Rombachstraße - Ertüchtigung von Radverkehrsanlagen im Zuge der Rad-Vorrang-Route Brand
FB 61/0214/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Pauls vom Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur stellt anhand der vorliegenden PowerPoint-Präsentation die geplanten beiden Varianten zur Ertüchtigung der Rombachstraße als Teil der Radvorrangroute Brand vor. Zunächst präsentiert sie die heutige IST-Situation. Auf der Rombachstraße gebe es eine starke ÖPNV-Nutzung, aber auch eine große Belastung durch den KFZ-Verkehr. Zur besseren Übersicht stell Frau Pauls zunächst die Variante 2 vor. Hier würde die Rombachstraße als Fahrradstraße ausgewiesen. Dies lasse sich aber wegen der zu hohen KFZ-Belastung nicht umsetzen. Gesetzlich vorgeschrieben sei, dass eine Fahrradstraße eingerichtet werden könne, wenn nicht mehr als 400 Kfz pro Stunde eine Straße nutzen. Vorliegend werde die Rombachstraße aber von über 700 Kfz pro Stunde frequentiert. Da mittelfristig nicht mit einer geringeren Belastung gerechnet werden könne, scheide Variante 2 aus. Aus diesem Grund habe sich die Verwaltung verstärkt mit der Planung für Variante 1 auseinandergesetzt. Diese entspreche im Wesentlichen dem Vorschlag des AK Fahrradfreundliches Brand und bedeute eine Reduzierung der Fahrbahnbreite, Verbreiterung des Radweges auf 3 Meter und Entfall des Parkens am Fahrbahnrand. Es handele sich beim vorgelegten Plan lediglich um einen Entwurf, der noch keine Detailplanung enthalte. Ein Konfliktpunkt sei die Haltestelle an der Gesamtschule Brand. Die kleine Wendeschleife an der Schagenstraße solle zukünftig ausgebaut werden. Eine andere Gefahrenstelle sei die Kreuzung Wolferskaul, die daher umgestaltet werden solle. Schon jetzt könne man sagen, dass der Ausbau nicht im Förderzeitraum zu schaffen sei, dieser aber trotzdem seitens der Verwaltung durchgeführt werden solle.
Herr Hellmann von der SPD-BF teilt mit, dass die Fraktionen SPD und CDU eine Anfrage zur Parkplatzsituation gestellt hätten, die Antwort aber erst jetzt kurzfristig als Tischvorlage verteilt worden sei. Er bittet die Verwaltung noch um Klärung, wieviel Parkplätze durch die Radvorrangroute wegfallen und wieviel Stellplätze für die Sporteinrichtungen vorgehalten werden müssen.
Frau Krott von der CDU-BF merkt an, dass sie von der Bemerkung zum Antrag auf Ersatzparkplätze in der Vorlage nicht angetan gewesen sei. Da aber weiterhin Parkplätze in Planung seien, stehe sie dem Vorhaben positiv gegenüber.
Frau Pauls vomFachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur erklärt hierzu, dass der Antrag nicht unerwähnt bleiben sollte, die Verwaltung aber eine gebündelte Zufahrt präferiere. Weitere Erläuterungen hierzu seien geplant.
Herr Auler von der CDU-BF bedankt sich bei der Verwaltung für die bisherige Ausarbeitung. Er sehe ein Problem beim Auslaufen des Förderzeitraums und der Fördermittel und schlage daher vor, alles in die Planung zu packen, was man gerne umsetzen würde, um dann am Ende zu sehen, was tatsächlich zu schaffen sei. Seine Fraktion begrüße die Variante 1 mit dem Ausbau der Nebenanlagen, schlage aber zusätzlich weitergehende Maßnahmen vor. Diese Maßnahmen werden in einem gemeinsamen Beschlussvorschlag von den Bezirksfraktionen CDU und SPD eingereicht (Anlage 1).
