Baumscheiben und Abstandsgrün als Wildblumenflächen, Antrag der Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 28.07.2020
FB 36/0062/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Depenbrock von der Grünen-BF teilt mit, dass der Aachener Stadtbetrieb in diesem Jahr viel weniger gemäht habe und sich deshalb die Langgraswiesen und Blühstreifen in Brand gut entwickeln hätten. Er schlägt vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung in dem Sinne zu ergänzen, dass am Vennbahnweg auf den sogenannten Sicherheitsstreifen, also den häufig gemähten Randstreifen, verzichtet werden soll.
Herr Auler von der CDU-BF erläutert, dass sich seine Fraktion grundsätzlich dem Vorschlag anschließen könne. Er gibt aber zu bedenken, dass der sogenannte Sicherheitsstreifen einen wichtigen Beitrag für die Übersichtlichkeit des Vennbahnweges an dieser Stelle habe. Er schlägt daher vor, einen Prüfauftrag zur Machbarkeit des Vorschlages der Grünen-BF an die Verwaltung zu geben.
Herr Sanders führt hierzu aus, dass es bezüglich Sicherheitsstreifen Bestimmungen in der Straßenverkehrsordnung gebe, bestimmte Lichtraumprofile freizuhalten. Da die Vennbahntrasse an dieser Stelle sehr schmal sei, biete der Sicherheitsstreifen hier die Möglichkeit, dass die einzelnen Verkehrsteilnehmer hierauf ausweichen können.
Herr Depenbrock von der Grünen-BF macht deutlich, dass hier der Prüfauftrag auf jeden Fall an die Verwaltung gehen sollte, damit dokumentiert werde, wie breit der Sicherheitsstreifen tatsächlich sein müsse.
Herr BBM Tillmanns formuliert einen erweiterten Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die in der Vorlage benannten Vorschläge für eine Entwicklung von Blüh- und Langgraswiesen umzusetzen sowie die bereits realisierten Maßnahmen fortzuführen.
Der Antrag der Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 28.7.2020 gilt als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Auf Antrag der Fraktion Die Grünen hat die Bezirksvertretung Aachen-Brand die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, welche Baumscheiben ohne Strauchbewuchs und ohne Patenschaft und welche 'Abstandsgrünflächen' an Straßen sich für eine Umwandlung zu Wildblumenflächen eignen.
Bereits umgesetzte Maßnahmen
In Brand wurden in den vergangenen Jahren auf geeigneten Standorten bereits Blüh- und Langgraswiesen angelegt bzw. durch kontinuierliche Pflege entwickelt. Dazu zählen die nachfolgend benannten Bereiche, wobei Größe und Art der jeweiligen Fläche den individuellen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten vor Ort entsprechen:
- Rombachstraße
- Grünanlage Eilendorfer Straße
- Vennbahn, abschnittsweise
- Randbereiche im süd-westlichen Teil der Parkanlage Eschenallee
- Brander Wall, außerhalb der intensiver genutzten Flächen (Aufenthalts-, Spiel-,und Sportbereiche)
- Friedhof Kolpingstraße (nicht belegte Flächen im östlichen Teil)
- Grünfläche Vennbahn, Ecke Rombachstraße / Wolferskaul
- Wegebankette im Bereich des Gewerbeparks
- Mittelstreifen Eschenallee und Eingangsbereich Friedhof Kolpingstraße (Frühjahrsblüher)
In den meisten Fällen wurde mit entsprechender Bodenvorbereitung und anschließender Einsaat gearbeitet. Dies hat sich grundsätzlich auch bewährt, bei einzelnen Flächen war der Aufwuchs wegen trockener Witterung, in Verbindung mit den in Brand oft sehr lehmhaltigen Böden, etwas geringer.
Erforderliche Rahmenbedingungen
Für das Anlegen von Blühwiesen müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Damit sich die etwa 50 bis 80 cm hohen Pflanzen entwickeln können und nicht umgeknickt werden, sollten die Flächen möglichst nicht betreten werden. Dies gilt auch für die Nutzung mit Hunden.
