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Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK), Umsetzungsstand

FB 36/0079/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Brinner bedankt sich für die sehr gute Übersicht der Verwaltung. Sie hebt hervor, dass die IKSK-Ziele bereits angepasst worden seien und mahnt an, man solle weiterhin auf kommunaler Ebene alles tun, um bis 2030 klimaneutral zu werden.

Anschließend schlägt Ratsfrau Brinner vor, die Vorlage nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern erweiternd eine Fortschreibung des IKSK von 2025-2030, sowie die Anpassung an die verschärften Klimaziele zu beschließen.

Realistisch gesehen sei das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 nicht ohne weitere Kompensation zu erreichen.

Auch Ratsherr Kiemes empfindet die Vorlage als sehr übersichtlich dargestellt und rückversichert sich bei der Verwaltung, dass er es so richtig verstanden habe, dass die Ziele verwaltungsintern bereits angepasst worden seien. Herr Meiners stimmt dem zu.

Herr Nositschka stimmt dem Vorschlag von Ratsfrau Brinner zu, ab sofort auf verschärfte Maßnahmen zu setzen. Zudem regt er an, dass die Verwaltung prüfen solle, wie man mehr Maßnahmen umsetzen könne, die die Stadt Aachen nicht so stark finanziell belasteten.

Auch das Thema Lachgas- bzw Methangasimmissionen sollte aber aus seiner Sicht durch die Verwaltung in die Prüfung der Klimabilanz der Stadt einbezogen werden.

Er möchte gerne wissen, wie der derzeitige verwaltungsweite Stand der Personalbesetzungsverfahren zur Umsetzung des IKSK ist.

Herr Beigeordneter Dr. Kremer erläutert hierzu, dass man durch die Freigabe des Haushalts und Stellenplans an eine Zeitschiene gebunden sei und trotzdem erfreulicherweise bereits in den letzten Zügen der Verfahren stehe.

Dem fügt Herr Meiners hinzu, dass für den FB 36 alle Verfahren gelaufen seien, jedoch nicht alle erfolgreich gewesen seien, so dass man teilweise noch einmal ausschreiben müsse.

Über den verwaltungsweiten Stand der Personalbesetzungsverfahren sagt Herr Beigeordneter Dr. Kremer in zwei Wochen noch eine entsprechende Mitteilung zu.

Ratsfrau Wolf stellt klar, dass die Verwaltung ohne das notwendige Personal auch keine ausreichenden Ergebnisse liefern könne und schließt mit der Hoffnung, dass die Stellen alle möglichst zügig besetzt würden.

Ratsherr Kiemes fasst zusammen, dass alle Mitglieder dasselbe Ziel hätten, das noch vorhandene Restbudget nicht zu schnell zu verbrauchen und appelliert daran, dass alle auch den Atem haben sollten, die Maßnahmen und den Elan bis 2030 durchzuhalten.

Dem schließt sich Ratsfrau Brinner an, ist jedoch der Meinung, nicht vor weiteren Maßnahmen zurückzuschrecken.

Ausschussvorsitzende Lürken generiert bei der herrschenden Einigkeit im Ausschuss den Vorschlag, gemeinsam mit der Verwaltung in Workshops zu den verschiedenen IKSK Themen einzusteigen, was auf breite Zustimmung stößt.

Beschluss

Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand des IKSK zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine Anpassung des bestehenden IKSK an die verschärften Klimaziele und eine Fortschreibung des IKSK für die Jahre 2025-2030 auf den Weg zu bringen. Zwischenergebnisse sollen der Politik in interfraktionellen Workshops präsentiert werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand des IKSK zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine Fortschreibung des IKSK auf den Weg zu bringen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand des IKSK und die beabsichtigte Fortschreibung des IKSK zur Kenntnis.

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand des IKSK und die beabsichtigte Fortschreibung des IKSK zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand des IKSK und die beabsichtigte Fortschreibung des IKSK zur Kenntnis.

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand des IKSK und die beabsichtigte Fortschreibung des IKSK zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) wurde am 26. August 2020 vom Rat verabschiedet.

Im Anschluss wurde intensiv daran gearbeitet, den größten Teil der im Maßnahmenplan 2025 beschriebenen Vorhaben in die Umsetzung zu bringen. Die Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen wurde zügig geklärt und konnte noch in die Planungen für den Haushalt 2021 eingebracht werden (z.B. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am26. Januar und 16. Februar 2021, Personal- und Verwaltungsausschuss am 21. Januar 2021).

Für die Umsetzung des IKSK wurden in diesem Jahr neun neue Personalstellen in den Fachbereichen Immobilienmanagement, Klima und Umwelt, Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa sowie Stadtentwicklung, - planung und Mobilitätsinfrastrukturgeschaffen und im Mai ausgeschrieben. Darüber hinaus stehen Mittel für drei Personalstellen beim Städtischen Gebäudemanagement zur Umsetzung von PV-Anlagen und Gebäudesanierung zur Verfügung.

