30. September 2021 um 17:00, Mensa des Couven-Gymnasiums
TOP 11Öffentlich

Sachstandsbericht zum Förderprogramm „Aufholen nach Corona“

FB 45/0137/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Opitz erkundigt sich nach der Art der Verteilung der Mittel der ersten Säule des Förderprogramms.

Herr Brötz erläutert, dass die Mittel aus dem Programm „Extra Geld“ genau definiert seien. 30 % stünden den Schulen direkt zur Verfügung, 40 % würden dem Schulträger zur Verfügung gestellt und weitere 30 % der Fördersumme würden in Form von Bildungsgutscheinen verteilt. Die Höhe der Fördersumme je Schule sei durch das Ministerium festgelegt worden. Über dieses Schulbudget könnten die Schulen frei verfügen. Zudem gäbe es noch Mittel zur Verwendung durch den Schulträger. Über die Verwendung dieses Budgets würde der ASW in einer Vorlage am 02.11. entscheiden. So sei es beispielsweisemöglich, Teile des Schulträgerbudgets ebenfalls direkt den Schulen zur Verfügung zu stellen. Der Umgang mit den sogenannten Bildungsgutscheinen sei noch nicht abschließend in der Förderrichtlinie geklärt.

Herr Kaldenbach ergänzt, dass die Schulen selbst entscheiden sollten, für welche SuS eine intensive Förderung nötig sei, sodass Lernrückstände gezielt aufgeholt werden könnten. Die Bildungsgutscheine würden dann durch Schulen an die Familien ausgegeben werden. Das Ministerium sei scheinbar derzeit dabei, Bildungsanbieter zu zertifizieren, bei welchen die Gutscheine dann eingelöst werden könnten. Er gehe davon aus, dass Mitte Oktober weitere Informationen zum Verfahren bekannt gegeben werden. Die Verwendung des Schulträgerbudgets würde in der kommenden Sitzung dem ASW zur Entscheidung vorgelegt. Bis dahin werde ein Konzept zur Vorgehensweise seitens der Verwaltung erarbeitet. Das Programm „Extra Zeit“ laufe bereits seit Februar und es seien bislang viele Projekte von verschiedenen Trägern umgesetzt worden. Dabei handele es sich allerdings jeweils um Einzelanträge.

Herr Auler erkundigt sich, wie die Verwendungsnachweise für die Förderprojekte erfolgen müssen.

Herr Kaldenbach erklärt, dass nach jetzigem Stand ein vereinfachter Verwendungsnachweis vorgegeben sei. Die Stadt Aachen als Zuwendungsempfänger müsse die ordnungsgemäße Verwendung gegenüber dem Land erklären. Als Basis dafür werde im Vorfeld eine Erklärung der Schulen für die Verwendung der Budgets eingeholt. Für eine mögliche Prüfung sei eine transparente Dokumentation,und damit eine von dem städtischen Schulbudget getrennte Bewirtschaftung, notwendig. Auf Nachfrage von Herr Krause erklärt Herr Kaldenbach, dass den Ersatzschulen die Mittel sowohl für den Strang „Extra-Geld“ als auch den Strang „Extra-Personal“ durch die Stadt Aachen weitergeleitet würden. Hinsichtlich des Verwendungsnachweises würden die gleichen Anforderungen gelten.

Frau Griepentrog erläutert, dass die Fördersumme je Schule bei den privaten Schulen auf der Zuwendungsliste des Landes einen höheren Betrag ausweisen würde als bei den städtischen Schulen. Dies sei damit zu erklären, dass bei den privaten Schulen die Personalkosten ebenfalls gefördert würden. Bei den städtischen Schulen laufe die Förderung der Personalkosten direkt über das Land.

Frau Heider dankt der Verwaltung für die ausführlichen Erläuterungen. Sie bittet bei der Erarbeitung der Vorlage zur Verteilung des Schulträgerbudgets darum, möglichst eine sozialindizierte Verteilung anzustreben.

Herr Brötz erläutert, dass die Mittel bis zum 31.12.2022 verwendet werden müssten. Es bestehe also bereits jetzt die benannte zeitliche Umsetzungsproblematik. Daher könnte sich die Verwaltung nur auf bestehende sozialindizierte Kriterien, wie beispielsweise den Grundschulfonds, beziehen und keine neuen Kriterien entwickeln. Dies sei aus zeitlichen Gründen nicht machbar.

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Bund und Länder haben auf Grundlage einer Bund-Länder-Vereinbarung das Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ vor den Sommerferien beschlossen. Nach den ersten damit verbundenen Presseberichten inklusive einer ersten groben Übersicht, in welchen Förderbereichen (Säulen) sich die zur Verfügung gestellten Fördermittel verteilen werden,war lange Zeit unklar, unter welchen Rahmenbedingungen und Förderbestimmungen die Mittel letztlich vor Ort bewilligt werden.

