Teilhabe an digitalen Angeboten ermöglichen – Tagesordnungsantrag der CDU-Fraktion vom 21.04.2021 und Ratsantrag der CDU-Fraktion vom 03.02.2021
FB 56/0082/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Frankenberger erklärt, dass der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration zu dieser Ausschusssitzung zügig eine Verwaltungsvorlage für die Förderung digitaler Angebote erarbeitet habe und der Fachbereich Recht und Versicherung im Anschluss daran sofort damit begonnen habe, eine Förderrichtlinie zu erstellen, welche die Förderkriterien „eins zu eins“ in eine rechtssichere Förderrichtlinie überführt. Ziel der Verwaltung sei es, dem Rat rechtzeitig vor seiner Sitzung am 01.09.2021 eine beschlussfähige Richtlinie zur Förderung digitaler Angebote vorzulegen, damit die Hilfen im Sinne der antragstellenden CDU-Fraktion nun auch zeitnah fließen könnten. Eine Beteiligung von Begegnungszentren als Schulungsorte befindet sich nach Auskunft von Herrn Frankenberger derzeit noch in der Schlussabstimmung. Auf eine Anfrage der Stadt Aachen haben verschiedene Begegnungszentren bereits signalisiert, dass sie sich die Teilnahme am Schulungsangebot gut vorstellen können.
Herr Bürgermeister Brantin wirft am Beispiel von Schwierigkeiten älterer Menschen bei der Online-Buchung eines Corona-Impftermins die Frage auf, mit welchen Angeboten Menschen der älteren
Generation nach einer einmal bereits erfolgten Schulung im Rahmen des Förderprogramms bei konkreten Schwierigkeiten bei der Nutzung der Endgeräte weitergeholfen werden könne.
Herr Schäfer begrüßt die Einbindung der Begegnungsstätten in das Schulungsangebot und bittet die Verwaltung zu klären, inwieweit im Rahmen des Schulungsprogramms auch Angebote von „freien Trägern“ eingebunden werden können.
Herr Dolan begrüßt die Idee, die Begegnungszentren im Rahmen der Schulung miteinzubeziehen, weil es sich um quartiersnahe Angebote handele, die älteren Menschen zudem gegebenenfalls noch weitere soziale Kontakte vermitteln könnten. Er unterstützt auch die Idee, zunächst die Schulung vorzunehmen, bevor die Endgeräte übergeben werden. Es sei positiv zu bewerten, sich als Nutzer*in zunächst mit der Technik auseinanderzusetzen. In keinem Fall sieht Herr Dolan in der Schulung ein Hindernis für Berechtigte, die konkrete Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Zur Frage der Schulungsangebote erklärt Herr Frankenberger, dass Schulungen grundsätzlich sowohl in Begegnungszentren als auch in den Begegnungsstätten der Träger der freien Wohlfahrtspflege denkbar seien. Maßstab sollten nach Auffassung der Verwaltung möglichst kurze Wege für die zu Schulenden sein. Soweit den teilnehmenden Begegnungszentren/-stätten bereits Dozenten für das Kursangebot zur Verfügung ständen, könnten die Schulungen auch von diesen vorgenommen werden. Wo es an einer solchen Zusammenarbeit mit Dozent*innen fehle, könne die Volkshochschule Aachen auf Wunsch Dozent*innen vermitteln.
Frau Strack regt an, gegebenenfalls 2021 nicht abgerufene Fördermittel auch an Menschen mit Behinderung zu vergeben und den Kreis der Berechtigten für 2022 auf die Gruppe der Menschen mit Behinderung auszuweiten.
Herr Neuefeind weist darauf hin, dass Menschen mit einer Sehbehinderung speziell auf sie zugeschnittene Schulungsangebote brauchen würden und bittet, dies bei der Umsetzung des Schulungsprogramms mit einzuplanen.
Frau Keßler-Wiertz spricht die Gruppe der Menschen an, die in der Corona-Pandemie keine Integrations- und Sprachkurse besuchen konnten und auch nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung haben, sich ein digitales Endgerät anzuschaffen, um an Kursen im Distanzunterricht teilnehmen zu können. Sie bittet die Verwaltung darüber nachzudenken, ob dieser Personenkreis in die Förderung einbezogen werden kann, zumal dieser Personenkreis auch vom Jobcenter keine finanzielle Hilfe erhalten könne.
