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Beschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch im Untersuchungsgebiet "Östliche Innenstadt" (Einleitungsbeschluss)

FB 61/0248/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Rau erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Herr Plum übernimmt den Vorsitz.

Frau Burgdorff erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung. Die dem Vortrag zugrundeliegende Präsentation ist im Ratsinformationssystem als Anlage zur Niederschrift verfügbar.

Für die Fraktion der Grünen dankt Herr Hucke der Verwaltung für Vorlage und Vortrag. Die große Aufgabe der Transformation der Innenstädte, vor der aktuell viele Städte stünden, müsse unter Einbindung aller Akteursgruppen und der gesamten Stadtgesellschaft angepackt werden. Für die östliche Innenstadt wolle man nun den Startschuss geben und hoffe, auch die Bürgerschaft motivieren und eine positive Stimmung schaffen zu können. Die Problemlagen seien vielfältig, es gelte den öffentlichen Raum aufzuwerten, Wohnraum zu schaffen bzw. qualifizieren, eine zeitgemäße Mobilität zu fördern und den Standort damit insgesamt wieder attraktiv zu machen. Hieran wolle man gemeinsam mit allen arbeiten, die bereit seien, sich einzubringen.

Für die Fraktion Die Zukunft schließt sich Herr Allemand dem Dank an die Verwaltung an. Mit dieser Vorlage werde ein kompakter Vorschlag unterbreitet, auf dessen Grundlage man gut in den sicherlich 10 Jahre dauernden Prozess starten könne. Es werde darauf ankommen, nicht nur Investierende und Eigentümer*innen, sondern alle privaten Initiativen partnerschaftlich einzubinden und nicht hinzuhalten und zu vertrösten. Dann könne der anstehende Transformationsprozess gelingen.

Für die Fraktion Die Linke lobt Herr Beus die treffende Analyse, der Handlungsdruck in diesem Gebiet sei allen bewusst. Das Sanierungsrecht biete viele Ansätze, wenn man es konsequent angewendet werde. Dabei seien alle Interessierten willkommen, sich zu beteiligen. Wie unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt bereits ausführt, müsse das Schwammstadtprinzip integriert werden, in diesem Sinne solle auch die Möglichkeit neuer Plätze und Grünflächen mitgedacht werden.

Für die CDU-Fraktion gibt Herr Baal der Hoffnung Ausdruck, dass man mit der heutigen Beschlussfassung eine zielgerichtete Entwicklung anstoßen könne, um ein lebendige Stück Stadt zu schaffen. Dieser Prozess werde viele Jahre dauern, schnelle Veränderungen seien nicht zu erwarten. Es gebe viele betroffene Parzellen und viele Beteiligte im einem Prozess, in den bereits zahlreiche Erwartungen projiziert würden. Man müsse nun zügig die nächsten Schritte konkretisieren und die Instrumente, die diese andere Art von Planungsrecht biete, in die Umsetzung bringen.

Frau Breuer ergänzt hierzu, dass die Mitwirkung der Bürgerschaft für den Erfolg des Prozesses enorm wichtig sei. Dazu dürfe man sich nicht auf Ankündigungen beschränken; Projekte, an denen konkrete Fortschritte erkennbar seien wie beispielsweise am Büchel, komme daher eine große Bedeutung zu.

Herr Plum schließt sich dem Dank und dem Lob an die Verwaltung an. Das sich bietende Instrumentarium dürfe man jedoch nicht nur auf die Bürgerschaft fokussieren. Im Plangebiet gebe es handfeste wirtschaftliche Interessen von Unternehmungen, die sich bislang einer Zusammenarbeit verweigerten. Hier müsse man ggf. bereit sein, auch Druck auszuüben, damit man zu Fortschritten kommen könne.

Frau Burgdorff betont, dass man im Prozess integriert arbeiten und Kräfte aus vielen Bereichen versammeln und bündeln werde. Sie sei überzeugt, dass man auf diesem Weg gemeinsam strukturelle Veränderungen gestalten könne, die leider erst in 10 Jahren umfassend sichtbar sein werden. Darum sei es notwendig, Maßnahmen für die kürzere Zeitdistanz zu entwickeln, die Signale für die weitere Entwicklung setzten.

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach § 140 BauGB und mit der Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB für den in der Anlage 2 dargestellten Untersuchungsbereich „Östliche Innenstadt“.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahmenach §140 BauGB und mit der Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen nach §141 BauGBfür den in der Anlage 2 dargestellten Untersuchungsbereich„Östliche Innenstadt“.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Erläuterungen sind der Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-10-04 FB 61_0248_WP18 Beschluss ueber den B SAO.pdf

7.11.2024

7.8 MB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 04.11.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 19:02