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Standortentwicklung Schleidener Straße / Ecke Montebourgstraße in Walheim;hier: Sachstandsbericht | Kooperation mit der RWTH Aachen | Durchführung eines Studierendenwettbewerbs

FB 61/0193/WP18 · Kenntnisnahme

Standortentwicklung Schleidener Straße / Ecke Montebourgstraße in Walheim;hier: Sachstandsbericht | Kooperation mit der RWTH Aachen | Durchführung eines Studierendenwettbewerbs

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Strehle erläutert die Vorlage.

Die SPD-BF begrüßt es, dass der Einzelhandelsstandort in Walheim erhalten bleiben soll. Sie hatte den Antrag auf Planung des gesamten Geländes an der Schleidener Straße gestellt. Die Bezirksvertretung hat dazu einen Beschluss gefasst. Diese Gesamtheit ist aber in der Vorstellung des Projekts nicht enthalten. Die SPD-BF möchte aber auch die gegenüberliegende Straßenseite in die Planungen einbezogen wissen. Der Eigentümer des Grundstücks sei jetzt auch bereit über eine Entwicklung des Grundstücks nachzudenken. Der bisherige Standort des Einzelhandels kann auch weiterentwickelt werden. Deshalb soll auch diese Möglichkeit weiterverfolgt werden.

Die CDU-BF fragt an, ob der z.Zt. unterbrochene Ausbau der Schleidener Straße mit Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Montebourgstraße jetzt auch durch die Planungen des Gesamtprojekts hinausgeschoben wird, oder vorgezogen wird.

Frau Strehle erklärt, dass sie bei der RWTH nachfragen wird, ob diese von der SPD-BF vorgetragene Aufgabenstellung noch zum Semester passt. Zum Ausbau der Schleidener Straße sagt sie, dass es große Abhängigkeiten gibt, die zu berücksichtigen sind und die Stadt Aachen das nicht beauftragen kann. Das sind zum einen Straßen NRW und zum anderen das Eisenbahnbundesamt. Grundsätzlich ist auch das auch eine Planungsgrundlage, die im Wettbewerb bekannt ist.

Die Grüne-BF fragt ob und wie die Nachbarn der Senkestraße eingebunden werden.

Frau Strehle erklärt, dass als Grundlage für den Wettbewerb der politische Beschluss erforderlich ist, dass er überhaupt gewünscht ist. Danach werden die Studierenden beginnen und nach Abgabephase 1 im Zwischenkolloquium ihre Vorschläge präsentieren. Es soll dann auch den Nachbarn und interessierten Bürgern die Möglichkeit gegeben werden die Vorschläge einzusehen und sich auch dazu äußern zu können. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine fertige Aufgabenstellung deshalb können Anregungen auch noch mit eingebaut werden.

Die SPD-BF fragt, wo denn die Flächen für den vorgesehen großen Kreisverkehr sein sollen, weil lt. dem vorgelegten Plan (Seite 20) keine mehr zu Verfügung stehen.

Frau Strehle antwortet, dass es sich um ein privates Grundstück handelt, welches zur Entwicklung zur Verfügung steht. Es gibt Flächen, die für einen Kreisverkehr zur Verfügung stehen, allerdings kann es sich dabei nur um einen kleinen Kreisverkehr handeln. Der Kreisverkehr steht nicht im Focus des Planungsauftrags, sondern die Bebauung und Entwicklung der Fläche für einen Vollsortimenter plus X. Alle weiteren rahmengebenden Erkenntnisse liegen als Planungsgrundlage vor.

Da es keine weiteren Fragen gibt ergeht der folgende einstimmige

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheimnimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Betreiber des aktuell bestehenden Vollsortimenters an der Schleidener Straße beabsichtigt eine Verlagerung bzw. den Neubau seines Marktes. Hintergrund ist, dass Erweiterungsmöglichkeiten am heutigen Standort nicht möglich sind, da vor allem Größe und Zuschnitt des Grundstückes sowie die Eigentumsverhältnisse hierfür keine Voraussetzungen bieten. Um auch in Zukunft konkurrenzfähig zu sein, sind aber eine Erweiterung der Verkaufsfläche (heute ca. 900 m²) und eine Modernisierung des Marktes zwingend erforderlich.

2018 wurde der Verwaltung ein Konzept zur Neubebauung des Grundstücks im Bereich Schleidener Straße | Montebourgstraße zur Abstimmung vorgelegt. Auf dem Areal befindet sich derzeit ein ehemaliges Autohaus. Geplant war und ist die Neuerrichtung des Marktes mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.500 m². Der Neubau mit einer den heutigen Anforderungen entsprechenden Verkaufsfläche ist erforderlich, um die Nahversorgung in Walheim langfristig zu sichern. Das Grundstück befindet sich zwar nicht innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs von Walheim, grenzt aber unmittelbar an, sodass sich eine entsprechende Erweiterung im Rahmen einer Anpassung des Zentren- und Nahversorgungskonzept anbietet.