Herr Frankenberger berichtet, dass das Förderangebot der Verwaltung, wie es in der Vorlage beschrieben werde, für die Gruppe der SGBXII-Bezieher*innen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) gilt. Das sind in Aachen zurzeit ca. 3500 Menschen. Dementsprechend könnten mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln in Höhe von 200.000 Euro und bei einem voraussichtlichen Fördervolumen von 400 Euro pro Einzelfall im Jahr 2021 ca. 500 Personen von der Förderung profitieren. Im Sinne der Antragstellerin habe sich die Verwaltung in einem ersten Schritt auf den zum Bezug von SGBXII-Leistungen berechtigten Personenkreis konzentriert. Für die Folgejahre sei aber aus Sicht der Verwaltung, bei Bereitstellung entsprechender Hausmittel, grundsätzlich jederzeit eine Ausweitung der Förderung auf weitere Gruppen vorstellbar.
Auf Nachfrage von Frau van der Meulen, auf welche Weise die Förderberechtigten von der Fördermöglichkeit Kenntnis erlangen würden, informiert Herr Frankenberger, dass der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration alle SGBXII-Bezieher*innen persönlich anschreiben werde, um Sie über die Fördermöglichkeit und -voraussetzungen zu informieren.
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Vorschlägen der Verwaltung zu folgen und eine entsprechende Richtlinie zur Förderung der Teilhabe an digitalen Angeboten zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt eine entsprechende Richtlinie zur Förderung der Teilhabe an digitalen Angeboten in der dann vorliegenden Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Datum vom 03.02.2021 stellt die CDU-Fraktion den als Anlage beigefügten Ratsantrag. Er verfolgt das Ziel, dass finanzschwache Bürger*innen bei der Anschaffung von digitalen Endgeräten sowie dem Erwerb der zu deren Betrieb notwendigen Kenntnisse finanziell unterstützt werden.
Aufgrund des gemeinsamen Beschlussvorschlags der im Rat vertretenen Fraktionen vom 22.02.2021 hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung vom 25.02.2021 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für die Maßnahme „Fonds zur Förderung der Digitalisierung von Bedürftigen“ einmalig für das Jahr 2021 Mittel in Höhe von 200.000 Euro beschlossen.
In seiner Sitzung vom 24.05.2021 hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, Richtlinien für die Vergabe der Mittel zu erstellen.
1. Zielgruppe
Kinder und Jugendliche aus finanzschwachen Familien wurden durch die Schulverwaltung der Stadt Aachen mit digitalen Endgeräten für den Distanzunterricht ausgestattet. Die Schulverwaltung hat insgesamt 3.630 Geräte über das Sofortausstattungsprogramm zur Verfügung gestellt. Sollte darüber hinaus noch ein Bedarf bestehen, können beim JobCenter bzw. beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII für Schüler*innen für digitale Endgeräte beantragt werden. Die Bedarfe für Kinder und Jugendliche sind daher durch die bestehenden Förderungen ausreichend abgedeckt.
Transferleistungsempfänger im erwerbsfähigen Alter verfügen in der Regel über digitale Endgeräte und sind in der Lage digitale Angebote zu nutzen. Fehlende Kenntnisse können über Schulungen im Rahmen der Arbeitsförderungen erlangt werden.
Bei der Gruppe der älteren Menschen fehlen entsprechende Unterstützungsangebote. Sie verfügen oft nicht über digitale Endgeräte und ihnen fehlen auch häufig die Kenntnisse, diese richtig zu bedienen. Die Pandemie hat gezeigt, dass die Nutzung von digitalen Angeboten immer wichtig wird. Online-Banking, Einkaufen im Internet, die online Buchung von Terminen( z.B. im Schwimmbad oder im Corona-Testzentrum) und auch die Ausweitung von digitalen Angeboten der Behörden machen die Nutzung von digitalen Endgeräten oft unentbehrlich, auch für ältere Menschen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Fördermittel für finanzschwache Bürger*innen im Rentenalter einzusetzen. Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln sollte das Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente sein und der Bezug von Grundsicherung im Alter oder Wohngeld.
