Umgang der gewoge AG mit säumigen Mieter*innenTagesordnungsantrag der CDU-Fraktion vom 21.04.2021
FB 56/0080/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Deumens bedauert, dass trotz intensiver Bemühungen der Verwaltung kein Vertreter der gewoge AG für Rückfragen und Erläuterungen an der Sitzung teilnimmt.
Für die antragstellende CDU-Fraktion spricht zunächst Herr Tillmanns. Er bedankt sich bei der Verwaltung für die Anfertigung der Vorlage. In der Sache widerspricht er der Schilderung der gewoge über den Ablauf des Verfahrens betreffend säumige Mieter*innen, wie sie am Anfang der Erläuterung zur Verwaltungsvorlage abgedruckt ist. Nach Auffassung von Herrn Tillmanns wäre das von der gewoge beschriebene Verfahren im Umgang mit säumigen Mietern gut, wenn es in der täglichen Übung auch tatsächlich so praktiziert werden würde. Dies sei aber nicht der Fall. Im Gegenteil habe er alsRechtsanwalt im Rahmen der Ausübung verschiedener gesetzlicher Betreuungsverhältnisse diametral entgegengesetzte Erfahrungen gemacht. Insbesondere mangele es in den ihm bekannten Einzelfällen immer wieder an der von der gewoge in ihrer schriftlichen Stellungnahme beschriebenen „individuellen Befassung“ mit dem jeweiligen Einzelfall und der Hinzuziehung des gewoge-eigenen „sozialen Managements“.
Für kritikwürdig hält Herr Tillmanns weiter, dass in Fällen eines Zahlungsverzugs den Mieter*innen seitens der gewoge regelmäßig gerade keine Ratenzahlung angeboten würde, sondern direkt Räumungsklagen eingereicht würden. Herr Tillmanns kritisiert im Folgenden weiter, dass die Wohnungssicherungshilfe des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration von der gewoge entweder gar nicht oder nicht frühzeitig in das Verfahren einbezogen würde. Unverständnis äußert Herr Tillmanns schließlich darüber, dass es die gewoge in vielen der ihm bekannten Fälle versäumt habe, eine Räumung der Wohnungen von Transferleistungsbezieher*innen dadurch zu verhindern, dass mit dem Jobcenter rechtzeitig über eine Kostenübernahme gesprochen worden sei.
Zusammenfassend sei das Verhalten der gewoge in vielen der von ihm betreuten Fällen auf der menschlichen Ebene schlecht gewesen und entspreche insbesondere vielfach nicht dem selbst-gesetzten Anspruch der gewoge auf „Gemeinnützigkeit“.
Im Sinne eines konstruktiven Dialogs mit der gewoge hält Herr Tillmanns an einer persönlichen Teilnahme einer/eines gewoge-Vertreter*in/Vertreters an der nächsten Ausschusssitzung fest.
Herr Bürgermeister Brantin schließt sich den Ausführungen von Herrn Tillmanns an. Er unterstreicht, dass der Umgang der gewoge mit Mieter*innen, die in Zahlungsverzug geraten seien, nach den Erfahrungen, die er persönlich gemacht habe, lediglich nach juristischen Maßstäben in Ordnung gewesen sei. Er spricht sich deshalb dafür aus, dass die gewoge ihren Umgang mit Mieter*innen in Zahlungsverzug in der Weise umstellen soll, dass sie der gesellschaftlichen Verantwortung, die die gewoge als gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für die Stadtgesellschaft hat, wieder mehr gerecht wird.
Herr Frankenberger nimmt aus fachlicher Sicht zu der Frage Stellung, ob die gewoge aus Gründen des Datenschutzes daran gehindert ist, die Wohnungssicherungshilfe der Stadt Aachen freiwillig und vorab zu kontaktieren.
Auf Nachfrage von Frau Braun berichtet Herr Frankenberger, dass die gewoge zuletzt in 2027 Fällen Mieter*innen aufgrund eines Zahlungsverzugs angemahnt habe und es im Jahr 2020 in 31 Fällen zu einer Räumung von Wohnungen gekommen sei.
Frau van der Meulen wirft Fragen zum Umgang mit Menschen mit Legasthenie oder Menschen mit psychischen Erkrankungen im Mahnverfahren, sowie zum Aufgabenbereich der bei der gewoge beschäftigten Sozialarbeiter*innen auf.
