10. Juni 2021 um 17:00, Tivoli Aachen - Businessbereich
TOP 4.2Öffentlich

Einrichtung von 3,0 Stellen in den Fachbereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa (FB 02) und Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61) für die Regionalplanung und -entwicklung

FB 11/0033/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Dr. Kremer (Dezernat V) führt vorweg erläuternd aus, dass die zur Beratung vorliegende Vorlage bisher keinen Deckungsausgleich enthalte. Im Rahmen der heutigen Sitzung möchte die Verwaltung den Mitgliedern des Personal- und Verwaltungsausschusses einen Deckungsvorschlag unterbreiten und die Vorlage einer entsprechenden Beschlussvorschlagserweiterung zuführen. Demnach solle der Beschlussvorschlag um den Satz „Die Deckung ist innerhalb des Personalkostenverbundes zu erwirtschaften.“ ergänzt werden. Die Erwirtschaftung der Deckung innerhalb des Personalkostenverbundes sei für das Haushaltsjahr 2021 sichergestellt. Die Deckung innerhalb des Personalkostenverbundes für die Folgejahre könne nur sichergestellt werden, wenn insbesondere die beteiligten Fachbereiche im Rahmen der nächsten Stelleneinrichtungsanmeldungen zur Erwirtschaftung des Deckungsausgleiches gegebenenfalls andere Bedarfe und Aufgaben hintenanstellten.

Ratsfrau Eschweiler (CDU) unterstreicht, dass ihre Fraktion den Stelleneinrichtungen zustimmen werde, da für diese Stellen natürlich eine inhaltliche Notwendigkeit bestehe. Der fehlende Deckungsvorschlag habe jedoch in den Vorberatungsgesprächen Anlass zur Kritik aufkommen lassen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass man sich bewusst für die beiden neuen Ausschüsse (AAWR und AWD) entschieden habe. Für die Zukunft bitte sie alle Fachbereiche dafür Sorge zu tragen, das Stellenplanverfahren nicht selber auszuhöhlen. Zum besseren Verständnis müssten im Vorfeld gehaltvollere Informationen in Form von Arbeitsplatzbeschreibungen und Eingruppierungsvorgaben vorliegen. Darüber hinaus müsse darauf geachtet werden, dass für alle zukünftigen unterjährigen Stelleneinrichtungen entsprechende Deckungsvorschläge vorlägen.

Ratsherr Pilgram (GRÜNE) äußert seine Verwunderung über die inhaltlichen Problemstellungen, da diese „Uraltthemen“ beträfen und nicht neu seien. Zudem seien ihm die jeweiligen Aufgabenprofile nicht klar und er frage sich, welche konkreten Arbeitsergebnisse erzielt werden sollten und wo die Vorteile für die Stadt Aachen lägen.

Herr Dr. Kremer (Dezernat V) merkt an, dass sich der Verwaltungsvorstand in 2 Sitzungen intensiv mit der Thematik beschäftigt habe und der Stelleneinrichtungsbedarf gegeben sei. Er räume jedoch ein, dass die Verwaltung im Rahmen der Vorlage inhaltlich sehr an der Oberfläche geblieben sei. Da Herr Begaß (FB 02) in der heutigen Ausschusssitzung persönlich anwesend sei, bitte er diesen, die konkreten Aspekte der Stellenbedarfe zu erläutern.