In der Anlage wird noch einmal eine Übersicht über das Gesamtprogramm beigefügt, die bereits in den Sitzungen des KJA am 24.08.2021 sowie der Sitzung des ASW am 26.08.2021 vorgestellt wurde (s. Anlage 1).

Zwischenzeitlich liegen erste weitergehende Informationen, wie auch erste Förderbescheide für die Fördersäulen I, sowie II und III vor.

Die in der FördersäuleI beinhalteten Förderbereiche „Extra-Zeit“ und das „Helferprogramm“ für die Ganztags- und Betreuungsangebote im Bereich Extrapersonal galten bereits auch schon für das letzte Schuljahr, so dass diese Programme fortgeführt und im Rahmen der laufenden Verwaltung auf Antrag und in Kooperation mit den Schulen/Freien Trägern der Jugendhilfe sowie anderen Leistungspartnern abgewickelt werden.

Insbesondere für die Fördersäule „Extra-Geld“ besteht seitens der Verwaltung trotz erster konkretisierender Hinweise immer noch erheblicher Klärungs- und Abstimmungsbedarf, unter welchen Rahmenbedingungen die Gelder weiter zu verteilen sind.

Hierbei ist insbesondere das „freiverfügbare“ Schulträgerbudget von Bedeutung. Da aber weder die Verfahrensvorschriften endgültig geklärt sind, noch die Wechselwirkungen zu anderen Förderbereichen (z. B. Bildungsgutscheine), kann hierzu abschließend noch keine Gesamtkonzeption zur Umsetzung erfolgen. Beabsichtigt ist, dass dem Kinder- und Jugendausschuss und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung in der gemeinsamen Sitzung im November eine hoffentlich umfassende Gesamtkonzeption vorgelegt werden kann.

Insgesamt ist die Förderkulisse für alle Träger, Schulen und Leistungspartnern sowie für den öffentlichen Jugendhilfe- und Schulträger extrem ambitioniert, da die Gelder bis zum 31.12.2022 bzw. 31.12.2021 im Sinne der Förderbestimmungen verausgabt sein müssen.

Festzustellen ist, dass dies auch in „normalen“ Zeiten für alle Partner extrem herausfordernd wäre. Die akute Situation und die Belastung der vergangenen Monate verschärfen dies deutlich.

Dennoch ist die Verwaltung in Kooperation mit den freien Trägern der Jugendhilfe, den Schulen und den anderen Leistungspartnern bemüht, eine zielgerichtete und zweckdienliche Umsetzung auszuschöpfen.

  1. Vorliegende Anträge

Im Rahmen der Gespräche der letzten Wochen haben sich bereits mehrere Maßnahmen hinreichend konkretisiert, so dass diese aus Sicht der Verwaltung beschieden werden können. Es handelt sich um einen Antrag des Caritasverbands, einen Antrag der KatHo Aachen, sowie einen Antrag des Kinderschutzbundes Aachen. Die Vorhaben könnten, sofern eine Mittelbewilligung erfolgt, zum 01.10.2021 begonnen werden.

Im Weiteren wird seitens des Fachbereiches eine Koordinationsstelle im Bereich Schulsozialarbeit als Mittler des Patenprojektes in der Fördersäule II und III eingerichtet.

Weitere Informationen zu den Anträgen finden sich in Anlage 2 zu dieser Vorlage.

Bei der Prüfung der eingehenden Anträge berücksichtigt die Verwaltung u.a. die folgenden Kriterien, um eine Entscheidung für eine Bewilligung zu treffen:

  • Die beantragte Maßnahme ist im Sinne der von Landesseite bewilligten Fördermittel förderfähig
  • Mit der Maßnahme wird die Zielsetzung der bewilligten Fördermittel berücksichtigt und das Angebot entspricht der aktuellen Bedarfslage
  • Die beantragten Finanzmittel sind angemessen
  1. Vorschlag der Verwaltung

Vor dem Hintergrund der zeitlichen Herausforderung schlägt die Verwaltung vor, die in dieser Vorlage aufgeführten Maßnahmen in Vorgriff auf die für November geplante Gesamtkonzeption bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu bewilligen und damit verbunden im Interesse der Kinder kurzfristig umgesetzt werden können.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die beabsichtigte Bewilligung der beiden in dieser Vorlage aufgeführten Anträge erfolgt haushaltsneutral. Die Maßnahmen enthalten eine 100%ige Landesförderung. Die haushalterische Darstellung der von Landesseite bewilligten Fördermittel ist aktuell noch in Vorbereitung und Bearbeitung.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-09-08 FB 45_0137_WP18 Sachstandsbericht zu SAO.pdf

19.11.2024

308.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 30.09.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen werden nachgereicht
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:45

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen