Dringlichkeitsentscheidung Kultursommer 2021 (Stadtglühen)
E 49/0021/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Die Vorsitzende, Frau Keller, weist darauf hin, dass das Projekt hervorragend ist, dass es aber in der gestrigen Ratssitzung um strukturelle Bedenken ging.
Die Beigeordnete, Frau Schwier, weist nochmals auf die Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes in Höhe von 485.000 Euro hin. Diese hat ein tolles Programm für die Dauer von rund 5 Wochen ermöglicht. Die Beigeordnete, Frau Schwier, betont die sehr gute Kooperation zwischen der Freien Szene und dem Kulturbetrieb, aber auch mit den anderen Fachbereichen und Ämtern, die alle zu einem erfolgreichen Gelingen dieses Projektes beigetragen haben. Leider hat es auch Absagen auf Grund von Regen gegeben, der Umfang beläuft sich auf ca. 10 % der Veranstaltungen. Man muss hier ganz klar von einem Experiment statt von einem Projekt sprechen. Dies ist der Kurzfristigkeit der Umsetzung der Maßnahme geschuldet. Sie verweist auf das Chorfinale auf dem Katschhof und stellt in Aussicht, dass ggf. nächstes Jahr ein ähnliches Projekt stattfinden könne.
Frau Bergs dankt für die spontane Aktion und deren Umsetzung. Sie betont die Wichtigkeit der dezentralen Spielorte. Darüber hinaus ist das Marketing wichtig, da über die social media Kanäle nicht alle erreicht werden können.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 60 GO NW die am 12.07. gefällte Dringlichkeitsentscheidung hinsichtlich einer Ausnahme von § 3 Abs. 2 lit c) der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse zeitlich befristet für das Projekt „Kultursommer 2021“ (Stadtglühen)
Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur und Theater:
Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 25. März2021 erfolgte die Ausschreibung des Projektes „Kultursommer“ der Kulturstiftung des Bundes. Antragsfrist war der 22. April 2021. Zur Konzeption standen keine 4 Wochen zur Verfügung. Am 25. Mai 2021 erfolgte der Bescheid über eine Förderung in Höhe von 485.000 Euro und die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
Das Projekt wurde in der Juni-Sitzung des Betriebsausschusses Kultur und Theater vorgestellt.
Wie sich aus dem als Anlage beigefügtem Text des Dringlichkeitsbeschlusses ergibt, sind die Auflagen/Förderbestimmungen der Kulturstiftung des Bundes bei zu vergebenden Aufträgen weniger restriktiv als die städt. Regelungen.
Um diese weniger restriktiven Regelungen auch im Hinblick auf das enge Zeitfenster (Beginn 02.07.2021, Dauer bis zum 05.09.2021) nutzen zu können, wurden aufgrund einer Entscheidung der Oberbürgermeisterin nach entsprechender Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt die normalerweise geltenden städt. Regularien für dieses Projekt und befristet auf den Projektzeitraum außer Kraft gesetzt.
Da sich in diesem Projekt die regulär vorgesehene Information der Fraktionen und die in der Zuständigkeitsordnung vorgesehene Wartezeit bei anstehenden Vergabennegativ ausgewirkt hätten, musste neben den stadtinternen Regeln auch eine Ausnahme von der Zuständigkeitsordnung vorgesehen werden. Wegen der anstehenden Sommerpause und den regulär vorgesehenen Sitzungsterminen für den Rat konnte dies nur im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung entschieden werden.
Mit diesen beiden Ausnahmen konnte sichergestellt werden, dass alle notwendigen Beauftragungen der Künstlerinnen und Künstler sowie von externen Firmen zeitnah und unter Beachtung der Förderbestimmungen der Kulturstiftung des Bundes erteilt werden konnten.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 107629
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=107629
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-08-12 E 49_0021_WP18 Dringlichkeitsentsch SAO.pdf
19.11.2024
1.6 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Kultur und Theater
- Gremium
- Betriebsausschuss Kultur und Theater
- Datum
- Do., 02.09.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 49 - Kulturbetrieb
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 18:31
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
Öffnen