2. September 2021 um 17:00, Eurogress Aachen
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Grüner Weg;hier: Anpassung Planungsbeschluss

FB 61/0155/WP18 · Entscheidungsvorlage

Grüner Weg;hier: Anpassung Planungsbeschluss

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Müller hält einen Vortrag, der auch als Anlage eingestellt ist.Er weist auch auf die geänderte Beschlussfassung der BV Aachen-Mitte zu Variante 1 hin und zeigt die Darstellung der geänderten Planung.

Herr Blum erklärt, nach Ansicht der FDP Fraktion sei die Variante 2 die vorteilhaftere und angepasstere Lösung. Gerade im Grünen Weg seien viele Firmen ansässig. Die Verwaltung habe sehr gut die Varianten dargestellt. Es sei angebracht, ihrem Beschlussvorschlag zu folgen. Dies sei eine unendliche Geschichte, ansässige Unternehmen hätten Einbußen hinnehmen müssen. Deshalb sei es auch angebracht, jetzt zum Ende zu kommen.

Herr Neumann (Grüne) nimmt auf die geänderte Beschlussfassung der BV Aachen-Mitte Bezug. Seine Fraktion begrüße die neue Variante 2.

Man hoffe, durch diese Maßnahmen eine attraktive Anbindung des Radverkehrs zu schaffen.

Herr Lindemann (CDU) erinnert an einen Beschluss aus 2017, wonach nicht einzelne Straßen, sondern das gesamte Verkehrsnetz in der Rad-Routen-Planung betrachtet werden soll. Problematisch sei, wo es ab dem Grünen Weg weitergehe. Es gebe die Befürchtung, dass der Radverkehr durch den Stadtpark geführt werden soll; das halte er aufgrund des hohen Fußgängeraufkommens für gefährlich. Er wünscht sich, dass die Route wie geplant über die ehemalige Bahntrasse verlaufen soll. Dies sei sicherer und attraktiver für die Radfahrer, da hier nicht die starke Steigung wie im Grünen Weg vorzufinden sei, der zudem mit Kompromissen behaftet sei. Man stehe jetzt an einer Stelle, wo man sich fragen müsse, wie es weitergeht. Die Regio Tram solle nicht über die alte Bahntrasse führen. Das wäre deshalb jetzt eine Möglichkeit.

Seine Fraktion CDU tue sich deshalb schwer mit dem Planungsbeschluss, weil sie befürchte, dass eine Verkehrsführung umgesetzt werde, die von ihr nicht gewollt sei.

Herr van den Hurk (SPD) bestätigt zwar, dass der Grüne Weg nicht optimal sei für den Radverkehr, z. B. wegen seiner Steigung, aber er sollte dennoch gemäß den Planungen umgestaltet werden. Möglicherweise könnte man durch eine Einbahnstraßenregelung Verbesserungen erreichen oder durch Verzicht auf Abbiegespuren im Kreuzungsbereich.

Er verweist auf die Ausführungen des Herrn Lindemann zur Nutzung der alten Bahntrasse und trägt einen gemeinsamen Antrag der CDU- und SPD-Fraktion auf Beschlussergänzung vor:

„Der Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Fortführung des Bahntrassenradwegs Aachen - Jülich entlang der Trasse Richtung Aachen-Nord und Jülicher Straße zu planen.“

Herr Radke (Grüne) greift den Vorschlag des Herrn van den Hurk auf, auf eine Abbiegespur zu verzichten und stellt eine Frage zum Rückbau der Linksabbiegespur, die Herr Müller beantwortet.

Seiner Meinung nach sei es notwendig, die Linksabbiegespur zu halten. Nach den Baumaßnahmen werde man aber die Lage nach Einsatz von Zählern neu bewerten lassen.

Herr Zimmer (Die Zukunft) favorisiert im Namen der Fraktion Die Zukunft die Variante 1 und begründet dies.

Frau Dr. Driessen teilt mit, aus Sicht der ASEAG werde eine Einbahnstraßenregelung nicht befürwortet. Die Linie 34 müsste dann unterbrochen werden.

Die Vorsitzende lässt zunächst über den Verwaltungsvorschlag abstimmen, dann über den Antrag auf Erweiterung des Beschlussesvon CDU und SPD.

