Geplante Fahrradbügel im Stadtgebiet Aachen - 3. Quartal 2021
FB 61/0207/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Krott von der CDU-BF erläutert, dass die augenscheinlich geringe Zahl von acht Standorten für zusätzliche Fahrradbügel in Brand darauf zurückzuführen sei, dass bereits in der Vergangenheit eine Vielzahl von Fahrradbügeln auf Initiative der Bezirksvertretung Aachenb-Brand installiert worden seien. Sie bittet darum, alle Standorte im Gremium einzeln durchzugehen, da die CDU-BF bei einzelnen Punkten Änderungsbedarf sehe.
Herr Depenbrock von der Grünen-BF teilt mit, dass die Standorte der Fahrradbügel auch auf Initiative der Brander Bürgerinnen und Bürger entstanden seien und eine Abstimmung über jeden einzelnen Standort nicht erforderlich sei. Seine Fraktion würde daher gern im Block abstimmen.
Frau Krott würde gern Alternativvorschläge unterbreiten und bittet daher nochmal um eine kurze Einzelabstimmung.
Herr BBM Tillmanns sieht die originäre Entscheidung über die Standorte bei der Bezirksvertretung und befürwortet daher eine Diskussion darüber.
- Münsterstraße 218
Frau Krott von der CDU-BF schlägt vor, dass die Fahrradbügel auf dem Grünstreifen und nicht direkt auf dem Bürgersteig platziert werden sollen.
Herr Hußmann von der Grünen-BF gibt zu bedenken, dass der Grünstreifen bei schlechtem Wetter nicht ideal wäre und schlägt alternativ vor, die Bügel an den Bordsteinrand zu setzen.
Herr Auler von der CDU-BF sieht hier ein Problem für Rollatornutzende, die durch die Bügel behindert werden könnten. Ebenso fehle eine Stellungnahme von der Kommission für Barrierefreies Bauen.
Herr Hußmann von der Grünen-BF schlage als Kompromiss die Versetzung der Bügel an den Randstreifen vor.
Dieser Vorschlag wird vom Gremium akzeptiert.
2. Im Kollenbruch – unstrittig
- Eschenallee
Herr Depenbrock von der Grünen-BF bittet um Berücksichtigung, dass an diesem Standort auch Platz für Lastenräder sein solle.
Herr Auler von der CDU-BF empfiehlt, einen Fahrradbügel um 90 Grad zu drehen, damit dort unkompliziert Stellfläche geschaffen werden könne.
4. Schroufstraße – unstrittig
5. Trierer Straße 783 – unstrittig
6. Trierer Straße 769
Frau Krott empfiehlt im Namen der CDU-BF, auf die dort geplanten Fahrradbügel zu verzichten, da diese Stelle sehr stark von Besuchern des ansässigen Drogeriemarktes frequentiert werde und sich außerdem direkt vor einer Parkplatzeinfahrt befinde.
Herr Hußmannn von der Grünen-BF schlägt vor, zur besseren Übersicht weder Fahrradbügel zu installieren noch den Parkplatz zu belassen.
Frau Lulla-Propers von der Grünen-BF ist für den Wegfall des PKW-Parkplatzes zugunsten von Fahrradbügeln.
Frau Krott von der CDU-BF weist daraufhin, dass die Vorlage nur Bezug auf geplante Fahrradbügel nimmt.
Frau von Eckardstein empfiehlt, die geplanten Fahrradbügel mit mehr Abstand aufzustellen, so dass die Stellfläche übersichtlicher werde.
Ratsherr Palm sieht in den geplanten Fahrradbügeln eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer und lehnt diese ab.
Herr Depenbrock von der Grünen-BF berichtet, dass nach seiner Erinnerung der Parkplatz zu Gunsten der Radfahrer weichen solle. Gleichzeitig empfiehlt er eine deutlichere Kennzeichnung des Radweges.
Herr Hellmann von der SPD-BF weist darauf hin, dass der Radweg auf der Seite des Drogeriemarktes nur einseitig nach unten führe. Ein Herauffahren der Trierer Straße auf dieser Seite sei nicht vorgesehen.
Herr Hußmannn von der Grünen-BF schlägt die versetzte Anordnung der Fahrradbügel, um mehr Platz auf der Höhe der Parkplatzeinfahrt zu gewinnen.
Herr Auler von der CDU-BF sieht das Problem nicht in der Sichtachse, sondern eher bei den Nutzern der Stellfläche. Seiner Ansicht nach würde ein abgestelltes Fahrrad Autofahrer nicht daran hindern umsichtiger und langsamer zu fahren. Darum sehe er hier generell eine Gefahr, wenn dort Fahrradbügel installiert würden.
Nach dem Vortragen sämtlicher Argumente lässt Herr BBM Tillmanns über den Standort abstimmen.
