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Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW)Überörtliche Prüfung der Informationstechnik der Stadt Aachen im Jahr 2021

FB 11/0044/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Zum nächsten Tagesordnungspunkt begrüßt Ratsherr Pilgram (Die Grünen) Herrn Alsdorf von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen sowie Herrn Dödtmann, Leiter des städtischen Informations- und Kommunikationsmanagements beim Fachbereich Personal, Organisation, E-Government und Informationstechnologie (FB 11). Herr Alsdorf stellt sich vor und betont, dass eine Kürzung des Berichts angesichts des Umfangs des Prüfberichts eine Herausforderung sei. Anschließend beginnt er mit der Präsentation, die der Struktur des Berichts folgt. Der Ausschussvor-sitzende bedankt sich für den Vortrag und bemerkt eine überraschende Diskrepanz zwischen seinem persönlichen Eindruck von der IT der Stadt und dem Ergebnis der Prüfung.

Ratsherr Holger Kiemes (CDU) richtet ein Lob an die Verwaltung für den vorgestellten Bericht und möchte wissen, inwieweit die Empfehlungen aktuell umgesetzt werden. Zum Beispiel interessiere ihn ein Preisvergleich mit der regio iT, zumal der Bericht die Abhängigkeit von der regio iT kritisiere. Herr Alsdorf antwortet, viel laufe über Kommunikation, die Gemeindeprüfungsanstalt könne die Umsetzung nicht überprüfen, Konzepte etc. seien jedoch ein Anhaltspunkt für geplante Umsetzungen. Er erläutert, alle im Bericht enthaltenen Empfehlungen seien für die Stadt Aachen nicht neu – sie sei in der Regel bereits auf dem Weg der Umsetzung. Was das Störungsmanagement angehe, habe die regio iT ein ausführliches Ticket-System und eine Dokumentation. Er empfehle nur, noch weiter zu gehen. Um die Abhängigkeit von der regio iT zu reduzieren, könne sich die Stadt Aachen im Einzelfall die Preise anderer Anbieter einholen. Aktuell würden entsprechende Preisvergleiche eher als Verhandlungsgrundlage mit der Regio iT genutzt. Herr Dödtmann merkt an, die Empfehlungen seien aufgenommen und eine Stellungnahme zu den Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt erstellt worden. Die Stadt Aachen werde nicht alle gleichzeitig umsetzen können, aber in jedem Falle sämtlich Empfehlungen verfolgen. Hierzu werde Anfang 2022 ein Überblick sowie eine Roadmap erstellt. Ratsherr Kiemes (CDU) bedankt sich bei Herrn Alsdorf für die ausführliche Prüfung. Der Politik falle es oft äußerst schwer, in diese Blackbox hineinzuschauen. Er freue sich daher sehr über den Bericht und darüber, dass Aachen so fortschrittlich sei, auch wenn er daran nicht gezweifelt hätte. Anschließend wendet er sich an Herrn Dödtmann und erkundigt sich, inwiefern tatsächlich eine Roadmap geplant sei. In der Stellungnahme zu den Empfehlungen habe es sich eher so angehört, dass diese nicht zielführend sei. Herr Dödtmann stellt richtig, dass sehr wohl eine Roadmap im Sinne eines Ablaufplans dessen, was in 2022 realistisch umsetzbar sei, erstellt werde. Er halte es jedoch für sämtliche Kommunen unrealistisch, sämtliche Prozesse gemäß der Vorgabe bis Ende des Jahres 2022 zu digitalisieren. Ratsherr Kiemes (CDU) möchte weitergehend wissen, wie viele Prozesse bereits digitalisiert seien? Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung sei gerne dazu bereit, die Verwaltung bei der Digitalisierung zu unterstützen, dafür sei jedoch Transparenz notwendig. Er würde gerne eine Übersicht über sämtliche zu digitalisierende Prozesse inklusive des jeweiligen Status sehen. Man brauche mehr Informationen, um die Transition ggf. auch politisch auf Landes- und Bundesebene unterstützen können.

