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Das Aachener Modell – präventive und integrative Einzelfallhilfe für Hochrisikotäter im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens (WABe e.V.)

FB 56/0079/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Offermann, WABe e. V., stellt zu Beginn ihrer Ausführungen wichtige Eckpunkte der Konzeption des „Aachener Modells“ vor (vgl. dazu Anlage1 der Verwaltungsvorlage FB 56/0079/WP18). Sie hebt „Transparenz“ und „Kompromissfähigkeit“ der zahlreichen beteiligten Akteur*innen als wichtige Säulen für die erfolgreiche Projektarbeit hervor. Insbesondere betont Frau Offermann die Wichtigkeit des betreuten Wohnprojekts für eine erfolgreiche Resozialisierung von Tätern. Seit dem Start des Projekts im Jahr 2011 habe es unter den Teilnehmern insgesamt nur einen Fall von Rückfälligkeit gegeben. Am Ende ihrer Ausführungen geht Frau Offermann auf die Notwendigkeit zur Findung eines neuen Standorts und den sich daraus ergebenden zu erwartenden höheren Jahresfehlbetrag ein.

Herr Bürgermeister Brantin ergänzt den Vortrag von Frau Offermanns aus der Sicht eines hauptberuflichen Vertreters eines der beteiligten Projektpartner. Er schildert die Genese und Entwicklung des Projekts seit der geänderten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Sicherungsverwahrung. Dabei geht er auch auf das Für und Wider denkbarer Alternativen zum „Aachener Modell“ ein. Herr BM Brantin dankt dem WABe e.V. ausdrücklich für den Mut, sich von Anbeginn an dem wegweisenden Projekt zu beteiligen und schildert anhand von Einzelfällen die bisherigen Erfolge der präventiven/integrativen Einzelfallhilfe für Sexualstraftäter in Aachen.

Danach beantworten Frau Offermann, Herr BM Brantin und Vertreter*innen der Fachverwaltung inhaltliche Nachfragen zum Thema, z. B. zur Frage einer Weiterbetreuung von Programmteilnehmern im Anschluss an den Auszug aus der Räumlichkeiten der WABe, dem durchschnittlichen Umfang der sozialarbeiterischen Betreuung im Projekt, zur Beschränkung des Programms auf Personen, für die

Sicherheitsverwahrung angeordnet wurde, zur durchschnittlichen Aufenthaltszeit von Bewohnern in den WABe-Wohnungen sowie zum Aufenthaltsstatus von Programmteilnehmern.

Einstimmig ohne Enthaltung beschlossen:

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Hilfemaßnahme „Aachener Modell“ des WABe e. V. ab dem Haushaltsjahr 2022 durch die zuschussweise Übernahme etwaiger Mietausfälle bis zur jährlichen Höhe von maximal 9.200 Euro zu unterstützen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Hilfemaßnahme „Aachener Modell“ des WABe e. V. ab dem Haushaltsjahr 2022 durch die zuschussweise Übernahme etwaiger Mietausfälle bis zur jährlichen Höhe von maximal 9.200 Euro zu unterstützen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Seit 2011 besteht bei WABe e.V. die Hilfemaßnahme „Aachener Modell“ für entlassene Sexualstraftäter. Haftentlassene, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen, leben dabei in einer Wohngemeinschaft, in der sie sozialarbeiterisch betreut werden (Betreutes Wohnen nach § 67 SGB XII). Ziel der Maßnahme ist eine gelingende Resozialisierung.

Bis Ende 2020 konnte WABe e.V. dazu Zimmer in angemieteten Räumlichkeiten ohne gesondert anfallende Mietkosten bereitstellen.

Durch den zwischenzeitlichen Umzug der WABe Wärmestube und Fachberatung ist diese Möglichkeit jedoch entfallen. Aufgrund der Bedeutung der Maßnahme sowohl für die Gesellschaft als auch für die betroffene Zielgruppe, musste WABe e.V. zu deren Fortsetzung eine gesonderte Wohnung anmieten. Da bezüglich dieser Wohnung nunmehr die entsprechenden Kosten gedeckt werden müssen, besteht für WABe e. V. das Risiko von Mieteinnahmeausfällen durch zeitweise leerstehende/nicht weiter vermietete Zimmer. Aufgrund von Erfahrungswerten wird seitens WABe e.V.von einem diesbezüglichen Jahresfehlbetrag von bis zu 9.200 Euro ausgegangen. Die Fortsetzung des „Aachener Modell“ setzt für WABe e.V. den Ausgleich dieses etwaigen Mietverlustes voraus.

Im Einzelnen wird auf die ausführliche Maßnahmebeschreibung in der Anlage verwiesen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

27.600

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-27.600

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-06-08 FB 56_0079_WP18 Das Aachener Modell SAO.pdf

7.11.2024

390.2 KB

Metadaten

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Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie; ACHTUNG: die öffentliche digitale Vorberatung am 08.06.2021 entfällt!
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 24.06.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:09