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Straßenbeleuchtungsanlagen - Prioritätenliste 2021

FB 61/0201/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die CDU-BF hat eine redaktionelle Anmerkung. Auf der Seite 31 Nr. 9 B4, Fußweg zwischen Wacholder- und Zedernweg in Lichtenbusch, muss es richtig -in Oberforstbach- heißen. Im Übrigen stimmt die CDU-BF der Vorlage zu.

Die Grüne-BF wünscht sich, dass die Nr. 39 auf Seite 31, B4, Dorfstraße, Gäßchen entlang des Bechheimer Baches, in der Priorität hochgestuft wird, da es sich um eine Zuwegung zum ÖPNV handelt, die von vielen Schulkindern benutzt wird.

Herr von Thenen merkt an, dass es sich hier um die Prioritätenliste für 2021 handelt. Deshalb stehen vermutlich keine Haushaltsmittel zur Verfügung um eine Hochstufung noch in diesem Jahr zu erreichen. Aber es kann natürlich ein Antrag beschlossen werden, aus dem hervorgeht, dass die Bezirksvertretung eine andere Priorität setzen möchte.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt ergeht folgender ergänzter

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie bittet zu prüfen, ob Ziffer 39 nicht in eine vorgezogene Bewertung geraten kann.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung B0 Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B1 Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B2 Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B3 Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B4 Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B5 Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B6 Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2021 in der vorgeschlagenen Reihenfolge, soweit die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2021 in der vorgeschlagenen Reihenfolge, soweit die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen.

Erläuterungen

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-903-8; Kostenart 52350000; Erneuerung Straßenbeleuchtung

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

112.312,24*

112.312,24*

300.000

300.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

Ergebnis

112.312,24

112.312,24

300.000

300.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*Haushaltsansatz i.H.v. 100.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v.12.312,24 €

PSP-Element 4-120102-947-2; Kostenart 52350000; Kleinmaßnahmen

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

96.554,17**

96.554,17**

240.000

240.000

0

0

Abschreibungen

40.412,70

40.412,70

60.000

60.000

0

0

Ergebnis

136.966,87

136.966,87

300.000

300.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

**Haushaltsansatz i.H.v. 80.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 16.554,17 €

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

X

nicht

nicht bekannt

Begründung zur Klimarelevanz

Mit Beschluss der Maßnahmenliste werden im Jahr 2021 voraussichtlich an 6 Standorten 20 Leuchten zusätzlich aufgestellt. Durch die nötigen Bautätigkeiten entstehen in gewissem Umfang CO2-Emissionen, die ebenso wie die zur Produkt-(Maste+Leuchten) Herstellung nicht vermieden werden können. Die aufzustellende Beleuchtung verbessert aber insbesondere die Situation für zu Fuß Gehende, Radfahrende und ÖPNV-Nutzende und leistet somit einen Beitrag zur CO2-armen Mobilität.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-08-05 FB 61_0201_WP18 Strassenbeleuchtungsa SAO.pdf

19.10.2024

412.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 25.08.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:18