Parkordnung Schleckheimer Straße 103-111Bürgerantrag vom 14.04.2021
FB 61/0183/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr von Thenen fragt Herrn Körner, ob er zum Antrag Ausführungen machen möchte.
Herr Körner bestätigt das und erklärt, dass er hier im Namen aller Unterzeichner des Antrages spricht. Er erläutert nochmal den Antrag. Dann erklärt er, dass er mit der Antwort der Verwaltung nicht einverstanden ist, und bittet die Bezirksvertretung dem Beschlussvorschlag nicht zuzustimmen.
Die SPD-BF sieht die Lage dort auch als schwierig an und unterstreicht, dass der Vorschlag der Verwaltung bei der Ausfahrt aus privaten Grundstücken mit Einweisern zu arbeiten doch weltfremd ist. Sie sieht die Halteverbotszone eher im Bereich der Zufahrt zum Neubaugebiet in Höhe der Hausnummern 109-113. Die SPD-BF schlägt vor, den Beschlussvorschlag entsprechend zu ändern.
Die Grüne-BF bestätigt, dass die Straße teilweise sehr schmal ist, was leider nicht geändert werden kann. Es muss aber auch an die anderen Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger, Kinderwagen, Fahrradfahrer, gedacht werden. Aus diesem Grund ist der Vorschlag der Verwaltung richtig und gut durchdacht, vor allem, um auch die schwächeren Verkehrsteilnehmer zu schützen. Sie macht den Vorschlag zwei Halteverbotszonen, Hausnr. 97-101 und 109-113 einzurichten.
Die SPD-BF hält die Halteverbotszone von Hausnr. 109-113 für viel wichtiger und notwendiger.
Die Grüne-BF erklärt daraufhin, dass sie auch mit nur der Halteverbotszone von Hausnr. 109-113 einverstanden ist, wenn die Verwaltung die Situation weiter beobachtet.
Herr von Thenen formuliert den geänderten Beschlussvorschlag und stellt ihn zur Abstimmung. Der Beschlussvorschlag wird mit 6 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach zwischen den Grundstückszufahrten der Häuser Schleckheimer Straße 97 und 101 eine 30m lange Haltverbotszone als Ausweichstrecke für den Begegnungsverkehr mit geringstmöglichem Wegfall von öffentlichen Parkplätzen ausgeschildert wird. Ansonsten erfolgt keine Veränderung der Parkordnung.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das von den Anwohnern der Häuser Schleckheimer Straße 103 – 111 beantragte Parkverbot soll einerseits die Sichtverhältnisse beim Herausfahren aus ihren Grundstücken verbessern und andererseits eine Ausweichstelle für den Gegenverkehr schaffen. Diese beiden Aspekte möchte die Verwaltung getrennt bewerten:
- Fehlende Sicht beim Herausfahren
Dieses Problem haben alle Anlieger der Schleckheimer Straße und aller anderen Straßen mit erlaubtem Fahrbahnrandparken. Die Straßenverkehrsordnung legt in § 12 Abs. 3 Nr.3 ein Parkverbot vor Grundstücksein- und –ausfahrten fest und räumt den Anwohnern kein zusätzliches freizuhaltendes „Sichtdreieck“ ein, wie es nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 an Kreuzungen und Einmündungen freizuhalten ist.
§ 10 StVO („Einfahren und Anfahren“) besagt: „Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.”
Beide Vorschriften der StVO zeigen, dass die Situation im Bereich der Häuser Schleckheimer Straße 103-111 sicherlich für die Anwohner manchmal schwierig, aber dennoch der Standard ist. Besonders in innerstädtischen Wohngebieten müssen sich Anwohner in dicht beparkten Straßen täglich mit solchen Beeinträchtigungen beim Verlassen ihrer Grundstücksausfahrten arrangieren. Aus diesem Grunde wird die Verwaltung hier keine Maßnahmen zur Verbesserung dieser wenigen Zufahrten ergreifen, zumal hierdurch die geparkten Fahrzeuge vor die Nachbarhäuser verdrängt würden und die dortigen Anwohner zusätzlich belastet würden.
Die von den Anwohnern angeführte fehlende Existenz eines durchgehenden baulichen Gehweges auf dieser Straßenseite ist ohne Belang für die Sichtbehinderungen zwischen ausfahrenden Anliegern und dem Durchgangsverkehr, weil mit und ohne Gehweg die Autos bis an den Beginn der Grundstückszufahrten (abgesenkte Bordsteine) geparkt werden dürfen.
- Schaffen einer Ausweichstelle für den Begegnungsverkehr
Es trifft zu, das immer wieder abends der Fahrbahnrand der Schleckheimer Straße im Bereich der Häuser 91 - 117 ziemlich dicht beparkt ist und insbesondere Linienbusse und andere größere Fahrzeuge in Richtung Napoleonsberg keine Ausweichmöglichkeiten finden. Der bergwärts fahrende meist ortskundige KFZ-Verkehr schaut deshalb beim Ankommen hinter der Einmündung August-Macke-Straße bereits die Schleckheimer Straße hoch und wartet meist unterhalb der Engstelle, um den Gegenverkehr noch räumen zu lassen.
Im Bereich der Häuser Schleckheimer Straße 97 – 101 befindet sich ein etwa 33m langer Abschnitt, der mit zahlreichen Grundstückszufahrten gesäumt ist und wo maximal 1 Auto im Bereich eines Baumes legal am Fahrbahnrand parken darf. Um diesen Abschnitt frei z.B. von parkenden Anwohnern vor ihren eigenen Grundstückszufahrten zu halten und dort dem Begegnungsverkehr eine Ausweichmöglichkeit auch mit Linienbussen einzuräumen, schlägt die Verwaltung dort die Ausschilderung einer ca. 33m langen Haltverbotszone entsprechend beiliegender Beschilderungsskizze vor.
Weiter oberhalb entzerrt sich im Moment der Parkdruck. Wenn durch die Besiedelung des Neubaugebietes Kornelimünster-West 2 besonders nach Fertigstellen der dortigen Straßen auch Anwohner zum Parken auf die Schleckheimer Straße ausweichen werden, wäre auch eine 2. Ausweichstelle zwischen den Grundstückszufahrten der Häuser 109 – 113 (30m Haltverbotslänge) möglich. Damit könnte auch der Einmündungsbereich der Baustraße für ein- und abbiegende Fahrzeuge freigehalten werden. Hier will die Fachverwaltung aber zunächst die Verkehrsentwicklung abwarten.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 107187
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=107187
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-07-08 FB 61_0183_WP18 Parkordnung Schleckh SAO.pdf
17.11.2024
5.2 MB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 25.08.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 18:18