Abstimmung: 4 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen
Der Standort wird mehrheitlich abgelehnt.
7. Trierer Straße vor der Post
Frau Krott von der CDU-BF teilt mit, dass Ihre Fraktion nicht mit diesem Standort einverstanden sei. Sie favorisiere als Alternative einen weiteren Fahrradbügel am Meilenstein.
Herr Depenbrock von der Grünen-BF betont die größere Finanzkraft von 4 Fahrradfahrenden zu einem PKW-Nutzer und hält somit den Wegfall eines Parkplatzes für vertretbar.
Herr Auler von der CDU-BF macht darauf aufmerksam, dass wenige Meter unterhalb des Standortes bereits 3 Bügel vor dem Blumengeschäft vorhanden sind. Er empfiehlt, diesen Standort zu erweitern.
Frau Lulla-Propers von der Grünen-BF bemerkt, dass die vorgenannten Fahrradbügel am Wochenende nicht ausreichen würden, da sich an diesem Standort viele Geschäfte befänden.
Ratsherr Palm von der Afd hat den Eindruck, dass die wenigsten Menschen mit dem Fahrrad einkaufen und möchte den Parkplatz auf jeden Fall erhalten.
Frau von Eckardstein von der Grünen-BF findet, dass der Parkplatz an dieser vielgenutzten Stelle ungeeignet ist und befürwortet die Installation der Fahrradbügel.
Herr BBM Tillmanns merkt an, dass in Brand im Vergleich zur Innenstadt überproportional viele Fahrradbügel aufgestellt worden seien. Er sieht es kritisch, wenn an dem geplanten Standort noch mehr Fahrradverkehr hinzukomme. Er führt hierzu das Parken in 2. Reihe auf der Trierer Straße an, wodurch die Radfahrenden zu Ausweichmanövern gezwungen würden. Des Weiteren seien in unmittelbarer Nähe nach seinem Empfinden genügend Fahrradbügel vorhanden.
Herr Auler von der CDU-BF berichtet, dass er schneller einen Platz für sein Fahrrad als für seinen PKW finden würde.
Herr Hellmann von der SPD-BF schlägt als Kompromiss vor, gegenüber dem geplanten Standort noch einen Fahrradbügel zu installieren, zudem einen in der Verlängerung der Bank an der Post und vor dem Blumengeschäft Götzkes, so dass insgesamt drei zusätzliche Bügel geschaffen würden.
Herr Hußmannn von der Grünen-BF macht deutlich, dass viel Fläche für den KFZ-Verkehr zur Verfügung stehe und appelliert an das Gremium, mutiger zu sein, auch Flächen für das Fahrrad zu schaffen.
Ratsherr Palm von der Afd schlägt alternativ vor, an der Ecke Heidestraße in der Nähe des Optikers noch zwei Fahrradstellplätze zu schaffen.
Herr Auler von der CDU-BF weist daraufhin, dass es bei dem vorliegenden Tagesordnungspunkt um das Aufstellen von Fahrradbügeln und nicht um die Entfernung von Parkplätzen gehe.
Nach den vorangegangenen Stellungnahmen lässt der Herr BBM Tillmanns über den Standort abstimmen.
Abstimmung: 4 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen
Der Standort wird mehrheitlich abgelehnt. Gleichzeitig soll die Verwaltung die vorgeschlagenen Alternativvorschläge prüfen.
8. Trierer Straße 818
Frau Krott von der CDU-BF merkt an, dass es zu dem Standort bereits einen Beschluss der Bezirksvertretung gebe. Dieser besage, dass der auf dem vorliegenden Foto zu sehende Standort für Fahrradbügel als Parkplatz wegfallen solle, damit es eine bessere Einsehbarkeit in die Ringstraße gebe. Gleichzeitig sei der Prüfauftrag erteilt worden, ob dort Außengastronomie möglich wäre.
Herr BBM Tillmanns stellt fest, dass es beim bereits gefassten Beschluss der Bezirksvertretung bleibe und somit keine Fahrradbügel aufgestellt werden sollen.
Herr Hellmann von der SPD-BF schlägt einen zusätzlichen Standort für Fahrradbügel an der Ecke Kolpingstraße/Erberichshofstraße vor. Rechts vor dem Grünstreifen an der Bäckerei sowie neben der Arztpraxissolle solle für 1-2 weitere Fahrradbügel ausreichend Platz vorhanden sein.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zu den geplanten Standorten für Fahrradbügel im Stadtbezirk Brand zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zu den geplanten Standorten für Fahrradbügel im Stadtbezirk Mitte zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 05.02.2020 wurde beschlossen, dass die Standortplanungen, für die in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Aachen-Mitte fallenden Fahrradbügel, zukünftig vor Einbau der Bezirksvertretung zur Kenntnisnahme und ggfs. zur Beratung vorgelegt werden. Dies soll quartalsweise geschehen. Die Verwaltung verfährt bei neuen Fahrradbügel-Standorten in den Bezirken entsprechend.
