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Finanzieller Zwischenbericht 1. Quartal 2021 (01.01. bis 31.03.2021) nach § 20 EigVO NRW nebst Erläuterungen

E 88/0013/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Wulf verweist auf die Erläuterungen zum finanziellen Zwischenbericht, die an die Betriebsaus-schussmitglieder im Vorfeld der Sitzung verschickt worden sind. Das erste Quartal 2021 schließt mit einem voraussichtlichen Verlust von -659.563 EUR ab. Der Gesamtbetrag der Erträge beträgt 662.398 EUR. Die Gesamtaufwendungen betragen 1.321.961 EUR.

Frau Wulf führt aus, dass die wirtschaftliche Entwicklung weiterhin vom Pandemie-Geschehen geprägt ist. Von dem für 2021 geplanten Gesamtansatz der Erträge (3.401.886 EUR) konnten nur knapp 19 % (= 662.398 EUR) erreicht werden. Hiervon sind ca. 230.000 EUR durch Veranstaltungen generiert worden. Im Vergleich dazu waren es im 1. Quartal 2019 466.612 EUR. Die Fixkosten (Abschreibung, Grundbe-sitzabgaben/Versicherung, Verwaltungskostenbeitrag und Zinsaufwand) betragen pro Quartal ca. 564.000 EUR. Die Ansätze für die Erträge, Aufwendungen sowie das Ergebnis sind im Herbst 2020 erstellt worden. Zum derzeitigen Zeitpunkt steht bereits fest, dass diese – aufgrund des lange währenden Lockdowns zu Beginn des Jahres - nicht mehr eingehalten werden können. Unklar ist allerdings, mit welcher Höhe der Beträge für das Jahr 2021 zu rechnen ist. Ein Forecast ist aktuell nicht möglich. Frau Wulf teilt mit, dass sie in einer der nächsten Sitzungen einen Forecast – wenn möglich – vorstellen wird. Ein Ausgleich über den Rest des Jahres ist ihrer Einschätzung nach nicht realisierbar, da die Möglich-keiten, umsatzstarke Veranstaltungen durchzuführen, nicht gegeben ist. Trotz sinkender Inzidenzen be-steht weiterhin keine Planungssicherheit , zumal nach wie vor nur mit begrenzten Kapazitäten gerechnet werden kann, sofern keine Änderungen bei der Einhaltung der Mindestabstände erfolgt. Die Aufwen-dungen fallen, bedingt durch nicht angefallene Veranstaltungskosten, geringer aus. Dennoch sind Steu-erungsmöglichkeiten, bedingt durch die hohen Fixkostenanteile, nur in begrenztem Maße umsetzbar. Solange die Veranstaltungsdichte so bleibt wie bisher, bleiben die Mitarbeitenden weiter in Kurzarbeit.

Frau Pitz bedankt sich für die Ausführungen und merkt an, dass das schlechte Ergebnis der Corona-Pandemie geschuldet ist. Sie spricht die Hoffnung aus, dass sich die Rahmenbedingungen bald än-dern und somit wieder bessere Ergebnisse erzielt werden können.

Herr Allemand fragt nach, warum zwischen den einzelnen Quartalen Unterschiede bestehen. Frau Wulf erläutert, dass auch in normalen Zeiten, die vier Quartale immer unterschiedlich ausfallen, da die Bu-chungsnachfragen im Jahresverlauf sehr verschieden sind.

Frau Keller bedankt sich für die ausführlichen Erläuterungen und die geleistete Arbeit.

Herr Fischer bedankt sich ebenfalls für die Ausführungen. Er findet es besonders bemerkenswert, was alles digital im Eurogress möglich ist. Frau Wulf weist darauf hin, dass sowohl im Eurogress als auch im Tivoli eigene Streaming-Studios eingerichtet worden sind, um der Nachfrage nach virtuellen Veran-staltungen gerecht zu werden. Sie betont, dass die digitale Umsetzung von Veranstaltungen ein Zu-kunftsthema für das Eurogress sein wird, insbesondere im Hinblick auf die hybride Durchführung von internationalen Veranstaltungen. Allerdings hält sie ausschließlich digitale Veranstaltungen für kein Ge-schäftsmodell für das Eurogress, da hierfür keine Räumlichkeiten in der Größenordnung wie im Eu-rogress benötigt werden.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt den finanziellen Zwischenbericht für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.03.2021 gem. §20 EigVO NRW zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt den finanziellen Zwischenbericht für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.03.2021 gem. §20 EigVO NW zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Hinsichtlich der Erläuterungen wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

xx

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-05-29 E 88_0013_WP18 Finanzieller Zwische SAO.pdf

20.1.2025

176.7 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für das Eurogress
Gremium
Betriebsausschuss Eurogress
Datum
Di., 08.06.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 88 - Eurogress
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:51

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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