TOP 5Öffentlich

Aufwertung eines Grundstücks an der Hansmannstraße (Dreieck Steinstraße)

FB 23/0073/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Fehlhaber, FB 23, erläutert anhand einer Präsentation den Sachstand zum Grundstück „Dreieck Steinstraße“. Dabei soll eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität der Grünfläche erreicht werden. Frau Buchkremer, FB 36, ist zuständig für die Grün- und Spielplatzplanung und möchte eine Verbindung zwischen dem Moritz-Braun-Park, Severinusplatz und der Grünfläche in der Steinstraße schaffen. Weiterhin informiert Frau Gruber, FB 61, über drei Varianten einer möglichen Bebauung. Variante 1 schlägt eine grüne Aufwertung ohne Bebauung, Variante 2 eine V-förmige Bebauung und Variante 3 eine Kopf-Bebauung vor. Vorschlag seitens der Verwaltung ist die Umsetzung des Vorschlags 3, bei dem eine Kopf-Bebauung stattfindet. Vorab ist aber grundsätzlich zunächst der Abriss des Solitärs vonnöten.

Die Bezirksvertretung dankt für den Vortrag und legt großen Wert auf eine entsprechende Beteiligung der Bürger*innenschaft an der Neuplanung.

Frau Vogelheim, Die Grünen, wünscht, dass bei der Umgestaltung Rückzugsorte für Kleintiere in diesem Bereich mit eingeplant werden, um den Tieren dann einen neuen Raum zu geben.

Frau Buchkremer, FB 36, bestätigt, dass es möglich sei, Nistkästen zu installieren, um ein Ausweichquartier für Tiere zu schaffen.

Herr Schäfer, SPD, stimmt zu, dass die drei genannten Plätze in einem Zusammenhang gesehen werden sollten und auch zusammen geplant werden sollten, denn die Stärkung des Dorfzentrums mit Wochenmarkt sei wichtig und in der Bevölkerung sei ein Bedarf nach Aufenthaltsqualität gegeben.

Herr Bode, CDU, legt wert, dass keine mehrgeschossige Bebauung gewünscht sei, viel mehr könne er sich als Beispiel für eine Bebauung das Ferbers in Aachen-Burtscheid vorstellen.

Herr Schaadt, Die Grünen, begrüßt den Vorschlag der CDU, eine Bebauung in Form eines Pavillons vorzunehmen, wenn überhaupt eine Bebauung beschlossen werde. Eine Wohnbebauung an dieser Stelle wäre nicht zielführend.

Herr Anhold, SPD, weist daraufhin, dass bereits mit Beschluss von vor zwei Jahren eine ökologische Aufwertung ohne Bebauung stattfinden sollte und plädiert daher für Variante 1.

Frau Bergs, Die Grünen, kann sich eine Bebauung nur schwerlich vorstellen und schlägt daher vor, die Entscheidung der Bebauung zurückzustellen, bis eine Bürger*innenbeteiligung erfolgt ist. Zudem fragt sie nach der Möglichkeit, die bestehenden Baustoffe, wie erhaltungswürdige Steine, nach dem Abriss des Gebäudes wiederzuverwenden.

Herr Lambertz, E 26, bestätigt, dass eine Wiederverwendung der Baumaterialien möglich ist und Elemente des Gebäudes teilweise übernommen werden könnten.

Die Bezirksbürgermeisterin fasst zusammen, dass man sich einig ist, die Plätze zusammenzusehen und inhaltlich gemeinsam neu zu gestalten. Ob eine Aufwertung mit oder ohne Gebäude stattfindet, wird noch offengehalten. Wichtig sei eine Steigerung der Aufenthaltsqualität.

Frau Bezirksbürgermeisterin Eschweiler unterbricht die Sitzung um 19:58 Uhr für 10 Minuten, damit die anwesende Anwohnerschaft Anregungen und Fragen mittteilen kann.

Frau K.-P. regt an, das Gebäude in seiner Form zu belassen, da dies ein wichtiger Rückzugsort für den wilden Tierbestand (Fledermäuse) sei und ein Café könnte mit diesem Gebäude und der vorhanden Bausubstanz realisiert werden. In der Grünanlage sei ein großer Tierbestand, den es zu schützen gilt. Darüber hinaus müsse das dortige historische Kreuzdenkmal dort auf jeden Fall erhalten bleiben. Und eine Kopfbebauung sei durch die vorhandene Trafostation nicht möglich.

