Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen gem. § 60 GO NRW - Beschaffen von mobilen Luftfiltergeräten sowie stationären raumlufttechnischen Anlagen für sämtliche städt. Grundschulen
FB 45/0129/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Griepentrog weist auf eine Tischvorlage mit einer zweiten Dringlichkeitsentscheidung hin.
Herr Brötz erläutert, dass die zweite Dringlichkeitsentscheidung nötig gewesen sei, da die Angebotsheranziehung gezeigt habe, dass die tatsächlichen Kosten der mobilen Luftfiltergeräte höher seien, als es bei der Formulierung der ersten Dringlichkeitsentscheidung erwartet worden sei.
Frau Griepentrog ergänzt, dass das Thema bereits lange und ausführlich an verschiedener Stelle diskutiert worden sei und die Geräte nun systematisch an den Schulen in Betrieb gehen würden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Dringlichkeitsentscheidung zu dem Beschaffen von mobilen Luftfiltergeräten sowie stationären raumlufttechnischen Anlagen für sämtliche städt. Grundschulen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, diese zu genehmigen.
Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung zu dem Beschaffen von mobilen Luftfiltergeräten sowie stationären raumlufttechnischen Anlagen für sämtliche städt. Grundschulen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Veranlassung
Es wird auf die Erläuterungen zu der in der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung verwiesen. Die von den Fraktionen unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung ist in Kopie beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
1)5-030101-900-00100-992-3, 78310000
2)5-030101-900-00100-992-3, 78650000
3)5-030101-900-00100-992-3, 78150000
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 3.497.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 1) 980.000 2) 855.000 3) 3.420.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 1.758.000 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Die Deckung erfolgt aus: 1)5-010604-900-01100-300-1, 78480000 (1.758.000 €) 2)5-030101-900-00100-992-3, 68100000 (3.497.000 €) | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 107299
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=107299
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-08-03 FB 45_0129_WP18 Genehmigung der Drin SAO.pdf
18.11.2024
2.9 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
- Gremium
- Ausschuss für Schule und Weiterbildung
- Datum
- Do., 26.08.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Zusätze
- Die Unterlagen werden nachgereicht
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 18:22
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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