Herr Alsdorf erklärt, genau das sei Gegenstand der Roadmap, das sei mit der Soll-Vorstellung gemeint. Dazu gehöre auch, dass gewisse Dinge nicht schaffbar seien. Damit möchte er die Prognose von Herrn Dödtmann unterstützen: „Sowohl wir als Prüfer als auch alle Kommunen zweifeln daran, dass das was erwartet wird, bis Ende 2022 möglich ist.“ Bezüglich der hohen Telekommunikationskosten der Stadt Aachen erläutert Ratsherr Kiemes, diese seien so hoch, weil die Mitarbeiter*innen im Homeoffice ihre Telefone auf ihre privaten Handys umleiteten. Soweit er wisse, nutze die Stadt bereit Voice over ID – sei es nicht möglich, den Mitarbeiter*innen Softfirms auf ihren Endgeräten zu installieren? Herr Dödtmann antwortet, die Umstellung auf VDI sei bereits erfolgt. Die komplette Rechner-leistung werde auf Server umgeleitet, bei den Mitarbeiter*innen stehe nur noch ein Thinclient. Dadurch war es möglich, viele Mitarbeiter*innen ins Homeoffice zu schicken. Gleichzeitig müssten aber an anderer Stelle städtische Telefone auf private Nummern umgestellt werden. Die Techniken beißen sich, man versuche nun, die Arbeitsplätze über Soft Phone anzubinden. RatsherrKiemes antwortet, VDI sei keine effiziente Lösung, um das Telefon umzuleiten. Herr Dödtmann erklärt, die Kosten sollten ursprünglich durch VDI reduziert werden, Mobilgeräte passten jedoch nicht in diese strategische Entscheidung jedoch nicht rein und sorgten nun für Mehrkosten, hierfür sei in der Tat eine Lösung notwendig.

Herr Klee (Dez. I) bringt sich ein und erklärt, die Mitarbeiter*innen benutzten bei der VDI-Anwendung ihre eigenen Endgeräte. Die Stadt spare somit Kosten, da die Mitarbeiter*innen eigenen Strom etc. zahlten. Seiner Meinung nach täte sich da unter dem Strich nicht viel. Ratsherr Holger Kiemes entgegnet, es ginge nicht um die Frage, wie man Mehrkosten durch andere Kosteneinsparungen ausgleichen könne, die Prüfung der zu hohen Kosten sei unabhängig davon.

Ratsherr Hermann Josef Pilgram (Die Grünen) bedankt sich für die angeregte Diskussion und fragt, ob es Einwände gegen den Beschlussvorschlag gebe. Dies ist nicht der Fall.

Beschluss

Einstimmiger Beschluss: 1. Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur überörtlichen Prüfung der Informationstechnik im Jahr 2021 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur überörtlichen Prüfung der Informationstechnik im Jahr 2021 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

2.Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur überörtlichen Prüfung der Informationstechnik im Jahr 2021 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung zu beschließen.

3.Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt den Prüfbericht der

Gemeindeprüfungsanstalt zurüberörtlichen Prüfung der Informationstechnik im Jahr 2021 sowie

die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

4.Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur überörtlichen

Prüfung der Informationstechnik im Jahr 2021 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur

Kenntnis und beschließt entsprechend gem. § 105 Abs. 7 S. 1 GO NRW über die gegenüber der

Gemeindeprüfungsanstalt und der Bezirksregierung abzugebende Stellungnahme.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Gemeindeprüfungsanstalt in Nordrhein-Westfalen hat eine überörtliche Prüfung der Informationstechnik bei der Stadt Aachen durchgeführt. Die IT-Prüfung durch die gpaNRW in der Stadt Aachen fand in der Zeit vom 17. Januar 2019 bis zum 19. März 2021 statt.

Je nach Betrachtungsebene hat die gpaNRW die Werte von bis zu 23 kreisfreien Städten in den interkommunalen Vergleich einbezogen.

Die Kommune nimmt zu allen Feststellungen und Empfehlungen des Prüfungsberichts nach § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW Stellung. Hierüber wird im Rechnungsprüfungsausschuss beraten. Der Rat beschließt im Anschluss über die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Bezirksregierung abzugebende Stellungnahme.

Die Rechnungsprüfung kann sich grundsätzlich der Stellungnahme der Verwaltung zu den Feststellungen F1 – F9 bzw. entsprechenden Empfehlungen anschließen. Eine Einschätzung zur Stellungnahme zu F10/E10 erübrigt sich, da die Rechnungsprüfung selbst betroffen ist.

Es wird ein besonderes Augenmerk auf die unmittelbar am Markt zu beschaffenden Anwendungen gelegt, sofern dies aus technischer Sicht sinnvoll ist. Diese Marktsichtung soll als preisliche Vergleichsgrundlage für die über die regioiT GmbH bezogenen Leistungen dienen.

Die Rechnungsprüfung wird die Ausschreibung der Mobilfunkverträge in wirtschaftlicher und vergaberechtlicher Hinsicht begleiten.

Der zuständige Prüfer der Gemeindeprüfungsanstalt in Nordrhein-Westfalen stellt den Prüfungsbericht in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses vor.

Der Bericht über die überörtliche Prüfung der Informationstechnik bei der Stadt Aachen sowie die Stellungnahmen zu allen Feststellungen und Empfehlungen sind als Anlagen dieser Vorlage beigefügt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-07-28 FB 11_0044_WP18 Pruefbericht der Geme SAO.pdf

18.11.2024

2.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Digitalisierung
Gremium
Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung
Datum
Do., 09.09.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:36

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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