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Voruntersuchung zur Ertüchtigung des Grabenrings zum Radverteilerringhier: Ratsantrag der Fraktionen Grüne, SPD, Die Linke und Die Zukunft vom 09.12.2020

FB 61/0094/WP18 · Entscheidungsvorlage

Voruntersuchung zur Ertüchtigung des Grabenrings zum Radverteilerringhier: Ratsantrag der Fraktionen Grüne, SPD, Die Linke und Die Zukunft vom 09.12.2020

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Nalbach (Grüne) ist gespannt, wie die Führung des Bus- und Radverkehrs aussehen wird. Er regt an, weitere Schleifen zu untersuchen, um den Kfz-Verkehr auf dem Grabenring weiter zu reduzieren.

Er bevorzugt eine zügige Umsetzung der Kfz-Verkehrsführung auf der Basis von Variante 4 b, zum einen um die Umstiegseffekte im Umweltverbund zu fördern und zum anderen, um unerwünschte Verkehrsverlagerungen innerhalb des Grabenrings, insbesondere auf die Jakobstraße und den Annuntiatenbach, zu vermeiden. Im Rahmen des Reallabors Templergraben sollten Schleichverkehre über die Jakobstraße und den Annuntiatenbach unterbunden werden.

Herr Lindemann (CDU) begrüßt die Voruntersuchung und stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.Er bittet darum, die Zahlen und Auswirkungen der Tempo-30-Regelung auf dem Grabenring sowie die Zahlen in der Spitzenstunde gemeinsam mit dem Ergebnis der Voruntersuchung vorzulegen.

Frau Rhie (SPD) schließt sich den Ausführungen von Herrn Lindemann an. Sie vermisst die Perspektive der Anwohner*innen in der Vorlage und schlägt vor, bei der Voruntersuchung auch hierauf einzugehen. Des Weiteren erkundigt sie sich, ob seit Einführung von Tempo 30 am Grabenring Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt wurden, mit welchen Ergebnissen und ob

die Kontrollen dort verstärkt werden können, da Tempo 30 laut ihren Informationen nicht eingehalten werde. Sie befürwortet, die Variante 4 b als Basis zu nehmen und regt an, eine mögliche Anbindung der Regio-Tram mit zu überlegen. Auch bittet sie um Prüfung, welche Auswirkungen sich ergeben, wenn der Durchgangsverkehr über den Alexianergraben herausgenommen würde.

Herr Achilles (Piraten) führt aus, der Radverkehr solle über den Grabenring geführt werden und dafür müsse der Grabenring ertüchtigt werden. Dies könne nur gelingen, wenn der motorisierte Individualverkehr als Durchgangsverkehr weitgehend vom Grabenring ferngehalten werde. Weiterhin gewährleistet werden müsse, dass Anwohner*innen ihre Ziele erreichen können und die Innenstadt für alle erreichbar bleibe. Zum Thema Reallabor Templergraben schließt er sich den Ausführungen von Herrn Nalbach an. Er betont, für die Akzeptanz des Konzeptes sei es wichtig, dass ein Gesamtplan für die komplette Umsetzung erarbeitet werde und die Umsetzung auf einen Schlag erfolge.

Herr van den Hurk (SPD) weist auf Beschwerden von Anwohner*innen der Beginen- und Jakobstraße

hin, dass es dort deutlich mehr Verkehr gebe und richtet die Frage an die Verwaltung, ob ein Gegensteuern möglich sei.

Herr Müller (FB 61) führt hierzu aus, dass der Verwaltung keine diesbezüglichen Beschwerden vorliegen. Die Erfahrung der Verwaltung sei, dass die Sperrungen von einer Vielzahl von Verkehrsteilnehmer*innen eingehalten würden. Er nimmt den Hinweis mit und sagt eine Prüfung zu.

