TOP 12Öffentlich

Datensouveränität von Kommunen

FB 02/0084/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Ratsherr Pilgram (Die Grünen) geht über zum nächsten Tagesordnungspunkt, zu dem eine ausführliche Vorlage gestellt wurde. Auf seine Frage nach Anmerkungen meldet sich Herr Bruch (Die Grünen), der eine Erweiterung des Beschlussvorschlags um eine Empfehlung der Veröffentlichung von Daten zur Unterstützung der großen Innovationskraft in Aachen vorschlägt. Daraufhin entsteht eine längere Diskussion.

RatsherrKiemes bedankt sich für die Vorlage, das Thema des ethischen Umgangs mit Daten sei sehr wichtig. Er halte es jedoch für fragwürdig, ob man diese Daten wirklich rausgeben soll. Denn auch Daten bspw. zur Müllentleerung erlaubten Rückschlüsse. Es sei wichtig, sich nicht nur damit zu befassen, was DSGVO-konform vertretbar, sondern auch damit, was ethisch vertretbar sei. Er würde den Vorschlag daher ungerne wie von Herrn Bruch vorgeschlagen erweitern. Erst sei grundsätzlich zu klären, welche Daten auch ethisch wirklich unbedenklich frei zur Verfügung gestellt werden könnten. Dr. Rohde (FDP) pflichtet ihm bei, er sehe es genauso. Man müsse vorsichtig sein mit dem pauschalen Begriff der Veröffentlichung. Es gebe da große Interessenslagen, zu schnelle Veröffentlichung führe zum Beispiel in der Wissenschaft zu Problemen. So könnten konkurrierende Wissenschaftler*innen zum Beispiel von veröffentlichten Forschungsergebnissen profitieren. Durch zu frühe Veröffentlichung verliere man die Datensouveränität. Er halte es für genau das richtige Vorhaben, zuerst die ethische Grundlage zu schaffen. Die Stadt Ulm verwende zum Beispiel viel weichere Formulierungen.

Frau Maria Meyer (Die Grünen) möchte klarstellen, dass es keineswegs die Intention der vorgeschlagenen Erweiterung des Beschlussvorschlags war, kein datenethischesKonzept zu entwickeln, sondern ihm eine grobe Richtung zu geben. Sie kenne in der Wissenschaft eher die gegenteilige Situation dessen, was Herr Rohde (FDP) zuvor beschrieb. So finde man aktuell nur die Daten von New York und nicht aus Aachen. Die Notwendigkeit, lange Anträge zu schreiben, behindere das an der Uni und in der Zivilgesellschaft vorhandene Innovationspotenzial enorm. Das gleiche gelte auch für andere Bereiche, zum Beispiel bei Unternehmen: Im Gegensatz zu Start-Ups könnten großen Firmen Daten viel leichter selbst erheben. Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, die Politik in Form eines Arbeitskreises stärker in den Prozess der Strategieentwicklung einzubringen und hierzu einen Termin mit der Verwaltung zu machen.

