Ratsantrag 113/18 der Fraktion SPD vom 13.04.2021, Wiederaufforstung der gerodeten Fläche am Chorusberg mit neuen Baumsorten unter wissenschaftlicher Begleitung
FB 36/0073/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsfrau Wolf bedankt sich für die kurze Vorlage, in der aus ihrer Sicht alles nachvollziehbar durch die Verwaltung erklärt worden sei.
Sie stellt die Frage, ob die darin erwähnten wissenschaftlichen Untersuchungen der Landesforstverwaltung dem Ausschuss vorgestellt werden könnten.
Ratsherr Blum stellt zudem die Frage, inwieweit die Stadt überhaupt noch Einflussmöglichkeiten auf den Besitzer des Grundstücks habe, da dieser ja offenbar nicht mehr gewillt sei, das Grundstück an die Stadt zu verkaufen.
Herr Meiners führt dazu aus, dass der Eigentümer selber das Grundstück wieder aufforsten wolle und gewillt sei, den Ausführungen und Ergebnissen der Landesforstverwaltung zu folgen. Auch könne er sich durchaus vorstellen, dass die Landesforstverwaltung im Ausschuss über die Ergebnisse der Anbaustudien berichtet.
Herr Schlupp merkt an, dass aus seiner Sicht die Reduzierung von CO2 -Emissionen nur marginale Auswirkungen auf den Klimawandel habe, die Wiederaufforstung gerodeter Flächen dagegen umso effektiver sei, so dass das Vorhaben sehr zu begrüßen sei.
Herr Nositschka schließt sich der Bitte von Ratsfrau Wolf an und regt an, ggfs daraus eine Veranstaltung mit verschiedenen Vorträgen zu organisieren.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
DerAusschuss für Umwelt und Klimaschutzbeschließt, auf die Ergebnisse bereits etablierter Anbauversuche der Landesforstverwaltungen und anderer Einrichtungen zurückzugreifen. Der Ratsantrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die SPD Fraktion beantragt mit Ratsantrag 113/18 vom 13.04.2021, im zuständigen Fachausschuss und gegebenenfalls im Rat den Beschluss zu fassen, auf der am Chorusberg entstandenen Kahlfläche ein Modellprojekt zu etablieren und diese Fläche, gemeinsam mit geeigneten Forsteinrichtungen und dem NABU, mit neuen Baumsorten aufzuforsten.
Das Gemeindeforstamt hat zur Klärung der Rahmenbedingungen für ein solches Projekt Kontakt zum Landesbetrieb Wald und Holz NRW aufgenommen. Der Landesbetrieb hat die Anfrage der Stadt Aachen geprüft und begrüßt grundsätzlich das Vorhaben aufgrund der hohen Aktualität. Er erhebt jedoch Bedenken in Bezug auf die forstfachliche Eignung dieser konkreten Fläche als Versuchsfläche.
Die Bedenken zielen einerseits auf die starken Randeffekte ab, die durch die geringe Gesamtfläche im Verhältnis zu den vergleichsweise langen Außenrändern entstehen und die Versuchsanordnung verzerren. Entlang der Wohnbebauung empfiehlt der Landesbetrieb die Anpflanzung eines Waldrandes, um zukünftigen Verkehrssicherungsproblemen zu entgehen. Dadurch würde sich die Aufforstungsfläche weiter reduzieren unddie Verwertbarkeit der Ergebnisse zusätzlich einschränken.
Des Weiteren kommt der Landesbetrieb Wald und Holz zu dem Ergebnis, dass der Standort (u.a. Bodenart) nicht repräsentativ sei für den Rest des Aachener Waldes und die Ergebnisse der Versuchsfläche somit nur eingeschränkt auf den Aachener Wald übertragbar seien. Ebenfalls nur bedingt übertragbar sind Schäden, die durch Wildverbiss entstehen können. Es ist davon auszugehen, dass Verbissschäden aufgrund der hohen Besucherfrequenz am Chorusberg tendenziell geringer ausfallen und so der Aufwand für die Wiederaufforstung von Kahlflächen in zusammenhängenden Waldgebieten unterschätzt wird (Verbissschutz, Nachbesserungen).
In seinem Schreiben merkt der Landesbetrieb an, dass der Stadtwald Aachen FSC-zertifiziert ist und Einschränkungen bei der Pflanzung neuer Baumsorten zu beachten bzw. zu klären sind. Abschließend verweist die Landesforstverwaltungen auf landeseigene Versuchsanbauten, welche wissenschaftlich begleitet werden. Somit stünden bereits wissenschaftliche Ergebnisse mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf zur Verfügung.
Auf Anfrage teilte das Immobilienmanagement der Stadt Aachen dem Gemeindeforstamt mit, dass der Waldeigentümer auch nicht bereit sei, die in Rede stehende Fläche zu veräußern.
Der FB 36 - Gemeindeforstamt empfiehlt daher, auf die Ergebnisse bereits etablierter Anbauversuche bzw. Anbauempfehlungen zurückzugreifen, bspw.
- Waldbaukonzept NRWhttps://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/waldbaukonzept_nrw.pdf
- Forstliche Standortkarte inklusive zweier Klimawandelszenarien (Rubrik „Waldökologie“) als Eingangsgrößen für das oben genannte Waldbaukonzept NRWhttps://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html
- Anbauempfehlung der Forstlichen Versuchsanstalt Baden-Württemberg. „AlternativeBaumarten im Klimawandel“
https://www.fva-bw.de/fileadmin/publikationen/sonstiges/180201steckbrief.pdf
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | Negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | Groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 107131
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=107131
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-07-13 FB 36_0073_WP18 Ratsantrag 113_18 de SAO.pdf
19.11.2024
142.1 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
- Gremium
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum
- Di., 24.08.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 18:17
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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