TOP 9Öffentlich

Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aachen – Erneuerung und ggf. Erweiterung des Beschlusses vom 28.10.2020

FB 56/0076/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Demmer erläutert den Änderungsvorschlag der Mitglieder des Integrationsrats vom 07.06.2021 betreffend § 20 Hauptsatzung (an die Integrationsratsmitglieder per E-Mail versandt am: 14.06.21). Dabei geht er die insgesamt 11 Absätze der Neufassung vom 07.06.2021 einzeln durch und erklärt die Regelungsgehalte und ihre Hintergründe.

Für § 20 Absatz 5 Satz 1 der Fassung vom 07.06.2021 schlägt er folgende abweichende Textfassung vor: „Die Geschäftsordnung des Rates gilt für den Integrationsrat entsprechend.“

Danach kritisiert Herr Demmer, dass die in der Verwaltung mit der Änderung der Hauptsatzung maßgeblich befassten Personen, Frau Lammers und Herr Klee, die (stellvertretenden) Vorsitzenden des Integrationsrats nicht kontinuierlich und detailliert über die verwaltungsseitig angedachten/geplanten Änderungen von § 20 Hauptsatzung informiert hätten und insbesondere nicht - wie anlässlich des Gesprächs am 26.04.2021 verbindlich zugesagt - innerhalb von acht Wochen zu einem Folgetermin zur Fortsetzung des Informationsaustausches eingeladen hätten.

Außerdem kritisiert Herr Demmer, dass der Fachbereich Recht und Versicherung seit dem Beschluss des Integrationsrats vom 28.10.2020 nicht in der Lage gewesen sei, die damals beschlossene Neufassung von § 20 Hauptsatzung auf ihre rechtliche Vertretbarkeit hin zu prüfen.

Herr Demmer betont noch einmal die Notwendigkeit, sich als Integrationsrat in der heutigen Sitzung inhaltlich zur Neufassung des § 20 Hauptsatzung zu positionieren, um nicht in die Situation zu kommen, erst nach einer möglichen Beratung des Rates über die Änderung der gesamten Hauptsatzung quasi nachträglich „reagieren“ zu können.

Auf Antrag wird die Sitzung für fünf Minuten unterbrochen, damit die Mitglieder der Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und LINKE den weiteren Umgang mit dem von ihnen vor der Sitzung vorgelegten geänderten Beschlussvorschlag vom 16.06.2021 zu TOP 9 - Kenntnisnahme des Berichts der Verwaltung und Wiederbefassung des Integrationsrats mit dem Thema „Änderung von § 20 Hauptsatzung“ erst nachdem der Verwaltungsentwurf für die Änderungen der Hauptsatzung vorliegt (siehe Anlage der Niederschrift) - beraten können.

Nach Wiederaufnahme der Sitzung erklärt Herr Dolan für die Ratsfraktionen, die den geänderten Beschlussvorschlag gemeinsam eingebracht haben, dass sie angesichts der umfangreichen von den (stellvertretenden) Vorsitzenden des Integrationsrats vorgeschlagenen Änderungen zu §20Hauptsatzung - insgesamt 11 Absätze - mehr Zeit benötigen würden, um die einzelnen Regelungen angemessen analysieren, prüfen und beraten zu können. Insofern bittet Herr Dolan im Namen der o. g. Fraktionen nochmals in der Sitzung heute keine konkreten Änderungen zu beschließen und hält an dem eingebrachten geänderten Beschlussvorschlag der Fraktionen fest.

Frau Szymanska und Herr Demmer untermauern argumentativ noch einmal ihren Standpunkt bereits in der heutigen Sitzung die vorgelegte Änderung von § 20 Hauptsatzung beschließen zu wollen.

Vor dem Aufruf der Abstimmung über die beiden unterschiedlichen Beschlussvorschläge diskutiert der Integrationsrat über die Frage, die beiden Beschlussvorschläge entweder „alternativ“ oder „nacheinander“ abzustimmen.

Der Vorsitzende ruft zunächst die Abstimmung über den geänderten Beschlussvorschlag der Fraktionen vom 16.06.2021 zur Abstimmung auf.

Er wird mehrheitlich abgelehnt (13 Nein-Stimmen gegenüber 7 Ja-Stimmen).

Danach lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag zur Änderung von § 20 Hauptsatzung abstimmen. Dieser wird einstimmig angenommen (13 Ja-Stimmen bei 7 Enthaltungen).

Beschluss

Der Integrationsrat beschließt den Entwurf zur Änderung von § 20 Hauptsatzung in der vorgelegten Fassung vom 07.06.2021 und mit der in der Sitzung vorgestellten redaktionellen Änderung von Absatz 5 Satz 1 und beauftragt die Verwaltung die Rechtmäßigkeit der Änderungen zu prüfen und dem Rat anschließend zur Beschlussfassung vorzulegen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat berät über den Sachstand und beschließt das weitere Vorgehen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung vom 14.04.2021 wurde dem Integrationsrat über den Sachstand in Sachen „Änderung der Hauptsatzung“ berichtet. Ferner wurde ihm mitgeteilt, dass in der Angelegenheit ein Gesprächstermin zwischen der Verwaltung und dem Vorsitzenden, Herrn Uluğ, sowie dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Demmer, anberaumt wird. Dieses Gespräch hat zwischenzeitlich am 26.04.2021 stattgefunden. Für die Verwaltung haben Frau Lammers (Fachbereichsleitung Recht und Versicherung) und Herr Klee (Dezernat I - Referent der Frau Oberbürgerleisterin Keupen) sowie die Herren Frankenberger und Tönnes (Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration) teilgenommen. Im Rahmen des Termins hat Herr Demmer die Notwendigkeit der erneuten Beratung der Thematik in der nächsten Sitzung des Integrationsrats erklärt. Es werden dazu nochmals die als Anlagen bezeichneten Unterlagen in die Sitzung des Integrationsrats eingebracht.

In der Sache selbst stehen aktuell weitere Gespräche des Dezernats I mit dem Fachbereich Recht und Versicherung bevor. Es sind aus verschiedenen Veranlassungen umfangreiche Novellierungen verschiedener Regelwerke/Satzungen (Hauptsatzung, Zuständigkeitsordnung, Geschäftsordnung) zu erarbeiten. Aufgrund der zwischen diesen bestehenden Zusammenhänge und Abhängigkeiten können diese Novellierungen nur gemeinsam in einem Gesamtkontext und nicht lediglich partiell erfolgen. Entsprechend hoch ist der Abstimmungsbedarf sowohl innerhalb der Verwaltung als auch mit der Politik. Es handelt sich insoweit um einen noch laufenden Prozess.

Die Verwaltung schlägt vor, in der nächsten Sitzung des Integrationsrats am 22.09.2021 erneut Bericht zu erstatten.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-06-01 FB 56_0076_WP18 Aenderung der Hauptsa SAO.pdf

24.11.2024

317.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates - Achtung: ab 16.00 Uhr öffentliche digitale Vorberatung!
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 16.06.2021
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:03

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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