Ratsfrau Annika Fohn (CDU) schlägt vor, sich die Zugriffszahlen des Open Data Portals anzuschauen. Herr Dödtmann (FB 11) antwortet, dies könne man machen, es sei aber nicht die Grundidee von Open Data. Das Open Data Portal richte sich nach dem Open Data Konzept, d.h. es darf kein Bezug zu Personen hergestellt werden können. Es gebe ein Konzept für den Zugriff auf Daten und man habe sich schon seit Jahren dem Gedanken verschrieben, dieses nicht zu hinterfragen. Wenn sich daraus Start-ups oder ähnliches entwickeln, sei das genau die Idee von Open Data. Anschließend weist er auf Open Data-Bar Camp in der nächsten Woche hin, bei dem genau hierzu der Anstoß gegeben werden solle. Ratsfrau Fohn (CDU) erläutert, es gehe nur darum, wie oft auf die Webseite zugegriffen wurde. Herr Dödtmann (FB 11) erklärt, dass Daten teilweise minütlich abgefragt werden, teilweise aber nur einmal jährlich. Wie oft sie aufgerufen wurden, sei schwer nachzuvollziehen. Im Moment gebe es noch kein Ranking der abgerufenen Daten. Dies könnte man aber erstellen. Ratsherr Kiemes (CDU) betont, er habe keinen Zweifel, dass nur ordentlich geprüfte Daten veröffentlicht werden. Das Thema heute sei ein Datenethik-Konzept. In Zukunft werde man so viele Daten abrufen können – Bauanträge etc. gehörten noch zu den harmlosesten Fällen. Hinzu komme die Sensorik. Heute machten das noch einige Spezialisten, zukünftig werde das sich verselbstständigen. Vor diesem Hintergrund mahnt er zu Vorsicht bei der Veröffentlichung von Daten über Checklisten hinaus. Man könne sich jedoch gerne im Rahmen eines interfraktionellen Arbeitskreises dazu austauschen. Herr Bruch (Die Grünen) zieht den Antrag in der Erwartung zurück, dass die politischen Fragen auf dem Wege eines entsprechenden Arbeitskreises geklärt werden. Der Beschlussvorschlag wird dementsprechend geändert. Ratsherr Pilgram (Die Grünen) bedankt sich bei den Anwesenden für die Diskussion. Das Thema werde den Ausschuss langfristig beschäftigen. Angesichts des enormen Anstiegs verfügbarer Daten brauche es dringend ethische und wirtschaftliche Kriterien. Er stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Einstimmiger geänderter Beschluss: Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, einen möglichen Weg zur Erhöhung der kommunalen Datensouveränität und zur Erstellung eines Datenethikkonzeptes der Stadt Aachen in Kooperation aller beteiligten Fachbereiche und evtl. Partner*innen zu skizzieren und im Ausschuss erneut inklusive Finanzkonzept zur Entscheidung vorzulegen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, einen möglichen Weg zur Erhöhung der kommunalen Datensouveränität und zur Erstellung eines Datenethikkonzeptes der Stadt Aachen in Kooperation aller beteiligten Fachbereichen und evtl. externer Partner*innen zu skizieren und im Ausschuss erneut inklusive Finanzkonzept zur Entscheidung vorzulegen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Digitalisierung der Daseinsvorsoge bzw. allgemein die Entwicklung der Kommunen hin zu sogenannten „Smart Cities“ stellt die Stadtverwaltungen nicht nur vor die Herausforderung der technischen Umsetzung und der Bürgerakzeptanz sondern es entstehen auch neue Datenmengen, die sowohl potenzielle Anwendungsmöglichkeiten für die Kommunen wie auch für die (lokale) Privatwirtschaft bieten. Zahlreiche privatwirtschaftliche Geschäftsmodelle basieren bereits auf diesen Datensätzen und ihr Marktwert stieg in den letzten Jahren enorm an. Neue Technologien wie das Internet der Dinge, Fabriken der Zukunft, autonome vernetzte Systeme oder Smart-City-Referenzarchitekturen stützen sich auf eine ständig wachsende Menge an Daten.

Für die Privatwirtschaft haben Daten also bereits einen hohen Wert, in Kommunen wird dieser Wert bisher kaum erfasst. Dabei werden gerade im Bereich Mobilität auch in Aachen bereits zahlreiche Daten produziert und auch in den Bereichen Energie, Bildung und Gesundheit könnten Daten zur Effizienzsteigerung der kommunalen Daseinsvorsorge eingesetzt werden. Häufig werden Daten aber nur als Abfallprodukt bewertet und die Nutzungsrechte liegen meist sogar bei den Anbietern. Neben dem Verlust an finanziellen Einnahmequellen „…verlieren Kommunen dadurch auch zunehmend die Fähigkeit, die Gesellschaft in ihrem Sinne und nicht im Sinne der High Technologie Unternehmen zu steuern und zu gestalten.“ (Francesca Bria – Chief Technology and Innovation Officer Barcelona)

Im Kern geht es also um die Frage der Datensouveränität: liegt diese bei Unternehmen oder der Kommune selbst stellvertretend für die (Zivil-)Gesellschaft?

Zur Nutzung der Daten bedarf es aber zum einen eines urbanen Datenraums, der der kommunalen Selbstverwaltung Zugänge bietet, aber auch der Wirtschaft und den Bürger*innen, und zum anderen eines klaren Konzepts zum Umgang mit den Daten bzw. ein sogenanntes „Datenethikkonzept“.

Urbane Datenräume sind dabei mehr als einfache Open-Data-Portale. Laut einer Studie mehrerer Fraunhoferinstitute im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Thema „Urbane Datenräume“ sind folgende Ziele bei der Etablierung solcher Portale zu verfolgen:

-Die größere Verfügbarkeit und verstärkte Nutzung von urbanen Daten

-Ein verbesserter Zugang zu und bessere Übertragung von Daten innerhalb der kommunalen Verwaltung, weiterer Akteure und untereinander

