26. August 2021 um 17:00, Eurogress Aachen
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Fahrradparkhaus am Verwaltungsgebäude Lagerhausstraße

E 26/0038/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Für die Fraktion Die Zukunft spricht sich Herr Allemand für die Umsetzung der Variante 3 aus, da diese die größte Anzahl an Abstellplätzen biete. Insgesamt halte man das Volumen dennoch für zu unambitioniert angesichts des Bedarfs gerade im Bereich des Hauptbahnhofs.

Herr Rau erläutert hierzu, dass diese Planung als Ergänzung zu dem im Rahmen des BlueGate-Projektes entstehende Fahrradparkhaus mit 400 Stellplätzen zu verstehen sei.

Für die Fraktion der Grünen äußert auch Herr Hucke eine Präferenz für die Variante 3. Man bitte die Verwaltung, im weiteren Planungsprozess darauf hinzuwirken, dass die Situation möglichst großzügig gestaltet werde.

Für die Fraktion Die Linke kündigt Herr Beus an, ebenfalls dem Beschlussvorschlag zur Weiterplanung auf Grundlage der Variante 3 zu folgen, da mit dieser Variante die meisten Stellplätze geschaffen werden könnten. Wichtig aus seiner Sicht sei, dass die eingesetzte Technik auch zuverlässig funktioniere und dass Möglichkeiten zum Aufladen von Elektrofahrrädern geschaffen würden.

Für die CDU-Fraktion schließt sich Herr Baal seinen Vorrednern an. Man unterstütze die Variante 3, sei aber auch der Auffassung, dass man gestalterisch an dem Konzept nochmals arbeiten müsse, damit die räumliche Situation nicht zu eng werde.

Für die SPD-Fraktion begrüßt Herr Plum die Vorlage der Verwaltung und auch die Einigkeit zwischen den Fraktionen. Es sei zu hoffen, dass hier nun zügig ein Angebot entstehe, wie es in anderen Städten schon seit geraumer Zeit existiere.

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss stellt Frau Strehle klar, dass grundsätzlich eine Zugangskontrolle beabsichtigt sei, die Nutzer*innen müsste also ein Parkticket erwerben. An welche Zielgruppe sich das Angebot richte, sei aber zunächst einmal offen.

Herr Rau weist abschließend auf den Beschluss der Kommission Barrierefreies Bauen hin, die darum gebeten habe, für größere Fahrradparkplätze für Menschen mit Behinderungen mindestens einen

Verteilerschlüssel von 2% zu berücksichtigen. Auch diesen Bedarf sollte man in den weiteren Planungen ernst nehmen.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt, die Verwaltung mit der weiteren Planung für eine Bike+Ride-Anlage am Hauptbahnhof Aachen auf Basis der Variante 3 in der Anlage 1 zu beauftragen. Die Bearbeitung soll durch ein externes Büro erfolgen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den Planungsausschuss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt,die Verwaltung mit der weiteren Planung für eine Bike+Ride-Anlage am Hauptbahnhof Aachen auf Basis der Variante 3 in der Anlage 1 zu beauftragen. Die Bearbeitung soll durch ein externes Büro erfolgen.

Beschlussvorschlag für den Mobilitätsausschuss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung für eine Bike+Ride-Anlage am Hauptbahnhof Aachen auf Basis der Variante 3 in der Anlage 1 zu verfolgen. Die Bearbeitung soll durch ein externes Büro erfolgen.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Gut nutzbare und in einer ausreichenden Anzahl vorhandene Fahrradabstellplätze, die eine sichere und witterungsgeschützte Unterbringung von Fahrrädern, Pedelecs und E-Bikes ermöglichen, sind neben der straßenräumlichen Infrastruktur für Radfahrer eine Grundvoraussetzung zum Umstieg vom Pkw auf das Rad. Die zunehmende Attraktivität des Radfahrens durch hochwertige, leichtgängige Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes erfordert eine diebstahlsichere, stufenlos erreichbare und zielnahe Infrastruktur von Abstellmöglichkeiten, damit die Räder im Alltag auch tatsächlich uneingeschränkt genutzt werden können.

Die Schaffung sicherer Abstellanlagen gewinnt seit Ende der 1990er Jahre an Bedeutung und ist seit 2015 mit der Aufnahme des Themas in den Luftreinhalteplan verstärkt ein Arbeitsauftrag der Stadtverwaltung.

Zuletzt erfolgte in der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 12.09.2019 eine gebündelte Behandlung mehrerer Ratsanträge zum Thema Fahrradparken.

Die Verwaltung hat im Juni 2020 ein Gutachten für ein Fahrradabstellanlagenkonzept in Auftrag gegeben. Ergebnisse werden in diesem Sommer erwartet.

Mit der Annahme des Radentscheides durch den Rat der Stadt Aachen im November 2019 soll auch das Fahrradparken an Bahnhöfen und Bahnhaltepunkten umfassend ausgebaut werden.

Machbarkeitsstudie für ein Fahrradparkhaus am Verwaltungsgebäude Lagerhausstraße

Im Zusammenhang mit der Planung der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes Lagerhausstraße wurde auf Beschluss des Mobilitätsausschusses am 05.07.2018 vom Gebäudemanagement der Stadt Aachen eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer Fahrrad-Abstellanlage im Böschungsbereich parallel zur Tiefgaragen-Zufahrt des Verwaltungsgebäudes „Am Marschiertor“ in Auftrag gegeben.

Die Machbarkeitsstudie wurde durch ein externes Aachener Architekturbüro erstellt und ist in Anlage 1 beigefügt.

Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten (Topographie, Baumstandorte in der Zollamtstraße, Tiefgaragenzufahrt, Bauwerk Tiefgarage) wurden vier Varianten für eine Bike+Ride-Station untersucht.

Alle Varianten sehen eine Einhausung und eine Zugangskontrolle sowie eine Servicestation vor.

Variante 1 bietet innerhalb der umzäunten Flächen Raum für 74 Fahrradbügel bzw. 148 Fahrräder.

Variante 2 berücksichtigt darüber hinaus zudem die Überdachung der Bügelstandorte.

In Variante 3 ist geplant, überdachte Doppelstockparker für 182 Fahrräder und zusätzlich 28 Fahrradbügel für 56 Fahrräder zu errichten.

Die Variante 4 sieht eine architektonische Lösung mit ovalen Überdachungen in Stahlkonstruktion und Doppelstockparkern für 160 Fahrräder und 38 Stellplätzen an Fahrradbügeln vor.

Die Kostenschätzungen der einzelnen Varianten belaufen sich auf Gesamtkosten von

205.000 € bzw. 1.385 €/Fahrradabstellplatz (Variante 1),

319.000 € bzw. 2.215 €/Fahrradabstellplatz (Variante 2),

369.000 € bzw. 1.550 €/Fahrradabstellplatz (Variante 3) und

462.000 € bzw. 2.333 €/Fahrradabstell-platz (Variante 4).

Seitens der Verwaltung ist bereits im März 2019 vor Fertigstellung der Machbarkeitsstudie ein Einplanungsantrag zur Förderung einer Bike+Ride-Anlage am VG LH/ Hauptbahnhof Aachen beim Nahverkehr Rheinland gestellt worden.

Empfehlung der Verwaltung

Unter Berücksichtigung der Kostenschätzungen und der Anzahl der möglichen Fahrradabstellplätze empfiehlt die Verwaltung, die Planung auf Basis der Variante 3 weiterzuführen und nach Abschluss der Entwurfsplanung einen Finanzierungsantrag beim Nahverkehr Rheinland zu stellen.

Der zeitliche Ablauf wird als grober Meilensteinplan wie folgteingeschätzt, wenn der Beschluss in im Septembergefällt wird.

10 / 2021 - 12 / 2021Vergabeverfahren Planer

01 / 2022 - 03 / 2022L-Phasen 1-3 inkl. KB

04 / 2022 - 09 / 2022L-Phasen 4-7 Planung, Ausschreibung, Vergabe

10 / 2022 - 03 / 2023Ausführung

Kosten und Finanzierung

Für die weitere Planung und Realisierung der Bike+Ride-Anlage am VG LH/ Hauptbahnhof Aachen werden die Kosten entsprechend der Kostenschätzung von Variante 3 in Anlage 2 in Höhe von 369.000 € abgeschätzt.

Nach Angaben des Städtischen Gebäudemanagement sind zu diesen Kosten noch weitere Kosten für die aktivierte Eigenleistung des Gebäudemanagements (rd. 22.000 €), Kostensteigerungen aufgrund der Baupreisentwicklung bis zur Realisierung (rd. 44.000 €) sowie eine Kostenvarianz aufgrund von Unsicherheiten bedingt durch die bisher noch nicht erbrachten Planungsphasen (rd. 45.000 €) hinzuzurechnen. In der Summe ergeben sich somit geschätzte Gesamt-Baukosten für das Projekt in Höhe von 480.000 €, die in den Haushaltsjahren 2021 bis 2022 einzuplanen wären. Derzeit sind lediglich 470.000 € mit einer 90%-Förderung eingeplant. Zum Haushaltsplanentwurf 2022 werden die fehlenden 10.000 € mit der 90%-Förderung angemeldet.

Bereits Anfang2019 wurde beim Nahverkehr Rheinland ein Einplanungsantrag auf Basis von seinerzeit geschätzten Kosten in Höhe von rd. 310.000 € bei einer Förderquote von 90 % beantragt. Eine entsprechende Einplanungsmitteilung des Nahverkehr Rheinland liegt zwischenzeitlich vor.Nach der Entwurfsplanung wird ein Finanzierungsantrag beimNVR gestellt werden, der die aktualisierten Gesamtkosten von 480.000 € berücksichtigt.

Mittel für die weiteren Planungsschritte stehen unter PSP-Element 5-120102-000-09400-900-1 – Bike & Ride Anlage HBF im Haushalt zur Verfügung.

Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten.

Die Einplanung ggfls. notwendiger zusätzlicher Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen erfolgt dann haushaltsneutral mit der zukünftigen Haushaltsplanung.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-000-09400-900-1 - Bike & Ride Anlage Hbf

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

180.000

180.000

144.000

153.000

0

0

Auszahlungen

310.000*

310.000

160.000

170.000

0

0

Ergebnis

130.000

130.000

16.000

16.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

1.000**

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

*Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 200.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020

i.H.v. 110.000 €

**Die zusätzlich 1.000 € Eigenanteil werden mit der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2022

haushaltsneutral eingeplant.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Die Errichtung von gesicherten Fahrradabstellanlagen schließt eine wichtige Lücke im Angebot für Menschen, die sich mit dem Fahrrad klimaneutral bewegen möchten, und trägt daher zum übergeordneten Ziel bei, das Fahrradfahren in Aachen attraktiver zu machen. Langfristig ist zu erwarten, dass Pendler*innen vom Pkw auf das Rad umsteigen werden. Dieser positive Effekt auf den Klimaschutz lässt sich jedoch nicht konkret messen / quantifizieren.

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-07-29 E 26_0038_WP18 Fahrradparkhaus am V SAO.pdf

23.10.2024

8.9 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 26.08.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:24