Die meisten Blumen- und Kräutereinsaaten benötigen einen sonnigen Standort, Bereiche mit dichtem Altbaum-Bestand sind daher ungeeignet.Für eine effiziente Pflege, vor allem im Straßenraum, sind möglichst großflächige und zusammenhängende Wiesenstreifen sinnvoll. Einzelne Baumscheiben sind aus diesem Grund meist nicht geeignet, diese unterliegen oft auch einem hohen Nutzungsdruck (z.B. Ablegen von Müllsäcken, Abstellen von Fahrrädern, Betreten beim Queren von Straßen). Zudem kann bei Baumstandorten wegen des nötigen Schutzes der Wurzeln keine Bodenvorbereitung (Abtrag und Austausch von Boden, Umfräsen o.ä.) durchgeführt werden.
Das Erscheinungsbild der Blumenwiesen ist am attraktivsten in der Blühphase von Mai bis Juni. Im Anschluss geht die Blüte teilweise stark zurück, die Pflanzen werden jedoch erst nach der Samenreife im Spätsommer abgemäht. Daher können die Flächen in dieser Zeit unansehnlicher bzw. 'vernachlässigt' wirken.
Damit die Einsaaten anwachsen können, ist eine entsprechende Vorbereitung erforderlich. Dazu gehört das Entfernen der Grasnarbe und gegebenenfalls auch von Gehölzresten. Das Saatbeet muss frei von wuchsstarken Pflanzen wie Quecke, Distel oder Winde sein. Da viele Saatgut-Mischungen nährstoffarme Böden benötigen und andernfalls konkurrenzstarke Gräser die eingebrachten Blumen und Kräuter wieder verdrängen würden, muss in der obersten Bodenschicht oft auch ein Substrataustausch vorgenommen werden. Gerade das Anlegen von intensiv blühenden Wiesenflächen erfordert aufwändigere Vorbereitungen und auch anschließende Pflegemaßnahmen wie z.B. Wässerungen bei Trockenheit während der Keim- und Aufwuchsphase.
Geeignete Flächen
Die im Antrag als Vorschlag benannten Bereiche und weitere Flächen wurden geprüft. Für eine entsprechende Entwicklung zu Blüh- und Langgraswiesen werden diejenigen vorgeschlagen, die unter Berücksichtigung der oben genannten Standortbedingungen geeignet sind.
Die Grundschule Schagenstraße hat im vergangenen Jahr bereits Patenschaftsflächen mit Wildblumeneinsaat übernommen, aufgrund der Bodenverhältnisse und der Beschattung durch den Baumbestand gab es jedoch in der letzten Vegetationsperiode nurwenig Aufwuchs. Davon wäre, v.a. wegen der Bestandsbäume, auch der Mittelstreifen der Eberichshofstraße betroffen. Hier könnte jedoch durch Extensivierung der Mahd ein Langgrasstreifen entwickelt werden. Für das Anlegen einer Blühwiese sind Teile der Grünfläche Hermann-Löns-Straße geeignet (der Straße zugewandter Bereich ohne Baumbestand), das Gründreieck an der Rombachstraße neben der Gesamtschule sowie – als Erweiterung der bestehenden Blüh- und Langgraswiese – die Fläche an der Vennbahn auf Höhe der Zufahrt zum Sportplatz.
In diesen Bereichen soll die Weiterentwicklung zu Blüh- und Langgrasflächen umgesetzt werden. Ebenfalls ist die Beibehaltung und kontinuierliche Pflege der bereits bestehenden Blüh- und Langgraswiesen in Brand vorgesehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 106607
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=106607
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-05-17 FB 36_0062_WP18 Baumscheiben und Abs SAO.pdf
17.11.2024
497.6 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 16.06.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 18:02