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Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK), Umsetzungsstand

FB 36/0079/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Die Vorlage wurde durch den Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36) zur Beratung eingebracht.

Die Kollegin des Fachbereiches 36 steht aufgrund eines anderen Termins nicht für erläuternde Ausführungen zur Vorlage zur Verfügung.

Herr Schavan leitet daher das Wort bezüglich der ergänzenden Erläuterung an den Abteilungsleiter der Technischen Abteilung Projekte und Energie, Herrn Diplom-Ingenieur Martin Lambertz, weiter.

Herr Lambertz führt ergänzend zur Vorlage nachfolgend aus und stellt den Zwischenstand der IKSK- Maßnahmen dar:

I.Photovoltaik-Projekt (PV- Projekt)

Stellenbesetzung

Die beiden Stellen zum PV- Projekt sind ausgeschrieben worden; eine Stelle im Bereich der Hochbautechnischen Abteilung kann zum 01.11.2021 besetzt werden. Nach zunächst erfolgreicher Personalgewinnung jedoch letztlich dennoch erfolgter Absage musste die zweite Stelle im Technischen Bereich erneut ausgeschrieben werden. Dieses Verfahren dauert aktuell an.

Dies führt zu einer Verzögerung des Projektbeginns, da erst mit der Besetzung und Einarbeitung der beiden Stellen, die Detailplanung beginnen kann und Ausschreibungen erstellt werden können.

Objektuntersuchung

Die Dachflächen wurden intern hinsichtlich der Dachoberfläche untersucht und nach Zustand bewertet. Hieraus werden entsprechende Sanierungsmaßnahmen abgeleitet. Die statische Untersuchung des Daches stellt sich hinsichtlich der Vergabe als zeitaufwendig dar, da die Leistung über ein Interessenbekundungsverfahren (IBK) mit anschließender losweisen Vergabe erfolgt. Hierzu sind bereits mehrere Abstimmungstermine mit dem Fachbereich Recht und Versicherungen (FB 30) und dem Fachbereich Vergabe-, Vertrags- und Fördermittelmanagement (FB 60) erfolgt. Zur eindeutigen Kalkulation des Angebotes seitens der Auftragnehmer, ist die Angabe erforderlich, ob eine vorhandene Statik vorliegt. Ab dem 01.10.2021 ist eine studentische Hilfskraft mit der Aufgaben betraut, die Archive des Gebäudemanagement und des Bauordnungsamtes auf statische Unterlagen zu durchforsten. Die Ausschreibung wird anschließend durchgeführt. Eine Vergabe wird voraussichtlichim November erfolgen. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass bis zum 1. Quartal 2022 die statischen Ergebnisse vorliegen werden.

Pilotanlage

Die Pilotanlage, als Kick OFF zum Start des PV- Projektes wurde mit dem „Objekt Birkstraße“ ausgeschrieben und für Anfang Oktober 2021 geplant. Leider haben sich auf die Ausschreibung der PV- Anlage mit einer Leistung von 75 kWp keine Bewerber gemeldet. Nach Rücksprache mit den Firmen wurde uns eine derzeitige personelle Überlastung als auch Schwierigkeiten bei den Materiallieferungen mitgeteilt.

Die Ausschreibung wird wiederholt mit einem Installationstermin im April 2022.

Daher muss die Veranstaltung zum Start des PV- Projektes auf das Frühjahr 2022 verlegt werden.

In der Kombination mit der Dachsanierung des Kaiser Karl- Gymnasiums, wird in Absprache mit der Denkpflege eine 20 kWp PV- Anlage installiert werden.Die Installation ist für Januar 2022 geplant.

Verfahrensabstimmung

In einem Arbeitskreis mit der Stawag, Regionetz und einem Wirtschaftsprüferbüro werden die Abläufe des künftigen Handelns, als auch die rechtlichen- und finanziellen Auswirkungen bearbeitet. Zum Ende dieses Jahres werden alle Prozesse dargestellt und die Voraussetzungen geschaffen sein.

So wird zum Beispiel ein Strom-Bilanzkreis Stadt Aachen errichtet, in welchem alle städtischen Lieferstellen mit intelligenten Messstellen angemeldet werden, um die Ein- und Ausspeise- Strommengen zu bilanzieren. Dieses Verfahren ist sehr komplex und bedarf auch der rechtlichen und finanztechnischen Prüfung. Ebenfalls bedarf die steuerliche Betrachtung von BGA’s (Betrieb Gewerblicher Art) detaillierter Betrachtung welche in Abstimmung mit FB 20 erfolgt.

