28. September 2021 um 17:00, Tivoli Aachen, Club Lounge 1
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Sachstandsbericht zum Förderprogramm „Aufholen nach Corona“

FB 45/0137/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Nach Ansicht von Frau Haring sei es begrüßenswert, dass durch das Förderprogramm eine umfangreiche Fördersumme zur Verfügung gestellt werde. Gleichzeitig kritisiert sie allerdings die bürokratischen Verfahrenswege und dass bis zur tatsächlichen Ausschüttung von Geldern eine lange Zeitspanne vergehen würde. Beispielsweise könnten die Bildungsgutscheine nicht vor den Herbstferien ausgegeben werden, obwohl die anspruchsberechtigten Kinder bereits jetzt die Schule besuchen würden und nicht erst nach den Herbstferien. Daher erkundigt sie sich danach, warum die Schulen und das dortige Personal (wie Lehr- und pädagogische Fachkräfte sowie die Leitungen) nicht stärker in die Verantwortung genommen und die Verwendung der Mittel der Fördersäule I nicht direkt über diese koordiniert werden könnten. Dies hätte neben einer zu erwartenden Beschleunigung des Verfahrens auch den Vorteil, dass die Fachkräfte zum einen vor Ort als erste Ansprechpersonen agieren und zum anderen eigenständig Unklarheiten oder Fragen abstimmen könnten. Ihrer Ansicht nach würden die Fachlehrkräfte die Bedarfe ihrer Schülerinnen und Schüler kennen. So würde beispielsweise auch nicht jedes Kind eine Förderung nach dem Förderbaustein „Extra-Blick“ benötigen. Bei der Umsetzung habe ihrer Kenntnis nach auch bereits die Katholische Hochschule Aachen ihre Unterstützung angeboten, ebenso könnten auch Lehramtsanwärter*innen oder hinzugezogen werden.

Frau Schwier unterstützt die grundsätzliche Intention von Frau Haring nach einer Entbürokratisierung der Vorgänge. Bund und Land hätten das Programm zum großen Teil so gestaltet, dass nicht die Lehrkräfte bzw. die Schulen in die Organisation einsteigen könnten, sondern dass dies von externen Trägern übernommen werden müsse.

Herr Brötz ergänzt, dass der Förderbaustein „Extra-Geld“ eine Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln Schulbudgets und Schulträgerbudgets für eine finanzielle Unterstützung der Schulen vor Ort vorsehe. Die Stadt Aachen habe hier für die Jahre 2021 und 2022 eine Summe von ca. 1.45 Mio. Euro erhalten, davon müssten mindestens 30 % (demnach rund 435.000 Euro) als Schulbudget an die Schulen weitergeleitet werden. Über dieses Budget könnten die Schulen weitestgehend frei verfügen, dies sei demnach sehr unbürokratisch. Sobald die Mittel eingegangen seien, würden diese umgehend an die Schulen weitergeleitet. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung müsse dann gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendausschuss in der gemeinsamen Sitzung am 02.11.2021 darüber entscheiden, wie der weitere Umgang mit dem Schulträgerbudget gestaltet werden solle. Hinsichtlich der Bildungsgutscheine warte die Verwaltung derzeit noch auf die Veröffentlichung spezifischerer Förderrichtlinien. Nach aktuellem Kenntnisstand beabsichtige das Land, Anbieter zu zertifizieren. Sobald dies erfolgt sei, sollen die Gutscheine über die Schulen an die Schülerinnen und Schüler verteilt werden.

Frau Schwier ergänzt, dass die Mittel bis Ende 2022 verausgabt sein müssten.

Herr Pauls erkundigt sich danach, ob die Politik über die Verwendung der Schulbudgets entscheiden könne.

Herr Brötz konkretisiert, dass mindestens 30 % der Gesamtfördersumme als Schulbudgets an die Schulen weiterzuleiten seien. Daneben gebe es noch ein separates Schulträgerbudget, über dessen Ausgestaltung die Politik am 02.11.2021 entscheiden könne und müsse.

Frau Schmitt-Promny ist erfreut darüber, dass die Beratung über die Schulträgerbudgets in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Ausschusses für Schule und Weiterbildung erfolgen werde, da im Grunde beide Gremien von der Thematik betroffen seien. Sie könne allerdings das von Seiten des Landes geplante Zertifizierungsverfahren der Anbieter nicht nachvollziehen, da es sich bei diesen um bereits anerkannte und erfahrene Träger der Jugendhilfe handele. Weiterhin bewerte sie es als positiv, dass die Koordination der Mittel nicht über die Lehrkräfte erfolge. Diese seien ihrer Ansicht nach derzeit vollauf damit ausgelastet, Lernrückstände aufzuarbeiten und ihre Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit sowie ihres sozialen Lernens zu unterstützen.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Bund und Länder haben auf Grundlage einer Bund-Länder-Vereinbarung das Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ vor den Sommerferien beschlossen. Nach den ersten damit verbundenen Presseberichten inklusive einer ersten groben Übersicht, in welchen Förderbereichen (Säulen) sich die zur Verfügung gestellten Fördermittel verteilen werden,war lange Zeit unklar, unter welchen Rahmenbedingungen und Förderbestimmungen die Mittel letztlich vor Ort bewilligt werden.