Der Ausschuss fasst folgenden

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Umgestaltung des Grünen Wegs zur Kenntnis und fasst den angepassten Planungsbeschluss als Radweg im Seitenraum (Planungsvariante 2) für den Abschnitt zwischen Gut Lehmkülchen und Lukasstraße. Der Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Fortführung des Bahntrassenradwegs Aachen - Jülich entlang der Trasse Richtung Aachen-Nord und Jülicher Straße zu planen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Umgestaltung des Grünen Wegs zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den angepassten Planungsbeschluss als Radweg im Seitenraum (Planungsvariante 2) für den Abschnitt zwischen Gut Lehmkülchen und Lukasstraße zu fassen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Umgestaltung des Grünen Wegs zur Kenntnis und fasst den angepassten Planungsbeschluss als Radweg im Seitenraum (Planungsvariante 2) für den Abschnitt zwischen Gut Lehmkülchen und Lukasstraße.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Derzeit arbeitet die Regionetz an umfangreichen Erneuerungen der Ver- und Entsorgungsleitungen im Grünen Weg.

Da im Grünen Weg eine Neuaufteilung des Verkehrsraumes zur Verbesserung der verkehrlichen, baulichen, gestalterischen und sicherheitstechnischen Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer*innen dringend erforderlich ist, hat die Verwaltung die erforderlichen Beschlüsse (Planungsbeschluss am 07.07.2011: https://ratsinfo.aachen.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=46073 ; Ausführungsbeschluss am 07.06.2018 vgl. https://ratsinfo.aachen.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=87528 ) für den Ausbau eingeholt und für die Maßnahme einen Förderantrag gestellt, der bereits bewilligt wurde.

Im November 2019 hat der Rat der Stadt Aachen den Radentscheid angenommen und sich die Ziele des Radentscheids zu eigen gemacht. Die Verwaltung hat geprüft, bei welchen bereits beschlossenen aber noch nicht umgesetzten Planungen sich ein Anpassungsbedarf aufgrund des Radentscheides ergibt (vgl. Vorlage am 18.03.2021: https://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22497 ).

Um im Anschluss an die Arbeiten der Regionetz schnellstmöglich die städtischen Planungen ausführen zu können, muss nun – sofern die Ziele des Radentscheids Anwendung finden sollen – ein ermeuter und geänderter Planungsbeschluss erfolgen, um die Pläne – da wo es die Platzverhältnisse zulassen – an die Erfordernisse des Radentscheids anpassen zu können.

Bestand

Ausführliche Informationen zum Bestand sind den o.a. Vorlagen zum Planungs- und Ausführungsbeschluss zu entnehmen.

Planung (vgl. Anlage 1 – Querschnitte Grüner Weg)

Der Ausführungsbeschluss vom 07.06.2018 umfasst den Grünen Weg im Bereich von der Lombardenstraße bis zum Abzweig Grüner Weg im Bereich der Gasballons. Der Bereich zwischen dem Abzweig und dem Prager Ring wurde bereits umgebaut.

Im Bereich zwischen Lombardenstraße und Gut Lehmkülchen und im Bereich zwischen Lukasstraße und Abzweig Grüner Weg lässt der zur Verfügung stehende Platz keine Anpassung zu.

Folglich kann nur der Bereich zwischen Gut Lehmkülchen und Lukasstraße angepasst werden. Da hierfür die bereits fertige Ausführungsplanung angepasst werden muss und dadurch erneute Planungskosten entstehen, muss mit dieser Vorlage – falls gewünscht – ein angepasster Planungsbeschluss für diesen Bereich gefasst werden. Die Vorlage stellt die möglichen Planungsvarianten im Querschnitt und die sich daraus ergebenden Konsequenzen vor. In der dann anstehenden Ausführungsplanung werden die Änderungen im Detail geplant. Mit einem jetzigen Beschluss könnte sichergestellt werden, dass die städtischen Arbeiten unmittelbar im Anschluss an die derzeit laufenden Regionetzarbeiten erfolgen könnten.