Herr Sanders bittet darum, dass nicht explizit das Stoppschild an jeder Einmündung festgelegt werde, sondern dass man der Straßenverkehrsbehörde die Wahl zwischen den Schildern 205 (Vorfahrt gewähren) und 206 (Stopp) überlassen.
Herr Hußmann von der Grünen-BF teilt mit, dass es schwierig sei, auf diesen als Tischvorlage eingereichten sehr umfangreich Beschlussvorschlag unmittelbar zu reagieren. Er befürworte für die Verwaltung einen größeren Planungsspielraum, als jedes Detail vorab festzulegen. Er macht deutlich, dass es auf die Attraktivität der Radvorrangroute ankomme, damit diese ein Erfolg werde. Kommunikation im Vorfeld mit den Anwohnern und über die Presse sei ebenfalls erforderlich.
Ratsherr Palm von der AFD geht ebenfalls auf die aus seiner Sicht zu geringen Vorbereitungszeiten für den komplexen Beschlussvorschlag der CDU-BF ein. Das Papier sei sehr gut ausgearbeitet, aber aufgrund seiner Komplexität derzeit zu umfangreich, um adhoc darüber zu entscheiden. Er bittet hierzu um mehr Einarbeitungszeit.
Herr Hellmann von der SPD-BF ist der Meinung, dass das Gremium gar nicht weit auseinanderliege. Er habe lediglich die Aufpflasterungen als Kritikpunkt wahrgenommen. Der Beschlussvorschlag der beiden Fraktionen solle der Verwaltung lediglich Eckpunkte für die weitere Planung mit auf den Weg geben.
Herr BBM Tillmanns sieht ebenfalls keine großen Differenzen zwischen den einzelnen Fraktionen.
Herr Auler von der CDU-BF sieht den Beschlussvorschlag lediglich als Grundlage für die weitere Planung der Verwaltung an. Eine Bürgerbeteiligung sei ebenfalls noch angedacht.
Herr Hußmann schlägt vor, den Beschlussvorschlag folgendermaßen zu vereinfachen:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt denBericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt die Vorplanung nach Variante 1 zu erarbeiten, jedoch in Anlehnung an den Vorschlag der Projektwerkstatt die Radvorrangroute unterbrechungsfrei und durchgängig mit Vorfahrtsrecht auszuführen.
Ratsherr Palm von der Afd schlägt vor, die Entscheidung über den Beschluss zu vertagen und empfiehlt die weitere Beratung bei einem Interfraktionellen Gespräch.
Herr Depenbrock von der Grünen-BF möchte der Verwaltung Anregungen und keine Beschlüsse für die weitere Planung mitgeben.
Herr BBM Tillmanns unterbricht die Sitzung um 19:35 Uhr zur weiteren Beratung.
Um 19:55 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.
Herr Hußmann von der Grünen-BF und Herr Auler von der CDU-BF tragen folgenden gemeinsamen Beschlussvorschlag vor, über den dann abgestimmt wird.
Frau Krott von der CDU-BF bittet darum, dass die Verwaltung die Parkplatzsituation im Auge behält und diese in die weitere Planung mit einbezieht.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Nach Kenntnisnahme des Mobilitätsausschusses wird die Vorplanung gemäß Variante 1 (Ausbau der Nebenanlagen) ausgearbeitet.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Hiernach wird die Vorplanung gemäß Variante 1 (Ausbau der Nebenanlagen) ausgearbeitet.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Anlass
Die Rad-Vorrang-Route Brand ist die dritte Route des geplanten Rad-Vorrang-Netzes, die umgesetzt werden soll.
Im Juni 2020 wurden die Planungen für die Fahrradstraßen entlang der Route vorgelegt und durch die zuständigen politischen Gremien beschlossen (vgl. Vorlage-Nr. FB 61/1439/WP17). Während die Ertüchtigung von Radverkehrsanlagen entlang der Lintertstraße zwischen Adenauerallee und Schönforststraße weiterhin diskutiert wird, ist auch die Umgestaltung der Rombachstraße vorgesehen.
