30. September 2021 um 17:00, forum M der Mayerschen Buchhandlung AC
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Aufstockung des Verhütungsmittelfonds - Ratsantrag Nr. 152/18 der SPD-Fraktion vom 08.06.2021

FB 56/0096/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Deumens informiert das Gremium darüber, dass auf Seite 13 der Einladung in der Tabelle „konsumtive Auswirkungen“ folgende Jahreszahlen zu ergänzen sind:

Ansatz 2021: 15.000 €

Fortgeschriebener Ansatz 2021: 20.000€

Ansatz 2022 ff: 45.000 €

Fortgeschriebener Ansatz 2022ff: 60.000 €

Danach erteilt er Frau Koentges das Wort. Diese dankt dafür, dass der Antrag so schnell zur Entscheidung kommt und eine Erhöhung bereits für das laufende Jahr möglich ist.

Im Anschluss berichtet Frau Breihahn in ihrer Funktion als Beratungsstellen-Leiterin. Sie stellt die Arbeit von donum vitae vor und weist auf die „Höchstgrenzen für die Bewilligung der Verhütungsmittel“ (diesem Protokoll als Anlage beigefügt) hin. Die Stadt Aachen verfügt seit 2009 über den Verhütungsmittelfonds und es zeigt sich täglich, dass die Aufstockung des Förderungsbetrags dringend erforderlich ist.

Die Mittel für 2021 sind bereits jetzt bei donum vitae als auch bei pro familia aufgebraucht, mit der Folge, dassetliche Frauen abgewiesen wurden und werden.

Wegen der hohen Anzahl an Antragsteller*innen erfolgt die Förderung im Einzelfall maximal in Höhe von 50 %, obwohl bei bereiten Mitteln ein höherer Förderanteil (90%) aufgrund der Richtlinien grundsätzlich möglich ist und oft auch sinnvoll erscheint. Der Eigenanteil der Antragsteller*innen von 50% ist von diesen oft nicht in der Frist von 3 Monaten zu erbringen, so dass die grundsätzlich zugesagte Förderung leider oft wegfallen muss.

Der Vorsitzende dankt Frau Breihahn für ihren Vortrag und stellt fest, dass eine Erhöhung der Förderung um 5.000 € grundsätzlich nur ein erster Schritt sein kann und dass dringend weitere Fördermöglichkeiten zu finden sind.

Der Beschluss erfolgt einstimmig bei einer Enthaltung.

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt eine Erhöhung des Verhütungsmittelfonds der Stadt Aachen ab dem Haushaltsjahr 2021 auf jährlich 20.000 Euro.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt eine Erhöhung des Verhütungsmittelfonds der Stadt Aachen ab dem Haushaltsjahr 2021 auf jährlich 20.000 Euro.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Jahr 2004 wurde die Sozialgesetzgebung dahingehend verändert, dass Sozialhilfeempfänger*innen keine Leistungen mehr gewährt werden konnten, die über diejenigen der gesetzlichen Krankenkassen hinausgingen. Das bedeutete, dass Frauen ab dem 21. Lebensjahr keine

Leistungen mehr zur Familienplanung wie Verhütungsmittel oder für eine Sterilisation erhielten.

Die Schwangerschaftsberatungsstellen erfuhren daraufhin immer öfter, dass Frauen alleine deshalb nicht oder nicht sicher verhüteten, weil ihnen das Geld für die Antibabypille oder ein anderes Verhütungsmittel fehlte. Dies hatte bei den betroffenen Frauen häufig eine ungeplante und nicht selten eine ungewollte Schwangerschaft zur Folge.

Im Februar 2009 fasste der damalige Sozial- und Gesundheitsausschuss der Stadt Aachen auf Anfrage der Aachener Schwangerschaftsberatungsstellen den Beschluss, zur Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben der Beratungsstellen im Rahmen der Hilfen zur Familienplanung Mittel in Höhe von 15.000 Euro jährlich zur Verfügung zu stellen. Seit dem Jahr 2009 werdendie diesbezüglichen Mittel in unveränderter Höhe von 15.000 Euro im städtischen Haushalt eingeplant.

Der Verhütungsmittelfonds ermöglicht es Frauen und Männern mit geringem Einkommen (Bezieher*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, SGB IIund SGB XII sowie Personen mit vergleichbarem Einkommen wie SGB II oder SGB XII) , bei den Beratungsstellen einen Zuschuss zu ärztlich verordneten Hilfsmitteln zur Familienplanung (Antibabypille, Verhütungspflaster und Novaring in Härtefällen, Hormonspiralen, Hormonstäbchen, Kupferspiralen, Sterilisation bei Frauen und Männern) zu beantragen. Die Zuschüsse der Beratungsstellen an die Berechtigten betragen 50 Prozent bzw. in Härtefällen bis maximal 90 Prozent der Kosten für das jeweilige Hilfsmittel zur Familienplanung.

Derzeit sind in Aachen 2 Beratungsstellen - donum vitae und Pro Familia - tätig, die Zuwendungen aus dem Verhütungsmittelfonds erhalten. Die jährliche Mittelvergabe erfolgt auf der Grundlage der Fallzahlen des Vorjahres.

Mit Ratsantrag vom 08.06.2021 beantragt die SPD-Fraktion unter Bezugnahme auf Berichte beider Beratungsstellen, ab dem Jahr 2021 eine dauerhafte Aufstockung des Verhütungsmittelfonds auf 5.000 Euro, insbesondere, da laut Jahresbericht donum vitae im Jahr 2020 in 18 Fällen aufgrund der Erschöpfung des Budgets ersuchte Leistungen des Verhütungsmittelfonds nicht mehr gewährt werden konnten.

Zudem können infolge der Höhe des bislang verfügbaren Budgets fast ausschließlich nur maximal die jeweils 50 % der Kosten für die Verhütungsmittel übernommen werden und durch die Antragsteller*innen selbst ist ein entsprechend hoher Eigenanteil zu leisten. Daraus resultiert wiederum, dass Hilfen letztlich nicht in Anspruch genommen werden (können), da der zu leistende Eigenanteil oft nicht aufgebracht werden kann. Es wird dann auf preiswertere, aber unsichere Verhütungsmethoden ausgewichen, was nicht als zielführend angesehen werden kann.

Der bisherige Aufwand des Verhütungsmittelfonds in Höhe von 15.000 Euro wird aus Stiftungsmitteln des Elisabethspitalfonds sowie des Kinder- und Jugendfonds gedeckt.

Eine Deckungsmöglichkeit hinsichtlich des Mehraufwands aus Haushaltsmitteln des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung des Mehraufwandsstehen ebenfalls nicht zur Verfügung.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

15.000 €

20.000 €

45.000 €

60.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-09-02 FB 56_0096_WP18 Aufstockung des Verh SAO.pdf

19.11.2024

15.4 MB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 30.09.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:45

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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