Evaluation des Gleichstellungsplans
FB 11/0035/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Bausch (FB 01/GSB) und Frau Augardt (FB 11) stellen gemeinsam die Inhalte des Zwischenevaluationsberichtes des Gleichstellungsplanes der Stadt Aachen im Rahmen einer Präsentation vor. Die Zielerreichung innerhalb der festgelegten Handlungsfelder und die damit verknüpften Maßnahmen werden einer detaillierten Betrachtung unterzogen.
Im Anschluss an die Präsentation berichtet Frau Dautzenberg (SPD), dass es in ihrer Behörde möglich sei, Führungsstellen nicht nur mit 2 Teilzeitkräften, die eine ganztägige Besetzung sicherstellen, zu besetzen, sondern auch mit einer stundenreduzierten Kraft. Sie hinterfragt, ob dies auch bei der Stadtverwaltung Aachen möglich sei.
Herr Dr. Kremer (Dezernat V) merkt diesbezüglich an, dass die hiesige Verwaltung -es gebe konkrete Beispiele- dies bereits schon seit vielen Jahren in verschiedenen Bereichen praktiziere. In diesen Konstellationen werde zur Vermeidung von Überforderung selbstverständlich dafür Sorge getragen, dass zwingend der Unterbau beispielsweise durch eine Assistenz entsprechend gestärkt werde. Führen in Teilzeit stelle ein sehr wichtiges Instrument im Rahmen der Frauenförderung dar.
Ratsherr Pilgram (GRÜNE) erkundigt sich, ob der Verwaltung -auch mit Blick auf eine bessere Beurteilungsmöglichkeit seinerseits- zu dem vorgestellten Zahlenwerk Vergleichszahlen aus anderen Kommunen vorlägen. Zudem interessiere ihn, in welcher Form das Gleichstellungsbüro Öffentlichkeitsarbeit leiste, da man seiner Einschätzung nach relativ wenig über das Thema Gleichstellung höre und die Publikationen auf der Webseite des Gleichstellungsbüros älteren Datums seien. Abschließend bitte er um Mitteilung, wie die Verwaltung im Besonderen mit dem Themenfeld „Frauen und Digitalisierung“ umgehe.
Herr Dr. Kremer (Dezernat V) erläutert, dass die Verwaltung rund um das Themenfeld Gleichstellung inhaltlich gut aufgestellt sei. Beispielhaft aufgeführt seien in diesem Kontext sowohl das Ausbildungsprogramm der Feuerwehr für Notfallsanitäter*innen als auch die Einführung der praxisintegrierten Ausbildung im Erziehungsberuf, mit welcher die Verwaltung Neuland betreten habe und die im interkommunalen Vergleich beispielgebend sei. Grundsätzlich gestalte es sich bei diesem Themenkomplex über Statistiken der Geschlechterverteilung hinaus schwierig, sich an Benchmarks zu orientieren. Das Gleichstellungsbüro sei jüngst auch personell verstärkt worden, so dass es in allen Handlungsfeldern nunmehr noch mehr Fahrt aufnehmen könne. Des Weiteren liefe ein Projekt im Rahmen der Modellregion für Digitalisierung, welches sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf den Menschen beschäftigte. Aktuell sei unter Federführung des leitenden städtischen Betriebsarztes, Herrn Castillo, gemeinsam mit zwei weiteren Kommunen das geförderte Kooperationsprojekt „Gesundheit und digitaler Wandel“ ins Leben gerufen worden. Herr Castillo werde den Mitgliedern des Personal- und Verwaltungsausschusses die Ergebnisse nach Projektabschluss vorstellen.
Frau Bausch (FB 01/GSB) fügt ergänzend an, dass das Thema Gleichstellung im Fokus stehe und auch präsent sei; es unterliege jedoch „konjunkturellen“ Schwankungen. Das Gleichstellungsbüro setze die zentralen Aspekte von Gleichstellungsarbeit und darüber hinaus punktuelle Themenfelder um, indem es Bürger*innen und Multiplikator*innen berate, die Gleichstellung innerhalb der Stadtverwaltung Aachen fördere und Veranstaltungen sowie Ausstellungen rund um das Thema Gleichberechtigung organisiere. Der Gleichstellungsplan erscheine alle 5 Jahre und somit werde der nächste Plan Ende 2022 vorgelegt. Bis dahin werde das Monitoring weitergeführt, sodass auch längerfristige Verläufe ersichtlich blieben. Die Anmerkungen nehme sie gerne mit.
Ratsfrau Eschweiler (CDU) bedankt sich für den lebendigen Vortrag und die viele Arbeit, welche -auch mit Blick auf die Herausforderung, während der Corona-Krise die Chance zur Weiterentwicklung des Themenfeldes zu nutzen- dahinterstecke. Sie freue sich auf die Fortschreibung des Gleichstellungsberichts.
Ratsfrau Moselage (FDP) ist erfreut, dass die Arbeitgeberin Stadt Aachen eine Vorreiterrolle übernommen habe. Es sei sowohl für die Gesellschaft als auch für private Arbeitgebende wichtig, als Vorbild zu agieren. Entsprechend müssten die Rahmenbedingungen stimmen. Sie erkundigt sich bei Frau Bausch, welches kurzfristige Ziel sie habe.
Frau Bausch (FB 01/GSB) erläutert, dass ihr besonders die Zielverfolgung rund um das Themenfeld Partnerschaftlichkeit mit geteilter Verantwortungsübernahme wichtig sei.
Frau Kurschilgen (GRÜNE) nimmt Bezug auf die Teilaspekte „Teilzeit“ und „Finanzfortbildung für Frauen“ im Rahmen der Präsentation. Teilzeit gehe häufig mit Altersarmut einher. Ihres Wissens würden Beamtinnen und Beamte bei der Anrechnung von Erziehungszeiten schlechter gestellt als Beschäftigte. Könne hier eine Änderung des Beamtenrechts veranlasst werden.
Frau Bausch erläutert, dass der Schwerpunkt der Veranstaltung auf eine strategische Planung im Bereich der finanzierten Absicherung ausgerichtet sei. Zur gesetzlichen Komponente könne sie keine Aussage tätigen.
Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1)Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Evaluation des Gleich-stellungsplans zur Kenntnis.
2)Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Evaluation des Gleichstellungsplans zur Kenntnis.
3)Der Rat nimmt die Ausführungen zur Evaluation des Gleichstellungsplans zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ende 2017 wurde der Gleichstellungsplan durch den Rat der Stadt Aachen beschlossen. Dieser Plan gilt bis Ende 2022. Die vorgelegte Zwischenevaluation ist Teil des Prozesses, der 2017 beschlossen wurde.
Ein gültiger Gleichstellungsplan ist neben der Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur in den verschiedenen Verwaltungseinheiten gesetzliche Notwendigkeit (§§ 5, 5a, 6 LGG NRW). Seit 2019 ist der Bestand eines gültigen Gleichstellungsplans auch als Anhang im kommunalen Jahresabschluss anzugeben(§ 45, Abs. 2 KomHVO NRW).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 106423
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=106423
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-05-19 FB 11_0035_WP18 Evaluation des Gleic SAO.pdf
9.11.2024
443.8 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
- Gremium
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum
- Do., 10.06.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 17:56
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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