Sie ist im Abschnitt zwischen Brander Wall und Wolferskaul Teil der Rad-Vorrang-Route Brand und soll entsprechend umgestaltet werden.
Auf Basis der vorliegenden Vorlage soll der Auftrag zur Erstellung einer Vorplanung für eine der Varianten erteilt werden.
- Heutige Situation
Entlang der Rad-Vorrang-Route Brand verbindet die Rombachstraße die Straße Wolferskaul (Fahrradstraße eingerichtet) mit dem Brander Wall (Ausbau des Geh- und Radwegs beschlossen) und schafft damit die Verbindung zwischen den Stadtteilen Brand Mitte (vgl. Anlage 1). Sie befindet sich innerhalb einer 30er-Zone und ist im betrachteten Abschnitt zwischen Brander Wall und Wolferskaul im Separationsprinzip (bauliche Trennung der Verkehrsarten) ausgebaut.
Die Breite der Fahrbahn beträgt etwa 5,50 m bis 9,50m. Der nördliche Gehweg ist ca. 2,00m breit. Auf der südlichen Straßenseite befindet sich ein baulich angelegter nicht benutzungspflichtiger Radweg mit ca. 2,00 m breitem Pflaster neben einem ca. 1,30 m breiten Gehweg. Damit erfüllen die Gehwege nicht die Raumansprüche für den Begegnungsfall zweier Fußgänger*innen nach RASt 06.
Der betrachtete Abschnitt der Rombachstraße lässt sich hinsichtlich Fahrbahnbreite und Parkflächen in zwei Teilabschnitte einteilen. Neben baulich angelegten Parkplätzen stehen entlang der Rombachstraße außerdem Fahrbahnrandparkplätze zur Verfügung.
Abschnitt | Fahrbahnbreite | Anzahl Parkplätze | ||
Baulich angelegt | am Fahrbahnrand | |||
1. | zwischen Tennisclub und Heusstraße | ca. 5,50 m | Südseite: ca. 20 | Nordseite: ca. 16 |
2. | zwischen Heusstraße und Wolferskaul | ca. 7,50-9,50 m | Nordseite: ca. 20 | Südseite: ca. 54 Schrägparker: 11 |
Das Fahrbahnrandparken wird heute vorwiegend im 2. Abschnitt gegenüber der Bebauung auf Höhe der Häuser 20-16 genutzt.
Entlang der Rombachstraße verkehren die Buslinien 5 und 45 im 15-Minuten-Takt, die Linie 55 im 30-Minuten-Takt sowie die Linien 50 und 173 mit einzelnen Fahrten. Hinzu kommen Verstärkerfahrten für den Schülerverkehr.
Eine Verkehrserhebung am Knoten Rombachstraße/Vennbahnweg ergab im Juni 2021 für den gesamten Zählzeitraum (7:00 Uhr bis 19:00 Uhr) eine Belastung der Rombachstraße von 4.885 Kfz. In der Morgenspitze (7:45 Uhr bis 8:45 Uhr) wurden 421 Fahrzeuge und in der Nachmittagsspitze (16:45Uhr bis 17:45 Uhr) 719 Fahrzeuge gezählt.
- Planung
Bei der Planung werden die Prinzipien der aktuellen Regelwerke beachtet. Für die Abwägung der Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen über den Komfort zu stellen ist (VwV-StVO, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Abschnitt A, zu § 39-43)
Für die Planung der Rombachstraße ergeben sich 2 Varianten, die im Folgenden erläutert werden.
