26. Januar 2006 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 7Öffentlich

Franzstraßevon Matthiashofstraße bis Karmeliterstraße / BorngasseAbrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Nach einer kurzen Bemerkung des Herrn Jansen von der SPD-Fraktion über das Abstimmungsverhalten der Mehrheitsfraktionen in der vergangenen Ratsperiode bei Abrechnungsverfahren beschließt der Ausschuss einstimmig:

Beschluss

Der Verkehrsausschuss beschließt auf Grund S der §§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze sowie S der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 01.10.1971 in der Fassung des IV. Nachtrages vom 30.06.1988 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 12.07.1988) die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage Franzstraße von Matthiashofstraße bis Karmeliterstraße / Borngasse zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 26.01.2006
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Status
gemischt