flächenraumorientierung soll als Maßstab für die Bewertung der Raumsituation in den Grundschulen dienen. Der Ausschuss erteilte daraufhin den Auftrag an die Verwaltung, auf Grundlage des vorgestellten Raumorientierungsrahmens und unter Einbindung des Gebäudemanagements und den erfolgten Rückmeldungen der Schulleitungen im Rahmen des SEP Primar eine schulindividuelle Bewertung der Raumsituation vorzunehmen (vgl. Vorlage FB45/0043/WP18).
- Herangehensweise der Verwaltung
2.1. Definition des Bedarfes
Zur Definition des Bedarfes jeder einzelnen Schule wurde die o.g. und am 11.03.2021 beschlossene Flächenraumorientierung herangezogen.
Siehe Anlage 1 - Flächenraumorientierung
Diese bildet den Rahmen für die erforderliche Anzahl an Räumen und Flächen in Abhängigkeit von der Zügigkeit der Schule. Dabei wurden die im SEP festgelegten Zügigkeiten zu Grunde gelegt. Zielsetzung ist nicht eine detaillierte und schulindividuelle Raumplanung. Vielmehr sollen mögliche bauliche größere Bedarfe im Grundsatz ermittelt werden. Eine detaillierte ggfls. schulindividuellePlanung wird dann im Rahmen der Einzelmaßnahmen unter Einbezug der Schule, der Möglichkeiten der Gebäude und Liegenschaften und letztlich auch des vertretbaren Aufwands erarbeitet und unterliegt am Ende jeweils der politischen Entscheidung.
2.2. Ermittlung des Bestandes
Grundlage für die Ermittlung des Bestandes ist die im Fachbereichgeführte Raumbestandsdatei, in der alle Räume aufgeführt sind. Dieseist für jedes Schulgebäude, bei Bedarf unter Einbezug der jeweiligen Schulleitung und Hausmeister, anhand der Grundrisspläne überprüft und aktualisiert worden.
2.3.Ermittlungder Bilanz
Der Bedarf wurden dem Bestand jedes Schulstandortes gegenüberstellt. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit der multifunktionalen Nutzung in die Berechnung einbezogen. Dazu wurden ausschließlichdie Mehrzweckräume und die Nachmittagsbetreuungsräume im Bestand doppelt gewertet, da sie sowohl vormittags als auch nachmittags genutzt werden können.
Das Ergebnis liefert eine Bilanz in Bezug auf die Anzahl und die Flächen der Räume der 36 Grundschulen zzgl. 1 Teilstandortes.
2.4. Priorisierung/ Festlegung der Reihenfolge
Hauptkriterium für eine hohe Priorisierung bildet die Raum/Flächenbilanz der Schule.
Darüber hinaus wurde ein besonderer Schwerpunkt auf die Mittagsverpflegung bzw. Mensasituation gelegt. Schulen, die über keine, zu kleine oder baulich schlechte Mensa im Untergeschoss verfügen und eine Aula/ Forum nicht als Ausweichort für die Mittagesverpflegung nutzen können, wurden in der Priorität hoch gesetzt.
Ebenfalls sind Informationen zu Aulen/ Foren in der Anlage dargestellt. Ein hier ausgewiesener Fehlbedarf führt jedoch nicht automatisch zu einer höheren Priorisierung. An insgesamt 14 Schulstandorten sind die Turnhallen soweit ertüchtigt, dass sie als sog. Versammlungsstätte light für größere schulische Veranstaltungen wie z. B. Einschulungsfeiern und Abschlussfeiern genutzt werden können. Dies gleicht evtl. vorhandene Unterdeckungen bei den Aulen/Foren aus.
Des Weiteren wurde vom Städtischen Gebäudemanagement ein möglicher Sanierungsbedarf betrachtet. Dies stellt einen Überblick dar, ist aber nicht als tiefgehende Untersuchung des Bestandes zu werten. Dabei lag der Fokus auf den Schulbauten - nicht auf Turnhallen und Schwimmhallen.
Im Ergebnis ist hiernach für die Aula/Pausenhalle der Schule Beeckstraße sowie bei der Mensa der Schule Mataréstraße baufachlich dringender Handlungsbedarf gegeben, der Einfluss auf die Priorisierung genommen hat.
Darüber hinaus werden in allen Schulgebäuden aus energetischer Sicht wie auch aus Nutzungssicht in den kommenden Jahren diverse Maßnahmen an Hülle (Energetik) und auch Innenausbau (z.B. Akustik) aber auch in technischer Hinsicht (EDV-Infrastruktur, Beleuchtung, etc.) nötig werden.