Variante 1 – Ausbau der Nebenanlage
Variante 1 sieht den Ausbau der südlichen Nebenanlagen im Abschnitt Brander Wall bis Wolferskaul vor. Hierbei wird die Nebenanlage auf ca. 6,00 m verbeitert. Der Gehweg soll aufgrund des Schülerverkehrs in der Breite 2,50 m messen. Für den nicht benutzungspflichtigen Beidrichtungsradweg ist eine Breite von ca. 3,50 m (inkl. baulich angelegtem Sicherheitstrennstreifen) vorgesehen. Zwischen Brander Wall und Schagenstraße entfällt der Sicherheitstrennstreifen, da der Radweg durch das Fahrbahnbegleitgrün geschützt wird.
Zu Gunsten der breiten Nebenanlagen wird die Fahrbahn zwischen Schagenstraße und Wolferskaul auf 6,00 m verschmälert, um den Begegnungsverkehr zwischen ÖPNV- und Kfz-Verkehr weiterhin zu ermöglichen. In diesem Abschnitt entfällt das Fahrbahnrandparken auf der südlichen Seite (vgl. Anlage 2). Die nördliche Straßenseite bleibt unverändert.
Vorplanung:
Haltestelle Gesamtschule Brand
Der Bereich der Busbucht an der Rombachstraße soll zu Gunsten der Rad-Vorrang-Route überplant werden, um sowohl den Radverkehr als auch die Schüler*innen im Bereich der Haltestelle zu schützen. Heute halten in der Busbucht montags bis freitags 7 bis 8 Busse/Tag, teilweise mit Standzeit, sodass es zu Konflikten zwischen Radverkehr und Fußverkehr kommt.
Wünschenswert wäre es, die Haltestelle zu entfernen und die Busbucht zur Verbeiterung der Nebenanlagen zu nutzen. Um den Schülerverkehr für über 1.000 Schüler*innen zu gewährleisten, ist es aus betrieblichen Gründen nicht möglich die Haltestelle an dieser Stelle ersatzlos zu entfernen, da auch die Wendeschleife bereits ausgelastet ist. Auch kann die Haltestelle nicht zu einer Fahrbahnrandhaltestelle umgebaut werden, da Standzeiten von 10 min. an dieser Haltestelle und an der gegenüber liegenden zu berücksichtigen sind. Eine Fahrbahnrandhaltestelle würde den Begegnungsverkehr auf der Rombachstraße behindern. Daher wurden alternative Standorte geprüft. Alternativen zu der heutigen Haltestelle können nur über einen erheblichen baulichen Eingriff in das Schulgelände sowie in die Grünstruktur erfolgen. Denkbar ist die Vergrößerung der Wendeschleife. Hierzu ist ein längerer Planungs- und Abstimmungsprozess mit verschiedenen Fachbereichen der Verwaltung notwendig. Dies ist im Rahmen der Umsetzung der Rad-Vorrang-Route nicht möglich und wird im Rahmen der ÖPNV-Planungen für den Schulverkehr vorgenommen.
Daher ist zunächst vorgesehen die Rad-Vorrang-Route im Bereich der Busbucht über einen für den Radverkehr freigegebenen Gehweg zu führen. Die Breite des Gehwegs bleibt unverändert. Ggfs. kann die Wartefläche für die einsteigenden Schüler*innen markiert werden, um die Verkehrsarten zu trennen.
Da es sich auch zukünftig um einen nicht benutzungspflichtigen Radweg handelt, erhält der Radverkehr auf Höhe der Heussstraße eine Nullabsenkung, um im Bereich der Haltestelle in der Fahrbahn fahren zu können.
Kreuzung Rad-Vorrang-Route und Vennbahnweg
Mit der Verbreiterung der Vennbahn soll auch die Kreuzungssituation an der Rombachstraße verändert werden. Hier stehen die internen Beratungen der Verwaltung noch aus, da die Führung des Vennbahnwegs vor und hinter dem Knoten noch nicht abschließend geplant wurde. Vorgesehen sind u.a. Maßnahmen zur Reduzierung der Kfz-Geschwindigkeiten. Des Weiteren soll der Vorrang des Vennbahnwegs oder der Rad-Vorrang-Route am Knoten geprüft werden. Auch ist die Sicherheit der Fußgänger*innen auf dem Vennbahnweg und entlang der Rombachstraße zu berücksichtigen.