Weiteres Vorgehen

Die geplante Ausschreibung, welche für das Jahr 2021 vorgesehen war, wird sich auf das 1. Quartal 2022 verschieben. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die derzeitige Lieferproblematik im Metall- und Elektro- Bereich weiter auswirkt.

Im Weiteren ist vorgesehen, die ursprüngliche geplante Ausschreibung für das 1. Quartal 2022 im 3. Quartal 2022 durchzuführen, sodass der Projektablauf bis zum Jahr 2025 eingehalten werden kann.

II. Dachbegrünung

Als erstes Projekt zur Dachbegrünung wurde das Dach der Turnhalle Sandkaulstraße, der Vierten Gesamtschule ausgewählt. Das Gebäude liegt sowohl in der Belastungszone, die im stadtklimatischen Anpassungskonzept ausgewiesen ist, als auch in der im künftigen Flächennutzungsplan (FNP) als „Vorsorgebereich Stadtklima“ ausgewiesenen zentralen Innenstadtlage.

Die Ausführung der Begrünungsarbeiten hat im Sommer stattgefunden und ist Anfang August 2021 fertig gestellt worden.

III. Bonussystem Schulen

Das Projekt Bonussystem Schulen wird als„ACtive for Future“ weitergeführt. Gemeinsam mit dem Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36) und dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) erfolgt die Projektentwicklung. Derzeit erfolgt die Planung der Workshops und der Startveranstaltung, welche für Anfang Februar 2022 geplant ist. Im Weiteren wird dann das Gebäudemanagement (E26) die Projektleitung übernehmen.

Die Ausschreibung der halben Stelle (Teilzeitstelle) wird noch in diesem Jahr durchgeführt, mit der Hoffnung einer möglichen Besetzung zum Jahresbeginn.

IV. Energetische Sanierung

Die zusätzliche Vollzeitstelle wurde ausgeschrieben und wird voraussichtlich zum 01.11.2021 besetzt.

Nach Einarbeitung wird mit der Planung energetischer Sanierungen begonnen, welche sich vorrangig auf die Dachflächen zukünftiger PV- Anlagen konzentrieren werden.

In einem nachfolgendem Austausch regt Ratsherr Schaadt nochmals an, ein Portfolio aller städt. Objekte (ohne Wohnraumgebäude) zu erstellen und den status quo zu erheben. Aus dieser Übersicht soll abgeleitet werden können, welcher Invest erforderlich ist, um die Gebäude auf das gewünschte energetische Niveau zu heben. Damit einer hergehend ließe sich der Umfang eines Investitionsstaus ablesen. Maßnahmen mit geringerem Invest jedoch hohem Effekt seien ableitbar, um ein möglichst hohes Maß an CO2- Einsparung zu generieren.

Herr Schavan weist darauf hin, dass das Gebäudemanagement Betreiber von rd. 700 Objekten ist und daher die Aufstellung eines im vorgenannten Umfang beschriebenen Portfolio sehr umfassenden Vorbereitungen bedarf und Arbeitszeit binden würde. Insbesondere sei auch die Frage der Transparenz der dann erhobenen Daten zu definieren.

Vor Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss Gebäudemanagement weist der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schaadt darauf hin, dass der in der Beratungsfolge vorhergehende mit der Kompetenz Entscheidung zuständige Ausschuss Klima und Umwelt in seiner Sitzung am 24.08.2021 einen geänderten Beschluss gefasst hat:

„Der AUK nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand des IKSK zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung eine Anpassung des bestehenden IKSK an die verschärften Klimaziele und eine Fortschreibung des IKSK für die Jahre 2025-2030 auf den Weg zu bringen.

Zwischenergebnisse sollen der Politik in interfraktionellen Workshops präsentiert werden.

Ratsherr Schaadt bittet die Verwaltung um Erläuterung der Auswirkungen dieser geänderten Beschlussfassung.

Dazu führt Herr Lambertz aus, dass die geänderte Beschlussfassung im Ausschuss Umwelt und Klima auf die seitens der Europäischen Union und des Bundes geänderten höheren gesetzlichen Anforderungen zurückzuführen ist.