Diese Maßnahmen werden im Rahmen von anstehenden Um-/Anbaumaßnahmen erfolgen, sofern sie sinnvoll in die Baumaßnahmen integriert werden können und /oder im Rahmen jährlicher Instandhaltungen / zukünftiger Schulreparaturprogramme durch E 26.
- Ergebnis (Anlage 2 - Priorisierung der Handlungsbedarfe)
Nach Einbezug aller vorgenannter Faktorenwurden die einzelnen Grundschulen in eine Rangfolge/ Priorisierung gebracht.
Schulen mit einemdringenden baulichen Handlungsbedarf, dies betrifft die Aula/Pausenhalle der KGS Beeckstraße und die Mensa der Montessori-Grundschule Mataréstraße , wurden bei der Rangfolge der Priorisierung besonders berücksichtigt.
Bei der Montessori-Grundschule-Mataréstraße sehen die bisherigen Planungen des Gebäudemanagements die Realisierung der erforderlichen Mensa (Küche, Speisesaal, Nebenräume) in einem erdgeschossigen Neubau auf dem Gelände neben der bestehenden Turnhalle vor.
Aus schulfachlicher Sicht wird aufgrund der aktuellen Flächensituation davon ausgegangen, dass ein großer Teil der relevanten Raumbedarfe im Bestand realisiert werden könnte. Dies ist bei Beauftragung der weiteren Planungen vorrangig zu prüfen. Sollten im Ergebnis zusätzliche Raumbedarfe bestehen, die nicht im Bestandsgebäude generiert werden können, sind diese im Rahmen des Neubaus zu berücksichtigen.
Bei einer mehrgeschossigen Bauweise des Neubaus können darüber hinausgehende Flächenpotentiale, wie ursprünglich vorgesehen, für Wohnungsbau genutzt werden.
Neben den zuvor genannten Schulen wurden ebenso die Schulen, für die bereits eine Planung vorliegt,gesondert betrachtet, da bereits erhebliche zeitliche und finanzielle Ressourcen investiert wurden.
Dies betrifft die KGS Am Römerhof, die KGS Auf der Hörn, die GGS Am Höfling, die GGS Richterich und die Montessori-Grundschule Mataréstraße.
Bereits mit Vorlage (vgl. FB 45/0070/WP17) aus 2015 wurde u.a. für diese Schulen ein vorrangiger Handlungsbedarf (konkret: zusätzlicher Raumbedarf im Mensabereich) festgestellt und ein Konzept für eine Ausbauplanung politisch beschlossen. Zeitgleich wurden die o.g. Schulen auch im Rahmen dieser Vorlage über die Flächenraumorientierung als Schulen mit Handlungsbedarf kategorisiert. Eine niedrigere Priorisierung wäre daher weder wirtschaftlich noch zeitlich vertretbar.
s. Anlage 2 - Priorisierung der Handlungsbedarfe
Für die in der Anlage unter den Nummern 1-15 aufgeführten Schulen wird seitens der Verwaltung Handlungsbedarf gesehen. An den weiteren, in der Anlage in alphabetischer Reihenfolge aufgeführten Schulen werden aktuell keine größeren Baumaßnahmen gesehen.
Sofern räumliche Defizite über organisatorische Maßnahmen oder ggfs. kleinere bauliche Maßnahmen behoben werden können, kann dies in Abstimmung mit der Fachabteilung unabhängig von der vorgenommenen Reihenfolge und im Rahmen verfügbarer Mittel geprüft werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Planungskosten KGS Beeckstraße (5-030101-900-00100-992-2; 78650000)
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschrie-bener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 85.200 | 85.200 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -85.200 | -85.200 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Planungskosten Flächenraumorientierung (1-030101-800-7; 52410000) | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschrie-bener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 200.000 | 200.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | -200.000 | -200.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Investiver Mittelbedarf wird sich erst nach den zu beschließenden und zu vertiefenden Planungen ergeben.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 106354
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=106354
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-05-19 FB 45_0086_WP18 Raumsituation der Aa SAO.pdf
20.11.2024
217.4 KB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
- Gremium
- Ausschuss für Schule und Weiterbildung
- Datum
- Do., 10.06.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Zusätze
- Die Unterlagen werden nachgereicht.
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 17:57
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
Öffnen