Herr Begaß (FB 02) schildert, dass die grenzüberschreitende und regionale Zusammenarbeit eine enorme Bedeutung erfahren habe. Dies werde besonders deutlich bei dem mit nahezu 15 Mrd € geförderten Transformationsprozess im „Rheinischen Revier“. Hier stehe man unweigerlich auch auf der strategischen Ebene vor Veränderungen. Zur Erarbeitung konkreter Lösungen sei eine Zusammenarbeit mit anderen relevanten Akteuren -auch aus dem Hochschulbereich- gefragt bzw. erforderlich. So stünden bereits seit April 2021 erste Fördermittel zur Verfügung, die vor Ort in zielführende Projekte geleitet werden müssten. Konkret stelle er in Aussicht, dass unter anderem die Projekte für das Entwicklungskonzept „Sportpark Soers“, das Nutzungs- und Vermarktungskonzept „Aachen-Nord“ und das Konzept zur „Entwicklung des Standortes in Aachen-Rothe Erde“ einer solchen Förderung zugeführt werden sollten. Die hierzu veröffentlichen Förderrichtlinien definierten jedoch einen komplexen, mehrstufigen Genehmigungsweg als Voraussetzung. Da die Förderkulissen jetzt geöffnet seien, müsse mit Hochdruck Netzwerkarbeit geleistet und erforderliche Konzepte zwingend im regionalen Konsens erarbeitet werden. Die Verwaltung dürfe nicht zögern, ihre Chancen jetzt zu nutzen.

Herr Lübben (GRÜNE) betont, dass er den Ausführungen von Herrn Begaß sehr zustimme. Er hinterfragt, ob es für die Stadt Aachen in diesem Kontext nicht sinnvoll sei, Gesellschafterin der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH (ZRR) zu werden.

Herr Begaß (FB 02) erläutert, dass diese Vorgehensweise zwar optimal wäre, die Verwaltung dies jedoch nicht beabsichtige, weil sich die räumliche Verbindung der Stadt zum „Rheinischen Revier“ nur mittelbar über die StädteRegion ergebe. Aus diesem Grund sei es umso wichtiger, die beabsichtigten Stelleneinrichtungen einer frühestmöglichen Besetzung zuzuführen.

Frau Nussbaum (CDU) erkundigt sich aufgrund der Ausführungen von Herrn Begaß zu weiteren Projekten (z.B. Sportpark Soers) zum einen, inwieweit noch weitere Stelleneinrichtungsanträge zu erwarten seien und zum anderen, ob die beabsichtigten Ausschreibungen (intern/extern) der aktuell vorliegenden Stelleneinrichtungen auch interessierten Nachwuchskräften zugänglich gemacht würden.

Herr Dr. Kremer (Dezernat V) bestätigt, dass die beabsichtigten Ausschreibungen auch interessierten Nachwuchskräften zugänglich gemacht würden, soweit sie die Ausschreibungsbedingungen erfüllten.

Abschließend merkt Herr Begaß (FB 02) an, dass die 3,0 Stellen in den Fachbereichen 02 und 61 zunächst nur den Unterbau gewährleisteten und die gewünschten Zugänge erarbeiteten. Es könne nicht erwartet werden, dass mit diesen 3,0 Stellen zudem die Umsetzung bzw. Projektrealisation zu bewältigen seien. Jedoch wären dann bestenfalls die Fördergelder da. In diesem Kontext weise er zudem darauf hin, dass der Verwaltung im Rahmen der Regionalplanung und -entwicklung unter anderem auch noch verschiedene Ratsanträge mit Projektaufträgen vorlägen, welche gegebenenfalls weitere Aufstockungen von personellen Ressourcen erforderlich machten. Beispielsweise führe er hier den Antrag „Wasserstoff-Modellregion Aachen“ an. Auch bei diesem Vorhaben sei die Verwaltung zu einer aktiven Unterstützung des Projekts beauftragt worden.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt den nachfolgend geänderten Beschluss einstimmig.

Beschluss

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen für den Stellenplan 2021 die Einrichtung von 2,0 Stellen im Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa (FB 02), ausgewiesen nach Entgeltgruppe 13 TVöD 1,0 Stelle im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61), ausgewiesen nach Entgeltgruppe 13 TVöD für die Regionalplanung und -entwicklung. Die Deckung ist innerhalb des Personalkostenverbundes zu erwirtschaften.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen für den Stellenplan 2021 die Einrichtung von

  • 2,0 Stellen im Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa (FB 02), ausgewiesen nach Entgeltgruppe 13 TVöD
  • 1,0 Stelle im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61), ausgewiesen nach Entgeltgruppe 13 TVöD

für die Regionalplanung und -entwicklung.

