21. September 2021 um 17:00, Rathaus
TOP 5Öffentlich

Übersicht über die Übertragung von Ermächtigungen oberhalb der Wertgrenze vom Haushaltsjahr 2020 in das Haushaltsjahr 2021

FB 20/0060/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau Göddenhenrich-Schirk (sachk. Bürgerin) fragt zum Verständnis nach, ob die nachversandte Liste bei den Investitionen um die zwei aufgeführten zusätzlichen Maßnahmen ergänzt worden sei.

Dies wird von der Verwaltung bestätigt.

Ratsherr Pilgram weist darauf hin, dass die mit der Liste einhergehenden hohe Summe an Übertragungen nicht erfreulich sei. Eine hohe Zahl an Ermächtigungsübertragungen könne unterschiedliche Gründe haben. Dies zeige erneut, wie wichtig das Controlling entsprechender Maßnahmen sei. Eine regelmäßige Beschlusskontrolle müsse aus seiner Sicht implementiert werden.

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt die beigefügte Übersicht der Ermächtigungsübertragungen über 150.000 Euro einstimmig zur Kenntnis

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die beigefügte Übersicht der Ermächtigungsübertragungen über 150.000 Euro zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die beigefügte Übersicht der Ermächtigungsübertragungen über 150.000 Euro zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß Ziffer 2 der Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen im Rahmen des Jahresabschlusses vom 24.01.2018 sind dem Rat der Stadt die Ermächtigungsübertragungen oberhalb der im § 8 der Haushaltssatzung festgelegten Wertgrenze (150.000 Euro) vorzulegen.

Es handelt sich um die Übertragung von Ermächtigungen (fortgeschriebene Haushaltsansätze) in das Haushaltsjahr 2021 insbesondere aufgrund bestehender rechtlicher Verpflichtungen aus Vorjahren. Die Haushaltsansätze wurden bereits in Vorjahren im Rahmen der Haushaltsplanung durch den Rat festgesetzt.

Als Anlage beigefügt ist je eine Übersicht der in das Jahr 2021 übertragenen Ermächtigungen mit Stand vom 25.08.2021 für den Ergebnis- und den Investitionsplan.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 16 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-08-25 FB 20_0060_WP18 Uebersicht ueber die Ue SAO.pdf

7.11.2024

264.3 KB

Metadaten

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Ö 5
Sitzung
Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 21.09.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:38