Die Bezirksbürgermeisterin dankt für die Anregungen und führt aus, dass die Fachverwaltung das Bauobjekt überprüft habe und zu dem Schluss gekommen sei, dass dieses baufällig und schadstoffbelastet sei. Die Sitzung wird nun mit der Beschlussfassung fortgeführt.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf empfiehlt dem Planungsausschuss einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, ein geeignetes Qualifizierungsverfahren für das Grundstück an der Hansmannstraße, am Severinusplatz und am Moritz-Braun-Park vorzubereiten. Es wird gebeten zu prüfen, inwiefern eine der beiden Hochschulen in diesen Qualifizierungsprozess eingebunden werden kann. Im Zusammenhang mit dem Abriss des Altgebäudes bitten wir dafür Sorge zu tragen, dass geeignete Nistplätze für Vögel, Fledermäuse etc. zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus bitten wir zu prüfen, inwiefern alte Baumaterialen (Steine, Klinker etc.) aufbereitet wiederverwandt werden können.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen Eilendorf empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, ein geeignetes Qualifizierungsverfahren für das Grundstück an der Hansmannstraße gemäß der in den Erläuterungen beschriebenen Variante 3 vorzubereiten.

Der Ausschuss für Umwelt und Klima empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, ein geeignetes Qualifizierungsverfahren für das Grundstück an der Hansmannstraße gemäß der in den Erläuterungen beschriebenen Variante 3 vorzubereiten.

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, ein geeignetes Qualifizierungsverfahren für das Grundstück an der Hansmannstraße gemäß der in den Erläuterungen beschriebenen Variante 3 vorzubereiten.

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, ein geeignetes Qualifizierungsverfahren für das Grundstück an der Hansmannstraße gemäß der in den Erläuterungen beschriebenen Variante 3 vorzubereiten.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Fachbereich Immobilienmanagement und der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung & Mobilitätsinfrastruktur haben eine Untersuchung zu Potenzialflächen im Eigentum der Stadt durchgeführt, bei der ungenutzte oder mindergenutzte Flächen von mindestens 500 m² Größe auf ihreEntwicklungsmöglichkeiten hin untersucht wurden. Für rund 80 Flächen wurden Steckbriefe erstellt, die das Planungsrecht und mögliche Nutzungsmöglichkeiten aufzeigen. Eine dieser Potenzialflächen ist eine Dreiecksfläche zwischen Hansmannstraße, Steinstraße und Friedrich-Wilhelm-Straße.

Das Grundstück mit der Katsterbezeichnung Gemarkung Eilendorf, Flur 23, Flurstücke 354, 690, 691, 692 und 670 ist insgesamt 2.889 m² groß.

Zu dieser Fläche gab es bereits am 27.11.2019 eine Beratung in der Bezirksvertetung Eilendorf. Gemäß Beschlussfassung wünscht der Bezirk die Umgestaltung bzw. Aufwertung der vorhandenen Grünfläche, sowie den schnellstmöglichen Abbruch des hier noch vorhandenen alten und baufälligen Gebäudes und die qualitätvolle Integration dieser Fläche in die vorhandene Grünanlage.

In dieser Sitzung wurde das Gebäudemanagement bereits damit beauftragt, die hier vorhandene städtische Ruine „Steinstraße 42“ abzureißen, damit der Platz am Dreieck Steinstraße ökologisch und zur Naherholung aufgewertet werden kann.

Der Kostenrahmen für den Abriss des Gebäudes wurde vom Gebäudemanagement Anfang 2021 aufgrund vorhandener Schadstoffe mit 82.000 € brutto beziffert. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung der Baupreise ist Ende 2022 mit Bruttogesamtkosten von ca. 95.000 € zu rechnen. Die Finanzmittel für den Abriss stehen aktuell nicht zur Verfügung, bzw. sind noch in den Haushalt einzuplanen. Aus Gründen des Artenschutzes kann ein Abriss des Gebäudes nur von Ende September bis Ende Februar erfolgen. Aktuell stehen aus Ermächtigungssummen von 2019 und 2020 des Beziks Eilendorf 35.000 € zur Verfügung, wobei die Mittel für die Aufwertung der Grünfläche vorgesehen sind.