Ziel 5c) des Radentscheides besagt, dass bis zum Ende des Jahres 2027, je 5.000 Plätze an Fahrradbügel – also je 2.500 Radbügel - außerhalb, sowie innerhalb des Alleenringes geschaffen werden sollen. Insgesamt konnten im Jahr 2020, 538 neue Fahrradbügel aufgestellt werden. Weitere Fahrradbügel werden in den kommenden Wochen ausgeschrieben. Auch im Rahmen von Straßenplanungen werden stetig weitere Fahrradbügel gesetzt.
Mit dieser Vorlage legt die Verwaltung die im 3. Quartal 2021 geplanten Fahrradbügel in den Bezirken Brand und Mitte vor.
Zielzahl Stadt gesamt | 5.000 Radbügel | |
Anzahl Bügel in Umsetzung/umgesetzt | Davon an Bushaltestellen | |
Aachen Mitte | 512 | 29 |
Haaren/Verlautenheide | 25 | 2 |
Eilendorf | 28 | |
Laurensberg | 41 | 10 |
Richterich | 9 | 5 |
Brand | 8 | |
Kornelimünster/Walheim | 60 | 15 |
Insgesamt | 692 | 61 |
Neu vorliegende Vorschläge | 95 | 14 |
Erläuterung der Vorgehensweise
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 6. November 2019 mehrheitlich die Ziele des Radentscheids beschlossen. In diesem Zusammenhang hat die Stadt Aachen im April 2020 das Meldeportal „Radbügel für Aachen“ (www.radbuegel-aachen.de) ins Leben gerufen. Dieses stand bis zum 31.08.2020 allen Bürger*innen zur Verortung gewünschter Fahrradbügel zur Verfügung. Die im vorliegenden Fotokatalog (Anlage 1) untersuchten Standorte gehen zum Großteil auf dort eingereichte Standortwünsche zurück. Im Meldeportal sind bis Ende August 2020, 1671 Meldungen und 9.138 gemeldete Fahrradbügel eingegangen.
In Kürze erfolgt die Ausschreibung der geplanten Bügel aus dem 1. Quartal 2021. Sobald diese abgeschlossen ist, kann mit der Installation der Bügel an den vorgesehenen Standorten begonnen werden. Anschließend erfolgt die Ausschreibung und Umsetzung der Fahrradbügel aus der Vorlage „Geplante Fahrradbügel im Aachener Stadtgebiet – Q2 2021“ in Kornelimünster/Walheim.
Insgesamt wurden im dritten Quartal 2021 49Meldungen aus dem Meldeportal geprüft. 40 der Meldungen wurde nachgegangen. Die restlichen 9 befinden sich entweder auf Privatgelände oder im Umfeld wurden keine verfügbaren Flächen festgestellt. Bei den Privatflächen wurden die Eigentümer informiert, dass auf ihrem Grundstück ein Bedarf an Fahrradbügeln angemeldet wurde. 81 der 95 neu geplanten Fahrradbügel beziehen sich auf die Meldungen aus dem Meldeportal. Zudem wurden verschiedenen Bushaltestellen in den Bezirken Aachen-Brand und Mitte hinsichtlich einer Flächenverfügbarkeit für Fahrradabstellanlagen, geprüft. An vier Haltestellen konnten so 14 neue Fahrradbügel geplant werden. Somit soll es den Bürger*innen erleichtert werden, mit dem Fahrrad zur Haltestelle zu fahren und vor Ort das Fahrrad sicher abstellen zu können. An zwei Standorten sollen Vorderradhalter durch hochwertige Fahrradbügel ausgetauscht werden. Sechs Fahrradbügel wurden von der Unfallkommission beschlossen, um Sichtbeziehungen zu verbessern (08 Trierer Straße 818).
Der vorliegende Fotokatalog (Anlage 1) zeigt die von der Verwaltung im 3.Quartal 2021 geprüften und vorgeschlagenen Einbauorte in den Stadtbezirken Aachen-Brand und Aachen-Mitte. Alle Vorschläge wurden durch Ortsbegehungen geprüft, lagegenau festgelegt und verwaltungsintern mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.
