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Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW)Überörtliche Prüfung der Informationstechnik der Stadt Aachen im Jahr 2021

FB 11/0044/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Die Gemeindeprüfungsanstalt in Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) hat eine überörtliche Prüfung der Informationstechnik bei der Stadt Aachen durchgeführt. Die IT-Prüfung durch die gpaNRW fand in der Zeit vom 17.01.2019 bis zum 19.03.2021 statt.

Einführend erläutert Herr Sven Alsdorf, zuständiger Prüfer der gpaNRW, dass es zu den Aufgaben der gpaNRW gehöre zu prüfen, ob die Kommunen des Landes NRW rechtmäßig, sachgerecht und wirtschaftlich handeln. Die finanzwirtschaftliche Analyse stehe dabei grundsätzlich im Vordergrund. Grund dafür sei die schwierige Finanzlage der Kommunen und der gesetzliche Anspruch, den kommunalen Haushalt stets auszugleichen. Schwerpunkt der Prüfung seien Vergleiche von Kennzahlen. Bei der Auswahl der Prüfungsschwerpunkte lasse sich die gpaNRW von ihren Zielen leiten, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten, die strategische und operative Steuerung zu unterstützen und auf Risiken hinzuweisen. Dabei seien sie bestrebt, einerseits die gesamte Bandbreite der kommunalen Aufgaben und andererseits deren finanzielle Bedeutung zu berücksichtigen. Bei der IT-Prüfung werde jedoch nicht nur eine rein finanzwirtschaftliche Analyse vorgenommen. Vielmehr betrachte man auch einige weitere Aspekte, welche bei der IT in den Kommunen eine wichtige Rolle spielten.

Die Ergebnisse würden in einem sogenannten IT-Profil abgebildet, welches ein repräsentatives Bild der Verwaltungs-IT widerspiegeln und auf dieser Basis eine interkommunale Standortbestimmung ermöglichen solle. In dem IT-Profil bewerte die gpaNRW folgende Aspekte:

> IT-Betriebsmodell und IT-Steuerung

> IT-Gesamtkosten

> Digitalisierung

> Prozessmanagement

> IT-Sicherheit und Datenschutz

> Örtliche Rechnungsprüfung.

Im Weiteren stellt Herr Alsdorf (gpaNRW) im Rahmen einer Präsentation den Mitgliedern des Personal- und Verwaltungsausschusses die wesentlichen Ergebnisse der Feststellungen und Empfehlungen zum IT-Profil der Stadt Aachen zusammenfassend vor.

Im Anschluss an die Präsentation bedankt sich die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Fohn (CDU) bei Herrn Alsdorf für den Vortrag.

Ratsfrau Moselage (FDP) merkt an, dass die Ergebnisse überwiegend erfreulich seien. Sie bemängele an dieser Stelle jedoch auch -wie aus dem Bericht ersichtlich- zum einen die bestehenden Vertragskonditionen im Bereich der Telekommunikation und zum anderen den Anteil der erfüllten IT-Sicherheitsanforderungen im interkommunalen Vergleich. Sie stelle sich daher die Fragen, ob das Delta im Bereich der Telekommunikation im Vergleich zu den anderen Kommunen so groß sei und der dargestellte Kennzahlenwert im oberen Drittel der Skala bezugnehmend auf die IT-Sicherheit im Vergleich zu 23 anderen Kommunen zu sehen sei. Sie verstehe es grundsätzlich so, dass die hohen Kosten einer hohen Qualität geschuldet seien. Herr Alsdorf (gpaNRW) bejaht die Ausführungen und fügt erläuternd an, dass die Kosten nicht zwangsläufig kritisch zusehen seien, sondern die logische Folge eines gut ausgeprägten IT-Profils seien.

Ratsfrau Eschweiler (CDU) führt aus, dass ihre Fraktion über den Bericht erfreut und stolz auf die Leistung der Verwaltung sei. Sie bedanke sich im Namen ihrer Fraktion bei den Mitarbeitenden, die in diesem Bereich arbeiten. Der Bericht mache -unterstrichen durch die wenigen ausgewiesenen Empfehlungen- deutlich, dass man sich seitens der Politik keine Sorgen machen müsse.