Er erläutert, dass daraus resultierend, der IKSK entsprechend angepasst und fortgeschriebenwerden soll, um diese nun geltenden gesetzlichen Klimaziele zu erreichen.

Die Ausschussangehörenden beraten nachfolgend wie mit der in der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Klima (AUK) vom 24.08.2021 geänderten Beschlussfassung verfahren werden soll.

Nach kurzer Diskussion soll einvernehmlich der bestehende Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss dahingehend geändert werden, dass dieser um die Kenntnisnahme des in seiner Sitzung vom 24.08.2021 durch den AUK geänderten Beschluss erweitert wird.

Der daraus resultierende geänderte Beschlussvorschlag soll demnach wie folgtlauten:

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand des IKSK und die beabsichtigte Fortschreibung des IKSK sowie den geänderten Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Klima in seiner Sitzung vom 24.08.2021 zur Kenntnis.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand des IKSK zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine Fortschreibung des IKSK auf den Weg zu bringen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand des IKSK und die beabsichtigte Fortschreibung des IKSK zur Kenntnis. Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand des IKSK und die beabsichtigte Fortschreibung des IKSK zur Kenntnis. Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand des IKSK und die beabsichtigte Fortschreibung des IKSK zur Kenntnis. Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand des IKSK und die beabsichtigte Fortschreibung des IKSK sowie den geänderten Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Klima in seiner Sitzung vom 24.08.2021 zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand des IKSK zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine Fortschreibung des IKSK auf den Weg zu bringen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand des IKSK und die beabsichtigte Fortschreibung des IKSK zur Kenntnis.

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand des IKSK und die beabsichtigte Fortschreibung des IKSK zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand des IKSK und die beabsichtigte Fortschreibung des IKSK zur Kenntnis.

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand des IKSK und die beabsichtigte Fortschreibung des IKSK zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) wurde am 26. August 2020 vom Rat verabschiedet.

Im Anschluss wurde intensiv daran gearbeitet, den größten Teil der im Maßnahmenplan 2025 beschriebenen Vorhaben in die Umsetzung zu bringen. Die Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen wurde zügig geklärt und konnte noch in die Planungen für den Haushalt 2021 eingebracht werden (z.B. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am26. Januar und 16. Februar 2021, Personal- und Verwaltungsausschuss am 21. Januar 2021).

Für die Umsetzung des IKSK wurden in diesem Jahr neun neue Personalstellen in den Fachbereichen Immobilienmanagement, Klima und Umwelt, Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa sowie Stadtentwicklung, - planung und Mobilitätsinfrastrukturgeschaffen und im Mai ausgeschrieben. Darüber hinaus stehen Mittel für drei Personalstellen beim Städtischen Gebäudemanagement zur Umsetzung von PV-Anlagen und Gebäudesanierung zur Verfügung.

Im Vorbericht des endgültigen Haushaltsplans 2021 sind für das IKSK nachfolgende Werte in tabellarischer Form auf Seite 74 des Haushaltsplans 2021 abgebildet. Insgesamt sind für IKSK-Maßnahmen 5.312.000 Euro in den Haushalt 2021 eingestellt. Da die Maßnahmenumsetzung mehrheitlich an die Verfügbarkeit entsprechenden Personals gekoppelt ist, teils auch strukturelle bzw. vorbereitende Maßnahmen (z.B. Ausschreibungen) notwendig sind, bilden die Finanzansätze im Haushaltsplan 2021 bei den Haushaltsplanungen für die Folgejahre eine steigende Tendenz ab, beispielsweise über 12 Mio. Euro für das Jahr 2022, gut 20 Mio. Euro in 2023 bis zu 23,2 Mio. Euro in 2024:

endgültiger HHP 2021

2021

2022

2023

2024

Summe

(2021-2024)

Haushaltsan-sätze in Euro

5.312.000

12.014.100

20.312.100

23.232.100

60.870.100

Insgesamt sindbereits für 37 Maßnahmen Mittel im Haushaltsplan hinterlegt.

Einen bedeutenden Anteil an der städtischen Finanzierung haben die Maßnahmen zur Steigerung der Nutzung von Solarenergie durch eigene Anlagen und die Förderung privater Anlagen sowie die Förderung von Maßnahmen zur energetischen Altbausanierung Privater. Diese Mittel lösen hohe Einsparungen bei den CO2-Emissionen aus:

Auch für die energetische Sanierungen von Verwaltungsgebäuden in der Bewirtschaftung durch das Städtische Gebäudemanagement werden (gemäß Beschluss des Finanzausschusses vom 2.3.2021, Zweckerweiterung) für die nächsten Jahre Mittel von 9,2 Mio. Euro bereitgestellt.