Anschließend lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag der Verwaltung

abstimmen.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung damit, das vorgestellte Konzept zur Ertüchtigung des Grabenrings als Radverteilerring zu konkretisieren und im Rahmen dessen die rechtliche Prüfung der potentiellen Führungsformen des Radverkehrs vorzunehmen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung damit zu beauftragen, das vorgestellte Konzept zur Ertüchtigung des Grabenrings als Radverteilerring zu konkretisieren und im Rahmen dessen die rechtliche Prüfung der potentiellen Führungsformen des Radverkehrs vorzunehmen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung damit, das vorgestellte Konzept zur Ertüchtigung des Grabenrings als Radverteilerring zu konkretisieren und im Rahmen dessen die rechtliche Prüfung der potentiellen Führungsformen des Radverkehrs vorzunehmen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

X

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Durch mögliche Maßnahmen zur Ertüchtigung des Grabenrings als Radverteilerring ergeben sich sowohl CO2-Mehremissionen (durch Umwegfahrten von Kfz, ausgelöst durch Netzbeeinflussungen) als auch Einsparungen (durch Verlagerungseffekte in der Verkehrsmittelwahl).

Zur vereinfachten Abschätzung werden drei Fälle für das Jahr 2030 gegenübergestellt.

Eine Fahrt, die heute z.B. von der Soers in die Lütticher Straße über den Grabenring mit dem Auto erfolgt, ist über den Alleenring rd. 200 m länger. Die Fahrtzeit über den Alleenring wird heute bereits von bspw. GoogleMaps über den Alleenring als kürzer angegeben.

Bei 8.500 täglichen Pkw-Fahrten und einer für einen Vergleich angenommenen mittleren Fahrtlänge von 3,8 km (z.B. Soerser Weg 41 bis Lütticher Straße 67) ergeben sich bei 242 g/km Pkw-spezifischen CO2-Emissionen 2.345 t CO2/a.

Im Fall A fahren alle rd. 8.500 täglichen Pkw-Fahrten (= Anzahl an verlagerten Kfz auf die Turmstraße, wenn keine Alternativverbindung innerhalb des Alleenrings möglich ist) einen 200 m längeren Weg. In diesem Fall werden rd. 2.468 t/a und damit 123 t/a mehr C02 emittiert als heute.

Im Fall B werden 1.700 Pkw-Fahrten (20%) je zur Hälfte auf Bus und Rad verlagert. Die Busfahrten werden mit 39 t/a (38 g/Pers.-km) abgeschätzt; die Radfahrten werden emissionsfrei angesetzt. Die verbleibenden 6.800 Pkw-Fahrten werden mit 200 m längerer Strecke angesetzt und ergeben dann 1.974 t/a. In diesem Fall ergeben sich Emissionen von 2.013 t/a bzw. Das wären 332 t/a weniger als heute.

Fall B entspricht dem Ziel der Mobilitätsstrategie, bis 2030 20% des Pkw-Verkehrs auf den Umweltverbund zu verlagern. Bei auf die Innenstadt ausgerichteten Fahrten wird diese Modal-Split-Verschiebung tendenziell höher liegen, um das Ziel für die Gesamtstadt zu erreichen. Die hier vorgelegten Ansätze zur Attraktivierung des Grabenringes für den Umweltverbund verfolgt genau dieses Ziel.

Im Fall C werden alle Fahrten in Aachen von emissionsfreien Fahrzeugen, insbesondere emissionsfreien Pkw durchgeführt. Dies entspricht dem Wunsch nach Klimaneutralität in Aachen bis 2030. Für dieses Szenario wäre ein Verbot emissionshaltiger Antriebe im Stadtgebiet Aachen bis zum Jahr 2030 erforderlich.

Eine angenommene Minderung von 332 t/a im Fall B erscheint daher für diese Maßnahme wahrscheinlich.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-04-01 FB 61_0094_WP18 Voruntersuchung zur SAO.pdf

23.10.2024

33.0 MB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 01.07.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:14