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Abriss des ehemaligen Gebäudes der belgischen Streitkräfte neben dem Funkturm Kronprinzenrast

FB 23/0056/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Moog fragte für die Fraktion DIE LINKE, warum die Stadt Aachen die Kosten vollständig tragen müsse?

Herr Bussen teilte mit, dass die Stadt Aachen als Eigentümer keine Chance habe, die BIMA an den Abrisskosten zu beteiligen.

Beschluss

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschließt einstimmig mit einer Stimmenthaltung den Abriss des ehemaligen Gebäudes der belgischen Streitkräfte neben dem Funkturm Kronprinzenrast auf dem Grundstück Gemarkung Aachen, Flur 78, Flurstück 145 zu den in den Erläuterungen genannten Bedingungen und die Freigabe der entsprechenden Mittel aus dem PSP-Element 4-011301-403-7 in Höhe von 150.000 €.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschließtden Abriss des ehemaligen Gebäudes der belgischen Streitkräfteneben dem Funkturm Kronprinzenrast auf dem Grundstück GemarkungAachen, Flur78, Flurstück 145 zu den in den Erläuterungen genannten Bedingungen und die Freigabe der entsprechenden Mittel aus dem PSP-Element 4-011301-403-7 in Höhe von 150.000 €.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Jahr 2002 wurde durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) der Stadt Aachen mittgeteilt, dass die belgischen Streitkräfte die Aufgabe des RichtfunkturmesKronprinzenrast inkl. desangrenzenden Gebäudes auf dem o.g. Grundstück beabsichtigten. Im Jahr 2004 wurde das Grundstück durch die BIMA an die Stadt Aachen zurück übertragen, da es nicht mehr für Verteidigungszwecke genutzt wurde.

Das Grundstück des Funkturms ist seitdem an die Firma Telefonica vermietet und komplett eingezäunt. Das angrenzende, abbruchreifeGebäude liegt seitdem brach.

Es hat immer wieder Abbruch-Überlegungen gegeben. Allerdings liegt das Grundstück abseits von größeren Forstwegen, so dass der Abbruch und der Abtransport des Schutts durch den Wald einer logistischen Vor- und Nachbereitung und einer entsprechenden Abstimmung mit der Forstverwaltung bedurfte. Die Forstverwaltung hat sich bereit erklärt, einen Teil der vor-und nachgelagerten Arbeiten zu übernehmen, z.B. die Herstellung des Lichtraumprofils auf der Zuwegung zum Grundstück oder die Wiederherstellung der Zuwegung nach dem Transport des Bauschutts.

Die Abrisskosten belaufen sich laut auf ca. 150.000€. Die Mittel sind im Haushalt 2021 eingeplant. Der Abriss des Gebäudes wird durch das städtische Gebäudemanagement koordiniert.

Nach Abriss des Gebäudes soll das Grundstück der Forstverwaltung übertragen werden.Durch diese Übertragung könnten wichtige Ökopunkte für weitere Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Mittel in Höhe von 150.000 € stehen für die Niederlegung des Gebäudes Kronprinzenrast im

PSP-Element 4-011301-403-7 zur Verfügung.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-08-04 FB 23_0056_WP18 Abriss des ehemalige SAO.pdf

17.11.2024

1.8 MB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
Gremium
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Datum
Di., 31.08.2021
Uhrzeit
17:01
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:26