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Räumliche Einheit für die Fachbereiche – Ratsantrag der CDU-Fraktion vom 12. Mai 2021Antrag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion vom 21.07.2021 zur Sitzung des PUVA am 26.08.2021

E 26/0036/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Anmerkung der Verwaltung:

Dem Antrag von Ratsherrn Fischer (GRÜNE) folgend werden der Tagesordnungspunkt 5 „Sachstand zu sanierungsbedürftigen Verwaltungsgebäuden - Zeitschiene zur Umsetzung „Moderner Arbeitsplätze für alle Mitarbeitenden der Stadt Aachen““ und der Tagesordnungspunkt 6 „Räumliche Einheit für die Fachbereiche - Ratsantrag der CDU-Fraktion vom 12. Mai 2021“ gemeinsam beraten.

Ratsfrau Begolli (LINKE) unterstreicht die Sinnhaftigkeit der gemeinsamen Beratung. Die veränderten Rahmenbedingungen zur Fertigstellung des Neu- und Erweiterungsbaus Lagerhausstraße zögen entsprechende neue Prüfungen und Überlegungen nach sich. Erforderliche Haushaltsmittel für den Haushalt 2022 seien vorzusehen. Ihre Fraktion sei gespannt, welches Konzept die Verwaltung einbringe.

Ratsfrau Eschweiler (CDU) betont, dass ihre Fraktion mit der Einreichung des Ratsantrages die Thematik der veränderten Zeitschiene zur Erstellung des Neu- und Erweiterungsbaus Lagerhausstraße mit Blick darauf aufgreife, dass die politischen Bewertungen diesbezüglich noch nicht abgeschlossen seien. Für die betroffenen Mitarbeitenden sei die Schaffung einer Perspektive wichtig. Entsprechend müssten jetzt Rahmenbedingungen festgesetzt, Lösungen gefunden und Möglichkeiten geschaffen werden, dass Mitarbeitende eines Fachbereiches nicht mehr getrennt voneinander arbeiten. Gleiches gelte auch für die sanierungsbedürftigen Standorte Reumontstraße und Kasinostraße. Um den Bedürfnissen der Mitarbeitenden in möglichst großen Umfang gerecht zu werden, weise sie an dieser Stelle auf die Einbindung des Personalrates als Interessenvertretung hin.

Ratsfrau Parting (SPD) legt dar, dass ihre Fraktion ein aktualisiertes Gesamtkonzept unterstützen werde, da man die betroffenen Mitarbeitenden nicht bis voraussichtlich Ende 2026 warten lassen könne. Es erfreue sie, wenn für die Mitarbeitenden eine kurzfriste Perspektive geschafft werden würde.

Ratsfrau Moselage (FDP) schließt sich den vorangegangen Wortbeiträgen an. Es müsse dafür Sorge getragen werden, dass die Mitarbeitenden gute Arbeitsbedingungen hätten. Sie sei hoffnungsfroh, dass das „Stückwerk“ aufgrund der zwischenzeitlich veränderten Rahmenbedingungen mit der Aktualisierung des bereits im Jahr 2017 eingereichten Gesamtkonzeptes nunmehr aufhöre.

Frau Becker (GRÜNE) erkundigt sich, wie realistisch der gesteckte Zeitrahmen für die Einbringung eines aktualisierten Gesamtkonzeptes einzuschätzen sei. Sie bitte um Beantwortung dieser Frage im nichtöffentlichen Sitzungsteil der Sitzung.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt nach gemeinsamer Beratung des Tagesordnungspunktes 5 „Sachstand zu sanierungsbedürftigen Verwaltungsgebäuden - Zeitschiene zur Umsetzung „Moderner Arbeitsplätze für alle Mitarbeitenden der Stadt Aachen““ und des Tagesordnungspunktes 6 „Räumliche Einheit für die Fachbereiche - Ratsantrag der CDU-Fraktion vom 12. Mai 2021“ einstimmig.

Beschluss

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

A)Erläuterungen

Mit o.g. Datum stellte die CDU-Fraktion den in der Anlage 1 beigefügten Antrag. Nachfolgend soll zur Beschlusslage „Gesamtkonzeption Verwaltungsstandorte“ aus 2017, den daraufhin bereits erfolgten Maßnahmen, der aktuellen Situation und weiteren Planung und Zeitschiene berichtet werden.