Knoten Wolferskaul
Der heute maßgeblich für den Kfz-Verkehr sehr breit gestaltete Knoten Rombachstraße/Wolferskaul soll ebenfalls verändert werden.
Vorgesehen ist der Rückbau der Rechtsabbiegespur aus dem Wolferskaul in Richtung Gesamtschule Brand, um die gewonnene Fläche für die Nebenanlage zu nutzen. Die Haltestelle soll von einer Busbucht in eine barrierefreie Fahrbahnrandhaltestelle verändert werden. Damit werden Komfort und Sicherheit für die Fußgänger*innen deutlich erhöht. Im Wolferskaul soll die vorhandene schmale Mittelinsel durch eine barrierefreie 3,50 m breite Insel ersetzt werden. Wie heute werden linksabbiegende Fahrzeuge in den Wolferskaul durch wartende Fahrzeuge auf der Rombachstraße unter Umständen blockiert. Um dies zu verhindern, müsste die Mittelinsel entfallen. Aus Gründen des Fußgängerschutzes sieht die Verwaltung jedoch weiterhin die Mittelinsel vor.
Antrag Ersatzparkplatz
Um einen Teil der Parkplätze, die an der Rombachstraße entfallen, zu ersetzen, wird die Einrichtung eines Parkplatzes auf dem Flurstück 973 geprüft. Ein entsprechender Antrag von den Fraktionen CDU und SPD vom 14.04.2021 liegt vor (vgl. Antrag Nr. 017/WP18 „Errichtung von Ersatzparkplätzen für den Wegfall von Parkplätzen durch geplante Radvorrangroute Brand an der Rombachstraße“).
Bisher konnten noch nicht alle relevanten Aspekte geprüft werden. Die planungsrechtliche Prüfung hat jedoch ergeben, dass die Fläche nördlich des Sportplatzes nicht für die Verlagerung der wegfallendenden Parkplätze im Straßenraum genutzt werden kann. Zwar ist im Bebauungsplan eine Fläche für Stellplätze festgesetzt, diese sind jedoch ausschließlich für Zwecke möglich, die in direktem Zusammenhang mit der Sportnutzung stehen. Nach Abschluss der Prüfung werden die Ergebnisse zur politischen Beratung vorgelegt.
Die Projektwerkstatt „Fahrradfreundliches Brand“ hatte im März 2020 im Rahmen der Bürger*innenbeteiligung zur Rad-Vorrang-Route Brand ebenfalls den Ausbau der Nebenanlagen vorgeschlagen (vgl. Anlage 3). Die beiliegenden Pläne bilden einen groben Vorentwurf der Verwaltung ab (vgl. Anlage 4 und 5). Details zu den oben genannten Punkten sowie die Schleppkurven werden mit der weiteren Planung geprüft. Die Vorentwurfsplanung soll mit der Projektgruppe im Herbst 2021 abgestimmt werden.
Variante 2 – Fahrradstraße
Da es sich bei der Rombachstraße um eine Nebenstraße innerhalb einer Tempo-30-Zone handelt, wurde geprüft, ob die Rombachstraße als Fahrradstraße ausgewiesen werden kann.
Hierzu seien zunächst die Vorgaben zur Einrichtung einer Fahrradstraße erläutert:
Um eine Fahrradstraße einzurichten, gibt es nach Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift zu den VZ 244.1 und VZ 244.2 (VwV StVO) folgende Vorgaben:
- Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.
- Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr). Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung).
- Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
- Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
- Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
In den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) werden für den Einsatzbereich von Fahrradstraßen Erschließungsstraßen mit Belastungen bis etwa 400 Kfz/h, die im Kontext des Radverkehrsnetzes Hauptverbindungen für den Radverkehr darstellen, benannt. Sie sollen der Bündelung des vorhandenen oder zu erwartenden Radverkehrs abseits von Kfz-Hauptverkehrsstraßen dienen. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr (z. B. Anliegerverkehr) ist dort zulässig soweit dies durch Zusatzzeichen angezeigt wird. Deshalb ist dafür zu sorgen, dass die Bedürfnisse des Kfz-Verkehrs z.B. durch parallele und akzeptable Verkehrsführungen berücksichtigt werden. In Einzelfällen können auch Stadtbuslinien über Fahrradstraßen geführt werden. An Knotenpunkten sollten Fahrradstraßen nach Möglichkeit Vorfahrt gegenüber anderen Erschließungsstraßen erhalten, um eine hohe Reisegeschwindigkeit für den Radverkehr zu ermöglichen.
Die Rombachstraße weist eine Belastung von 719 Kfz in der Spitzenstunde auf. Damit wird die in den Richtlinien empfohlene maximale Belastung von 400 Kfz/h für die Einrichtung einer Fahrradstraße deutlich überschritten.
Wichtige Ziele an der Rombachstraße sind die Gesamtschule Aachen-Brand, der Sportplatz, die Schwimmhalle Brand und das Vennbahncenter. Letzteres wird über die Straße An der Schmid erschlossen. Damit hat die Rombachstraße eine besondere Bedeutung für den Schülerverkehr und den ÖPNV. Eine ausreichende Entlastung der Rombachstraße hinsichtlich Kfz-Verkehr ist mittelfristig nicht zu erwarten.
Daher kann die Einrichtung einer Fahrradstraße seitens der Verwaltung nicht empfohlen werden.
4.Kosten und weiteres Vorgehen
Im jetzigen Planungsstand werden keine Kosten für die Maßnahme ermittelt. Eine Kostenschätzung erfolgt mit der weiteren Planung und je nach politischem Planungsauftrag.
Eine Umsetzung der Vorzugsvariante 1 der Verwaltung ist im Rahmen des Förderprogramms #AachenMooVe! voraussichtlich aufgrund der zeitlichen Befristung nicht mehr möglich. Der Ausbau der Nebenanlagen gemäß Variante 1 wird jedoch trotzdem angestrebt. Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahme erfolgt dann haushaltsneutral mit der zukünftigen Haushaltsplanung.
Im weiteren Planungsverlauf ist die Abstimmung mit der Projektwerkstatt „Fahrradfreundliches Brand“ vorgesehen. Außerdem soll zeitnah ein Bürger*innendialog (Format wird noch festgelegt) stattfinden.
- Fazit und Empfehlung
Da die Einrichtung einer Fahrradstraße seitens der Verwaltung nicht empfohlen werden kann, wird die vorgeschlagene Querschnittsaufteilung für Variante 1 (Ausbau der Nebenanlagen) weiter verfolgt und die Vorplanung ausgearbeitet. Dabei wird insbesondere die Situation im Bereich der Gesamtschule großflächig betrachtet und Vorschläge zur Entschärfung der Konfliktsituation an der Bushaltestelle erarbeitet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
x | vollständig | ||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Die Maßnahme wirkt sich positiv auf den Klimaschutz aus, weil die Verkehrssicherheit der Radfahrer*innen durch das Anlegen der Radverkehrsanlagen erhöht wird, mehr Verkehrsteilnehmer*innen zum Umstieg vom Pkw auf das Fahrrad bewegt werden können und durch die Rad-Vorrang-Route Brand ca. 1.000 Pendler*innen zum Umstieg auf das Rad gewonnen werden können. Damit lassen sich ab dem Umsetzungszeitpunkt jährlich ca. 800 Tonnen CO2 einsparen.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 107774
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=107774
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-08-19 FB 61_0214_WP18 Rombachstrasse - Ertue SAO.pdf
23.10.2024
7.0 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 08.09.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 18:33
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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