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen für den Stellenplan 2021 die Einrichtung von

  • 2,0 Stellen im Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa (FB 02), ausgewiesen nach Entgeltgruppe 13 TVöD
  • 1,0 Stelle im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61), ausgewiesen nach Entgeltgruppe 13 TVöD

für die Regionalplanung und -entwicklung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Durch die zentralen Herausforderungen wie Klimawandel, Energie- und Mobilitätswende, Digitalisierung und Globalisierung sowie Strukturwandel hat die regionale Zusammenarbeit und die Regionalplanung und -entwicklung in kurzer Zeit eine enorme Bedeutung erfahren. Besonders deutlich wird dies bei dem mit nahezu 15 Mrd. € geförderten Transformationsprozess im „Rheinischen Revier“, der eine Zusammenarbeit mit regionalen Partner*innen und eine verstärkte Kooperation mit den belgischen und niederländischen Partner*innen erfordert.

Dies resultiert aus dem am 03. Juli 2020 vom Deutschen Bundestag sowie vom Bundesrat beschlossenen Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz), welche das Ende der Kohleverstromung bis 2038 regeln.

Durch diese Entscheidung und die damit verbundenen Konsequenzen für die gesamte Region des „Rheinischen Reviers“ ist für die betroffenen Kommunen ein völlig neuer Aufgabenschwerpunkt entstanden, der durch die auf Bundes- und Landesebene beschlossenen Gesetze zum Braunkohleausstieg vorgezeichnet wurde.

Dabei liegt ein Schwerpunkt darauf, die auf Bundes- und Landesebene für den Strukturwandel zur Verfügung gestellten Fördermittel vor Ort in zielführende Projekte zu leiten. Die hierzu veröffentlichten Förderrichtlinien definieren einen komplexen, mehrstufigen Genehmigungsweg als Fördervoraussetzung. Dieser sieht zwingend einen regionalen Konsens vor, der nur durch intensive Abstimmungen mit den o.g. Partner*innen zu erreichen ist. Zur Wahrung der städtischen Interessen und zur Sicherung des Zugangs zu erheblichen Fördermitteln ist daher ein schnellstmöglicher Personaleinsatz unverzichtbar.

Die vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Regionalplanung und -entwicklung lösen jedoch insbesondere in den Fachbereichen FB 02 und FB 61 einen Arbeitsaufwand aus, der mit dem vorhandenen Personalbestand nicht zu bewältigen ist.

Aktuell werden in der Regionalentwicklung und im Strukturwandel mit Hochdruck durch verschiedene Akteure in der Region und auf Landesebene die Weichen für die zukünftige Bedeutung von Stadt und Region gestellt. Die politischen Entwicklungen und regionalen Transformationsprozesse befinden sich in einer Phase, in der Zuständigkeiten definiert, Rollen verteilt und Ansprechpartner*innen gesucht werden. Insbesondere im Rheinischen Revier entstehen neue Strukturen, Organisationen und Netzwerke.

Um diesen Prozess aktiv zu begleiten und die Partizipation der Stadt Aachen zu sichern, aber auch den Hochschulstandort und damit das Wissenszentrum Aachen zu positionieren, ist ein zeitnahes Aufstocken der personellen Ressourcen erforderlich.

Eine Behandlung der Thematik erst im Stelleneinrichtungsverfahren 2022 würde eine tatsächliche Stellenbesetzung frühestens in einem Jahr ermöglichen, was angesichts der beschriebenen Dynamik einen zu großen Zeitverlust bedeuten würde. Nur so können nachteilige Entwicklungen abgewendet und schnellstmöglich die sich abzeichnenden Synergien in der Region genutzt werden.

