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Bebauungsplan Nr. 997 -Kurbrunnenstraße/Bachstraße-hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

FB 61/0228/WP18 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 997 -Kurbrunnenstraße/Bachstraße-hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Für die Fraktion der Grünen kündigt Herr Hucke Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung an. Man halte das dritte Gleis für immens wichtig und wolle daher diese Option für die zukünftige Entwicklung in jedem Fall sichern. Sollte hier zukünftig ein neues Brückenwerk entstehen, müsse hierfür eine qualitativ überzeugende sowie auch denkmalpflegerisch tragfähige Lösung gefunden werden. Man bitte die Verwaltung darum, rechtzeitig mit der Bahn in Gespräche einzutreten, um dies durch entsprechende Qualifizierungsverfahren sicherzustellen.

Für die SPD-Fraktion stimmt Herr Plum den Ausführungen von Herrn Hucke zu. Die Möglichkeit, ein drittes Gleis zu realisieren solle offengehalten werden, wobei eine zukünftige Entwicklung immer auch die Belange des unter Denkmalschutz stehenden Viadukts berücksichtigen müsse. Großen Handlungsbedarf sehe man zudem im Hinblick auf die Parkpalette, auch dies bitte man die Verwaltung nicht aus den Augen zu verlieren.

Für die Fraktion Die Linke schließt sich Herr Beus seinen Vorrednern an. Von großer Bedeutung sei aus seiner Sicht auch die geplante Rad-/ Fußwegeverbindung, der eine vom PKW-Verkehr unabhängige Alternative zur heutigen, unbefriedigenden Situation schaffen könne. Es sei wichtig, dass die liegenschaftlichen Voraussetzungen geschaffen würden, um diese Verbindung zügig zu realisieren.

Für die CDU-Fraktion weist Herr Baal darauf hin, dass das dritte Gleis derzeit nicht im Bundesverkehrswegeplan enthalten sei. Dennoch halte man es im Sinne einer vorausschauenden Planung für richtig, diese Möglichkeit für Aachen offenzuhalten, daher werde man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ebenfalls zustimmen.

Herr Rau regt an, die Verwaltung zusätzlich mit der Vorbereitung einer Vorkaufsrechtssatzung zu beauftragen.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger*innen sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 997 - Kurbrunnenstraße / Bachstraße- in der vorgelegten Fassung. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, eine Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich auf den Weg zu bringen und in der nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger*innen sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 997-Kurbrunnenstraße/Bachstraße- in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger*innen sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 997- Kurbrunnenstraße/Bachstraße- in der vorgelegten Fassung.

Erläuterungen

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-08-20 FB 61_0228_WP18 Bebauungsplan Nr. 99 sao

17.10.2024

31.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses - ACHTUNG: GEÄNDERTER SITZUNGSORT
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 23.09.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:43