-Klarheit hinsichtlich der Übertragung der urbanen Datenbestände

-Technisch abgesicherter Datenschutz und verbesserte Datenqualität

-Interoperabilität und Normung der urbanen Datenbestände

-Ausbau der kommunalen und regionalen Datenanalyse

-Förderung datenbasierter Geschäftsmodelle im urbanen Raum durch Staat und Kommune, inklusive der Förderung von Entwicklungsmöglichkeiten für innovative Geschäftsideen kleiner und mittlerer Unternehmen und kommunalen Räumen

-Aufbau einer flexiblen IT-Infrastruktur, die alle verfügbaren Metadaten und Daten integriert

-Haftung und Sicherheit beim Einsatz innovativer Technik

Erste Kommunen haben sich darüber hinaus bereits auf den Weg hin zu Datenethikkonzepten etc. gemacht. Zentrale Punkte sind hierbei die Ausgestaltung von Smart-City-Verträgen, Daten Governance-Leitlinien, Infrastrukturanforderungen sowie die Sensibilisierung der Verwaltung, Politik und Bürgerschaft. Im Anhang wird das Vorgehen zur Erstellung eines Datenethikkonzeptes am Beispiel der Stadt Ulm dargestellt.

In der Stadt Aachen ist mit dem Relaunch des Open-Data-Portas bereits ein Anfang gemacht. Parallel tagt regelmäßig die Fokus-Gruppe „Open Data“ an der neben Akteur*innen der Kommune auch Vertreter*innen der lokalen Wirtschaft teilnehmen. So können Ansätze zur Umsetzung von ersten Fallbeispielen (Use Cases) geprüft und angegangen werden. Es gilt aber nun, ein schlüssiges Konzept zum Umgang mit den Daten zu erstellen sowie den Nutzen und die Datensouveränität der Kommune zu stärken.

Akteur*innen im Bereich der städtischen Datennutzung

Quelle: Deutscher Städtetag – Die Stadt der Zukunft mit Daten gestalten, 2021

Quelle: Partnerschaft Deutschland – PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH „Datensouveränität in der Smart City“ (2020)

Zyklus des strategischen Umgangs mit städtischen Daten

Quelle: Deutscher Städtetag – Die Stadt der Zukunft mit Daten gestalten, 2021

Der Ulmer Weg – eine bürgerorientierte Digitale Stadt

Quelle: Stadt Ulm, digitale Agenda

Vorgehen zur Erstellung eines Datenethikkonzeptes

-Sichtung von bereits bestehenden kommunalen Konzepten

-Auftragsvergabe an Zeppelin Universität Friedrichshafen in 2019

-Diskussion mit Verwaltungsspitze, Zentralstelle, Datenschutzbeauftragten und Rechtsexperten der Stadt in 2020

-weitere Diskussion im Sommer 2020 und Beschluss im Gemeinderat im Herbst 2020

-Abgleich mit Ergebnissen der Datenethikkommission

Ziele

1. Privatsphäre sichern (Privacy by Design, Datenschutz)

2. Daten öffnen (Transparenz, Wissen zugänglich machen, Bürger*innen beteiligen, Verwaltungsleistungen verbessern, neue Erkenntnisse gewinnen, neue Betriebs- und Geschäftsmodelle ermöglichen)

3. Weitergabe und Weiternutzung offener Daten sicherstellen (Stadt, Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft sollen profitieren, Satzung erstellen)

4. Abhängigkeiten vermeiden und Souveränität stärken (verwendete Dienste und Produkte durch Drittanbieter auf Grundlage von vereinbarten und offenen Standards entwickeln oder in Ausnahmefällen proprietäre Software verwenden, offene Schnittstellen und Austauschformate einsetzen)

5. Demokratische Kontrolle sichern (Zielsetzung, Entwicklung, Durchführung und Nutzung von Digitalisierungsprojekten beraten und entscheiden der Gemeinderat und seine Ausschüsse)

6. Transparenter Umgang mit Daten, Algorithmen und automatisierten System (Entscheidungen offenlegen und klarstellen für Bürger*innen)

7. Sicherheit der Systeme gewährleisten (Technik auf aktuellsten Stand halten und vor Angriffen, Manipulation und unbefugten Zugriff schützen)

8. Gemeinwohlverpflichtung, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung verankern (Ziel ist eine prozessuale, soziale, ökonomische und ökologische Verbesserung der städtischen Verwaltungsleistung sein, wirtschaftlich und sparsam)

9. Evaluierung (bei neuen Technologien müssen ethische Folgen reflektiert und Regeln mit demokratisch legitimierten Gremien weiterentwickelt werden)


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-08-19 FB 02_0084_WP18 Datensouveraenitaet vo SAO.pdf

7.11.2024

585.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Digitalisierung
Gremium
Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung
Datum
Do., 09.09.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:36