Stelleneinrichtung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61):

Der Stellenbedarf im Umfang einer vollen Stelle im FB 61 bezieht sich auf die räumliche Planung und Entwicklung mit Fokus auf den regionalen Planungsmaßstab. Aufgabenschwerpunkt ist hierbei die Entwicklung einer gesamtstädtischen Strategie zur Bündelung sämtlicher regionaler und euregionaler Fragestellungen mit räumlichem Planungsbezug in enger Abstimmung mit den beteiligten Dienststellen und anderen relevanten Akteuren. Darüber hinaus soll auf der Stelle die Koordination aller fachbereichsinternen Belange zur räumlichen Entwicklung der Region sowie die Begleitung und Mitwirkung an sämtlichen raumwirksamen Prozessen im Rahmen der städteregionalen, interkommunalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erfolgen.

Stelleneinrichtung im Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa (FB 02):

Der Stellenbedarf im Umfang von zwei vollen Stellen im FB 02 bezieht sich schwerpunktmäßig auf die regionale sowie euregionale und internationale strategische Strukturförderung und Standortentwicklung.

Bei der Stelle mit Schwerpunkt „Regionale Strukturförderung“ steht gemäß politischem Auftrag die Entwicklung von Maßnahmen zur Stärkung der Rolle Aachens als Oberzentrum im Vordergrund, im Sinne einer aktiven Mitgestaltung der Regionalentwicklung. Sowohl die Einbindung Aachens in den interkommunalen Wirtschaftsraum als auch die Entwicklung einer Wissensregion sowie die Etablierung regionaler Innovationsmodelle zur Stärkung der wissensbasierten Regionalentwicklung und des Strukturwandels spielen dabei eine übergeordnete Rolle.

Die Stelle mit Schwerpunkt „Euregionale und internationale Strukturförderung“ berücksichtigt die Lage der Stadt Aachen im Dreiländereck und Herzen Europas und soll zum einen in der Koordination und Betreuung der verschiedenen grenzüberschreitenden und internationalen Netzwerke liegen, aber ebenso Impulse setzen zur Entwicklung und Umsetzung von grenzüberschreitenden Innovationskonzepten und -netzwerken.

Die Stelleninhaber*innen sollen die Rolle Aachens als Oberzentrum und die daraus abgeleiteten Funktionen neu bewerten und durch geeignete Konzepte und Maßnahmen eine gestärkte Positionierung der Stadt Aachen in der Region herbeiführen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Fördermittel

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Personal-/

Sachaufwand

0 €

64.800 €

0 €

777.000 €

0 €

0 €

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

0 €

64.800 €

0 €

777.000 €

0 €

0 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-64.800 €

-777.000 €

Deckung nicht vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung von zwei neuen Sachbearbeitungsstellen im FB 02, ausgewiesen nach EG 13TVöD und einer neuen technischen Sachbearbeitungsstelle im FB 61, ausgewiesen nach EG 13 TVöD.Gemäß KGSt-Materialien 2020/2021 sind hierfür jährlich 259.000 € (2 x 83.300 €, 1 x 92.400 €) anzusetzen. Da mit einer Besetzung der Stellen frühestens ab dem 01.10.2021 gerechnet werden kann, werden in 2021 nur anteilige Personalkosten anfallen (3/12 x 259.000 € = 64.800 €).

Ob und inwieweit für die aus der Regionalplanung und -entwicklung resultierenden Maßnahmen Fördermittel akquiriert werden können und ob diese sich ggf. auf die Personalkosten erstrecken, ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht absehbar (siehe hierzu auch unter Erläuterungen).


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Mit dem Kohleausstieg wird der CO2-Aussstoß kontinuierlich sinken.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-05-19 FB 11_0033_WP18 Einrichtung von 3_0 SAO.pdf

9.11.2024

143.7 KB

Metadaten

TOP
Ö 4.2
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 10.06.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:56