Einige Maßnahmen wurden bislang noch nicht in den aktuellen Haushalt und den Folgejahren aufgenommen. Dies betrifft insbesondere die Finanzierung von Maßnahmen zur Sanierung des städtischen Wohn-Gebäudebestandes. Dazu sowie zu vielen anderen Maßnahmen finden zurzeit im Rahmen der Erstellung des Entwurfs zum Haushaltsplan 2022 interne Abstimmungen statt. Ebenfalls in der Abstimmung befindet sich die Deckung weiterer Personalbedarfe. Dezernatsgespräche zum Haushalt 2022 sind nach derzeitiger Zeitplanung Ende August vorgesehen, die Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2022 in den Rat der Stadt Aachen erfolgt am 06.10.2022.

Eine maßnahmenbezogene Gesamtaufstellung zu den bisherigen Ansätzen und zum Sachstand der Maßnahmenumsetzung befindet sich in der Anlage. Außerdem ist eine Auswahl von Maßnahmen in einem Sachbericht detaillierter erläutert, der als weitere Anlage beigefügt ist

Weiteres Vorgehen

Seit dem Beginn der Erarbeitung des IKSK haben sich die bundespolitischen Vorgaben sowie das Klimaschutzziel der Stadt geändert: Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021hat der Bundestag am 24. Juni 2021 das Klimaschutzgesetzt geändert. Darin ist für das Jahr 2030 ein Treibhausgas-Reduktionsziel von 65 Prozent (gegenüber 1990) formuliert, bis 2040 sind 88 Prozent Reduktion festgeschrieben, und Treibhausgasneutralität soll bis 2045 erreicht werden. Die EU hat sich im April dieses Jahres auf eine Senkung des CO2-Ausstoßes um 55 Prozent bis 2030 geeinigt.

Die Stadt Aachen selbst hat auf Basis wissenschaftlicher Untersuchungen, welche CO2-Emissionen global noch zulässig sind, um die durchschnittliche globale Erwärmung gemäß dem UN-Klimaschutzbeschluss von Paris unter 2 Grad zu halten, ihr Klimaschutzziel am 22. Januar 2020 angepasst. Die Orientierung am der Stadt Aachen anteilig zustehenden Restbudget an CO2-Emissionen bedeutet de facto eine Klimaneutralität ab 2030 und damit ein gegenüber Bundes- und EU-Politik anspruchsvolleres Ziel.

Das IKSK verfolgt bei der bereits im Jahr 2018 erfolgten Analyse der Handlungsoptionen sowie den daraus im Jahr 2019 entwickelten Maßnahmen (Maßnahmenplan 2020 bis 2025) lediglich das Ziel der Halbierung der CO2-Emissionen bis 2030. Es bedarf somit, wie bereits im IKSK angemerkt, einer Fortschreibung der Klimaschutzstrategie bis 2030 und der Erarbeitung weiterer Handlungsvorschläge. Die Verwaltung sondiert bereits in einzelnen Bereichen, wie beispielsweise der Entwicklung von Neubaugebieten, die Bedeutung und Konsequenzen des Zieles der Klimaneutralität ab 2030.

Es ist aber insgesamt eine Anpassung der strategischen Ausrichtung auf das Ziel der Klimaneutralität bis hin zu konkreten Maßnahmenvorschlägen für den Zeitraum 2025 - 2030 notwendig. Daher ist die Beauftragung einer entsprechenden Fortschreibung des IKSK aus Verwaltungssicht notwendig. Eine besondere Herausforderung wird dabei sein, die Handlungserfordernisse und Verantwortlichkeiten auf staatlicher Ebene von den Handlungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene abzugrenzen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Diverse laut Vorlage

JA

NEIN

x

Detaillierte Ausführungen dazu befinden sichim Erläuterungstext.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

x

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Die angestrebte CO2-Reduktion lässt sich im Einzelnen, maßnahmenbezogen, dem IKSK entnehmen.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 14 Ablehnung: Enthaltung:
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-07-16 FB 36_0079_WP18 Integriertes Klimasc SAO.pdf

23.10.2024

999.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für das Gebäudemanagement
Gremium
Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Datum
Di., 05.10.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:48