Zur Zeit ist es aus Sicherheitsgründen mit einen Bauzaun eingezäunt. Die Kosten für den Bauzaun betragen für dieses Jahr 3.059 €.

Da neben dem Erhalt und der Aufwertung von Grünflächen auch eine Änderung des Mobilitätsverhaltens und der Bau von bezahlbaren Mietwohnungen im Focus der Stadtentwicklung stehen, wurden in einer fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe Handlungsoptionen zur Verknüpfung der verschiedenen Stadtentwicklungsziele und zur Integration der bezirklichen Vorstellungen geprüft.

Die Fläche ist auf der Grundlage von § 34 Baugesetzbuch in Teilbereichen bebaubar. Seitens des Fachbereichs Klima und Umwelt wurde im Zuge der Arbeitsgespräche herausgestellt, dass in den Bereichen, in denen planungsrechtlich eine Bebauung möglich ist, an zahlreichen Stellen schützenswerter Baumbestand vorhanden ist und aus Umweltsicht eine Bebauung kritisch zu sehen ist. Die Grünfläche und die angrenzenden weiteren Dreiecksflächen sind ortsbildprägend und stellen ein wichtiges grünes Verbindungselement im Bezirk dar.

Basierend auf diesen Grundlagen wurden von der Verwaltung drei mögliche Varianten entwickelt:

Variante 1: Erhalt der Grünfläche ohne Bebauungsmöglichkeit

Die Variante 1 sieht den Erhalt und eine gestalterische Aufwertung der Grünfläche ohne eine zusätzliche Bebauung vor. Dabei wird ein zweistufiges Vorgehen angestrebt. In einem ersten Schritt wird das vorhandene Gebäude abgebrochen und die Grünfläche dort erweitert. Eine gestalterische Aufwertung der Fläche ist nach vorausgegangener Beteiligung der Bürger*innen in einem zweiten Schritt vorgesehen.

Da insbesondere der Grünanlage Moritz-Braun-Straße eine übergeordnete Bedeutung für den Bezirk Eilendorf im strategischen Freiraumkonzept zugeschrieben wird, sind für die Grünfläche Hansmannstraße kleinere freiraumplanerische Aufwertungsmaßnahmen und Umgestaltungen angedacht. Am 03.06.2020 wurden seitens des Fachbereiches Klima und Umwelt dem Bezirk folgende Vorschläge zur Aufwertung der Fläche vorgestellt:

  • Aufwertung Denkmalplatz mit barrierefreiem Zugang, neuer Stufenanlage, sanierter barrierefreier Platzoberfläche und neuen Sitzbänken
  • Aufwertung „Sitzbereich Flötenspieler“ mit kleiner befestigten Fläche mit neuen Sitzbänken, einer Picknickbank und einem großen Staudenbeet
  • Aussichtspunkt im Zentrum der Grünfläche mit Sitz- und Liegemöglichkeiten
  • Nachpflanzung von Bäumen und Sträuchern
  • Anlage eines Blühwiesenbandes

Weitere Maßnahmen zur Aufwertung der Grünfläche sind nach Durchführung einer entsprechenden Bürger*innenbeteiligung denkbar, wie z.B. die Installation eines Spielpunktes oder weitere Sitzmöglichkeiten.

Nach Vorlage eines hiernach abgestimmten Entwurfes mit entsprechender Kostenschätzung sind die bisher seitens des Bezirkes zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel entsprechend zu erhöhen.