B)Ausgangssituation zur „Gesamtkonzeption Verwaltungsstandorte“ aus 2017

Mit Vorlage eines Gesamtkonzeptes zu den städtischen Verwaltungsstandorten wurden durch den Personal- und Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 12.09.2017 nachfolgende Beschlüsse gefasst:

-

Zeitnahe Aufgabe der Gebäude Adalbertsteinweg und Reumontstraße

-

Schaffung von Ersatzflächen für diese beiden Gebäude im Rahmen des Projektes „Erweiterung des Verwaltungsgebäudes Lagerhausstraße“

-

Zwischenanmietungen zur Überbrückung des Zeitraums bis zur Fertigstellung des Erweiterungsgebäudes Lagerhausstraße Ende 2022 / Anfang 2023

-

Anmietung des Objektes Peterstraße 44

-

Umbau der Kantine Mozartstraße

Die Aufgabe der Kasinostraße als Teil der Gesamtkonzeption wurde in 2017 noch nicht explizit beschlossen, ist jedoch perspektivisch nach erfolgter Realisierung eines Südausgangs am Hauptbahnhof vorgesehen.

Die Beschlüsse erfolgten seinerzeit mit den in der Vorlage dargestellten Zielsetzungen:

Aufgabe von sanierungsbedürftigen und nur mit zu hohem Aufwand zu ertüchtigenden

Verwaltungsstandorten

Stärkere Zentralisierung von Verwaltungsstandorten

Zeitnahe Behebung von bestehenden räumlichen Engpässen

Im Nachgang zu dieser Beschlussfassung konnten nachfolgende Maßnahmen umgesetzt werden:

Umbau der Kantine Mozartstraße in einen OpenSpace - Bereich

Anmietung der Peterstraße für den FB 32

Anmietung der Blondelstraße für den FB 32

Anmietung der Sophienstraße für ein Sozialraumteam und den Schulpsychologischen Dienst

Anmietung der Aureliusstraße fürDez. V / Teile des FB 11

Durch diese Maßnahmen wurden die seinerzeit bestehenden räumlichen Engpässe behoben, dies schwerpunktmäßig bei den Gebäuden Lagerhausstraße, Adalbertsteinweg und Mozartstraße.

Zudem konnten neue Bürokonzepte (OpenSpace in der Mozartstraße) getestet werden.

Im vierten Quartal 2021 ist ein Umbau von Teilen des 8. Obergeschosses im Verwaltungsgebäude Lagerhausstraße zu einem weiteren OpenSpace- Bereich vorgesehen; im städtischen Haushalt 2021 wurden für diese Maßnahme 150.000 Euro bereitgestellt.

C)Zur aktuellen Situation der Verwaltungsstandorte und den zwischenzeitlich veränderten Rahmenbedingungen

  1. Fertigstellung des Erweiterungsgebäudes Lagerhausstraße

Mit einer Fertigstellung ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht wie ursprünglich avisiert Ende 2022 / Anfang 2023, sondern nicht vor Ende 2026 zu rechnen; auf die Vorlagen und Beschlüsse des Personal- und Verwaltungsausschuss am 29.04.2021 und des Planungsausschusses vom 06.05.2021 wird verwiesen.

Somit können die Standorte Reumontstraße, Adalbertsteinweg und die zwischenzeitlich angemietete Aureliusstraße nicht wie vorgesehen aufgegeben und die bestehende und nur als temporäre Lösung gedachte Aufteilung von Dez. V / FB 11 auf mehrere Standorte nicht planmäßig aufgehoben werden.

  1. Aktuelle Raumsituation in den Verwaltungsgebäuden

Zahlreiche Stelleneinrichtungen seit der Beschlussfassung in 2017 haben dazu geführt, dass die Raumsituation in den Verwaltungsgebäuden erneut deutlich angespannt ist. Auch für die Folgejahre sind Stelleneinrichtungen in größerem Umfang vorgesehen.

Es bestehen aktuell Engpässe insbesondere in den GebäudenLagerhausstraße, Hackländerstraße, Katschhof und Kasinostraße. Diese werden sich mit den vorgesehenen Stelleneinrichtungen ab 2022 noch verschärfen.

Neben Dez. V / FB 11 und FB 20 ist zwischenzeitlich auch Call Aachen auf mehrere Standorte verteilt.