2. Förderung von digitalen Endgeräten
Durch die Fördermittel sollte der Kauf von digitalen Endgeräten gefördert werden. Die Höhe der Förderung kann sich an den Vorgaben der Arbeitsagentur für Arbeit für die digitalen Endgeräte für Schüler orientieren und auf maximal 350 Euro begrenzt werden. Gleichzeitig muss jedoch auch die sachgerechte Nutzung des Endgerätes gewährleistet sein.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Kauf von digitalen Endgeräten mit maximal 350 Euro zu fördern. Die Bewilligung der Kosten wird an die Teilnahme an einer Schulung zum Umgang mit digitalen Endgeräten gekoppelt, bzw. an den Nachweis, dass entsprechende Kenntnisse vorhanden sind.
3. Schulungen
In der StadtAachen gibt es derzeit acht Begegnungszentren für ältere Menschen, zwei weitere sind in Planung. DieBegegnungszentren sind im Stadtgebiet verteilt und in ihren Quartieren verwurzelt. Die Mitarbeiter kennen die Bürger im Quartier und deren Bedürfnisse. Bereits jetzt bieten die Begegnungszentren Unterstützung beim Umgang mit digitalen Endgeräten an. Dieses Angebot sollte in Kooperation mit der VHS ausgeweitet werden. Diesbezügliche Gespräche werden zeitnah mit den einzelnen Begegnungszentren geführt.
Die Volkshochschule Aachen hat Expertise im Bezug auf niederschwellige Bildungsangebote für den Umgang mit mobilen Endgeräten, und sie hat Konzepte für Schulungen in den Begegnungszentren in zwei Formaten:
"Wie bediene ich iPad und iPhone?" mit sechs Unterrichtsstunden an zwei Terminen für 48 € pro Teilnehmer*in. Inhalte: Fachbegriffe wie SIM-Card, Edge, 3G, Home-Button oder Multitasking werden verständlich und praktisch erläutert. Welches Zubehör ist sinnvoll und wichtig? Die Themen beginnen mit dem grundsätzlichen Kennenlernen der Geräte und der Bedienung mittels Fingergesten, beispielsweise zum Öffnen und Schließen von Apps.
"Wie bediene ich mein Android-Smartphone und -Tablet?" mit acht Unterrichtstunden an zwei Terminen für 59 € pro Teilnehmer*in. Inhalte:Betriebssystem-Einstellungen; Telefonieoptionen und Kontakte verwalten; Kalender und Aufgaben verwalten; SMS-Nachrichten; das Google-Konto und der Play-Store; im Internet surfen; Verwendung im In- und Ausland (Vertrag / Prepaid)
Beide Angebote können ab sechs Teilnehmer*innen durchgeführt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kosten für die Schulungen in den Begegnungszentren aus Fördermitteln zu zahlen und den Bürger*innen eine kostenlose Teilnahme zu ermöglichen.
Außerdem schlägt die Verwaltung vor, die Kosten für die Teilnahme an anderen Schulungen zum Thema „Umgang mit digitalen Endgeräten“ auch aus Fördermitteln zu übernehmen.
Die entsprechenden Richtlinien zur Förderung der Teilhabe an digitalen Angeboten wird derzeit in Absprache mit dem Fachbereich Recht und Versicherung erarbeitet und wird dem Rat der Stadt Aachen am 01.09.2021 zur Entscheidung vorgelegt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Im Haushalt 2021 ist unter dem PSP-Element4-050101-941-3 ein Betrag in Höhe von 200.000 Euro für die Maßnahme „Fonds zur Förderung der Digitalisierung von Bedürftigen“ eingeplant.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 106999
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=106999
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-06-16 FB 56_0082_WP18 Teilhabe an digitale SAO.pdf
8.11.2024
423.4 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie; ACHTUNG: die öffentliche digitale Vorberatung am 08.06.2021 entfällt!
- Gremium
- Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
- Datum
- Do., 24.06.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 18:09
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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