2018 hat der Vorhabenträger einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bei der Stadt Aachen gestellt. Die Fachverwaltung hat daraufhin eine Fachbereichsbeteiligung durchgeführt. Die Beteiligung sowie die anschließenden Abstimmungsgespräche ergaben, dass der seinerzeit vorgelegte Entwurf zu keiner städtebaulich befriedigenden Lösung führen wird.

Für die Stadt Aachen ist der Erhalt des Nahversorgungsstandortes in Walheim von großer Bedeutung. Der neue, integrierte Standort des Vollsortimenters wird grundsätzlich begrüßt. Zugleich ruft das Areal an der Schleidener Straße | Ecke Montebourgstraße aufgrund seiner Grundstücksgröße, seines Grundstückszuschnitts und der städtebaulich markanten Lage besondere Herausforderungen und Chancen auf. Diese sind besonders geeignet, kommunale Planungspraxis und Kreativität in Forschung und Lehre zu verbinden. Die Fachverwaltung hat hierfür den Kontakt zur Fakultät für Architektur der RWTH Aachen gesucht und bereitet aktuell eine Kooperation mit dem Lehr- und Forschungsgebiet Bauplanung und Baurealisierung, Prof. Sabine Brück, vor. Vorgesehen ist die vertiefte Auseinandersetzung mit der Planungsaufgabe in der Entwurfsklasse der Masterstudierenden im Wintersemester 2021 | 2022.

Folgende Aspekte stehen dabei im Fokus:

  • Die Neubebauung des Areals soll zu einer städtebaulichen Aufwertung und Stärkung des ansonsten diffus bebauten näheren Umfeldsbeitragen. Der Ausbildung klarer Raumkanten auf dem von der Montebourgstraße ebenso wie von der Schleidener Straße weithin einsehbaren Grundstück kommt dabei besondere Bedeutung zu.
  • Im Zentrum steht die Errichtung eines Lebensmittel-Vollsortimenters. Darüber hinaus ist das Raumprogramm offen für weitere vor allem gewerbliche Nutzungen oder Dienstleistungsangebote.
  • Für die angestrebte Verkaufsfläche sind mit Blick auf das vorhandene Grundstück innovative räumliche wie funktionale Einzelhandelskonzepte zu überlegen, die eine Verteilung der einzelnen Funktions- und Verkaufsbe­reiche auf mehrere Geschosse ebenso vorsieht, wie hybride Auftritte, in denen Online- und Offline-Angebote mit smarten Lieferservices verknüpft werden.
  • Der neue Nahversorgungsstandort löst Mobilitätsbedarfe aus, die verkehrs- wie mobilitätsfachlich zu lösen sind und zukunftszugewandt adressiert werden sollen. Jenseits des Nachweises an erforderlichen Kfz-Stellplätzen wird daher der Aufbau einer leistungsfähigen (Lasten)-Fahrradinfrastruktur, Sharing- sowie Micro-Mobility- und Micro-Logistik-Angebote thematisiert.
  • Die Neuordnung und Neugestaltung des Areals an der Schleidener Straße | Ecke Montebourgstraße ist ein Projekt der Nachverdichtung, das leistungsfähig die Aspekte Lärmschutzes, Nachbarschutz und der Klimawandelfolgenanpassung adressiert.
  • Ökologisches, klimaschonendes Bauen – Chancen der Kreislaufwirtschaft in Planung und Bau

Die RWTH wird hierfür in Abstimmung mit der Stadt Aachen sowie unter Mitwirkung des Eigentümers einen Studierenden-Wettbewerb für interdisziplinär besetzte Teams aus den Masterstudiengängen Architektur, Stadtplanung und Verkehrsplanung in zwei Stufen durchführen.

  • Stufe 1: Städtebauliches Gesamtkonzept
  • Stufe 2: Architektonischer Entwurf

Eine Jury – besetzt aus Vertreter*innen der RWTH, der Stadt Aachen (Planungs- und Bezirkspolitik | Verwaltung), des Eigentümers sowie aus externen Expert*innen – wird jeweils über die Wettbewerbsarbeiten beraten und für die weitere Bearbeitung eine Empfehlung aussprechen.

Der Studierenden-Wettbewerb startet im Oktober 2021 und wird bis voraussichtlich Februar 2022 abgeschlossen sein. Die Verwaltung wird über das Ergebnis des Studierenden-Wettbewerbs berichten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-08-09 FB 61_0193_WP18 Standortentwicklung SAO.pdf

17.11.2024

5.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 25.08.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:18