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Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen gem. § 60 GO NRW - Beschaffen von mobilen Luftfiltergeräten sowie stationären raumlufttechnischen Anlagen für sämtliche städt. Grundschulen

FB 45/0129/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Griepentrog weist auf eine Tischvorlage mit einer zweiten Dringlichkeitsentscheidung hin.

Herr Brötz erläutert, dass die zweite Dringlichkeitsentscheidung nötig gewesen sei, da die Angebotsheranziehung gezeigt habe, dass die tatsächlichen Kosten der mobilen Luftfiltergeräte höher seien, als es bei der Formulierung der ersten Dringlichkeitsentscheidung erwartet worden sei.

Frau Griepentrog ergänzt, dass das Thema bereits lange und ausführlich an verschiedener Stelle diskutiert worden sei und die Geräte nun systematisch an den Schulen in Betrieb gehen würden.

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Dringlichkeitsentscheidung zu dem Beschaffen von mobilen Luftfiltergeräten sowie stationären raumlufttechnischen Anlagen für sämtliche städt. Grundschulen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, diese zu genehmigen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Dringlichkeitsentscheidung zu dem Beschaffen von mobilen Luftfiltergeräten sowie stationären raumlufttechnischen Anlagen für sämtliche städt. Grundschulen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, diese zu genehmigen.

Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung zu dem Beschaffen von mobilen Luftfiltergeräten sowie stationären raumlufttechnischen Anlagen für sämtliche städt. Grundschulen.

Erläuterungen

Erläuterungen:
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Veranlassung

Es wird auf die Erläuterungen zu der in der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung verwiesen. Die von den Fraktionen unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung ist in Kopie beigefügt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

1)5-030101-900-00100-992-3, 78310000

2)5-030101-900-00100-992-3, 78650000

3)5-030101-900-00100-992-3, 78150000

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

3.497.000

0

0

0

0

Auszahlungen

0

1) 980.000

2) 855.000

3) 3.420.000

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

1.758.000

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Die Deckung erfolgt aus:

1)5-010604-900-01100-300-1, 78480000 (1.758.000 €)

2)5-030101-900-00100-992-3, 68100000 (3.497.000 €)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 1 einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-08-03 FB 45_0129_WP18 Genehmigung der Drin SAO.pdf

18.11.2024

2.9 MB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 26.08.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen werden nachgereicht
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:22

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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