Variante 2: Grünfläche und Mobilstation

Die Variante 2 beinhaltet die Aufwertung der Grünfläche in Zusammenhang mit der Positionierung einer Mobilitätstation. Im Rahmen des Förderprojekts #AachenMooVe! sollen bis Juni 2022 an 15 Standorten Mobilstationen errichtet werden. In erster Linie handelt es sich hierbei um Leit- und Orientierungssysteme. Aktuell gibt es bereits Planungen seitens des Fachbereichs Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastrukturam Standort "Eilendorf Rathaus", eine solche Mobilstation zu errichten. Dort befinden sich heute bereits Car- und Bike-Sharing Stationen sowie ein frei ausleihbares Lastenrad. An der Bushaltestelle Eilendorf Rathaus halten zudem die Linien 7 und 50. Der im Vorfeld angesprochene Standort an der Grünfläche Hansmannstraße/Steinstraße wird somit nicht für eine Mobilstation benötigt, da dieser vom oben beschriebenen Standort nur 3 Minuten Fußweg entfernt liegt und aktuell über keine Mobilitätsinfrastruktur-Elemente verfügt.

Variante 3: Grünfläche mit einer Teil-Bebauung

Die öffentliche Grünfläche liegt als grüne Dreiecksinsel zwischen der Hansmannstraße, Steinstraße und Friedrich-Wilhelm-Straße und ist derzeit mit einem Solitärgebäude bebaut, das aufgrund seiner baulichen Substanz nicht erhalten werden kann. Wenn nach Abbruch der Bestandsschutz erlischt, ist eine Neubebauung an selber Stelle nicht aus der Umgebung herzuleiten und demnach gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) nicht umsetzbar, weshalb ein Bebauungsplan aufgestellt werden müsste. Der dadurch entstehende zeitliche und personelle Aufwand steht aber in keiner angemessenen Relation zum erreichbaren Ergebnis.

Gemäß § 34 BauGB ist eine Bebauung jedoch als Blockrandbebauung oder als Teil einer gedachten Blockrandbebauung möglich (siehe Anlage 1). Um die öffentliche Grünfläche in ihrer Funktion zu erhalten und eine teilweise Bebauung zu realisieren, ist aus städtebaulicher Sicht eine „Kopfbebauung“ im Kreuzungsbereich „Hansmannstraße/ Ecke Steinstraße“ denkbar. Aus Richtung Von-Coels-Straße kommend, würde die Kopfbebauung einen neuen kleinen grünen „Dreiecksplatz“ bilden, bevor hinter dem Gebäude die große öffentliche Grünfläche anschließt (siehe Anlage 2).

Die Aufenthaltsqualität der Grünfläche soll durch Angebote in der Erdgeschosszone des Neubaus, wie beispielsweise durch ein (Eis-) Café, Restaurant oder Ausstellungsräume erhöht werden. Auch unabhängig von der Grünfläche könnte das Quartier durch ein solches Angebot profitieren. Eine Kombination mit Wohnen im Obergeschoss stellt eine weitere Optionen dar, welche aber aufgrund der notwendigen Flächen noch genauer geprüft werden müsste. Aufgrund des vorhandenen Reliefs und der exponierten Lage auf der Dreiecksfläche spielt die architektonische Umsetzung eine wichtige Rolle, weshalb aus Sicht der Fachverwaltung ein Qualifizierungsverfahren angestrebt wird, um die bestmögliche Lösung für den Standort zu finden.

Mit einer funktionalen Einbindung der Bebauung in die dann maßvoll verkleinerte aber gemäß den unter Variante 1 dargelegten Bausteinen aufgewertete und neu gestaltete Grünanlage (Aufwertung Denkmalplatz, neue Sitzbänke und Liegemöglichkeiten, Nachpflanzung Bäumen und Sträucher, Blühwiesenband) besteht die Chance einer zusätzlichenFunktionserweiterung und Belebung der öffentlichen Fläche.

Zusammenfassende Bewertung der Varianten:

Unter Einbeziehung der vom Bezirk formulierten Zielvorstellungen und nach Auseinandersetzung mit den vielfältigen Ansprüchen der Stadtentwicklung priorisert die Verwaltung die Variante 3 (Anlage 2). Diese Variante verknüpft die Aufwertung der Grünfläche mit der Einrichtung von Café bzw. Aussengastronomie und schafft so zusätzlich zur Verweil- und Spielnutzung eine hierzu passende attraktive Versorgung. Zudem kann, wenn auch nur im geringen Rahmen, weiterer dringend notwendiger Wohnraum geschaffen werden.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit noch nicht bekannt.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-08-25 FB 23_0073_WP18 Aufwertung eines Gru SAO.pdf

23.10.2024

1.9 MB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Mi., 08.09.2021
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:35