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Organisatorisches zum Sitzungsablauf von Integrationsratssitzungen und ihrer Protokollierung

FB 56/0075/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Die Ausschussmitglieder werfen die Frage auf, ob es grundsätzlich üblich oder möglich ist, dass der Integrationsratsvorsitzende vor der Gegenzeichnung einer Sitzungsniederschrift in der darauffolgenden Sitzung vor Leistung der Unterschrift einen Zeitraum eingeräumt bekommt, innerhalb dessen er das Protokoll lesen und prüfen kann.

Der Fachbereichsleiter, Herr Frankenberger, schildert die bisherige Praxis des Fachbereichs 56 für den Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie und den Integrationsrat. Danach wurde in juristisch zulässiger Weise bisher immer so verfahren, dass Niederschriften nach ihrer Anfertigung und anschließenden Gegenzeichnung durch die/den Oberbürgermeister*in, der/dem Vorsitzenden unmittelbar vor Beginn der darauffolgenden Sitzung zur Unterschrift vorgelegt wurden.

Außerdem erläutert Herr Frankenberger die verwaltungsinternen Zeitabläufe bei der Erstellung der Sitzungsniederschrift.

Im Folgenden diskutiert der Integrationsrat über Vorlaufzeiten zur Anmeldung von Punkten für die Tagesordnung der nächsten Sitzung und die Zeitspanne, die nach menschlichem Ermessen sinnvollerweise für die Anfertigung einer Sitzungsniederschrift zu veranschlagen ist.

Die Mitglieder des Integrationsrats verständigen sich mehrheitlich darauf, dass die Sitzungsniederschriften in Zukunft dem Integrationsratsvorsitzenden vorzulegen sind, bevor sie an die Oberbürgermeisterin weitergeleitet werden.

Am Ende der Debatte stellt Herr Frankenberger den Mitgliedern des Integrationsrates Frau Alexandra Kehr als neue Geschäftsführerin des Integrationsrats und des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vor und begrüßt Sie im Namen der Verwaltung herzlich. Herr Frankenberger bedankt sich ausdrücklich bei Frau Daemen, die die Geschäftsführung für beide genannten Gremien in den letzten zweieinhalb Jahren zusätzlich zu ihrem regulären Aufgabenbereich übernommen hat.

Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen.

Beschluss

Der Integrationsrat beschließt, dass Sitzungsniederschriften in Zukunft dem Integrationsratsvorsitzenden vorzulegen sind, bevor sie an die Oberbürgermeisterin weitergeleitet werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

ohne

Erläuterungen

Erläuterungen:

Es erfolgt eine Aussprache bez. Organisatorischem zum Sitzungsablauf von Integrationsratssitzungen und ihrer Protokollierung.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-05-31 FB 56_0075_WP18 Organisatorisches zu SAO.pdf

20.1.2025

130.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates - Achtung: ab 16.00 Uhr öffentliche digitale Vorberatung!
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 16.06.2021
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:03