Am Ende der Debatte herrscht Einigkeit darüber, dass ein/-e Vertreter*in der gewoge in der nächsten Sitzung persönlich zum Thema berichten soll. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird entsprechend ergänzt.
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Auf Anfrage der Verwaltung beschreibt die gewoge das Verfahren bei säumigen Mietern wie folgt:
„Mieter, die sich im Zahlungsverzug befinden, werden in einem automatisierten Verfahren zwei Mal angeschrieben. Der Kundenberater steht dem Mieter als Ansprechpartner zur Verfügung.
Erfolgt keine Reaktion bzw. Lösung wird der Vorgang ins Mahn- und Klagewesen überführt. Hier erfolgt eine individuelle Befassung mit den jeweiligen Mietrückständen. Die Mieter werden angeschrieben und haben die Möglichkeit eine Lösung mit dem Sachbearbeiter zu suchen.
Die Kundenberater und Sachbearbeiter Mahnwesen ziehen in vielen Fällen das soziale Management hinzu. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn erkennbar ist, dass der Mieter mit der Situation überfordert ist, z.B. aufgrund von Alter, Lebenssituation oder fehlender Sprachkenntnisse. Die Bandbreite der Beratung ist an dieser Stelle sehr vielfältig und individuell. Regelmäßig wird den Mietern hierbei auch Hilfe zu Kooperationspartnern vermittelt, die im Alltag und der Bewältigung der Finanzen unterstützen können. In jedem Fall setzt dies immer das Einverständnis und die Bereitschaft des Mieters voraus.
Wird eine fristlose Kündigung ausgesprochen, so besteht immer noch die Möglichkeit der Heilung durch Zahlung oder individueller Vereinbarung zur Rückführung der Mietrückstände. In letzter Konsequenz wird das gerichtliche Räumungsverfahren in die Wege geleitet.
Im Zuge des Räumungsverfahrens wird i.d.R. die Stadt Aachen (Wohnungssicherungsstelle) vom Gericht über den anstehenden Wohnungsverlust informiert. Aufgrund der geltenden Datenschutzverordnung ist es der gewoge nicht möglich die Wohnungssicherungsstelle im Vorfeld einzubinden.
Auch während des Räumungsverfahrens bestehen Möglichkeiten den Wohnungsverlust abzuwenden, wenn eine Vereinbarung mit dem Mieter getroffen werden kann.“
Die in der Stellungnahme angesprochene Wohnungssicherungshilfe des Fachbereiches Wohnen, Soziales und Integration bietet Unterstützung bei drohendem Wohnungsverlust an. Im Rahmen des Kündigungsverfahrens wird der drohende Wohnungsverlust nur bekannt, wenn der Mieter sich mit der Wohnungssicherungshilfe in Verbindung setzt. Erfolgt dies nicht, erfährt die Wohnungssicherungshilfe erst durch eine Mitteilung des Amtsgerichtes über das eingeleitete Räumungsverfahren von der Problemlage. Der Mieter wird dann schriftlich auf das Hilfsangebot hingewiesen. Erfolgt eine Vorsprache des Mieters, wird in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der gewoge, insbesondere mit dem sozial Management, nach möglichen Lösungen gesucht. Auch nach Einleitung des Räumungsverfahrens ist es möglich den drohenden Wohnungsverlust abzuwenden.
Mit der gewoge wurde vereinbart, dass im Rahmen des Kündigungsverfahrens standartmäßig auf das Angebot der Wohnungssicherungshilfe des Fachbereiches hingewiesen wird.
Die Zuständig der Wohnungssicherungshilfe beschränkt sich jedoch auf Leistungsempfänger nach dem SGB XII und auf Personen, die keine Transferleistungen erhalten. Für Leistungsempfänger nach dem SGB II ist das JobCenter der StädteRegion zuständig.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 106935
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=106935
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-06-08 FB 56_0080_WP18 Umgang der gewoge AG SAO.pdf
9.11.2024
218.5 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie; ACHTUNG: die öffentliche digitale Vorberatung am 08.06.2021 entfällt!
- Gremium
- Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
- Datum
- Do., 24.06.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 18:09