Es herrscht ein Mangel an Besprechungs-, Schulungs- und Sitzungsräumen; Sozialräume und Gesundheitsräume stehen nicht in jedem Gebäude zur Verfügung.

Mobile Arbeit / HomeOffice, „clean-desk-Prinzip“ sowie in der perspektivischen Entwicklung ggfs. frei zu wählende und zu buchende Arbeitsplätze werden zumindest nicht kurzfristig maßgeblichen Einfluss auf den Flächenbedarf nehmen; auf die gesonderte Vorlage zum Thema Homeoffice-Konzept wird verwiesen.

  1. Sanierungsbedürftige Verwaltungsgebäude

Dazu zählen die Standorte Kasinostraße, Reumontstraße und Adalbertsteinweg, deren Aufgabe gemäß Gesamtkonzeption aus 2017 bereits vorgesehen ist.

An diesen Gebäuden werden somit im Wesentlichen nur zwingend erforderliche Maßnahmen durchgeführt.

Der Gesamt-Zustand der Gebäude Adalbertsteinweg und Reumontstraße hat sich seit 2017 nicht maßgeblich im Sinne einer Auswirkung auf die Nutzung verschlechtert: es wurden u.a. Renovierungen und Möblierungen vorgenommen, um die Rahmenbedingungen für die Mitarbeiter*Innen während der restlichen Nutzungsdauer zu verbessern.

Der bauliche Zustand der Kasinostraße hat sich zumindest in Teilbereichen des Gebäudes verschlechtert. Alle dringend notwendigen Arbeiten werden durchgeführt, tiefgreifende und umfassende Maßnahmen sind jedoch nicht mehr angezeigt und würden zudem erhebliche Beeinträchtigungen der beiden dort verorteten Fachbereiche auslösen.

Beim Gebäude Hackländerstraße ist eine Sanierung der abgängigen und derzeit nur gesicherten Turmfassade erforderlich. Es wird mit Blick auf die konkrete Maßnahmenplanung noch zu prüfen sein, ob eine temporäre Auslagerung der Nutzungen angezeigt ist.

Bei den übrigen Verwaltungsstandorten sind mittel- bis langfristig ein normaler Renovierungs- und Modernisierungsaufwand zu erwarten, u.a. beim Bestandsgebäude Lagerhausstraße ist perspektivisch bzw. langfristig eine Fassadensanierung / Modernisierung angezeigt.

D)Lösungsvorschläge / Sachstandsbericht

Aus den dargestellten Gründen werden seit März diesen Jahres Gespräche mit potentiellen Vermietern geführt, Besichtigungstermine wahrgenommen und insbesondere zeitnah verfügbare größere Standorte- temporär und/oder langfristig - sondiert.

Grundlage für die Überlegungen sind nach wie vor die bereits in 2017 dargestellten Zielsetzungen:

-

Zeitnahe Aufgabe von sanierungsbedürftigen Verwaltungsstandorten

-

Stärkere Zentralisierung von Verwaltungsstandorten

-

Zeitnahe Behebung von bestehenden räumlichen Engpässen


Die im CDU-Antrag genannten Aspekte:

-

Zusammenführung von Fachbereichen

-

Überbrückung der Zeit bis zur Fertigstellung des Erweiterungsgebäudes Lagerhausstraße

-

Wirtschaftlichkeitsvergleich mit eigenen städtischen Standorten

finden bei den aktuellen Prüfungen und Überlegungen Berücksichtigung.

Es liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle erforderlichen Angaben- z.B. verbindlicher Zeitpunkt Verfügbarkeit, Flächen / Grundrisse, Konditionen- vor, die abschließende Prüfungen und Entscheidungsreife Vorschläge für die politischen Beschlussfassung ermöglichen. Es zeichnen sich jedoch tragfähige und bereits in 2022 umsetzbare Lösungen ab.

Es ist vorgesehen, ein aktualisiertes Gesamtkonzept in die Sitzung des Personal- und Verwaltungs-ausschusses am 07.10.2021, spätestens jedoch am 02.12.21 einzubringen und parallel die Aufnahme der zusätzlich erforderlichen finanziellen Mittel für Anmietungen für den Haushaltsplanentwurf 2022 vorzusehen.

Eine Personalratsbeteiligung wird frühzeitig und prozessbegleitend stattfinden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-07-28 E 26_0036_WP18 Raeumliche Einheit fue SAO.pdf

19.11.2024

1.1 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 26.08.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:23