Im Vorbericht des endgültigen Haushaltsplans 2021 sind für das IKSK nachfolgende Werte in tabellarischer Form auf Seite 74 des Haushaltsplans 2021 abgebildet. Insgesamt sind für IKSK-Maßnahmen 5.312.000 Euro in den Haushalt 2021 eingestellt. Da die Maßnahmenumsetzung mehrheitlich an die Verfügbarkeit entsprechenden Personals gekoppelt ist, teils auch strukturelle bzw. vorbereitende Maßnahmen (z.B. Ausschreibungen) notwendig sind, bilden die Finanzansätze im Haushaltsplan 2021 bei den Haushaltsplanungen für die Folgejahre eine steigende Tendenz ab, beispielsweise über 12 Mio. Euro für das Jahr 2022, gut 20 Mio. Euro in 2023 bis zu 23,2 Mio. Euro in 2024:

endgültiger HHP 2021

2021

2022

2023

2024

Summe

(2021-2024)

Haushaltsan-sätze in Euro

5.312.000

12.014.100

20.312.100

23.232.100

60.870.100

Insgesamt sindbereits für 37 Maßnahmen Mittel im Haushaltsplan hinterlegt.

Einen bedeutenden Anteil an der städtischen Finanzierung haben die Maßnahmen zur Steigerung der Nutzung von Solarenergie durch eigene Anlagen und die Förderung privater Anlagen sowie die Förderung von Maßnahmen zur energetischen Altbausanierung Privater. Diese Mittel lösen hohe Einsparungen bei den CO2-Emissionen aus:

Auch für die energetische Sanierungen von Verwaltungsgebäuden in der Bewirtschaftung durch das Städtische Gebäudemanagement werden (gemäß Beschluss des Finanzausschusses vom 2.3.2021, Zweckerweiterung) für die nächsten Jahre Mittel von 9,2 Mio. Euro bereitgestellt.

Einige Maßnahmen wurden bislang noch nicht in den aktuellen Haushalt und den Folgejahren aufgenommen. Dies betrifft insbesondere die Finanzierung von Maßnahmen zur Sanierung des städtischen Wohn-Gebäudebestandes. Dazu sowie zu vielen anderen Maßnahmen finden zurzeit im Rahmen der Erstellung des Entwurfs zum Haushaltsplan 2022 interne Abstimmungen statt. Ebenfalls in der Abstimmung befindet sich die Deckung weiterer Personalbedarfe. Dezernatsgespräche zum Haushalt 2022 sind nach derzeitiger Zeitplanung Ende August vorgesehen, die Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2022 in den Rat der Stadt Aachen erfolgt am 06.10.2022.

Eine maßnahmenbezogene Gesamtaufstellung zu den bisherigen Ansätzen und zum Sachstand der Maßnahmenumsetzung befindet sich in der Anlage. Außerdem ist eine Auswahl von Maßnahmen in einem Sachbericht detaillierter erläutert, der als weitere Anlage beigefügt ist

Weiteres Vorgehen

Seit dem Beginn der Erarbeitung des IKSK haben sich die bundespolitischen Vorgaben sowie das Klimaschutzziel der Stadt geändert: Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021hat der Bundestag am 24. Juni 2021 das Klimaschutzgesetzt geändert. Darin ist für das Jahr 2030 ein Treibhausgas-Reduktionsziel von 65 Prozent (gegenüber 1990) formuliert, bis 2040 sind 88 Prozent Reduktion festgeschrieben, und Treibhausgasneutralität soll bis 2045 erreicht werden. Die EU hat sich im April dieses Jahres auf eine Senkung des CO2-Ausstoßes um 55 Prozent bis 2030 geeinigt.

Die Stadt Aachen selbst hat auf Basis wissenschaftlicher Untersuchungen, welche CO2-Emissionen global noch zulässig sind, um die durchschnittliche globale Erwärmung gemäß dem UN-Klimaschutzbeschluss von Paris unter 2 Grad zu halten, ihr Klimaschutzziel am 22. Januar 2020 angepasst. Die Orientierung am der Stadt Aachen anteilig zustehenden Restbudget an CO2-Emissionen bedeutet de facto eine Klimaneutralität ab 2030 und damit ein gegenüber Bundes- und EU-Politik anspruchsvolleres Ziel.

Das IKSK verfolgt bei der bereits im Jahr 2018 erfolgten Analyse der Handlungsoptionen sowie den daraus im Jahr 2019 entwickelten Maßnahmen (Maßnahmenplan 2020 bis 2025) lediglich das Ziel der Halbierung der CO2-Emissionen bis 2030. Es bedarf somit, wie bereits im IKSK angemerkt, einer Fortschreibung der Klimaschutzstrategie bis 2030 und der Erarbeitung weiterer Handlungsvorschläge. Die Verwaltung sondiert bereits in einzelnen Bereichen, wie beispielsweise der Entwicklung von Neubaugebieten, die Bedeutung und Konsequenzen des Zieles der Klimaneutralität ab 2030.

Es ist aber insgesamt eine Anpassung der strategischen Ausrichtung auf das Ziel der Klimaneutralität bis hin zu konkreten Maßnahmenvorschlägen für den Zeitraum 2025 - 2030 notwendig. Daher ist die Beauftragung einer entsprechenden Fortschreibung des IKSK aus Verwaltungssicht notwendig. Eine besondere Herausforderung wird dabei sein, die Handlungserfordernisse und Verantwortlichkeiten auf staatlicher Ebene von den Handlungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene abzugrenzen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Diverse laut Vorlage

JA

NEIN

x

Detaillierte Ausführungen dazu befinden sichim Erläuterungstext.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

x

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Die angestrebte CO2-Reduktion lässt sich im Einzelnen, maßnahmenbezogen, dem IKSK entnehmen.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-07-16 FB 36_0079_WP18 Integriertes Klimasc SAO.pdf

23.10.2024

999.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 24.08.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:17