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Unbegleitete minderjährige Ausländer Hier: Arbeitshilfe zur Durchführung von behördlichen Altersfeststellungen gemäß § 42f SGB VIII

FB 45/0103/WP18 · Kenntnisnahme

Unbegleitete minderjährige Ausländer Hier: Arbeitshilfe zur Durchführung von behördlichen Altersfeststellungen gemäß § 42f SGB VIII

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Scheidt stellt fest, dass sich die in der Stadt Aachen angewandte Praxis zur Altersfeststellung bei unbegleiteten, minderjährigen Ausländer*innen bewährt habe. Anfangs habe es zwar einen verstärkten Druck zur Durchführung von Röntgen- bzw. CT-Testungen gegeben, diesem seien Verwaltung und Politik jedoch nicht nachgekommen. Sie dankt der Verwaltung für die gute Beratung in dieser Thematik.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Februar 2021 ist die Arbeitshilfe zur „Durchführung von behördlichen Altersfeststellungsverfahren gemäß § 42f SGB VIII“ (siehe Anlage) erschienen.

Herausgeber der oben benannten Arbeitshilfe sind die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe.

Gemeinsam mit Praktikern der öffentlichen Jugendhilfe – u.a. den Mitarbeitenden des Sozialraumteams VIII - entstanden, informiert die Arbeitshilfe umfassend und Praxis-nah über die Verfahrensweise im behördlichen Altersfeststellungsverfahren bei unbegleiteten (minderjährigen) Ausländern.
Die jungen Menschen verlassen ihre Heimat und Familien oftmals nicht freiwillig, sondern Kriege, Verfolgung und andere lebensbedrohende Situationen zwingen sie dazu, ihre Länder zu verlassen.

In Deutschland angekommen, hat die Altersfeststellung eine hohe Bedeutung für die jungen Menschen, da sie weitreichende und lebensprägende Konsequenzen beinhaltet.

Die neue Arbeitshilfe soll dazu dienen,dass Mitarbeitende der Jugendämter und anderer Institutionen sich noch professioneller mit dem Thema auseinander setzen, damit sie Orientierung bieten und hierdurch noch mehr Handlungssicherheit den jungen Menschen auf dem Weg in eine sichere Zukunft geben können.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-05-25 FB 45_0103_WP18 Unbegleitete minderj SAO.pdf

8.11.2024

16.4 MB

Metadaten

TOP
Ö 14
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 15.06.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:59

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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