Bei der Standortauswahl wurden vornehmlich Örtlichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum gesucht, die auf Hochborden liegen und nicht den parkenden oder rangierenden Pkw-Verkehr einschränken. Dabei wurden Anforderungen der Feuerwehr, der Polizei und des Ordnungsamtes berücksichtigt und Flächen für Außengastronomie ausgenommen. Wenn die Platzverhältnisse auf den Hochborden nicht einem erforderlichen Mindestflächenanspruch genügen oder das Aufstellen von Fahrradbügeln den Bewegungsraum für Fußgänger*innen einschränkt, werden Parkflächen für den ruhenden Pkw-Verkehr zur Umnutzung für Fahrradabstellplätze vorgeschlagen.
Bei der Begehung der Örtlichkeiten wurde hauptsächlich den Meldungen der Bürger*innen nachgegangen. An den meisten geprüften Bushaltestellen gibt es ausreichende Flächen auf den Hochborden, sodass an vier Haltestellen neue Fahrradbügel geplant werden können (Anlage: siehe Standorte 05 Trierer Straße 783 und 10 Schagenstraße 1). Dort, wo von einem oder mehrerenBürger*innen der Bedarf nach sicheren Abstellplätzen für Fahrräder gemeldet wurde und im Straßenverlauf keine oder offensichtlich nicht ausreichende Fahrradabstellplätze vorhanden sind, wird die Umnutzung von Parkständen vorgeschlagen. Dies ist an 4 Standorten der Fall (Anlage: sieheStandorte 06 Trierer Straße 769 und 07 Trierer Straße 718). An einer Stelle soll durch das Aufstellen von Fahrradbügeln unzulässiges Parken verhindert werden (Anlage: siehe Standort 21 Sittarder Straße 57).
Der Standort 20 Gleiwitzer Straße wurde gewählt, da sich dort die Grundschule Driescher Hof befindet. Im Eingangsbereich gibt es bislang keine Abstellmöglichkeit für Fahrräder, weshalb es dort Meldungen im Meldeportal gab. Auf dem Gelände der Karl-Kuck-Schule befinden sich alte Vorderradhalter (Anlage: siehe Standort 09 Karl-Kuck-Straße 35). Diese sollen durch hochwertige Fahrradbügel ausgetauscht werden. Eine Absprache mit der Schule dazu hat stattgefunden.
Es werden außerdem Standorte an drei Spielplätzen berücksichtigt, die bislang über keine Fahrradbügel verfügen (Anlage: siehe Standorte 02 Im Kollenbruch und 22 Marienburger Straße).
Die weitere konzeptionelle Planung von Fahrradabstellanlagen in der Innenstadt ist Bestandteil eines im vergangenen Jahr beauftragten Gutachtens. Ergebnisse aus dem Gutachten sollen in Kürze vorliegen.
Kosten
Für den Einbau der Fahrradbügel in den Stadtbezirken Aachen-Brand und Aachen Mitte wird ein Betrag in Höhe von rund 22.000€ benötigt.
Die Mittel stehen im Haushaltsjahr 2021 unter dem PSP Element 5-120102-900-10000-300-1 / 4-120102-986-6 „Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)“ bzw. 5-120102-800-00700-300-1 /4-120102-811-7 „Fahrradabstellanlagen“ zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 1.519.693,66* | 1.519.693,66 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 1.519.693,66 | 1.519.693,66 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
*Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 800.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 741.016,03 € abzügl. üpl. Deckung für eine andere Maßnahme i.H.v. 21.322,37 € PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 407.245,83** | 407.245,83 | 560.000 | 560.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 476.809,33*** | 476.809,33 | 750.000 | 750.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 884.055,16 | 884.055,16 | 1.310.000 | 1.310.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
**Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 320.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 102.245,83 € abzügl. üpl. Deckung für eine andere Maßnahme i.H.v. 15.000 €
***Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 250.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 248.131,70 € abzügl. üpl. Deckung für eine andere Maßnahme i.H.v. 21.322,37 €
PSP-Element 5-120102-800-00700-300-1 Fahrradabstellanlagen | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021*** | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 62.507,01 | 62.507,01 | 75.000 | 75.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 62.507,01 | 62.507,01 | 75.000 | 75.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
PSP-Element 4-120102-811-7 Fahrradabstellanlagen | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021*** | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 5.000 | 5.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 62.507,01 | 62.507,01 | 75.000 | 75.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 62.507,01 | 62.507,01 | 75.000 | 75.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
***Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 25.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 37.507,01 €
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Durch die Schaffung neuer Abstellanlagen und die damit verbundenen besseren Bedingungen für Radfahrende im Straßenverkehr wird sich die Attraktivität des Radverkehrs erhöhen, wodurch langfristig zu erwarten ist, dass Pendler vom Pkw auf das Rad umsteigen werden. Dieser potenziell positive Effekt auf den Klimaschutz lässt sich jedoch nicht konkret messen/quantifizieren.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 107773
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=107773
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-08-11 FB 61_0207_WP18 Geplante Fahrradbuege SAO.pdf
19.11.2024
10.5 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 08.09.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 18:33