In der Anlage wird noch einmal eine Übersicht über das Gesamtprogramm beigefügt, die bereits in den Sitzungen des KJA am 24.08.2021 sowie der Sitzung des ASW am 26.08.2021 vorgestellt wurde (s. Anlage 1).

Zwischenzeitlich liegen erste weitergehende Informationen, wie auch erste Förderbescheide für die Fördersäulen I, sowie II und III vor.

Die in der FördersäuleI beinhalteten Förderbereiche „Extra-Zeit“ und das „Helferprogramm“ für die Ganztags- und Betreuungsangebote im Bereich Extrapersonal galten bereits auch schon für das letzte Schuljahr, so dass diese Programme fortgeführt und im Rahmen der laufenden Verwaltung auf Antrag und in Kooperation mit den Schulen/Freien Trägern der Jugendhilfe sowie anderen Leistungspartnern abgewickelt werden.

Insbesondere für die Fördersäule „Extra-Geld“ besteht seitens der Verwaltung trotz erster konkretisierender Hinweise immer noch erheblicher Klärungs- und Abstimmungsbedarf, unter welchen Rahmenbedingungen die Gelder weiter zu verteilen sind.

Hierbei ist insbesondere das „freiverfügbare“ Schulträgerbudget von Bedeutung. Da aber weder die Verfahrensvorschriften endgültig geklärt sind, noch die Wechselwirkungen zu anderen Förderbereichen (z. B. Bildungsgutscheine), kann hierzu abschließend noch keine Gesamtkonzeption zur Umsetzung erfolgen. Beabsichtigt ist, dass dem Kinder- und Jugendausschuss und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung in der gemeinsamen Sitzung im November eine hoffentlich umfassende Gesamtkonzeption vorgelegt werden kann.

Insgesamt ist die Förderkulisse für alle Träger, Schulen und Leistungspartnern sowie für den öffentlichen Jugendhilfe- und Schulträger extrem ambitioniert, da die Gelder bis zum 31.12.2022 bzw. 31.12.2021 im Sinne der Förderbestimmungen verausgabt sein müssen.

Festzustellen ist, dass dies auch in „normalen“ Zeiten für alle Partner extrem herausfordernd wäre. Die akute Situation und die Belastung der vergangenen Monate verschärfen dies deutlich.

Dennoch ist die Verwaltung in Kooperation mit den freien Trägern der Jugendhilfe, den Schulen und den anderen Leistungspartnern bemüht, eine zielgerichtete und zweckdienliche Umsetzung auszuschöpfen.

  1. Vorliegende Anträge

Im Rahmen der Gespräche der letzten Wochen haben sich bereits mehrere Maßnahmen hinreichend konkretisiert, so dass diese aus Sicht der Verwaltung beschieden werden können. Es handelt sich um einen Antrag des Caritasverbands, einen Antrag der KatHo Aachen, sowie einen Antrag des Kinderschutzbundes Aachen. Die Vorhaben könnten, sofern eine Mittelbewilligung erfolgt, zum 01.10.2021 begonnen werden.

Im Weiteren wird seitens des Fachbereiches eine Koordinationsstelle im Bereich Schulsozialarbeit als Mittler des Patenprojektes in der Fördersäule II und III eingerichtet.

Weitere Informationen zu den Anträgen finden sich in Anlage 2 zu dieser Vorlage.

Bei der Prüfung der eingehenden Anträge berücksichtigt die Verwaltung u.a. die folgenden Kriterien, um eine Entscheidung für eine Bewilligung zu treffen:

  • Die beantragte Maßnahme ist im Sinne der von Landesseite bewilligten Fördermittel förderfähig
  • Mit der Maßnahme wird die Zielsetzung der bewilligten Fördermittel berücksichtigt und das Angebot entspricht der aktuellen Bedarfslage
  • Die beantragten Finanzmittel sind angemessen
  1. Vorschlag der Verwaltung

Vor dem Hintergrund der zeitlichen Herausforderung schlägt die Verwaltung vor, die in dieser Vorlage aufgeführten Maßnahmen in Vorgriff auf die für November geplante Gesamtkonzeption bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu bewilligen und damit verbunden im Interesse der Kinder kurzfristig umgesetzt werden können.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die beabsichtigte Bewilligung der beiden in dieser Vorlage aufgeführten Anträge erfolgt haushaltsneutral. Die Maßnahmen enthalten eine 100%ige Landesförderung. Die haushalterische Darstellung der von Landesseite bewilligten Fördermittel ist aktuell noch in Vorbereitung und Bearbeitung.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-09-08 FB 45_0137_WP18 Sachstandsbericht zu SAO.pdf

19.11.2024

308.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 28.09.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen werden nachgereicht.
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:43

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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