Im letzten Jahr wurde der Radweg Aachen-Jülich auf dem Aachener Stadtgebiet fertig gestellt. Er verläuft von Würselen kommend über die Friedenstraße und Benno-Levy-Weg bis zum Schwarzen Weg und trifft dort auf den Prager Ring. Vereinfachungen der Querung des Prager Rings für Radfahrende werden derzeit noch zu Ende geplant und sollen dann umgesetzt werden. Der Grüne Weg stellt für Radfahrende vom Prager Ring die direkte Verbindung Richtung Innenstadt dar. Daher sind sichere und qualitätsvolle Radverkehrsanlagen (RVA) besonders sinnvoll, um die Potentiale des Radwegs Aachen-Jülich nutzen zu können. Die Machbarkeitsstudie zum „Bahntrassenradweg Aachen – Jülich“ sieht mittelfristig eine Führung auf/entlang der bestehenden Bahngleisanlage vom Abzweig Prager Ring bis zum Nordbahnhof an der Jülicher Straße vor. Der Radweg war Bestandteil des sog. „Eisenbahnpark“ zwischen Grüner Weg und Jülicher Straße, dessen Realisierung derzeit nicht aktuell ist. Ein Ankauf der Grundstücke zur Realisierung der Radwegverbindung wird von der Fachverwaltung weiterhin angestrebt. In der Machbarkeitsstudie zur Regiotram wird ein Teil dieses Schienenstrangs ebenfalls für eine mögliche Führung der Regiotram zwischen Nordbahnhof und Krefelder Straße als möglich erachtet.

Wegen dieser offenen planerischen Fragestellungen wäre eine Anpassung der RVA auf dem Grünen Weg, da wo es möglich ist, aus Sicht des Radverkehrs anzustreben.

Bisher beschlossene Planung im Bereich Gut Lehmkülchen bis Lukasstraße

Auf dem Grünen Weg sollen im Abschnitt zwischen Gut Lehmkülchen und Lukasstraße bei einer Restfahrbahnbreite von 4,80 m zwischen den Schutzstreifen beidseitig jeweils 1,50 m breite Schutzstreifen für den Radverkehr sowie ein einseitiger 2,00 m breiter Parkstreifen markiert werden. Der Schutzstreifen kann im Begegnungsfall überfahren werden. Zwischen Schutzstreifen und Parkstreifen wird ein 50 cm breiter Sicherheitsstreifen angelegt. Die Gehwege sind je nach zur Verfügung stehendem Platz beidseitig zwischen mindestens 2,00 m und maximal 2,60 m breit. Bei dieser Planung könnten im Abschnitt zwischen Gut Lehmkülchen und Lukasstraße etwa 67 Parkplätze angeboten werden. Aufgrund der Leitungsbelegung im Untergrund könnten maximal 5 Baumpflanzungen vorgenommen werden, was aufgrund der Lage des Grünen Wegs im Bereich mit stadtklimatischer Mehrfachbelastung und aufgrund der hohen Frequentierung nötig und zielführend wäre.

Planungsvarianten im Bereich Gut Lehmkülchen und Lukasstraße

Auch im Bereich Gut Lehmkülchen bis Lukasstraße steht mit etwa 14,80 bis 15,10 m nicht ausreichend Platz zur Verfügung, um die laut Radentscheid an Hauptverkehrsstraßen vorzusehende Breite von 2,30 m zuzüglich einer baulichen Trennung einzuplanen. Für die Übergangsbereiche zwischen beschlossener und anzupassender Planung sind verschiedene Lösungen möglich. Diese werden im Rahmen der Ausführungsplanung erstellt und für einen eventuell angepassten Bau-/Ausführungsbeschluss vorgelegt.

Da es sich beim Grünen Weg um eine Straße im Gewerbegebiet und mit Linienverkehr handelt und sich daher häufige Begegnungen von LKW und Bussen ergeben, ist eine nutzbare Fahrbahnbreite von 6,50 m notwendig.

Es ergeben sich zwei mögliche Planungsvarianten, die sich lediglich in der Art der RVA, nicht aber in der Breite der RVA, unterscheiden.

Planungsvariante 1 – baulich getrennter Radfahrstreifen (Protected Bike Lane(PBL))

Zulasten des in der beschlossenen Ausführungsplanung eingeplanten Parkstreifens und der ursprünglich vorgesehenen Baumpflanzungen, wird eine bauliche Trennung zwischen Kfz-Fahrbahn und RVA vorgesehen. Die RVA setzt sich zusammen aus einem 1,50 m breiten rot eingefärbten, nutzbaren Radfahrstreifen und einem 0,50 m breiten Sicherheitsraum inklusive eines baulichen Trennelements, mit dem die Radfahrenden vom Kfz-Verkehr abgetrennt werden. Im Gegensatz zum Schutzstreifen kann der durch Trennelemente geschützte Radfahrsteifen nicht durch den MIV überfahren werden. Im Bereich der Grundstückszufahrten müssen die Trennelemente unterbrochen werden, während die Roteinfärbung durchgängig aufgetragen wird. Zur Sicherung der Grundstückszufahrten können die baulichen Trennelemente – unter Beachtung der notwendigen Schleppkurven – so nah wie möglich bis an die Grundstückszufahrten gesetzt werden, um das Ein- und Ausfahren möglichst langsam und somit sicher zu gestalten.

Die Kfz-Fahrbahnbreite wird zur Abwicklung des Gewerbeverkehrs mit 6,50 m eingeplant, um den Begegnungsverkehr zwischen Lkw und Lkw außerhalb der Radverkehrsanlage zu ermöglichen (vgl. RASt 06). Die Gehwege werden entsprechend der bisher beschlossenen Planung mit mindestens 2,00 m bzw. 2,30 m eingeplant. Die Schwankungen (etwa 14,80 m bis 15,10 m) in der Straßenraumbreite werden im Gehweg aufgefangen, so dass RVA und Kfz-Fahrbahn durchgängig die gleichen Maße haben, während sich die Maße im Gehweg verändern.

Somit ergibt sich folgende Aufteilung (Blickrichtung stadtauswärts von links nach rechts):

-mindestens 2,00 m Gehweg

-2,00 m PBL (1,50 m nutzbare Breite und 0,50 m Sicherheitsraum mit baulichen Trennelementen)

-6,50 m Fahrbahn für Kfz

-2,00 m PBL (1,50 m nutzbare Breite und 0,50 m Sicherheitsraum mit baulichen Trennelementen)

-mindestens 2,30 m Gehweg

Planungsvariante 2 – Radweg im Seitenraum

Zulasten des in der beschlossenen Ausführungsplanung eingeplanten Parkstreifens und der ursprünglich vorgesehenen Baumpflanzungen, wird ein baulicher Radweg auf Gehwegniveau vorgesehen. Die RVA setzt sich zusammen aus einem 1,50 m breiten roten Radweg und einem 0,50 m breiten Sicherheitsraum zur Fahrbahn auf dem Niveau des Rad- bzw. Gehwegs, mit dem die Radfahrenden vom Kfz-Verkehr abgetrennt werden. Zur Sicherung der Grundstückszufahrten werden diese – unter Beachtung der notwendigen Schleppkurven – so schmal wie möglich und mit Rampensteinen ausgeführt, um das Ein- und Ausfahren möglichst langsam und somit sicher zu gestalten.

Da sich der Radverkehr in der Nebenanlage befindet, wird die Kfz-Fahrbahnbreite zur Abwicklung des Gewerbeverkehrs mit 6,50 m eingeplant, um den Begegnungsverkehr zwischen Lkw und Lkw zu ermöglichen (vgl. RASt 06). Die Gehwege werden entsprechend der bisher beschlossenen Planung mit mindestens 2,00 m bzw. 2,30 m eingeplant. Die Schwankungen (etwa 14,80 m bis 15,10 m) in der Straßenraumbreite werden im Gehweg aufgefangen, so dass RVA und Kfz-Fahrbahn durchgängig die gleichen Maße haben, während sich die Maße im Gehweg verändern.

Somit ergibt sich folgende Aufteilung (Blickrichtung stadtauswärts von links nach rechts):

-mindestens 2,00 m Gehweg

-2,00 m Radweg auf Gehwegniveau (1,50 m nutzbare Breite und 0,50 m Sicherheitsraum zur Kfz-Fahrbahn)

-6,50 m Fahrbahn für Kfz

-2,00 m Radweg auf Gehwegniveau (1,50 m nutzbare Breite und 0,50 m Sicherheitsraum zur Kfz-Fahrbahn)

-mindestens 2,30 m Gehweg

Fazit

Beide Planungsvarianten sind geeignet, um die Planung für den Grünen Wegim Bereich Gut Lehmkülchen bis Lukasstraße für den Radverkehr sicherer und komfortabler zu gestalten. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit wird vor allem durch die Trennung zwischen Kfz- und Radverkehr erreicht. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse kann in keiner der beiden Varianten die nach Radentscheid gewünschte Breite von 2,30 m befahrbarer Fläche erreicht werden. Baumpflanzungen sind trotz des starken Defizits an Grünstrukturen nicht möglich.

Da der Grüne Weg ohnehin auf voller Breite einer grundhaften Erneuerung unterzogen wird, empfiehlt die Verwaltung, den baulichen Radweg auf Gehwegniveau.Bei dieser Variante können die Radfahrenden im Bereich der vielen Grundstückszufahrten durch den Einbau der Rampensteine besser vor den ein- und ausfahrenden Kfz geschützt werden.

Finanzierung

Die Kosten für die Gesamtmaßnahme werden aktuell aufetwa 4,3 Millionen Euro kalkuliert. Ausreichende Mittel stehen bei PSP-Element 5-120102-000-00300-300-1 / 4-120102-018-3 "Grüner Weg, Umbau"zur Verfügung.

Die Maßnahme wird durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Nach dem Entflechtungsgesetz kann eineFörderung in Höhe von 60 % der zuwendungsfähigen Kosten erwartet werden.

Mit dem Fördergeber wurde geklärt, dass eine Anpassung mit Verbesserung der RVA zulasten des Parkstreifens grundsätzlich möglich ist. Dazu muss nach Vorliegen der Planungsunterlagen ein entsprechender Änderungsantrag gestellt werden.

Die Baumaßnahme löst eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz aus, so dass hierfür Beiträge gemäß § 8 KAG NRW zu erheben sind.

Ausblick

Im Falle einer Entscheidung für eine der vorgestellten Varianten muss die Ausführungsplanung für den Bereich Gut Lehmkülchen bis Lukasstraße erneuert/angepasst werden.

Dazu wird eine Beteiligung der Anlieger*innen und Bürger*innen erfolgen. Verwertbare Ergebnisse einer Beteiligung werden im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung einfließen.

Beim Fördergeber muss in diesem Fall ein Änderungsantrag gestellt werden.

Sobald die Ausführungsplanung fertig erstellt ist, wird die Verwaltung zügig eine erneute Beschlussvorlage über den Bau-/Ausführungsbeschluss zur Behandlung in die politischen Gremien einbringen, damit die Maßnahme baldmöglichst nach Beendigung der Regionetzarbeiten durchgeführt werden kann.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-000-00300-300-1 "Grüner Weg, Umbau"

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021*

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

-1.774.500

-1.774.500

0

0

Auszahlungen

2.222.167,18

2.222.167,18

2.957.500

2.957.500

0

0

Ergebnis

2.222.167,18

2.222.167,18

1.183.000

1.183.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-018-3 "Grüner Weg, Umbau"

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021*

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

-24.000

-24.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

56.000

56.000

40.000

40.000

0

0

Abschreibungen

125.000

125.000

170.000

170.000

0

0

Ergebnis

181.000

181.000

186.000

186.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

X

nicht

nicht bekannt

Erläuterungen

Der Bahntrassenradweg Aachen-Jülich ist eine attraktive regionale Radverbindung, die viel Aufwertung erfahren hat. Ein besonders hohes Potenzial für einen Umstieg vom Auto auf Rad besteht für Fahrten zwischen Aachen und Würselen. Vielfach handelt es sich auf dieser Radverbindung um autoarme und autofreie Abschnitte, die auch attraktiv sind für Menschen, die sich unsicher im Verkehr fühlen. Unsicherheit beim Radfahren an Hauptverkehrsstraßen auf baulich nicht geschützen Radwegen ist eines der Haupthemmnisse, mehr radzufahren in Aachen.

Die bisher beschlossenen Schutzstreifen auf dem Grünen Weg sind eine objektiv sichere Führungsform. Es ist aber fachlich und aus den Äußerungen vieler Menschen wahrscheinlich anzunehmen, dass die Radverbindung Aachen – Jülich deutlich an Attraktivität gewinnt, wenn auch der Grüne Weg als verkehrsreiche Hauptverkehrsstraße mit Schwerlastverkehr baulich getrennte bzw. „geschützte“ Radverkehrsanlagen erhalten.

Es ist schwer, den Einfluss korrekt zu berechnen; der CO2-Effekt soll daher vereinfacht wie folgt dargestellt werden:

Ein Berufspendler, der an 220 Tagen zwischen Würselen und Aachen (rd. 8 km) mit einem konventionell angetriebenen Verbrennungs-Pkw fährt, emittiert dabei rechnerisch rd. 220 g/km. Das sind im Jahr 0,7 t CO2. Sollte es durch den geänderten Querschnitt gelingen, 100 Umsteiger mehr zu generieren auf der Relation Würselen - Aachen, so würde dies eine jährliche Einsparung von 77 tCO2 bedeuten.

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-08-09 FB 61_0155_WP18 Gruener Weg_hier_ Anp SAO.pdf

19.10.2024

418.0 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 02.09.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:29

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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