Ratsherr Dolan (GRÜNE) bedankt sich bei Herrn Alsdorf für den Vortrag. Er erkundigt sich zum Dokumentationssachstand durch die Verwaltung; diesen habe er in den Ausführungen vermisst. Herr Alsdorf (gpaNRW) erläutert, dass die gpaNRW alle erforderlichen Informationen, Dokumente und Rechnungsbelege seitens der Stadtverwaltung Aachen erhalten habe und es entsprechend keinen Anlass zur Kritik gegeben habe.

Ratsherr Ferrari (GRÜNE) hinterfragt, inwieweit Vergleichsstädte auch unabhängig von ihrer Größe einem Vergleich unterzogen werden könnten. Zudem bitte er um Erläuterung, weshalb die blaue Linie auf Seite 3 der Präsentation keinen Knick habe. Herr Alsdorf (gpaNRW) legt dar, dass die Indexlinie (blaue Linie) die Orientierungswerte wiedergebe. Dabei handele es sich, abhängig vom gewerteten Aspekt, entweder um einen durch die gpaNRW gesetzten Mindestwert oder einen interkommunalen Durchschnittswert der Prüfpunkte. Aufgrund der zugrundeliegenden Prüfungsmethodik sei ein Vergleich der einzelnen geprüften Punkte unabhängig von der Größe der Vergleichsstädte möglich.

Ratsfrau Parting (SPD) spricht der Verwaltung ebenfalls im Namen ihrer Fraktion ihren Dank aus. Es sei eine wichtige Erkenntnis, dass man sich -auch bezugnehmend auf die durch ihre Fraktion gestellten Ratsanträge- auf dem richtigen Weg befinde. Der Bericht sei Lohn für die getane Arbeit.

Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

Beschluss

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur überörtlichen Prüfung der Informationstechnik im Jahr 2021 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur überörtlichen Prüfung der Informationstechnik im Jahr 2021 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

2.Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur überörtlichen Prüfung der Informationstechnik im Jahr 2021 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung zu beschließen.

3.Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt den Prüfbericht der

Gemeindeprüfungsanstalt zurüberörtlichen Prüfung der Informationstechnik im Jahr 2021 sowie

die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

4.Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur überörtlichen

Prüfung der Informationstechnik im Jahr 2021 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur

Kenntnis und beschließt entsprechend gem. § 105 Abs. 7 S. 1 GO NRW über die gegenüber der

Gemeindeprüfungsanstalt und der Bezirksregierung abzugebende Stellungnahme.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Gemeindeprüfungsanstalt in Nordrhein-Westfalen hat eine überörtliche Prüfung der Informationstechnik bei der Stadt Aachen durchgeführt. Die IT-Prüfung durch die gpaNRW in der Stadt Aachen fand in der Zeit vom 17. Januar 2019 bis zum 19. März 2021 statt.

Je nach Betrachtungsebene hat die gpaNRW die Werte von bis zu 23 kreisfreien Städten in den interkommunalen Vergleich einbezogen.

Die Kommune nimmt zu allen Feststellungen und Empfehlungen des Prüfungsberichts nach § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW Stellung. Hierüber wird im Rechnungsprüfungsausschuss beraten. Der Rat beschließt im Anschluss über die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Bezirksregierung abzugebende Stellungnahme.

Die Rechnungsprüfung kann sich grundsätzlich der Stellungnahme der Verwaltung zu den Feststellungen F1 – F9 bzw. entsprechenden Empfehlungen anschließen. Eine Einschätzung zur Stellungnahme zu F10/E10 erübrigt sich, da die Rechnungsprüfung selbst betroffen ist.

Es wird ein besonderes Augenmerk auf die unmittelbar am Markt zu beschaffenden Anwendungen gelegt, sofern dies aus technischer Sicht sinnvoll ist. Diese Marktsichtung soll als preisliche Vergleichsgrundlage für die über die regioiT GmbH bezogenen Leistungen dienen.

Die Rechnungsprüfung wird die Ausschreibung der Mobilfunkverträge in wirtschaftlicher und vergaberechtlicher Hinsicht begleiten.

Der zuständige Prüfer der Gemeindeprüfungsanstalt in Nordrhein-Westfalen stellt den Prüfungsbericht in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses vor.

Der Bericht über die überörtliche Prüfung der Informationstechnik bei der Stadt Aachen sowie die Stellungnahmen zu allen Feststellungen und Empfehlungen sind als Anlagen dieser Vorlage beigefügt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-07-28 FB 11_0044_WP18 Pruefbericht der Geme SAO.pdf

18.11.2024

2.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 26.08.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:23

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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