30. September 2021 um 17:00, forum M der Mayerschen Buchhandlung AC
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Stiftung "Alten- und Siechenfonds" - Verwendung von Stiftungsmitteln; hier: Zuschuss Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen, Projekt "TANDEMmia"

FB 20/0046/WP18 · Entscheidungsvorlage

Stiftung "Alten- und Siechenfonds" - Verwendung von Stiftungsmitteln; hier: Zuschuss Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen, Projekt "TANDEMmia"

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Deumens informiert das Gremium, dass Frau Honnef vom Diakonischen Werk im Kirchenkreis Aachen e.V. krankheitsbedingt das Projekt heute nicht persönlich vorstellen kann.

Das Projekt „TANDEMmia“ ist in vergangenen Sitzungen des Gremiums bereits thematisch behandelt worden und daher bekannt.

Seitens des Gremiums bestehen keine Wortmeldungen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig ohne Enthaltungen.

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt den Zuschuss in Höhe von 37.833,- € an das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen zum Projekt „TANDEMmia“ aus der Stiftung „Alten- und Siechenfonds“.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt den Zuschuss in Höhe von 37.833,- € an das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen zum Projekt „TANDEMmia“ aus der Stiftung „Alten- und Siechenfonds“.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Antrag vom 31.05.2021 beantragte das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen e.V. für sein Projekt „TANDEMmia“ einen Zuschuss in Höhe von 37.833,- € für den Zeitraum Januar bis Dezember 2021. In die Gesamtkosten von 62.833,- € werden 10.000,- € Eigenmittel eingebracht. Ein Zuschuss über 15.000,- € soll von der StädteRegion erfolgen.

Durch die Stiftungsverwaltung konnte festgestellt werden, dass das vorgenannte Projekt dem Satzungszweck der Stiftung „Alten- und Siechenfonds“ entspricht. Die Leitstelle „Älter werden in Aachen“ befürwortet das Projekt, welches bereits in der Vergangenheit aus Mittel des Alten- und Siechenfonds unterstütz wurde (2016: 41.000 €; 2018 und 2019: 30.000 €; 2020: 25.000 €).

Die Zweckidentität im Sinne der steuerlichen Gemeinnützigkeit ist ebenfalls gegeben (Altenhilfe).

Der o.g. Betrag kann durch die Stiftung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel lt. Haushaltsplan, als Zuschuss gewährt werden.

Gemäß § 6 b) der Satzung der Stiftung „Alten- und Siechenfonds“ entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadt Aachen über unterjährige Einzelmaßnahmen bei einem Betrag von über 20.000 Euro über die Vergabe der Stiftungsmittel.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Es werden 37.833,- € Stiftungsmittel aus dem Haushaltsansatz für Zuschüsse an übrige Bereiche des Alten- und Siechenfonds zur Verfügung gestellt.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-07-19 FB 20_0046_WP18 Stiftung _Alten- und SAO.pdf

19.11.2024

4.8 MB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 30.09.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:45