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Sachstandsbericht Euregionales Medienzentrum

FB 45/0090/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Schwier berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Bildung, Wissenschaft und Kultur der StädteRegion Aachen am 09.06.2021. Laut Information von Herrn Terrodde sei dort auf den aktuellen Austausch zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung(örV) hingewiesen worden. Folgende Ziele seien dabei durch die Politik unterstützt worden: Eine verbesserte Steuerungsfunktion der Partner über eine Aufsichtsgremium, klare Kompetenzzuweisung für die Leitung (Personalführung/ Aufgabenpriorisierung), stärkere Einbindung der regionsangehörigen Kommunen, eigenständigere Verortung des EMZ zur besseren Sichtbarkeit und Handlungsfähigkeit.

Frau Keller erläutert, dass das Ergebnis zur neuen Vereinbarung abgewartet werden müsse. Sie betont jedoch, dass die Medientechnik nicht außer Acht gelassen werden dürfe denn ohne die entsprechende Technik könne die Pädagogik der Schulen nicht umgesetzt werden.

Herr Auler betont, dass das Euregionale Medienzentrum eine wichtige Arbeit leiste, da Pädagogik und Technik dort zusammenlaufen würden. Die StädteRegion und die Stadt Aachen seien dabei gleichberechtigte Partner, aber es dürfe nicht zu Problemen in der Aufgabenzuweisung kommen. Bei einer Neuverortung des EMZ schlägt er vor, dieses direkt an die Fachbereichsleitung der Stadt Aachen anzugliedern, sodass die Dienstaufsicht bei der Stadt Aachen verbleibt. Das durch die örV festgelegte Kontrollgremium solle dann die Fachaufsicht übernehmen, da das EMZ ansonsten zwei Dienstherren unterworfen sei und dies zu Unsicherheiten führen könne. Darüber hinaus müsse bedacht werden, dass die Medienberater durch das Land NRW entsandt würden und daher sei es wichtig, bei Neufassung der örV die Regelungen möglichst offen zu gestalten, sodass kein Widerspruch auftrete, wenn neue Erlasse oder Verordnungen vom Land kommen würden. Dies sei laut Frau Schwier bereits mit der StädteRegion kommuniziert worden.

Herr Bogoczek weist darauf hin, dass die Pädagogik und die dazugehörige Medienausstattung Aufgabe des Medienzentrums sei und auf eine Differenzierung zu den Aufgaben der regioIT geachtet werden müsse.

Frau Schwier fasst zusammen, dass die Medienpädagogik und -beratung, sowie die Fortbildung des Personals weiterhin die Kernaufgaben des EMZ seien. Dies könne aber nicht ohne die entsprechende Technikam Standort des EMZ im Depot Talstraße umgesetzt werden. Die Medientechniker, die für das konkrete Ausrollen der Technik in den Schulen verantwortlich seien, seien zukünftig beim Schulträger zu verorten, da dies auch eine originäre Schulträgeraufgabe darstelle. Je mehr Technik Einzug in die Schulen erhalte, umso mehr müsse guter Support geleistet werden.

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen, die StädteRegion Aachen und die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Ostbelgiens bilden im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung einen Medienverbund zur Versorgung des Gesamtgebiets mit didaktischen Medien sowie zur Bereitstellung von medienpädagogischen Dienstleistungen. Formale Trägerin des Euregionalen Medienzentrums ist die Stadt Aachen. Es wird als Organisationseinheit der Stadt mit Sitz im Depot Talstraße geführt.

Die aktuell geltende Vereinbarung wurde seitens der StädteRegion Aachen fristgerecht zum 31.12.2021 gekündigt. Die Vertragspartnerinnen Stadt und StädteRegion Aachen verhandeln derzeit über den Abschluss einer neuen Vereinbarung mit Wirkung ab 01.01.2022.

Mit dem Euregionalen Medienzentrum erfüllen die o.g. Vertragspartnerinnen für die Schulträger aus dem Einzugsgebiet die gesetzliche Verpflichtung nach § 79 Schulgesetz NRW, die Schulen mit didaktischen Medien für das Lernen zu versorgen. Über die Aufgabe der Versorgung mit didaktischen Medien hinaus ist das Euregionale Medienzentrum eine zentrale Institution für Beratung und Fortbildung sowie für vielfältige Mediendienstleistungen in der StädteRegion Aachen. Das Euregionale Medienzentrum arbeitet an der Schnittstelle zwischen Medienpädagogik, Medienausstattung sowie Medienentwicklungsplanung und fördert Medienbildung in vorschulischen, schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen. Das Euregionale Medienzentrum strebt ferner eine effektive Vernetzung mit kommunalen Bildungseinrichtungen an, um zentrale Bereiche der Medienbildung abzudecken und auf ein flächendeckendes Angebot hinzuarbeiten.

Im Rahmen der staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft bündelt die Einrichtung effektiv kommunale und Landesressourcen im Bereich der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Die medienpädagogische Beratung aller Einrichtungen im schulischen Umfeld erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften des Euregionalen Medienzentrums und den Medienberater*innen des Landes im Kompetenzteam der StädteRegion Aachen. Für die Lehrkräfte im Einzugsgebiet wird ein Fortbildungs- und Veranstaltungsprogramm gemeinsam entwickelt, organisiert und durchgeführt.

Die Weiterentwicklung des Euregionalen Medienzentrums soll gewährleisten, dass zukünftig stärker differenziert wird zwischen den Schulträgeraufgaben in der digitalen Ausstattung und Medientechnik (zu verorten bei den Schulträgern) und der medienpädagogischen Beratung und Fortbildung im eigentlichen Sinne durch das Euregionale Medienzentrum. Innerhalb der Stadtverwaltung Aachen soll das Euregionale Medienzentrum eine strukturelle Anbindung erhalten, die der Tatsache Rechnung trägt, dass die Dienstleistungen sich auch an Kindertagesstätten und außerschulische Bildungseinrichtungen richten.

Das bestehende Aufsichtsgremium des Euregionalen Medienzentrums wird um zwei Vertreter*innen aus den städteregionalen Kommunen erweitert.

Die Verwaltung wird den Ausschuss bei Abschluss der Verhandlungen zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und der organisatorischen Prozesse über den weiteren Fortgang unterrichten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

0

0

0

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0

0

Ergebnis

0

0

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-05-19 FB 45_0090_WP18 Sachstandsbericht Eu SAO.pdf

17.11.2024

132.1 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 10.06.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen werden nachgereicht.
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:57

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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